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   BGH, 04.07.1973 - IV ZR 28/72   

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https://dejure.org/1973,1521
BGH, 04.07.1973 - IV ZR 28/72 (https://dejure.org/1973,1521)
BGH, Entscheidung vom 04.07.1973 - IV ZR 28/72 (https://dejure.org/1973,1521)
BGH, Entscheidung vom 04. Juli 1973 - IV ZR 28/72 (https://dejure.org/1973,1521)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung zur Gewährung von Versicherungsschutz aus einer Fahrzeugversicherung und Insassenunfallversicherung - Leistungsfreiheit wegen verspäteter Zahlung der geschuldeten Versicherungsprämie - Notwendigkeit einer Belehrung über die Rechtsfolgen unterbleibender ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 38 Abs. 2; AKB § 1 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AKB § 7 II; VVG § 38 Abs. 2

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    AKB § 7 Abs. 2 ; VVG § 38 Abs. 2
    Hinweispflicht des Versicherers bei Anforderung der Erstprämie

Papierfundstellen

  • NJW 1973, 1746
  • MDR 1973, 839
  • VersR 1973, 811
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.04.1967 - II ZR 228/64

    Rechtsfolgen der Genehmigung eines durch einen Minderjährigen abgeschlossenen

    Auszug aus BGH, 04.07.1973 - IV ZR 28/72
    Erhält ein Versicherungsnehmer auf Grund vorläufiger Deckungszusage Versicherungsschutz, so muß der Versicherer, wenn er die Zahlung der zunächst gestundeten Erstprämie verlangt, in der Zahlungsaufforderung auf die Rechtsfolgen nicht unverzüglicher Zahlung hinweisen (Ergänzung zu BGHZ 47, 352).

    Denn nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung müsse der Versicherer, der dem Versicherungsnehmer eine vorläufige Deckungszusage gegeben habe, bei Anforderung der Erstprämie klar und unmißverständlich darauf hinweisen, daß der Deckungsschutz rückwirkend wegfalle, wenn die Erstprämie nicht unverzüglich gezahlt werde (BGHZ 47, 352, 363).

    Die Rechtsgrundsätze, die in BGHZ 47, 352, 360 ff für den rückwirkenden Verlust vorläufig gewährter Deckung entwickelt worden sind, gelten wegen des kaum geringeren Schutzbedürfnisses des Versicherungsnehmers auch, wenn der Versicherungsfall wie hier nach Eingang des Versicherungsscheins eingetreten ist.

  • BGH, 26.04.2006 - IV ZR 248/04

    Vereinbarung vorläufiger Deckung neben einer erweiterten Einlösungsklausel in

    Das gilt nicht nur dann, wenn nach den Versicherungsbedingungen (etwa nach § 1 Abs. 4 der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung - AKB) ein rückwirkender Verlust der vorläufigen Deckung droht (vgl. dazu BGHZ 47, 352, 361 ff.; OLG Hamm VersR 1991, 220 und r+s 1995, 403), sondern auch dann, wenn die nicht unverzügliche Zahlung der Erstprämie lediglich die vorläufige Deckung für die Zukunft beendet (vgl. dazu BGH, Urteil vom 4. Juli 1973 - IV ZR 28/72 - VersR 1973, 811 unter III; Römer, aaO; Hermanns, aaO Rdn. 68).
  • OLG Oldenburg, 08.10.2003 - 3 U 52/03

    Scheitern der Abbuchung der Erstprämie durch den Versicherer mangels Deckung auf

    Die Rechtsprechung hat zwar eine Belehrung für erforderlich gehalten in Fällen, in denen der Versicherungsnehmer, wie bei der vorläufigen Deckungszusage in der KfzVersicherung, besonders schutzbedürftig ist, weil ihm der rückwirkende Wegfall eines bereits bestehenden Versicherungsschutzes droht (BGH VersR 1967, 569; 1973, 811; 1985, 981).
  • BGH, 05.06.1985 - IVa ZR 113/83

    Berufung auf Leistungsfreiheit wegen Prämienrückständen gegenüber dem Inhaber

    Die Rechtsfolgen des § 38 Abs. 2 VVG und des § 1 Abs. 2 Satz 4 AKB treten nur ein, wenn der Versicherer in der Zahlungsaufforderung auf die Rechtsfolgen verspäteter Zahlung der Erstprämie hinweist (BGHZ 47, 352, 360 ff., BGH Urteil vom 4.7.1973 - IV ZR 28/72 - LM § 38 Nr. 5).
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