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   BGH, 05.10.1973 - V ZR 163/71   

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BGH, 05.10.1973 - V ZR 163/71 (https://dejure.org/1973,1671)
BGH, Entscheidung vom 05.10.1973 - V ZR 163/71 (https://dejure.org/1973,1671)
BGH, Entscheidung vom 05. Oktober 1973 - V ZR 163/71 (https://dejure.org/1973,1671)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NJW 1973, 2207
  • MDR 1974, 33
  • VersR 1974, 169
  • DB 1973, 2186
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 26.01.1973 - V ZR 2/71

    Rechtspflicht der Gemeinde zur Vorlage von Urkunden im Prozeß

    Auszug aus BGH, 05.10.1973 - V ZR 163/71
    Der Rüge ist indessen schon deshalb der Erfolg zu versagen, weil die Ablehnung eines Aussetzungsantrages, wie sich aus den §§ 252, 548, 567 Abs. 3 ZPO ergibt, keiner Nachprüfung durch das Revisionsgericht unterliegt, und zwar auch dann nicht, wenn sie, wie hier, nicht durch besonderen Beschluß, sondern erst im Berufungsurteil ausgesprochen wird (Urteile des Senats vom 26. Januar 1973, V ZR 2/71, S. 8, in BGHZ 60, 275 insoweit nicht abgedruckt, und vom 2. März 1973, V ZR 57/71, S. 16 f, jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Soweit die Revision den Rechtsstreit jetzt in der Revisionsinstanz ausgesetzt haben möchte, kann dahinstehen, ob und unter welchen verfahrensrechtlichen Voraussetzungen eine solche Maßnahme zulässig wäre (vgl. dazu das angeführte Urteil vom 26. Januar 1973, a.a.O.).

  • BGH, 13.07.1965 - V ZR 169/64

    Vertiefung i. S. des § 909 BGB

    Auszug aus BGH, 05.10.1973 - V ZR 163/71
    Den § 909 BGB hat das Oberlandesgericht mit Recht als ein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB angesehen (Urteil des Senats vom 5. März 1971, V ZR 168/68, NJW 1971, 935 = WM 1971, 897), und es hat dem Einwand der Beklagten, das Gebäude der Erbengemeinschaft habe schon vor dem Erdrutsch Risse und sonstige Schäden aufgewiesen, rechtsirrtumsfrei keine Bedeutung für die Frage der Notwendigkeit von Befestigungsmaßnahmen beigemessen (vgl. BGHZ 44, 130, 137), die Prüfung des früheren Gebäudezustandes vielmehr dem Verfahren über die Schadenshöhe überlassen.
  • BGH, 18.05.1967 - III ZR 99/65

    Wirksamkeit eines Erbvertrages - Anordnung der Anhörung eines Sachverständigen -

    Auszug aus BGH, 05.10.1973 - V ZR 163/71
    In der neuen Verhandlung wäre gegebenenfalls auch zu prüfen, ob nicht gemäß §§ 402, 398 ZPO eine Ladung beider Sachverständiger (und möglicherweise auch des sachverständigen Zeugen H.) zum selben Termin in Betracht kommt, damit sie einander gegenübergestellt werden können (vgl. Urteil des BGH vom 18. Mai 1967, III ZR 99/65, S. 11); letzteres hatte die Beklagte mit ihren Anträgen im Schriftsatz vom 28. Oktober und in der Verhandlung vom 30. Oktober 1970 unmißverständlich angestrebt.
  • BGH, 05.03.1971 - V ZR 168/68

