Weitere Entscheidung unten: BSG, 23.06.1977

Rechtsprechung
   BGH, 21.06.1977 - VI ZA 3/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,1062
BGH, 21.06.1977 - VI ZA 3/75 (https://dejure.org/1977,1062)
BGH, Entscheidung vom 21.06.1977 - VI ZA 3/75 (https://dejure.org/1977,1062)
BGH, Entscheidung vom 21. Juni 1977 - VI ZA 3/75 (https://dejure.org/1977,1062)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1977,1062) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Bestimmtheit eines unbezifferten Antrags auf Zahlung von Schmerzensgeld - Antrag auf Zahlung von Schmerzensgeld nach Ermessen des Gerichts - Zulassung unbezifferter Leistungsanträge - Physische und psychische Beeinträchtigung durch einen ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 253

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1978, 44
  • VersR 1977, 861
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 01.02.1966 - VI ZR 193/64

    Beschwer bei unbeziffertem (Schmerzensgeld-)Antrag

    Auszug aus BGH, 21.06.1977 - VI ZA 3/75
    Wenn der Kläger trotzdem meint, seine Beschwer sei zu Unrecht verneint worden, dann verkennt er, daß die beschränkte Zulassung unbezifferter Leistungsanträge durch die Rechtsprechung von dem Gebot des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, einen bestimmten Antrag zu stellen, nicht befreien kann (BGHZ 45, 91, 93; obiger Senatsbeschluß vom 4. November 1969 a.a.O.; BGH, Urt. v. 24. April 1975 - III ZR 7/73 - VersR 1975, 856, 857; st.Rspr.).

    Damit hatte es allenfalls noch zu prüfen, ob nicht etwa für das Landgericht erkennbar der Prozeßbevollmächtigte des Klägers in gänzlicher Verkennung des Sinns einer Mindestforderung geglaubt hat, diese im Kosteninteresse ohne Rückwirkung auf die sachliche Einlassung manipulieren zu können (zur Unhaltbarkeit dieser Immer noch begegnenden Betrachtungsweise vgl. BGHZ 45, 91, 94).

  • BGH, 24.04.1975 - III ZR 7/73

    Unzulässigkeit eines unbezifferten Leistungsantrags bei Fehlen der Angaben über

    Auszug aus BGH, 21.06.1977 - VI ZA 3/75
    Wenn der Kläger trotzdem meint, seine Beschwer sei zu Unrecht verneint worden, dann verkennt er, daß die beschränkte Zulassung unbezifferter Leistungsanträge durch die Rechtsprechung von dem Gebot des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, einen bestimmten Antrag zu stellen, nicht befreien kann (BGHZ 45, 91, 93; obiger Senatsbeschluß vom 4. November 1969 a.a.O.; BGH, Urt. v. 24. April 1975 - III ZR 7/73 - VersR 1975, 856, 857; st.Rspr.).

    Auch bei einem unbezifferten Antrag ist die Partei nicht von der Last entbunden, nicht nur die tatsächlichen Feststellungs- und Schätzungsgrundlagen (die vorliegend im wesentlichen nicht zweifelhaft sind), sondern auch den Größenbereich (bzw. die "Größenordnung") des geltend gemachten Anspruchs so genau wie möglich anzugeben (obiges BGH-Urt. v. 24. April 1975 a.a.O. S. 857 m.Nw.).

  • BGH, 04.11.1969 - VI ZB 14/69

    Klagebegehren - Mindestsumme - Mindestforderung - Klageerweiterung

    Auszug aus BGH, 21.06.1977 - VI ZA 3/75
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist ein Kläger, der seine Klageforderung nicht genau beziffert hat, in der Regel nicht beschwert, wenn ihm wenigstens die in seinem Antrag genannte Mindestsumme zugesprochen worden ist (Beschl. v. 4. November 1969 - VI ZR 14/69 - VersR 1970, 83 und sonst.); er ist es demnach noch weniger, wenn er einen, wie hier, um 20 % darüber hinausgehenden Betrag erhalten hat, so daß der Erfolg der Klage sich der Ober grenze der durch die Mindestforderung angesprochenen Größenordnung nähert.
  • BGH, 09.07.1974 - VI ZR 236/73

    Rechtsmittelbeschwer bei unbeziffertem Schmerzensgeldantrag

    Auszug aus BGH, 21.06.1977 - VI ZA 3/75
    Denn das Gericht und vor allem der Gegner müssen wissen, welchen (wenigstens ungefähren) Umfang letztlich der Streitgegenstand haben soll (Senatsurteil vom 9. Juli 1974 - VI ZR 236/73 - VersR 1974, 1182, 1183 mit Hinw. auf frühere, teilweise dieser Forderung allerdings erst deutlich zuneigende Entscheidungen).
  • BGH, 30.04.1996 - VI ZR 55/95

