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   BGH, 05.02.1975 - IV ZB 52/74   

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BGH, 05.02.1975 - IV ZB 52/74 (https://dejure.org/1975,514)
BGH, Entscheidung vom 05.02.1975 - IV ZB 52/74 (https://dejure.org/1975,514)
BGH, Entscheidung vom 05. Februar 1975 - IV ZB 52/74 (https://dejure.org/1975,514)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BGHZ 63, 389
  • BGHZ 63, 389b
  • NJW 1975, 928
  • MDR 1975, 477
  • VersR 1975, 472
  • DB 1975, 1218
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (9)

  • RG, 10.06.1942 - IV 12/42

    1. Bedarf es auch dann eines besonderen Wiedereinsetzungsgesuchs, wenn die

    Auszug aus BGH, 05.02.1975 - IV ZB 52/74
    Über diesen Rechtsstandpunkt ist das Reichsgericht mit der Entscheidung RGZ 169, 196, 199 f noch hinausgegangen, indem es ausgeführt hat, die Wiedereinsetzung könne an dem Fehlen eines Hinweises auf den eingetretenen Fristablauf nicht scheitern, wenn die sachlichen Voraussetzungen für die Wiedereinsetzung aktenkundig seien; das müsse auch dann gelten, wenn der Rechtsanwalt der irrtümlichen Ansicht gewesen sei, die Berufungsfrist sei noch nicht abgelaufen, so daß ihm nicht unterstellt werden könne, er habe zugleich mit der Berufungsschrift um Nachsicht gegen die Versäumung der Frist nachsuchen wollen.

    Ob der vom Reichsgericht in der Entscheidung RGZ 169, 196 eingenommene Rechtsstandpunkt zu billigen ist, kann dahinstehen.

  • BGH, 24.09.1952 - III ZB 13/52

    Wiedereinsetzungsantrag

    Auszug aus BGH, 05.02.1975 - IV ZB 52/74
    Der Bundesgerichtshof hat diese letztere Ansicht nicht gebilligt, jedoch die Zulässigkeit der Annahme eines stillschweigenden Wiedereinsetzungsantrags nicht ausgeschlossen, sondern offengelassen (vgl. die Entscheidung LM ZPO § 234 Nr. 8, BGHZ 7, 194, 197 f = NJW 1952, 1415 und MDR 1968, 1004 = VersR 1968, 992).
  • BGH, 24.06.1968 - VIII ZR 123/66

    Konsequenzen der irrigen Annahme eines Prozeßbevollmächtigte des Revisionsklägers

    Auszug aus BGH, 05.02.1975 - IV ZB 52/74
    Der Bundesgerichtshof hat diese letztere Ansicht nicht gebilligt, jedoch die Zulässigkeit der Annahme eines stillschweigenden Wiedereinsetzungsantrags nicht ausgeschlossen, sondern offengelassen (vgl. die Entscheidung LM ZPO § 234 Nr. 8, BGHZ 7, 194, 197 f = NJW 1952, 1415 und MDR 1968, 1004 = VersR 1968, 992).
  • BGH, 25.09.1952 - IV ZR 110/51

    Zuständigkeit in Ehesachen. Sowjetzone

    Auszug aus BGH, 05.02.1975 - IV ZB 52/74
    Der Bundesgerichtshof hat diese letztere Ansicht nicht gebilligt, jedoch die Zulässigkeit der Annahme eines stillschweigenden Wiedereinsetzungsantrags nicht ausgeschlossen, sondern offengelassen (vgl. die Entscheidung LM ZPO § 234 Nr. 8, BGHZ 7, 194, 197 f = NJW 1952, 1415 und MDR 1968, 1004 = VersR 1968, 992).
  • OLG Braunschweig, 17.04.1962 - 3 UH 11/62
    Auszug aus BGH, 05.02.1975 - IV ZB 52/74
    Es wäre in solchem Falle nicht gerechtfertigt, die Gewährung oder Versagung der Wiedereinsetzung davon abhängig zu machen, ob die Rechtsmittelschrift noch einen ausdrücklichen Hinweis auf das Erfordernis der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand enthält (ebenso außer den genannten Entscheidungen des Reichsgerichts OHG BrZ OGHZ 3, 262, 264 = NJW 1950, 545; OLG Braunschweig NJW 1962, 1823 sowie aus dem prozeßrechtlichen Schrifttum Vollkommer DRiZ 1969, 244, 245; Zöller/Stephan ZPO 11. Aufl. § 236 Anm. 1 a; Baumbach ZPO 31. Aufl. § 236 Anm. 1 A; Wieczorek ZPO § 236 Anm. A 1 b).
  • BGH, 17.10.1973 - IV ZR 68/73

    Armenrecht - Armenrechtsgesuch - Berufungsfrist - Wiedereinsetzungin den vorigen

    Auszug aus BGH, 05.02.1975 - IV ZB 52/74
    Das folgt aus einer den tatsächlichen Umständen Rechnung tragenden Auslegung, die auch bei Prozeßhandlungen nach dem Grundsatz des § 133 BGB auf den wirklichen Willen abzustellen hat (vgl. hierzu die Entscheidung des erkennenden Senats VersR 1974, 194).
  • BAG, 02.12.1961 - 1 AZR 296/60

    Revision - Ablauf der Revisionsfrist - Armenrechtsverfahren - Revisionsinstanz -

    Auszug aus BGH, 05.02.1975 - IV ZB 52/74
    Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts in BAGE 12, 89 = NJW 1962, 462 steht nicht entgegen.
  • OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 17.03.1950 - II ZB 9/50
    Auszug aus BGH, 05.02.1975 - IV ZB 52/74
    Es wäre in solchem Falle nicht gerechtfertigt, die Gewährung oder Versagung der Wiedereinsetzung davon abhängig zu machen, ob die Rechtsmittelschrift noch einen ausdrücklichen Hinweis auf das Erfordernis der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand enthält (ebenso außer den genannten Entscheidungen des Reichsgerichts OHG BrZ OGHZ 3, 262, 264 = NJW 1950, 545; OLG Braunschweig NJW 1962, 1823 sowie aus dem prozeßrechtlichen Schrifttum Vollkommer DRiZ 1969, 244, 245; Zöller/Stephan ZPO 11. Aufl. § 236 Anm. 1 a; Baumbach ZPO 31. Aufl. § 236 Anm. 1 A; Wieczorek ZPO § 236 Anm. A 1 b).
  • RG, 02.02.1931 - IV 426/30

    1. Unterliegt die Wahrung der für einen Wiedereinsetzungsantrag vorgeschriebenen

    Auszug aus BGH, 05.02.1975 - IV ZB 52/74
    In solchem Fall ist, wie das Reichsgericht in ständiger Rechtsprechung, der beizutreten ist, entschieden hat, eine Angabe dieser Tatsachen und der Mittel für deren Glaubhaftmachung entbehrlich (RG JW 1915, 147; RGZ 131, 261, 263; RG JW 1935, 277).
  • BGH, 05.04.2011 - VIII ZB 81/10

    Beginn der Wiedereinsetzungsfrist bei krankheitsbedingter Hinderung an der

    (1) Ein Wiedereinsetzungsantrag muss nicht ausdrücklich gestellt werden, er kann auch stillschweigend in einem Schriftsatz enthalten sein (BGH, Beschlüsse vom 5. Februar 1975 - IV ZB 52/74, BGHZ 63, 389, 392 f.; vom 17. Januar 2006 - XI ZB 4/05, NJW 2006, 1518 Rn. 13).

    Hierzu reicht aus, dass die Partei konkludent zum Ausdruck bringt, dass sie das Verfahren trotz verspäteter Einreichung der Rechtsmittel- oder Begründungsschrift fortsetzen will (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Juli 2010 - XI ZB 19/09, juris Rn. 10; vom 5. Februar 1975 - IV ZB 52/74, aaO; jeweils mwN).

    Einer Darlegung der Wiedereinsetzungsgründe bedarf es nicht, wenn diese bereits aktenkundig sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Februar 1975 - IV ZB 52/74, aaO; vom 17. Januar 2006 - XI ZB 4/05, aaO Rn. 14).

  • BGH, 16.01.2018 - VIII ZB 61/17

    Anforderungen an ein faires Verfahren: Antrag auf Verlängerung der

    Zwar braucht ein Wiedereinsetzungsgesuch nicht ausdrücklich erklärt zu werden; es kann vielmehr konkludent in einem Schriftsatz enthalten sein (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Januar 2006 - XI ZB 4/05, NJW 2006, 1518 Rn. 13; vom 5. Februar 1975 - IV ZB 52/74, BGHZ 63, 389, 392).
  • BGH, 12.06.2019 - XII ZB 432/18

    Stillschweigende Stellung eines Wiedereinsetzungsantrags in einem Schriftsatz

    Ein Wiedereinsetzungsantrag braucht nicht ausdrücklich gestellt zu werden; er kann auch stillschweigend in einem Schriftsatz enthalten sein, wobei es ausreicht, dass in diesem Schriftsatz konkludent zum Ausdruck gebracht wird, das Verfahren trotz verspäteter Einreichung der Rechtsmitteleinlegungs- oder Rechtsmittelbegründungsschrift fortsetzen zu wollen (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 5. Februar 1975 - IV ZB 52/74, BGHZ 63, 389 = NJW 1975, 928).

    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss ein Wiedereinsetzungsantrag nicht ausdrücklich gestellt werden, er kann auch stillschweigend in einem Schriftsatz enthalten sein (vgl. BGH Beschlüsse vom 16. Januar 2018 - VIII ZB 61/17 - NJW 2018, 1022 Rn. 17 und vom 5. April 2011 - VIII ZB 81/10 - NJW 2011, 1601 Rn. 13; vgl. bereits BGHZ 63, 389, 392 f. = NJW 1975, 928).

  • BGH, 17.01.2006 - XI ZB 4/05

    Nachweis der rechtzeitigen Übermittlung fristwahrender Schriftsätze per Telefax

    Er kann vielmehr konkludent in einem Schriftsatz enthalten sein (vgl. BGHZ 63, 389, 392).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.11.2021 - 12 S 3232/20

    Klageerhebung; Beginn der Wiedereinsetzungsfrist

    Denn hierfür muss sich aus den Angaben in dem Schriftsatz eindeutig die Verspätung der Klageerhebung ergeben, weil nur dann der Wille des Klägers, die Wiedereinsetzung zu beantragen, unterstellt werden kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15.07.2002 - 7 B 37/02 -, juris Rn. 9; BGH, Beschluss vom 05.02.1975 - IV ZB 52/74 -, juris Rn. 5).

    Zudem stellt sich die Frage nach der Annahme eines konkludenten Wiedereinsetzungsbegehrens naturgemäß nur dann, wenn irgendwelche Darlegungen und Glaubhaftmachungen zur Wiedereinsetzung nicht erforderlich sind, vielmehr sämtliche die Wiedereinsetzung begründenden Tatsachen aktenkundig sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15.07.2002 - 7 B 37/02 -, juris Rn. 9; BGH, Beschluss vom 05.02.1975 - IV ZB 52/74 -, juris Rn. 5).

  • VGH Bayern, 24.10.2005 - 3 B 03.3367

    Beamtenrecht; Familienbezogene amtsangemessene Alimentation von Beamten mit mehr

    Die für die Annahme eines konkludenten Wiedereinsetzungsbegehrens nach der Rechtsprechung (vgl. hinsichtlich des § 60 VwGO die Entscheidung BVerwG vom 15.7.2002, Az: 7 B 37/02 unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in BGHZ 63, 389; vgl. hinsichtlich Art. 32 BayVwVfG zu der insofern gleichen Rechtslage nach § 32 Abs. 1 BremVwVfG OVG Bremen, Entscheidung vom 10. November 2000, Az: 1 A 308/00; jeweils zitiert nach Juris) erforderlichen Voraussetzungen sind erfüllt.
  • VGH Bayern, 24.10.2005 - 3 B 02.3061

    Beamtenrecht; Familienbezogene amtsangemessene Alimentation von Beamten mit mehr

    Die für die Annahme eines konkludenten Wiedereinsetzungsbegehrens nach der Rechtsprechung (vgl. hinsichtlich des § 60 VwGO die Entscheidung BVerwG vom 15.7.2002, Az: 7 B 37/02 unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in BGHZ 63, 389; vgl. hinsichtlich Art. 32 BayVwVfG zu der insofern gleichen Rechtslage nach § 32 Abs. 1 BremVwVfG OVG Bremen, Entscheidung vom 10. November 2000, Az: 1 A 308/00; jeweils zitiert nach Juris) erforderlichen Voraussetzungen sind erfüllt.
  • BGH, 09.07.1984 - AnwZ (B) 14/84

    Rechtsmittel

    Insbesondere braucht der Antrag nicht ausdrücklich formuliert zu werden; es genügt, wenn er aus den Umständen geschlossen werden kann (BGH NJW 1975, 928 [BGH 05.02.1975 - IV ZB 52/74]).

    Im Interesse der Rechtssicherheit ist es jedoch geboten, daß sämtliche die Wiedereinsetzung begründenden Tatsachen aus den Akten hervorgehen (vgl. BGH NJW 1975, 928 [BGH 05.02.1975 - IV ZB 52/74]).

  • BGH, 07.02.2008 - IX ZB 77/05

    Verschulden des Anwalts bei Nichteinhaltung der Berufungsbegründungsfrist

    Eine von Amts wegen zu gewährende Wiedereinsetzung in den vorigen Stand scheidet mangels aktenkundiger Tatsachen aus (vgl. BGHZ 63, 389, 392; Beschl. v. 17. Januar 2006 - XI ZB 4/05, NJW 2006, 1518; Beschl. v. 31. Januar 2007 - XII ZB 207/06, NJW-RR 2007, 793, 794).
  • OLG Koblenz, 20.04.2000 - 1 W 283/00

    Einlegung des Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil im schriftlichen Vorverfahren

    Das Landgericht hat auch insoweit im Ergebnis zu Recht in weiterer ebenfalls zugunsten des Beklagten vorgenommener Auslegung des Schriftsatzes vom 15. März 2000 als Antragsschrift keine Wiedereinsetzungsgründe gesehen und jedenfalls in den Gründen seines Beschlusses ein unterstelltes Wiedereinsetzungsgesuch, das nach herrschender Meinung im Falle eines schriftsätzlichen Rechtsbehelfs keiner ausdrücklichen Formulierung bedarf (u.a. BGH NJW 1975, 928) erkennbar gemäß § 233 in Verbindung mit § 238 Abs. 1 ZPO abgelehnt.
  • BVerwG, 15.07.2002 - 7 B 37.02

    Rückübertragung eines Grundstücks nach den Vorschriften des Gesetzes zur Regelung

  • LAG Hamm, 15.09.2010 - 14 Ta 318/10

    Zustellung des Aufhebungsbeschlusses im Nachprüfungsverfahren zur

  • LAG Hamm, 05.01.1998 - 12 Ta 387/97

    Voraussetzungen der Zulassung einer nachträglichen Kündigungsschutzklage gegen

  • BGH, 09.12.1991 - NotZ 14/91

    Gerichtliche Entscheidung über ein Gesuch um vorzeitige Bestellung zum

  • LG Augsburg, 06.08.2008 - 4 T 2273/08

    Einhaltung der zweiwöchigen Frist des § 569 Abs. 1 ZPO für eine sofortige

  • BGH, 09.01.1985 - IVb ZB 110/84

    Gewährung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • BGH, 05.12.1979 - VIII ZB 42/79

    Annahme eines stillschweigenden Antrags auf Wiedereinsetzung, wenn sämtliche die

  • BGH, 19.05.1978 - IV ZB 90/77

    Nachholung des Versäumten - Wiedereinsetzung - Versäumung der Berufungsfrist

  • BGH, 16.06.1994 - IX ZB 14/94

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Berufungsfrist -

  • BGH, 09.02.1977 - IV ZB 58/76

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Berufungsfrist mangels

  • KG, 20.09.1993 - 24 W 2670/93
  • BGH, 18.04.1975 - V BLw 23/74

    Auskunft über zum Hofvermögen gehörende Grundstücke - Wiedereinsetzung in den

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