    Ersatz des Schadens an einem Grundstück - Abrutschen des gesamten Grundstücks

    Auszug aus BGH, 05.10.1973 - V ZR 163/71
    Den § 909 BGB hat das Oberlandesgericht mit Recht als ein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB angesehen (Urteil des Senats vom 5. März 1971, V ZR 168/68, NJW 1971, 935 = WM 1971, 897), und es hat dem Einwand der Beklagten, das Gebäude der Erbengemeinschaft habe schon vor dem Erdrutsch Risse und sonstige Schäden aufgewiesen, rechtsirrtumsfrei keine Bedeutung für die Frage der Notwendigkeit von Befestigungsmaßnahmen beigemessen (vgl. BGHZ 44, 130, 137), die Prüfung des früheren Gebäudezustandes vielmehr dem Verfahren über die Schadenshöhe überlassen.
  • BGH, 20.12.1971 - III ZR 110/69

    Beeinträchtigung der Standfestigkeit eines Hauses durch Gemeindekanalisation

    Auszug aus BGH, 05.10.1973 - V ZR 163/71
    Damit sind, wie das angefochtene Urteil zutreffend darlegt, die Voraussetzungen des § 909 BGB erfüllt; denn das Bachgrundstück wurde in der Weise vertieft, daß der Boden des der Erbengemeinschaft gehörenden Nachbargrundstücks die erforderliche Stütze verlor, ohne daß für eine genügende anderweitige Befestigung gesorgt war (BGHZ 57, 370, 374; Urteil des erkennenden Senats vom 28. Januar 1972, V ZR 20/70, WM 1972, 388).
  • BGH, 28.01.1972 - V ZR 20/70

    Rechtsweg für die Geltenmachung eines Anspruchs auf Befestigung eines oberhalb

    Auszug aus BGH, 05.10.1973 - V ZR 163/71
    Damit sind, wie das angefochtene Urteil zutreffend darlegt, die Voraussetzungen des § 909 BGB erfüllt; denn das Bachgrundstück wurde in der Weise vertieft, daß der Boden des der Erbengemeinschaft gehörenden Nachbargrundstücks die erforderliche Stütze verlor, ohne daß für eine genügende anderweitige Befestigung gesorgt war (BGHZ 57, 370, 374; Urteil des erkennenden Senats vom 28. Januar 1972, V ZR 20/70, WM 1972, 388).
  • BGH, 02.03.1973 - V ZR 57/71

    Anfechtung eines Grundstückskaufvertrages - Vorliegen einer arglistigen Täuschung

    Auszug aus BGH, 05.10.1973 - V ZR 163/71
    Der Rüge ist indessen schon deshalb der Erfolg zu versagen, weil die Ablehnung eines Aussetzungsantrages, wie sich aus den §§ 252, 548, 567 Abs. 3 ZPO ergibt, keiner Nachprüfung durch das Revisionsgericht unterliegt, und zwar auch dann nicht, wenn sie, wie hier, nicht durch besonderen Beschluß, sondern erst im Berufungsurteil ausgesprochen wird (Urteile des Senats vom 26. Januar 1973, V ZR 2/71, S. 8, in BGHZ 60, 275 insoweit nicht abgedruckt, und vom 2. März 1973, V ZR 57/71, S. 16 f, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.12.2015 - L 9 KR 82/13

    Beschäftigung - Abgrenzung Dienstvertrag - Werkvertrag - Einsatz Dritter zur

    Diese Auffassung berücksichtigt nach Auffassung des Senats nicht hinreichend, dass Bezugspunkt der Darlegungs- und Beweislast jeweils nur die einzelne streiterhebliche Tatsache sein kann, nicht aber eine rechtliche Schlussfolgerung (so ausdrücklich BGHZ 20, 109; BGH NJW 1973, 2207; NJW 1984, 721; NJW-RR 1989, 1282; Münchener Kommentar zur ZPO/Prütting § 286 ZPO Rn. 96; vgl. auch Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, Sozialgerichtsgesetz, 11.A., § 103 Rd. 19a; Hintz/Lowe, SGG, § 128 Rd. 16; Martin Kühl in: Breitkreuz/Fichte, Sozialgerichtsgesetz - Kommentar, § 103 Rd. 6; Beck'scher OnlineKommentar ZPO/Bacher § 284 ZPO, Rn. 64), wie z.B. das Vorliegen einer Beschäftigung.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.12.2016 - L 9 KR 344/13

