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   BGH, 14.12.1976 - VI ZR 1/76   

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BGH, 14.12.1976 - VI ZR 1/76 (https://dejure.org/1976,576)
BGH, Entscheidung vom 14.12.1976 - VI ZR 1/76 (https://dejure.org/1976,576)
BGH, Entscheidung vom 14. Dezember 1976 - VI ZR 1/76 (https://dejure.org/1976,576)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verjährungshemmung - Beendigung der Verjährungshemmung - Treu und Glauben

Papierfundstellen

  • NJW 1977, 674
  • MDR 1977, 485
  • VersR 1977, 335
 
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Wird zitiert von ... (35)

  • BGH, 14.03.2017 - VI ZR 226/16

    Direktanspruch gegen den Pflichtversicherer: Inhaltliche Anforderungen an die die

    Die bloße Untätigkeit des Anspruchstellers während eines längeren Zeitraumes berechtigt keineswegs zu der Annahme, der schriftliche Bescheid sei überflüssig und sinnlos, mit ihm könne der Anspruchsteller billigerweise nicht mehr rechnen (vgl. Senatsurteil vom 14. Dezember 1976 - VI ZR 1/76, NJW 1977, 674, 675 [zu § 3 Nr. 3 Satz 3 PflVG aF]; MünchKomm/Schneider, VVG, 2. Aufl., § 115 Rn. 38).
  • BGH, 07.01.1986 - VI ZR 203/84

    Hemmung der Verjährung bei Vereinbaren einer Verhandlungspause

    Zwar kann ein Abbruch der Verhandlungen im Sinne der genannten Vorschrift unter besonderen Umständen auch in einem Einschlafenlassen der Verhandlungen durch den Berechtigten gesehen werden, insbesondere wenn er den Zeitpunkt versäumt, zu dem eine Antwort auf die letzte Antrage des Ersatzpflichtigen spätestens zu erwarten gewesen wäre, falls die Regulierungsverhandlungen mit verjährungshemmender Wirkung hätten fortgesetzt werden sollen (s. Senatsurteilevom 7. Dezember 1962 - VI ZR 62/62 - VersR 1963, 145, 146 [BGH 07.12.1962 - VI ZR 62/62];vom 13. Oktober 1964 - VI ZR 142/63 - VersR 1965, 155, 157 [BGH 13.10.1964 - VI ZR 142/63] undvom 7. März 1967 - VI ZR 135/65 - VersR 1967, 502, 503 m.w.Nachw. - zur krit. Anm. s.Senatsurteil vom 14. Dezember 1976 - VI ZR 1/76 - VersR 1977, 335, 336 = NJW 1977, 674).
  • BGH, 22.10.2014 - IV ZR 242/13

    Vermögensschadenshaftpflichtversicherung einer gesetzlichen Krankenkasse:

    Zwar hat der Bundesgerichtshof zu der § 12 Abs. 2 VVG a.F. entsprechenden Regelung des § 3 Nr. 3 Satz 3 PflVG a.F. entschieden, dass die Bestimmung, nach der die Verjährungshemmung nur durch schriftlichen Bescheid des Versicherers enden solle, dann keine Berechtigung mehr habe, wenn die Erteilung eines schriftlichen Bescheids keinen Sinn mehr hätte und nur reine Förmelei wäre, weil der Geschädigte die angemeldeten Ansprüche offensichtlich nicht weiterverfolge und auf einen endgültigen Bescheid des Versicherers gar nicht mehr warte (BGH, Urteil vom 14. Dezember 1976 - VI ZR 1/76, VersR 1977, 335 unter II 3 a); er hat aber auch klargestellt, dass allein die bloße Untätigkeit des Geschädigten über einen längeren Zeitraum nicht genüge, um diese Voraussetzung zu bejahen (BGH aaO).
  • OLG Oldenburg, 22.03.2017 - 3 U 74/16