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Allerdings muß der Kläger nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, um dem Bestimmtheitsgebot des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO zu genügen, auch bei unbezifferten Leistungsanträgen nicht nur die tatsächlichen Grundlagen, sondern auch die Größenordnung des geltend gemachten Betrages so genau wie möglich angeben (Senatsurteil vom 9. Juli 1974 - VI ZR 236/73 - VersR 1974, 1182, 1183; Beschluß vom 21. Juni 1977 - VI ZA 3/75 - VersR 1977, 861; Urteil vom 13. Oktober 1981 - VI ZR 162/80 - VersR 1982, 96; vom 9. November 1982 - VI ZR 23/81 - VersR 1983, 151; vom 15. Mai 1984 - VI ZR 155/82 - VersR 1984, 739, 740; vom 24. September 1991 - VI ZR 60/91 - VersR 1992, 374; BGH, Urteil vom 24. April 1975 - III ZR 7/73 - VersR 1975, 856, 857).
  • BSG, 14.06.2018 - B 9 SB 2/16 R

    Schwerbehindertenrecht - GdB-Feststellung - sozialgerichtliches Verfahren -

    Ein Behinderter ist nach Anhebung des GdB auf den von ihm genannten Mindestwert ebenso wenig beschwert wie ein Kläger, dem die in seinem Antrag geforderte Mindestsumme an Schmerzensgeld zugesprochen wird (BGH VersR 1970, 83; 1977, 861).

    Nach der auch vom Senat in seiner Entscheidung vom 9.8.1995 (aaO) zitierten Rechtsprechung des BGH gilt dann aber auch, dass ein Kläger regelmäßig nicht mehr beschwert ist, wenn er ein angemessenes Schmerzensgeld unter Angabe einer Betragsvorstellung verlangt und das Gericht ihm ein Schmerzensgeld in eben dieser Höhe zuerkennt (BGH Beschluss vom 4.11.1969 - VI ZB 14/69 - Juris; BGH Beschluss vom 21.6.1977 - VI ZA 3/75 - VersR 1977, 861) .

  • BGH, 28.02.1984 - VI ZR 70/82

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Aufklärung, Chirurgie

    Von dem dieser Verurteilung zugrunde gelegten Ausgangspunkt des Berufungsgerichts aus, daß die Klägerin es an verbindlichen Angaben zur Größenordnung des begehrten Schmerzensgeldes habe fehlen lassen, hätte das Berufungsgericht den Klageantrag allerdings als unzulässig abweisen müssen, weil es an der von § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO geforderten, vom Revisionsgericht von Amts wegen (vgl. Senatsurteil vom 1. Juni 1976 - VI ZR 162/74 = VersR 1976, 987) zu berücksichtigenden Bestimmtheit des Klageantrags fehlt (Senatsbeschlüsse vom 4. November 1969 - VI ZB 14/69 = VersR 1970, 83; vom 21. Juni 1977 - VI ZA 3/75 = VersR 1977, 861 f.; vom 20. Februar 1979 - VI ZB 4/75 = VersR 1979, 472; vgl. auch BGHZ 45, 91, 93; BGH, Urteil vom 24. April 1975 - III ZR 7/73 = VersR 1975, 856, 857; Senatsurteil vom 20. September 1983 - VI ZR 111/82 = VersR 1983, 1160, 1161).
  • BGH, 13.10.1981 - VI ZR 162/80

    Beschwer bei unbeziffertem Leistungsantrag

    Nach ständiger Rechtsprechung ist auch der sogenannte unbezifferte Leistungsantrag nicht grundsätzlich von dem Erfordernis der Bestimmtheit (§ 253 II Nr. 2 ZPO) befreit (Senat, VersR 1977, 861).
  • BSG, 09.08.1995 - 9 RVs 7/94

    Höhe der Rahmengebühr des Bevollmächtigten bei beiderseitigem Nachgeben, Beschwer

    Ein Behinderter ist nach Anhebung des GdB auf den von ihm genannten Mindestwert ebensowenig beschwert wie ein Kläger, dem die in seinem Antrag geforderte Mindestsumme an Schmerzensgeld zugesprochen wird (BGH VersR 1970, 83; 1977, 861).
  • OLG Jena, 23.07.2015 - 4 U 18/14

    Taubheit im Bein nach Hüftprothesenoperation: 40.000 EUR Schmerzensgeld

    Die - wegen der gebotenen Bestimmtheit des Klageantrags notwendige - Angabe der Größenordnung eröffnete für die gerichtliche Entscheidung einen Spielraum von höchstens 20 % nach beiden Seiten (vgl. BGH VersR 1977, 861; 1979, 472; NJW 1982, 340 = VersR 1982, 96; NJW 1983, 332 = VersR 1983, 151; VersR 1983, 1160, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. Juni 1994 - 22 W 28/94 -, juris ).
  • BGH, 12.11.1991 - VI ZR 369/90