    Sozialversicherungspflicht - Busfahrer für Stadtrundfahrten - abhängige

    Diese Auffassung berücksichtigt nach Auffassung des Senats nicht hinreichend, dass Bezugspunkt der Darlegungs- und Beweislast jeweils nur die einzelne streiterhebliche Tatsache sein kann, nicht aber eine rechtliche Schlussfolgerung (so ausdrücklich BGHZ 20, 109; BGH NJW 1973, 2207; NJW 1984, 721; NJW-RR 1989, 1282; Münchener Kommentar zur ZPO/Prütting § 286 ZPO Rn. 96; vgl. auch Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, Sozialgerichtsgesetz, 11.A., § 103 Rd. 19a; Hintz/Lowe, SGG, § 128 Rd. 16; Martin Kühl in: Breitkreuz/Fichte, Sozialgerichtsgesetz - Kommentar, § 103 Rd. 6; Beck"scher OnlineKommentar ZPO/Bacher § 284 ZPO, Rn. 64), wie z.B. das Vorliegen einer Beschäftigung.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.06.2017 - L 9 KR 354/13

    Sozialversicherungspflicht - Beschäftigungsverhältnis als Film- und Videoeditorin

    Diese Auffassung berücksichtigt nach Auffassung des Senats nicht hinreichend, dass Bezugspunkt der Darlegungs- und Beweislast jeweils nur die einzelne streiterhebliche Tatsache sein kann, nicht aber eine rechtliche Schlussfolgerung (so ausdrücklich BGHZ 20, 109; BGH NJW 1973, 2207; NJW 1984, 721; NJW-RR 1989, 1282; Münchener Kommentar zur ZPO/Prütting § 286 ZPO Rn. 96; vgl. auch Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, Sozialgerichtsgesetz, 11.A., § 103 Rd. 19a; Hintz/Lowe, SGG, § 128 Rd. 16; Martin Kühl in: Breitkreuz/Fichte, Sozialgerichtsgesetz - Kommentar, § 103 Rd. 6; Beck'scher OnlineKommentar ZPO/Bacher § 284 ZPO, Rn. 64), wie z.B. das Vorliegen einer Beschäftigung.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.02.2017 - L 9 KR 234/13

    Sozialversicherungspflicht - überlassenes Personal in der Filmbranche -

    Diese Auffassung berücksichtigt nach Auffassung des Senats nicht hinreichend, dass Bezugspunkt der Darlegungs- und Beweislast jeweils nur die einzelne streiterhebliche Tatsache sein kann, nicht aber eine rechtliche Schlussfolgerung (so ausdrücklich BGHZ 20, 109; BGH NJW 1973, 2207; NJW 1984, 721; NJW-RR 1989, 1282; Münchener Kommentar zur ZPO/Prütting § 286 ZPO Rn. 96; vgl. auch Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, Sozialgerichtsgesetz, 11.A., § 103 Rd. 19a; Hintz/Lowe, SGG, § 128 Rd. 16; Martin Kühl, in: Breitkreuz/Fichte, Sozialgerichtsgesetz - Kommentar, § 103 Rd. 6; Beck'scher OnlineKommentar ZPO / Bacher, § 284, Rn. 64), wie z.B. das Vorliegen einer Beschäftigung (so schon Senat, Urteil vom 15. Dezember 2015 - L 9 KR 82/13 -, juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.11.2012 - L 9 KR 344/13