    Voraussetzungen der Verjährung von Ansprüchen des Geschädigten gegen die

    In Bezug auf Schadensfälle nach dem Inkrafttreten der Neufassung des § 3 Nr. 3 S. 3 PflVG hat der BGH aber klargestellt, dass die zu § 14 Abs. 2 StVG aufgestellten Grundsätze über die Beendigung der Verjährungshemmung seitens des Geschädigten nicht zur Auslegung des § 3 Nr. 3 S. 3 PflVG herangezogen werden können; im Interesse der Rechtssicherheit sei es geboten, daran festzuhalten, dass grundsätzlich nur der Versicherer durch seine schriftliche Entscheidung die für den Direktanspruch geltende Verjährungsfrist wieder in Lauf setzen könne; der Geschädigte könne daher in der Regel von sich aus die Hemmung der Verjährung nicht beendigen (VI ZR 1/76, Tz. 9; VI ZR 250/76, Tz. 7).

    Der BGH hat allerdings stets bejaht, dass es sich der Geschädigte gefallen lassen muss, sein Verhalten an Treu und Glauben messen zu lassen, wenn er sich auf die strenge Regelung des § 3 Nr. 3 S. 3 PflVG beruft (VI ZR 1/76, Tz. 10 f; VI ZR 250/76, Tz. 8; VI ZR 356/95, Tz. 9 f; VI ZR 281/80, Tz. 7).

    Dieser Schutzgedanke verliere erst dann seine Berechtigung, wenn für den Geschädigten keinerlei Schutzbedürfnis mehr bestehe (BGH VI ZR 1/76, Tz. 11).

  • OLG Frankfurt, 03.11.2017 - 8 U 239/16

    Verjährungshemmung bei Direktanspruch gegen Pflichtversicherer

    Die Beklagte wird dadurch nicht unbillig belastet, denn sie hatte es in Kenntnis der Unfallfolgen des Klägers und der darauf beruhenden wahrscheinlichen weiteren Schadenspositionen selbst in der Hand, die Verjährung durch eine formwahrende und eindeutige Erklärung wieder in Lauf zu setzen (vgl. BGH, Urteil vom 14.12.1976 - VI ZR 1/76, NJW 1977, 674, 674 f.; Urteil vom 14.03.2017 - VI ZR 226/16, NJW 2017, 2271, 2272).

    Beantwortet der Geschädigte Fragen des Versicherers - wie hier - (zunächst) nicht, so endet die Hemmung nicht etwa zu dem Zeitpunkt, zu dem spätestens eine Antwort zu erwarten gewesen wäre (vgl. etwa BGH, Urteil vom 14.12.1976 - VI ZR 1/76, NJW 1977, 674, 675; Knappmann, in: Prölss/Martin, VVG, 29. Aufl. 2015, § 115, Rdnr. 40).

    Die bloße Untätigkeit des Klägers während eines längeren Zeitraumes berechtigt keineswegs zu der Annahme, der schriftliche Bescheid sei überflüssig und sinnlos, mit ihm könne der Kläger billigerweise nicht mehr rechnen (vgl. BGH, Urteil vom 14.12.1976 - VI ZR 1/76, NJW 1977, 674, 675; Urteil vom 14.03.2017 - VI ZR 226/16, NJW 2017, 2271, 2272).

  • OLG Saarbrücken, 03.05.2006 - 5 U 578/00

    Berufsunfähigkeit im Sinne der §§ 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 BB-BUZ

    Das kann zwar im Einzelfall anzunehmen sein, wenn ein Versicherungsnehmer einen angemeldeten Anspruch offensichtlich nicht mehr weiterverfolgt und an der Feststellung des Versicherungsfalls über lange Zeit nicht mitwirkt (vgl. u.a. BGH ,Urt. v. 14.12.1976 - VI ZR 1/76 - VersR 1977, 335).
  • OLG München, 31.01.2024 - 10 U 683/23

