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   BayObLG, 14.07.1975 - RReg. 2 Z 224/74   

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https://dejure.org/1975,11489
BayObLG, 14.07.1975 - RReg. 2 Z 224/74 (https://dejure.org/1975,11489)
BayObLG, Entscheidung vom 14.07.1975 - RReg. 2 Z 224/74 (https://dejure.org/1975,11489)
BayObLG, Entscheidung vom 14. Juli 1975 - RReg. 2 Z 224/74 (https://dejure.org/1975,11489)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Brandverhütung; Kraftfahrzeug; Gefahr; Leben; Gesundheit; Eigentum; Besitz; Brand

Papierfundstellen

  • MDR 1976, 45
  • VersR 1976, 788
  • BayObLGZ 1975, 275
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BayObLG, 05.12.1977 - RReg. 2 Z 208/76

    Schadensersatz wegen Verletzung von Nebenpflichten aus einem Beherbungsvertrag;

    Der Kreis der geschützten Personen, das geschützte Interesse und die Art seiner Verletzung (vgl. BGHZ 40, 306 [BGH 27.11.1963 - V ZR 201/61] /307; BayObLGZ 1975, 275/278) sind hinreichend bestimmt.

    Ist ein Schutzgesetz - hier eine Unfallverhütungsvorschrift - verletzt, so begründet das regelmäßig die tatsächliche Folgerung, daß dies auf einem Verschulden dessen, der diese Vorschrift zu beachten hatte, beruht (BGH VersR 1963, 835/837; BGH LM § 823 BGB - Bc- Nr. 1; BayObLGZ 1971, 49/54; 1975, 275/283).

    Da jedermann im Rahmen seines Wirkungskreises verpflichtet ist, sich über das Bestehen von Schutzgesetzen zu unterrichten, kann Unkenntnis hierüber nur entlasten, wenn sie nicht auf Fahrlässigkeit beruht (BGH LM § 823 BGB - Bc- Nr. 1; BayObLGZ 1971, 49/54; 1975, 275/284).

  • OLG Oldenburg, 24.02.1999 - 2 U 272/98

    Zulässigkeit eines Anscheinsbeweises für die Feststellung von Brandursachen;

    Ein Anscheinsbeweis kommt in derartigen Fällen allerdings regelmäßig nur dann in Betracht, wenn der Brand im Einwirkungsbereich der Gefahrenstelle entstanden ist und deshalb unter Berücksichtigung der Gesamtumstände auf einen typischen Geschehensablauf geschlossen werden kann (BGH VersR 1974, 750; BGH BauR 1984, 80, 82; BayObLG VersR 1976, 788, 789).

    Derartige Vorschriften enthalten nämlich das Substrat gesammelter Erfahrungen und sind deshalb als abstrakte Erfahrungssätze geeignet, die Gefährlichkeit bestimmter Verhaltensweisen und den Nutzen der vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen aufzuzeigen (BGH VersR 1972, 149, 150; BGH VersR 1983, 440, 441; BGH VersR 1984, 775, 776; BayObLG VersR 1976, 788, 789).Ein Anscheinsbeweis bei der Verletzung von Brandverhütungsvorschriften setzt jedoch voraus, Dass der Brand im Einwirkungsbereich der Gefahrenstelle entstanden ist (BGH VersR 1963, 885, 886; BayObLG VersR 1976, 788).

  • BGH, 05.05.1987 - VI ZR 181/86

    Schleswig-Holsteinische GaragenVO als Schutzgesetz

    Diese Bestimmung dient eindeutig der Verhinderung von Brandgefahren in anderen Räumen als Garagen, in denen Kraftfahrzeuge abgestellt sind (so auch BayObLG, Urteil vom 14. Juli 1975 - 2 Z 224/74 - VersR 1976, 788 zu § 25 Abs. 3 Nr. 4 BayGarVO).
  • OLG München, 24.03.1994 - 24 U 222/93
    Es reicht aus, daß das Schutzgesetz ein Ge- oder Verbot ausspricht (BayObLGZ 1975, 275/277 ff. = VersR 1976, 788).
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