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   KG, 01.03.1976 - 12 U 2476/75   

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https://dejure.org/1976,1893
KG, 01.03.1976 - 12 U 2476/75 (https://dejure.org/1976,1893)
KG, Entscheidung vom 01.03.1976 - 12 U 2476/75 (https://dejure.org/1976,1893)
KG, Entscheidung vom 01. März 1976 - 12 U 2476/75 (https://dejure.org/1976,1893)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzanspruch wegen Beschädigung einer Kraftdroschke; Anspruch auf Ausgleich des Verdienstausfalls; Reparatur als Mittel zur Behebung des Schadens; Beschaffung eines Ersatzfahrzeuges als Mittel zur Behebung des Schadens; Verpflichtung des Geschädigten zur ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    BGB §§ 249 251 Abs. 2 254 Abs. 2
    Schadensminderungspflicht, wenn ein beschädigtes Fahrzeug nicht repariert wird, weil ohnehin bereits ein neues bestellt ist

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1976, 754
  • VersR 1976, 1159
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Naumburg, 19.02.2004 - 4 U 146/03

    Voraussetzungen eines Anspruches auf Nutzungsentschädigung für ein beschädigtes

    Dazu gehört, dass ein Geschädigter die Reparatur oder Ersatzbeschaffung ohne vorwerfbares, schuldhaftes Zögern innerhalb der angemessenen Reparatur- oder Wiederbeschaffungszeit vornimmt (KG, VersR 1976, 1159).
  • LG Meiningen, 24.08.2017 - 4 S 171/16

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Schadensgeringhaltungspflichtverletzung bei

    Der Geschädigte ist deshalb mit Blick auf § 254 Abs. 2 BGB gehalten, ohne schuldhaftes Zögern die Schadensbehebung in angemessener Frist durchzuführen und einen längeren Nutzungsausfall gegebenenfalls durch die Anschaffung eines Interimfahrzeugs zu überbrücken oder auch zunächst nur eine Notreparatur ausführen zu lassen (BGH, NJW 2010, 2462; OLG Naumburg, NJW 2004, 3191 KG Berlin, VersR 1976, 1159).
  • LG Koblenz, 19.11.2007 - 5 O 351/07

    Zum Anspruch des Kfz-Eigentümers auf Nutzungsausfallentschädigung bei Verstoß

    Der Kläger war im Rahmen der ihm obliegenden Schadensminderungspflicht gehalten, den Schaden so gering wie möglich zu halten und die Ersatzbeschaffung innerhalb der angemessenen Zeit vorzunehmen (KG, VersR 1976, 1159).
  • OLG Düsseldorf, 03.02.1997 - 1 U 68/96
    Dazu gehört, daß er die Reparatur oder Ersatzbeschaffung ohne vorwerfbares Zögern vornimmt (KG VersR 1976, 1159; VersR 1971, 256 f.).
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