    Vorläufige Vollstreckbarkeit, Kraftfahrzeuge, Sachverständige, Vorgerichtliche

    Anders als etwa Autoscooter (dazu BGH VersR 1977, 335) kann sich etwa eine Pistenraupe (vgl. grundlegend Senat, Urt. v. 08.07.2011, Az. 10 U 5433/08 [Juris] nicht nur auf einem bestimmten Standort fortbewegen (vgl. zum Betrieb von Go-Karts OLG Hamm, NZV 2003, 32; LG Karlsruhe VersR 1976, 252).
  • LG Darmstadt, 15.08.2019 - 9 O 69/17

    Verkehrsunfall mit Straßenbahn - Verjährung des Schadenersatzanspruchs

    Auch der Sonderfall, dass ein Antragsteller seine einmal erhobenen Ansprüche "offensichtlich nicht weiter verfolgt" liegt nicht vor, hierzu ist auch hinzuweisen auf die Entscheidung des OLG Frankfurt vom 03.11.2017 Aktenzeichen: 8 U 239/16 , zitiert nach Juris: "Die bloße Untätigkeit des Klägers während eines längeren Zeitraumes berechtigt keineswegs zu der Annahme, der schriftliche Bescheid sei überflüssig und sinnlos, mit ihm könne der Kläger billigerweise nicht mehr rechnen (vgl. BGH, Urteil vom 14.12.1976 - VI ZR 1/76, NJW 1977, 674, 675; Urteil vom 14.03.2017 - VI ZR 226/16, NJW 2017, 2271, 2272)" ( OLG Frankfurt, Urteil vom 03. November 2017 - 8 U 239/16 -, Rn. 72 , juris).

    Ein Sonderfall, wie er der Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 3.8.1999 (Az. 4 U 175/98, NJW-RR 2000, 910) zugrunde lag, in welchem der Versicherer zusätzlich noch zum Ausdruck brachte, dass ohne eine Stellungnahme zu nachgefragten Umständen eine abschließende Bearbeitung des Schadensfalls und damit auch die Gewährung einer Ersatzleistung nicht möglich sei, oder eine Situation wie in der Entscheidung des BGH vom 14.12.1976 (Az. VI ZR 1/76, NJW 1988, 674 ff.), in welcher die Erteilung eines schriftlichen Bescheids durch den Versicherer keinen vernünftigen Sinn mehr hätte und nur eine reine Förmelei wäre, weil der Geschädigte die von ihm zunächst angemeldeten Ansprüche inzwischen offensichtlich nicht mehr weiterverfolgt, daher auf einen endgültig ablehnenden Bescheid des Versicherers gar nicht mehr wartet, liegt hier nicht vor.

  • OLG Frankfurt, 22.07.2013 - 7 U 276/12

    Ansprüche aus einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung wegen eines durch

    Bei einer derartigen Gestaltung wäre es unbillig, der Beklagten zuzumuten, noch einen schriftlichen Bescheid zu erteilen, um die Verjährungshemmung zu beseitigen (BGH, Urteil vom 14.12.1976, Az. VI ZR 1/76; Urteil vom 15.11.1977, Az. VI ZR 250/76; zitiert nach Juris).

    Allein die bloße Untätigkeit der Klägerin während eines längeren Zeitraumes berechtigt keineswegs zu der Annahme, der schriftliche Bescheid sei überflüssig und sinnlos, mit ihm könne der Geschädigte billigerweise nicht mehr rechnen (BGH, Urteil vom 14.12.1976, Az. VI ZR 1/76; Urteil vom 15.11.1977, Az. VI ZR 250/76; zitiert nach Juris).

  • OLG München, 08.07.2011 - 10 U 5433/08

    Haftungsverteilung bei Skiunfall: Verletzung der Verkehrssicherungspflicht beim

    Anders als etwa Autoscooter (dazu BGH VersR 1977, 335) kann sich die Raupe nicht nur auf einem bestimmten Standort fortbewegen (vgl. zum Betrieb von Go-Karts OLG Hamm, NZV 2003, 32; LG Karlsruhe VersR 1976, 252).
  • OLG Frankfurt, 05.11.2020 - 22 U 222/19

    Anforderungen an die schriftliche Entscheidung des Versicherers gemäß § 115 Abs.

