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OLG Celle, 28.05.1973 - 5 U 22/72 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- OLG Celle, 06.07.1972 - 5 U 22/72
- OLG Celle, 28.05.1973 - 5 U 22/72
Papierfundstellen
- VersR 1974, 496
Wird zitiert von ...
- AG Bad Segeberg, 08.11.2012 - 17a C 256/10
Haftung und Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Feststellungsantrag bezüglich der …
Hieraus folgt zugleich, dass andererseits nicht ohne Weiteres davon ausgegangen werden kann, dass in einem solchen Fall zu Lasten des Abbiegenden ein "feststehendes Unfallverschulden" in Ansatz zu bringen ist (so aber für einen Auffahrunfall OLG Celle, Urt. v. 28.05.1973 - 5 U 22/72, VersR 1974, 496, das eine Haftungsquote von 80:20 zu Lasten des Auffahrenden annimmt;… wohl auch LG Arnsberg, Urt. v. 12.02.2002 - 5 S 230/01, DAR 2002, 317 f., das ohne Berücksichtigung des Anscheinsbeweises aus § 9 Abs. 5 StVO bei einem abrupten Abbremsen zum Zwecke des Rechtsabbiegens lediglich die Betriebsgefahr des Erstfahrzeuges in Ansatz bringt und von einer Haftungsquote von 2/3 zu 1/3 zu Lasten des Auffahrenden ausgeht;… ähnlich LG Koblenz, Urt. v. 30.01.1974 - 5 O 147/72, VersR 1975, 480 [Haftungsquote von 70:30 zu Lasten des Auffahrenden]).