Rechtsprechung
   OLG Celle, 22.03.1973 - 5 U 154/72   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,1375
OLG Celle, 22.03.1973 - 5 U 154/72 (https://dejure.org/1973,1375)
OLG Celle, Entscheidung vom 22.03.1973 - 5 U 154/72 (https://dejure.org/1973,1375)
OLG Celle, Entscheidung vom 22. März 1973 - 5 U 154/72 (https://dejure.org/1973,1375)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1973,1375) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 847 BGB; § 7 StVG; § 823 BGB; § 13 Ziff. 2 StVO a.F. ; § 249 BGB
    Schadensersatzbegründendes Unfallereignis durch eine sehr leichtfertige Vorfahrtverletzung ; Schmerzensgeld bei nur ganz geringfügigen Hautabschürfungen ; Abstrakte Nutzungsentschädigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzbegründendes Unfallereignis durch eine sehr leichtfertige Vorfahrtverletzung ; Schmerzensgeld bei nur ganz geringfügigen Hautabschürfungen ; Abstrakte Nutzungsentschädigung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StVG § 7; StVO § 13 Ziff. 2 a. F.; BGB § 823; BGB § 847

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 249 ff.; StVG § 17; StVO § 8
    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung; Begriff der merkantilen Minderwerts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • minderwert.de (Kurzinformation)

    Minderwert auch bei schwerwiegendem Unfall

Verfahrensgang

  • LG Lüneburg - 5 O 20/72
  • OLG Celle, 22.03.1973 - 5 U 154/72

Papierfundstellen

  • VersR 1973, 717
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 03.06.1969 - VI ZR 27/68

    Berechnung des Nutzungsausfalls

    Auszug aus OLG Celle, 22.03.1973 - 5 U 154/72
    Als Vermögensschaden wird hierbei schon angesehen, daß dem Geschädigten Fahrzeughalter während der Reparaturzeit das Fahrzeug nicht zur Verfügung steht, obwohl er hierfür Anschaffungskosten und Aufwendungen für Versicherung, Steuern und Garagenmiete getätigt hatte (vgl. BGHZ 40, 445; BGH DB 66, 746; BGH NJW 69, 1477; BGH VersR 71, 444).
  • BGH, 15.12.1970 - VI ZR 120/69

    Jagdpächter - § 823 Abs. 1 BGB, § 7 StVG, Gebrauchsmöglichkeit,

    Auszug aus OLG Celle, 22.03.1973 - 5 U 154/72
    Als Vermögensschaden wird hierbei schon angesehen, daß dem Geschädigten Fahrzeughalter während der Reparaturzeit das Fahrzeug nicht zur Verfügung steht, obwohl er hierfür Anschaffungskosten und Aufwendungen für Versicherung, Steuern und Garagenmiete getätigt hatte (vgl. BGHZ 40, 445; BGH DB 66, 746; BGH NJW 69, 1477; BGH VersR 71, 444).
  • BGH, 15.04.1966 - VI ZR 271/64

    Nutzungsentschädigung für den vorübergehenden Verlust der Gebrauchsfähigkeit

    Auszug aus OLG Celle, 22.03.1973 - 5 U 154/72
    Eine Einschränkung macht die Rechtsprechung allerdings für den Fall, daß das Fahrzeug während der Reparaturzeit auch ohne den Unfall nicht eingesetzt und verwendet worden wäre (vgl. BGH DB 66, 736).
  • BGH, 30.05.1961 - VI ZR 139/60

    Ersatzfähigkeit des merkantilen Minderwerts

    Auszug aus OLG Celle, 22.03.1973 - 5 U 154/72
    Entgegen der Ansicht des Beklagten kann der Kläger auch einen Ausgleich für den sogenannten merkantilen Minderwert des Wagens beanspruchen, weil er die Tatsache des schwerwiegenden Unfallgeschehens einem Käufer nicht verschweigen durfte und weil sich erfahrungsgemäß ein solcher Umstand preis vermindernd bei einer Weiter Veräußerung auswirkt (vgl. BGH NJW 61, 1571).
  • BGH, 24.03.1959 - VI ZR 90/58

    Berücksichtigung eines Abzugs neu für alt

    Auszug aus OLG Celle, 22.03.1973 - 5 U 154/72
    Als Vorteil könnte dem Kläger nur angerechnet werden, wenn der Wagen durch den Einbau von Neuteilen oder durch die Lackierungsarbeiten eine Wertsteigerung erfahren hätte, die ihm wirtschaftlich zugute gekommen wäre (vgl. BGH NJW 59, 1078; BGHZ 30, 29/33).
  • OLG Düsseldorf, 22.01.2007 - 1 U 151/06

    Zu den Voraussetzungen von Mietwagenkostenersatz und Nutzungsausfallentschädigung

    Die Lebenserfahrung spricht jedoch dafür, dass der Halter und Fahrer eines privat genutzten PKW diesen während eines unfallbedingten Ausfalls benutzt hätte (Senat, Urteil vom 1. Oktober 2001, Az.: 1 U 206/00 sowie Urteil vom 29. Oktober 2001, Az.: 1 U 211/00; so auch OLG Celle VersR 1973, 717; OLG Frankfurt DAR 1984, 318; OLG Köln VRS 96, 325).

    Wird ein nach einem Unfallereignis gemieteter Ersatzwagen zurückgegeben, so ist dies kein Indiz dafür, dass der Geschädigte in der Folgezeit seinen eigenen Wagen ohne den Unfall nicht benutzt hätte; allein schon nach der Lebenserfahrung ist davon auszugehen, dass der Halter und Fahrer eines privat genutzten Wagens sein Fahrzeug laufend in Gebrauch nimmt (OLG Celle VersR 1973, 717, 718).

  • OLG Düsseldorf, 25.04.2005 - 1 U 210/04

    Bemessung des Nutzungsausfalls nach Verkehrsunfall

    Die Erfahrung spricht für den Benutzungswillen, wenn der Unfall nicht eingetreten wäre (OLG Celle VersR 1973, 717; OLG Frankfurt DAR 1984, 318; OLG Köln VRS 96, 325).
  • OLG München, 27.05.2020 - 10 U 6795/19

    Voraussetzungen für die Nutzungsentschädigung - Nutzungswille bei längerer Zeit

    In der Regel spricht die Lebenserfahrung dafür, dass der Halter und Fahrer eines privat genutzten PKW diesen während eines unfallbedingten Ausfalls benutzt hätte (OLG Düsseldorf, Urteil vom 22. Januar 2007 - I-1 U 151/06; Urteil vom 1. Oktober 2001, Az.: 1 U 206/00 sowie Urteil vom 29. Oktober 2001, Az.: 1 U 211/00; so auch OLG Celle VersR 1973, 717; OLG Frankfurt DAR 1984, 318; OLG Köln VRS 96, 325).

    "Wird ein nach einem Unfallereignis gemieteter Ersatzwagen zurückgegeben, so ist dies kein [Anmerkung: Hervorhebung durch den Senat] Indiz dafür, dass der Geschädigte in der Folgezeit seinen eigenen Wagen ohne den Unfall nicht benutzt hätte; allein schon nach der Lebenserfahrung ist davon auszugehen, dass der Halter und Fahrer eines privat genutzten Wagens sein Fahrzeug laufend in Gebrauch nimmt (OLG Celle VersR 1973, 717, 718)".

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht