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   BGH, 07.07.1976 - I ZR 51/75   

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BGH, 07.07.1976 - I ZR 51/75 (https://dejure.org/1976,1207)
BGH, Entscheidung vom 07.07.1976 - I ZR 51/75 (https://dejure.org/1976,1207)
BGH, Entscheidung vom 07. Juli 1976 - I ZR 51/75 (https://dejure.org/1976,1207)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Stillschweigende Vereinbarung der Allgemeinen Lieferbedingungen deutscher Spediteure (ADSp) - Inhalt eines Lagervertrages mit einer ausländischen Firma - Pflicht einer ausländischen Firma zur Erkundigung über die bestehenden Gewohnheiten im deutschen Wirtschaftsleben - ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ADSp § 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1976, 2075
  • NJW 1977, 501 (Ls.)
  • MDR 1977, 27
  • VersR 1976, 1056
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 13.07.1973 - I ZR 72/72

    Anwendung deutschen Rechts auf einen Auftrag zwischen einem deutschen und einem

    Auszug aus BGH, 07.07.1976 - I ZR 51/75
    Der Senat hat in seinem Urteil vom 13. Juli 1973 (I ZR 72/72 = NJW 73, 2154) die Frage aufgeworfen, ob bei der wirtschaftlichen Verflechtung innerhalb des EWG-Raumes das Kennenmüssen der ADSp anzunehmen sei, da die ADSp im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Inhalt aller Verträge mit Spediteuren sind.

    Es können aber auch ohne einen solchen Hinweis besondere Umstände des Einzelfalles die Annahme rechtfertigen, daß dem ausländischen Vertragsteil ein Kennenmüssen der Anwendung der ADSp zuzurechnen ist (vgl. die Senatsurteile vom 2. Oktober 1970 - I ZR 26/70 - VersR 71, 123; vom 10. März 1971 - I ZR 87/69 - VersR 71, 619; vom 13. Juli 1973 - I ZR 72/72 - NJW 73, 2154; vom 12. Juli 1974 - I ZR 55/72 - NJW 74, 2177; ferner für Bankbedingungen Senatsurteil vom 18. Juli 1971 - I ZR 83/70 - NJW 71, 2126; 72, 681).

    Von dem Grundsatz dieses Umfangs des Wirkungsstatuts machen Schrifttum und Rechtsprechung dann eine Ausnahme, wenn es darauf ankommt, ob einem bestimmten Verhalten einer Person, insbesondere ihrem Schweigen rechtsgeschäftliche Bedeutung zukommt; in diesen Fällen ist auf das Wohnsitzrecht dessen Rücksicht zu nehmen, dessen Verhalten rechtsgeschäftliche Bedeutung beigemessen werden soll; ist nach dem Wohnsitzrecht das Verhalten einer Person rechtlich nicht erheblich, so kann das auch dann nicht ohne weiteres unberücksichtigt bleiben, wenn nach dem Wirkungsstatut das Verhalten rechtlich erheblich ist; denn es braucht jemand nicht ohne weiteres sein Verhalten gegen sich gelten zu lassen, wenn er nach seinem Heimatrecht mit Rechtsfolgen dieses Verhaltens nicht zu rechnen braucht; dieser Grundsatz findet dann keine Anwendung, wenn der Ausländer nach den Umständen des Einzelfalles nicht darauf vertrauen kann, daß sein Verhalten nach den Regeln seines Heimatrechts beurteilt wird (vgl. Senatsurteil vom 13. Juli 1973 - I ZR 72/72 - NJW 73, 2154, 2155 m.w.N.; ferner Hepting RIW/AWD 1975, 457 ff).

  • BGH, 06.03.1956 - I ZR 154/54

    Haftungsbegrenzung des Spediteurs

    Auszug aus BGH, 07.07.1976 - I ZR 51/75
    Denn es geht hier nicht um Haftungsbeschränkungen, wie sie nach den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGHZ 20, 164; 38, 183) maßgeblich sind, sondern darum, ob statt der Beklagten die SVS-Versicherung haftet, die ihrerseits nach § 3 Nr. 1 Satz 2 SVS auf die Einwendungen des Spediteurs nach den ADSp über Ausschluß und Minderung der gesetzlichen Haftung verzichtet.
  • BGH, 29.10.1962 - II ZR 31/61

    Unwirksamkeit einer Haftungsbegrenzung durch Allgemeine Lagerungsbedingungen

    Auszug aus BGH, 07.07.1976 - I ZR 51/75
    Denn es geht hier nicht um Haftungsbeschränkungen, wie sie nach den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGHZ 20, 164; 38, 183) maßgeblich sind, sondern darum, ob statt der Beklagten die SVS-Versicherung haftet, die ihrerseits nach § 3 Nr. 1 Satz 2 SVS auf die Einwendungen des Spediteurs nach den ADSp über Ausschluß und Minderung der gesetzlichen Haftung verzichtet.
  • BGH, 19.01.1951 - I ZR 53/50

    Güterfernverkehr. Haftungsbeschränkung

    Auszug aus BGH, 07.07.1976 - I ZR 51/75
    Der Bundesgerichtshof hat in ständiger Rechtsprechung angenommen, die ADSp könnten auch ohne Kenntnis ihres Inhalts und auch ohne besonderen Hinweis auf ihre Einbeziehung im Einzelfall kraft stillschweigender Unterwerfung Bestand des Vertrages werden, wenn der Vertragspartner des Spediteurs wußte oder wissen mußte, daß die deutschen Spediteure ausschließlich nach den ADSp arbeiten (vgl. BGHZ 1, 83, 85; 3, 200, 203; 6, 145, 147; 9, 1, 3; 12, 136, 142; 17, 1, 2; 18, 98, 99; BGH NJW 59, 1679; Senatsurteil vom 21. November 1975 - I ZR 93/74); diese Voraussetzungen sind regelmäßig als gegeben anzunehmen, wenn ein Kaufmann mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland mit einem Spediteur einen Vertrag schließt, der zumindest mit dem Spediteurgewerbe sachbezogen zusammenhängt (vgl. o.a. Senatsurteil vom 21. Nov. 1975 - I ZR 93/74); denn ein im Inland ansässiger Kaufmann muß wissen, daß die Spediteure ausschließlich nach den ADSp arbeiten.
  • BGH, 05.10.1951 - I ZR 92/50

    Raummiete und Lagervertrag

    Auszug aus BGH, 07.07.1976 - I ZR 51/75
    Der Bundesgerichtshof hat in ständiger Rechtsprechung angenommen, die ADSp könnten auch ohne Kenntnis ihres Inhalts und auch ohne besonderen Hinweis auf ihre Einbeziehung im Einzelfall kraft stillschweigender Unterwerfung Bestand des Vertrages werden, wenn der Vertragspartner des Spediteurs wußte oder wissen mußte, daß die deutschen Spediteure ausschließlich nach den ADSp arbeiten (vgl. BGHZ 1, 83, 85; 3, 200, 203; 6, 145, 147; 9, 1, 3; 12, 136, 142; 17, 1, 2; 18, 98, 99; BGH NJW 59, 1679; Senatsurteil vom 21. November 1975 - I ZR 93/74); diese Voraussetzungen sind regelmäßig als gegeben anzunehmen, wenn ein Kaufmann mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland mit einem Spediteur einen Vertrag schließt, der zumindest mit dem Spediteurgewerbe sachbezogen zusammenhängt (vgl. o.a. Senatsurteil vom 21. Nov. 1975 - I ZR 93/74); denn ein im Inland ansässiger Kaufmann muß wissen, daß die Spediteure ausschließlich nach den ADSp arbeiten.
  • BGH, 29.04.1952 - I ZR 173/51

    Kraftverkehrsordnung

    Auszug aus BGH, 07.07.1976 - I ZR 51/75
    Der Bundesgerichtshof hat in ständiger Rechtsprechung angenommen, die ADSp könnten auch ohne Kenntnis ihres Inhalts und auch ohne besonderen Hinweis auf ihre Einbeziehung im Einzelfall kraft stillschweigender Unterwerfung Bestand des Vertrages werden, wenn der Vertragspartner des Spediteurs wußte oder wissen mußte, daß die deutschen Spediteure ausschließlich nach den ADSp arbeiten (vgl. BGHZ 1, 83, 85; 3, 200, 203; 6, 145, 147; 9, 1, 3; 12, 136, 142; 17, 1, 2; 18, 98, 99; BGH NJW 59, 1679; Senatsurteil vom 21. November 1975 - I ZR 93/74); diese Voraussetzungen sind regelmäßig als gegeben anzunehmen, wenn ein Kaufmann mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland mit einem Spediteur einen Vertrag schließt, der zumindest mit dem Spediteurgewerbe sachbezogen zusammenhängt (vgl. o.a. Senatsurteil vom 21. Nov. 1975 - I ZR 93/74); denn ein im Inland ansässiger Kaufmann muß wissen, daß die Spediteure ausschließlich nach den ADSp arbeiten.
  • BGH, 03.02.1953 - I ZR 61/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 07.07.1976 - I ZR 51/75
    Der Bundesgerichtshof hat in ständiger Rechtsprechung angenommen, die ADSp könnten auch ohne Kenntnis ihres Inhalts und auch ohne besonderen Hinweis auf ihre Einbeziehung im Einzelfall kraft stillschweigender Unterwerfung Bestand des Vertrages werden, wenn der Vertragspartner des Spediteurs wußte oder wissen mußte, daß die deutschen Spediteure ausschließlich nach den ADSp arbeiten (vgl. BGHZ 1, 83, 85; 3, 200, 203; 6, 145, 147; 9, 1, 3; 12, 136, 142; 17, 1, 2; 18, 98, 99; BGH NJW 59, 1679; Senatsurteil vom 21. November 1975 - I ZR 93/74); diese Voraussetzungen sind regelmäßig als gegeben anzunehmen, wenn ein Kaufmann mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland mit einem Spediteur einen Vertrag schließt, der zumindest mit dem Spediteurgewerbe sachbezogen zusammenhängt (vgl. o.a. Senatsurteil vom 21. Nov. 1975 - I ZR 93/74); denn ein im Inland ansässiger Kaufmann muß wissen, daß die Spediteure ausschließlich nach den ADSp arbeiten.
  • BGH, 22.01.1954 - I ZR 34/53

    Abtretung eines Befreiungsanspruchs

    Auszug aus BGH, 07.07.1976 - I ZR 51/75
    Der Bundesgerichtshof hat in ständiger Rechtsprechung angenommen, die ADSp könnten auch ohne Kenntnis ihres Inhalts und auch ohne besonderen Hinweis auf ihre Einbeziehung im Einzelfall kraft stillschweigender Unterwerfung Bestand des Vertrages werden, wenn der Vertragspartner des Spediteurs wußte oder wissen mußte, daß die deutschen Spediteure ausschließlich nach den ADSp arbeiten (vgl. BGHZ 1, 83, 85; 3, 200, 203; 6, 145, 147; 9, 1, 3; 12, 136, 142; 17, 1, 2; 18, 98, 99; BGH NJW 59, 1679; Senatsurteil vom 21. November 1975 - I ZR 93/74); diese Voraussetzungen sind regelmäßig als gegeben anzunehmen, wenn ein Kaufmann mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland mit einem Spediteur einen Vertrag schließt, der zumindest mit dem Spediteurgewerbe sachbezogen zusammenhängt (vgl. o.a. Senatsurteil vom 21. Nov. 1975 - I ZR 93/74); denn ein im Inland ansässiger Kaufmann muß wissen, daß die Spediteure ausschließlich nach den ADSp arbeiten.
  • BGH, 13.07.1954 - I ZR 14/53

    Verletzung deutschen Firmenrechts im Ausland

    Auszug aus BGH, 07.07.1976 - I ZR 51/75
    Maßgeblich für die Regelung des § 5 Nr. 2 SVS ist, daß unübliche Abreden die gesteigerte Gefahr einer Inanspruchnahme in sich bergen und daß ein solches erhöhtes Risiko zu den Prämiensätzen der Speditionsversicherung nicht durch diese gedeckt werden könnte (BGH NJW 1954, 1931; BGHZ 49, 160, 166).
  • BGH, 08.03.1955 - I ZR 109/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 07.07.1976 - I ZR 51/75
    Der Bundesgerichtshof hat in ständiger Rechtsprechung angenommen, die ADSp könnten auch ohne Kenntnis ihres Inhalts und auch ohne besonderen Hinweis auf ihre Einbeziehung im Einzelfall kraft stillschweigender Unterwerfung Bestand des Vertrages werden, wenn der Vertragspartner des Spediteurs wußte oder wissen mußte, daß die deutschen Spediteure ausschließlich nach den ADSp arbeiten (vgl. BGHZ 1, 83, 85; 3, 200, 203; 6, 145, 147; 9, 1, 3; 12, 136, 142; 17, 1, 2; 18, 98, 99; BGH NJW 59, 1679; Senatsurteil vom 21. November 1975 - I ZR 93/74); diese Voraussetzungen sind regelmäßig als gegeben anzunehmen, wenn ein Kaufmann mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland mit einem Spediteur einen Vertrag schließt, der zumindest mit dem Spediteurgewerbe sachbezogen zusammenhängt (vgl. o.a. Senatsurteil vom 21. Nov. 1975 - I ZR 93/74); denn ein im Inland ansässiger Kaufmann muß wissen, daß die Spediteure ausschließlich nach den ADSp arbeiten.
  • BGH, 08.07.1955 - I ZR 201/53

    Lagerhalterhaftung. Verjährung

  • BGH, 27.10.1967 - Ib ZR 157/65

    Orderlagerschein

  • BGH, 02.10.1970 - I ZR 26/70

    Anwendung von deutschem Recht auf wechselseitig ausgeführte internationale

  • BGH, 10.03.1971 - I ZR 87/69

    Geltung der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen - Deckung des Schadens

  • BGH, 18.06.1971 - I ZR 83/70

    Behandlung allgemeiner Geschäftsbedingungen in Verträgen - Anspruch wegen

  • BGH, 12.07.1974 - I ZR 55/72

    Wirkungen des Haftungsausschlusses nach ADSp

  • BGH, 21.11.1975 - I ZR 93/74

    Bewertung der Änderung des Rubrums als Klageänderung - Schadensersatz wegen

  • BGH, 29.06.1959 - II ZR 114/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 05.06.1981 - I ZR 64/79

    Schadensersatzanspruch gegen Spediteur nach Warenverlust - Verstoß gegen Weisung,

    Der Bundesgerichtshof hat in ständiger Rechtsprechung angenommen, daß die ADSp auch ohne Kenntnis ihres Inhalts und ohne besonderen Hinweis auf ihre Einbeziehung in den zu schließenden Vertrag kraft stillschweigender Unterwerfung Vertragsbestandteil werden, wenn der Vertragspartner des Spediteurs weiß oder wissen muß, daß dieser als deutscher Spediteur ausschließlich nach den ADSp arbeitet, und daß diese Voraussetzungen regelmäßig als gegeben anzunehmen sind, wenn ein Kaufmann mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland einem deutschen Spediteur einen Speditionsauftrag erteilt; denn ein im Inland ansässiger Kaufmann muß wissen, daß die deutschen Spediteure ausschließlich nach den ADSp arbeiten (BGH LM § 2 ADSp Nr. 6 = NJW 1976, 2075 [BGH 07.07.1976 - I ZR 51/75] = VersR 1976, 1056, 1057 m.w.N.).

    Der Regelung des § 5 Nr. 2 SVS liegt zugrunde, daß unübliche Abreden die gesteigerte Gefahr einer Inanspruchnahme in sich bergen, und daß die Speditionsversicherer ein solches erhöhtes Risiko zu den Prämiensätzen der SVS-Versicherung nicht decken könnten (BGH LM § 2 ADSp Nr. 3 = NJW 1973, 2154, 2155 = VersR 1974, 80, 82; BGH VersR 1976, 1056, 1058).

    Ist danach das angefochtene Urteil schon deshalb aufzuheben, weil nach den Feststellungen und Unterstellungen des Berufungsgerichts in Betracht kommt, daß die Klägerin gemäß § 5 Nr. 3 SVS in der für den Zeitpunkt des Abschlusses des Speditionsvertrages maßgebenden Fassung keinen Versicherungsschutz genießt und ein Haftungsausschluß zugunsten der Beklagten nach § 41 Buchst. a ADSp damit entfällt, bedurfte im derzeitigen Verfahrensstadium die von der Revision des weiteren erörterte Frage keiner Entscheidung, ob die Haftungsfreistellung des Spediteurs nach § 41 Buchst. a ADSp bei vorsätzlichem Handeln eines leitenden Angestellten in jedem Falle ausgeschlossen ist, also auch dann, wenn eine Beschränkung der Haftpflicht des Versicherers nach dem Speditions-Versicherungsschein (§ 5 SVS) damit nicht verbunden ist (vgl. insoweit für den Fall grober Fahrlässigkeit die Senatsurteile vom 18. Juni 1976 - I ZR 106/75 - VersR 1976, 1129, 1130, und vom 7. Juli 1976 - I ZR 51/75 - NJW 1976, 2075 [BGH 07.07.1976 - I ZR 51/75] = VersR 1976, 1056, 1058).

  • BGH, 10.10.1985 - I ZR 124/83

    Wirksamkeit eines fernmündlich erteilten Auftrags zur Versicherung von Frachtgut

    Demgemäß hat der Bundesgerichtshof die Berufung des Spediteurs auf § 41 Buchst. a ADSp bei Schadensdeckung durch den Speditionsversicherer auch dann durchgreifen lassen, wenn der Spediteur selber oder ein leitender Angestellter den Schaden durch grobe Fahrlässigkeit hervorgerufen hatte (BGH, Urt. v.18. Juni 1976 - I ZR 106/75, VersR 1976, 1129, 1130; Urt. v. 7. Juli 1976 - I ZR 51/75, VersR 1976, 1056, 1058; Urt. v. 5. Juni 1981 - I ZR 64/79, LM ADSp § 2 Nr. 10 Bl. 4 = MDR 1982, 113 114 = VersR 1981, 975, 977).
  • OLG Karlsruhe, 27.06.2002 - 9 U 204/01

    Internationaler Straßengüterverkehr: Internationale Zuständigkeit bei

    Es kommt daher nicht darauf an, ob die ADSp nach italienischem Recht auch durch Schweigen der Beklagten vereinbart werden konnten (vergl. BGH NJW 1976, 2075 a.E.).
  • BGH, 13.06.1985 - I ZR 12/83

    Haftung des selbsteintretenden Spediteurs

    Da die ADSp im Verkehr des Spediteurs mit Kaufleuten (§ 2 Buchst. a ADSp) - wie hier im Verkehr der Beklagten mit der Firma Moulinex - nach ständiger Rechtsprechung (BGHZ 12, 136, 142 [BGH 22.01.1954 - I ZR 34/53]; BGH, Urt. v. 13. Juli 1973 - I ZR 72/72 LM ADSp Nr. 3 = NJW 1973, 2154 = VersR 1974, 80, 81; BGH, Urt. v. 7. Juli 1976 - I ZR 51/75, LM § 2 ADSp Nr. 6 = NJW 1976, 2075 [BGH 07.07.1976 - I ZR 51/75] = VersR 1976, 1056, 1057 m.w.N.) kraft stillschweigender Unterwerfung Anwendung finden, ist die Geltung der ADSp - für den Fall, daß die unabdingbaren Vorschriften der Kraftverkehrsordnung im Streitfall nicht eingreifen - auch vorliegend in Betracht zu ziehen.
  • OLG Dresden, 24.11.1998 - 14 U 713/98

    Erfüllungsort bei einem internationalen Kaufvertrag; Einbeziehung der ADSp;

    War aber Vertragspartner des Spediteurs ein ausländischer Kaufmann, hat der BGH den vorerwähnten Grundsatz nur unter besonderen Voraussetzungen Anwendung finden lassen, nämlich nur dann, wenn dem ausländischen Kaufmann - z. B. durch Betätigung auf dem deutschen Markt - bekannt war, daß deutsche Spediteure nach den ADSp arbeiten und er deshalb - bei Auftragserteilung im Inland - damit rechnen mußte, daß den Vertragsbeziehungen von seiten des Vertragspartners die ADSp zugrunde gelegt werden (BGH, Urteil vom 12.7. 1974 - I ZR 55/72, NJW 1974, 2177; Urteil vom 7.7.1976 - I ZR 51/75, NJW 1976, 2075; Urteil vom 5.6. 1981 - I ZR 64/79, TranspR 1982, 37 = VersR 1981, 975).
  • BGH, 16.01.1981 - I ZR 84/78

    Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen als Inhalt eines Vertrags kraft

    Das Berufungsgericht hat eine solche Unterwerfung unter Bezugnahme auf die Grundsätze des Senatsurteils vom 7. Juli 1976 - I ZR 51/75 LM Nr. 6 zu § 2 ADSp = NJW 1976, 2075 [BGH 07.07.1976 - I ZR 51/75] = MDR 1977, 27 verneint, wonach in Fällen, in denen der ausländische Vertragspartner nicht Spediteur ist, ohne einen besonderen Hinweis auf die Einbeziehung der ADSp nicht ohne weiteres davon auszugehen ist, der Vertragspartner wisse oder müsse wissen, daß die deutschen Spediteure ausschließlich nach den ADSp arbeiten, und demgemäß die Annahme einer stillschweigenden Einbeziehung nicht in Betracht kommt.
  • BGH, 11.07.1985 - I ZR 36/83

    Ende der KVO -Haftung des selbstausführenden Spediteurs

    Nach ständiger Rechtsprechung (BGHZ 12, 136, 142 [BGH 22.01.1954 - I ZR 34/53]; BGH, Urt. v. 13. Juli 1973 - I ZR 72/72, LM ADSp § 2 Nr. 3 = NJW 1973, 2154 = VersR 1974, 80, 81; BGH, Urt. v. 7. Juli 1976 - I ZR 51/75, LM § 2 ADSp Nr. 6 = NJW 1976, 2075 [BGH 07.07.1976 - I ZR 51/75] = VersR 1976, 1056, 1057) finden im Verkehr des Spediteurs mit Kaufleuten - wie hier im Verkehr der Beklagten mit der SLG - die ADSp kraft stillschweigender Unterwerfung anstelle der abdingbaren gesetzlichen Haftungsbestimmungen Anwendung.
  • KG, 20.08.2010 - 5 U 90/09

    Markenrecht: Fortbestehender Schutz des Geschäftskennzeichens eines

    Deshalb beschränkt sich die Gestattung eines Hauptvereins gegenüber seinen rechtlich selbstständigen Unterorganisationen, den ihm geschützten Namensbestandteil in ihren Namen aufzunehmen, in der Regel auf die Dauer der Zugehörigkeit der Unterorganisationen zum übergeordneten Verein (BGH, MDR 1977, 27, juris Rn. 27 - Kyffhäuser).
  • OLG Köln, 04.04.1986 - 19 U 116/85

    Qualifikation der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) als

    Darum muß ein im Inland ansässiger Kaufmann, der mit einem Spediteur einen Vertrag abschließt, der zum typischen Tätigkeitsgebiet des Spediteurs gehört, damit rechnen, daß er ausschließlich nach ADSp arbeitet (vgl. BGH NJW 1976, 2075 [BGH 07.07.1976 - I ZR 51/75] u.a.; Baumbach-Duden-Hopt, HGB 26. Aufl., Einl. ADSp Anm. 2 A; Erman-Hefermehl, BGB 7. Aufl., § 2 AGBG RN 41; Palandt-Heinrichs, BGB 45. Aufl., § 2 AGBG Anm. 6 f).
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