    Sozialversicherungsbeitragspflicht

    Diese Auffassung berücksichtigt nach Auffassung des Senats nicht hinreichend, dass Bezugspunkt der Darlegungs- und Beweislast jeweils nur die einzelne streiterhebliche Tatsache sein kann, nicht aber eine rechtliche Schlussfolgerung (so ausdrücklich BGHZ 20, 109; BGH NJW 1973, 2207; NJW 1984, 721; NJW-RR 1989, 1282; Münchener Kommentar zur ZPO/Prütting § 286 ZPO Rn. 96; vgl. auch Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, Sozialgerichtsgesetz, 11.A., § 103 Rd. 19a; Hintz/Lowe, SGG, § 128 Rd. 16; Martin Kühl in: Breitkreuz/Fichte, Sozialgerichtsgesetz - Kommentar, § 103 Rd. 6; Beck'scher OnlineKommentar ZPO/Bacher § 284 ZPO, Rn. 64), wie z.B. das Vorliegen einer Beschäftigung.
  • BGH, 04.07.1980 - V ZR 240/77

    Drainagewirkung auf angrenzende Grundstücke

    Nicht auf die übliche Verfahrensweise kommt es an, sondern darauf, ob angesichts der Bodenverhältnisse, die den Beklagten bekannt waren und die sie bereits zu einer anderen Durchführung der Arbeiten im Interesse der Anwohner der Ferbachstraße veranlaßt hatten, die Durchführung von Probebohrungen geboten war, um Möglichkeiten der Vermeidung von schädlichen Folgen, die durch den Wasserentzug eintreten konnten, zu prüfen (Senatsurteile LM BGB § 909 Nr. 3/4; NJW 1973, 2207, 2208; WM 1979, 950, 952).
  • OLG Düsseldorf, 13.05.1998 - 22 U 203/97

    Adressat des § 909 BGB - Architekt

    Unzweifelhaft handelt es sich bei § 909 BGB , wonach ein Grundstück nicht in der Weise vertieft werden darf, daß der Boden die erforderliche Stütze verliert, es sei denn, es wird für eine genügende Stütze gesorgt, um ein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB (BGH VersR 1977, 355, 356; 1974, 169, 170).
  • BGH, 12.10.1984 - V ZR 31/83

    Berücksichtigung einer nach Schluß der mündlichen Verhandlung vor dem

    Soweit die Revision die Ablehnung des Antrages auf Aussetzung des Verfahrens bis zur Entscheidung des Landwirtschaftsgerichts über den Antrag auf Zustimmung zu einem Landvermächtnis nach § 16 HöfeO rügt, fehlt es an der Anfechtbarkeit (§§ 548, 252, 567 Abs. 3 ZPO; vgl. Senatsurteil vom 5. Oktober 1973, V ZR 163/71, WM 1973, 184), im übrigen ist die Rüge nach der rechtskräftigen Erteilung der landwirtschaftsgerichtlichen Zustimmung gegenstandslos geworden.
  • LG Münster, 06.02.1986 - 11 O 444/82

    Schadensersatz: hier Vegetationsschäden, eines Zementwerkes wegen zu hohem

    Wie schon bei der Haftung aus § 823 Abs. 1 BGB kehrt sich auch bei einem Verstoß gegen ein Schutzgesetz im Falle der Unterlassung einer durch das Gesetz gebotenen Tätigkeit die Beweislast hinsichtlich der für das Verschulden maßgeblichen Tatsachen dahin um, daß der Emittent sich entlasten muß, indem er im einzelnen darlegt und beweist, daß er alles getan hat, um die Ausführung des Schutzgesetzes zu sichern (vgl. BGH, NJW 1973, 2207; RGZ 145, 116).
  • OLG München, 24.03.1994 - 24 U 222/93
    Bei den nachgewiesenen Verstößen gegen Schutzgesetze sprach die Vermutung dafür, daß deren Verletzung durch die Beteiligten schuldhaft erfolgt sei, wenn der Brand im Einwirkungsbereich der Gefahrenstelle entstanden ist; das war vorliegend der Fall (vgl. BGH NJW 1973, 2207; BayObLG aaO; Schäfer bei Staudinger BGB 12. Aufl. § 823 RdNr. 609).
  • OLG Karlsruhe, 30.03.1977 - 2 Ss (B) 77/77

    Der Wartepflichtige ist zu einem weiteren Warten auf der untergeordneten Straße

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