  • OLG München, 24.07.2015 - 10 U 4220/14

    Keine Beendigung der Verjährungshemmung durch Teilzahlung des

  • BGH, 22.10.2014 - IV ZR 303/13

    Vermögensschadenhaftpflichtversicherung: Leistungsausschluss bei Verletzung der

  • BGH, 18.02.1997 - VI ZR 356/95

    Anforderung an schriftliche Entscheidung des Versicherers

  • OLG Hamm, 18.01.2013 - 9 U 23/12

    Anfordrtungen an den Nachweis von Folgeschäden; Verwirkung von Ansprüchen des

  • OLG Saarbrücken, 16.07.2008 - 5 U 157/08

    Unfallversicherung: Verjährung eines Invaliditätsanspruchs

  • BGH, 14.07.1983 - VII ZR 365/82

    Zurückweisung der Ansprüche durch den Reiseveranstalter

  • OLG Celle, 27.09.2005 - 14 U 59/05

    Berufung auf eine dauerhafte Hemmung der dreijährigen Verjährungsfrist durch

  • OLG Oldenburg, 09.02.2000 - 2 U 272/99

    Unfallversicherung; Fälligkeit; Anspruch; Entschädigung; Auszahlung; Erklärung;

  • BGH, 17.01.1978 - VI ZR 116/76

    Ersatz von Heilbehandlungskosten wegen eines Verkehrsunfalls - Zahlung einer

  • OLG Frankfurt, 14.04.2004 - 2 U 142/03

    Verjährung des Direktanspruchs eines Verkehrsunfallgeschädigten gegen eine

  • OLG Hamm, 10.09.2001 - 13 U 30/00

    Verjährung, Unterbrechung, Verjährungsunterbrechung

  • OLG Hamm, 17.03.1992 - 7 U 103/91

    Schadensersatz wegen Verseuchung eines Grundstücks mit Transformatorenöl;

  • BGH, 12.06.1979 - VI ZR 80/78

    Anforderungen an Schadensmeldung; Hemmung der Verjährung

  • OLG Düsseldorf, 03.08.1999 - 4 U 175/98

    Verhalten des Versicherers bei fehlender Mitwirkung des Versicherungsnehmers

  • LG Dortmund, 17.02.2009 - 2 O 94/08

    Unfallversicherung, Fälligkeit, Verjährung, Hemmung der Verjährung, AUB 61

  • OLG Hamburg, 24.03.2006 - 11 U 11/05
  • OLG München, 22.01.1991 - 5 U 3964/90

    Anforderungen an eine die Verjährungsfrist auslösende Kenntnis wegen einer

  • OLG Hamm, 19.12.1990 - 20 U 190/90

    Schriftliche Entscheidung des Versicherers; Hemmung der Verjährung; Kein weiteres

  • BGH, 15.11.1977 - VI ZR 250/76

    Hemmung der Verjährung des Direktanspruchs gegen den Versicherer

  • OLG Düsseldorf, 27.12.2001 - 1 U 25/01

    Rechtliche Bewertung, wenn sich der Versicherer auf einen Vorbehalt hinsichtlich

  • OLG Schleswig, 18.07.2001 - 9 U 95/00

    Verwirkung des Direktanspruchs des Versicherungsnehmers (§ 3 Nr. 1 PflVG )

  • OLG Düsseldorf, 29.10.2001 - 1 U 39/01

    Unfallschadensregulierung - Verjährung des Schadenersatzanspruchs bei

  • OLG Karlsruhe, 23.01.1987 - 14 U 184/85

    Verjährung; Hemmung; Bescheid; Fehlende; Unterlagen

  • OLG Hamburg, 22.06.1983 - 4 U 154/82

    Fälligkeit von Geldleistungen eines Versicherers mit Beendigung der zur

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