    Beratungspflicht des Arztes über Risiken einer Vaginalentbindung bei indizierter

    Damit hat das Berufungsgericht gegen § 308 Abs. 1 ZPO verstoßen (zur Obergrenze der Größenordnung bei unbezifferten Leistungsanträgen s. Senatsbeschluß vom 21. Juni 1977 VI ZA 3/75 - VersR 1977, 861; Senatsurteile vom 9. November 1982 - VI ZR 23/81 - VersR 1983, 151 und vom 7. März 1989 - VI ZR 183/88 - NJW-RR 1989, 1087; Dunz NJW 1984, 1734, 1736; Wurm JA 1989, 65, 69 f).
  • BGH, 24.09.1991 - VI ZR 60/91

    Beschwer bei Unterschreitung der Schmerzensgeldforderung

    Ist der Antrag des Klägers folglich dahin auszulegen, daß er den Betrag seines Klagebegehrens durch die Angabe der Mindestsumme von 30.000 DM bezeichnet hat, so ergibt sich seine Beschwer aus der Unterschreitung dieser Mindestforderung (hierzu die genannten Senatsurteile VI ZR 36/69 und 7/69; ebenso Senatsbeschlüsse vom 21. Juni 1977 - VI ZA 3/75 - VersR 1977, 861; vom 20. Februar 1979 - VI ZB 4/78 VersR 1979, 472).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.05.2016 - L 11 SB 16/16

    Schwerbehindertenrecht - Begehren - Grad der Behinderung von "mindestens x" -

    Sie schließt an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) in die Zahlung von Schmerzensgeld betreffenden Streitverfahren an, in denen der BGH für den Fall, dass sich der jeweilige Kläger die Möglichkeit eines Rechtsmittels offen halten will, die Angabe eines Mindestbetrages verlangt, den er auf jeden Fall zugesprochen haben will und bei dessen Unterschreitung er sich als nicht befriedigt ansehen würde (vgl. BGH, Beschluss vom 4. November 1969 - VI ZB 14/69 [VersR 1970, 83], Beschluss vom 21. Juni 1977 - VI ZA 3/75 - , Urteil vom 30. April 1996 - VI ZR 55/95 - , Urteil vom 2. Februar 1999 - VI ZR 25/98 - Urteil vom 30. März 2004 - VI ZR 25/03 - [jeweils juris]).
  • BGH, 20.02.1979 - VI ZB 4/78

    Ermittlung von Streitwert und Beschwer bei unbezifferten Leistungsanträgen -

    Dabei haben sie es versäumt, in der Klageschrift die allgemeine Größenordnung ihres Begehrens zu kennzeichnen, wie dies nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats erforderlich ist (Senatsbeschluß vom 21. Juni 1977 - VI ZA 3/75 = VersR 1977, 861 m.w. Nachw.).

    Denn damit sind diese Kläger durch das erstrichterliche Urteil nicht beschwert; ihre Berufung ist mit Recht als unzulässig verworfen worden (Senatsbeschlüsse v.4. November 1969 - VI ZB 14/69 - VersR 1970, 83, v. 21. Juni 1977 - VI ZA 3/75 - VersR 1977, 861 m.w.Nachw.).

  • BGH, 20.09.1983 - VI ZR 111/82

    Rechtsmittelbeschwer bei unbezifferten Schmerzensgeldantrag

  • OLG Düsseldorf, 22.06.1994 - 22 W 28/94

    Bindung des Gerichts bei mit Mindestvorstellungsbetrag angegebenem

  • BGH, 09.11.1982 - VI ZR 23/81

    Darlegungslast bei Beweislasterleichterung des Patienten bei

  • BGH, 08.07.1993 - III ZR 153/92

    Rechtsmittelbeschwer bei unbeziffertem Klageantrag

  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.01.2016 - L 11 SB 254/15

    Schwerbehindertenrecht - Begehren - Grad der Behinderung von "mindestens x" -

  • OLG München, 27.10.1994 - 24 U 364/89

    Haftungsrecht; Arzthaftung

  • OLG München, 28.04.1992 - 18 U 5702/91
  • LG Wiesbaden, 20.04.2001 - 7 O 138/99

    Schmerzensgeldanspruch wegen schuldhaft verspäteter Diagnose einer

  • OLG Frankfurt, 03.11.2016 - 1 U 60/11

    - DVAG 50 -, Schadenersatz, entgangener Gewinn, Berechnung, Berechnungsgrundlage,

  • OLG Jena, 10.12.2002 - 6 W 542/02

    Kosten bei Ordnungsgeldfestsetzung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BSG, 23.06.1977 - 2 RU 15/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,7864
BSG, 23.06.1977 - 2 RU 15/77 (https://dejure.org/1977,7864)
BSG, Entscheidung vom 23.06.1977 - 2 RU 15/77 (https://dejure.org/1977,7864)
BSG, Entscheidung vom 23. Juni 1977 - 2 RU 15/77 (https://dejure.org/1977,7864)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1977,7864) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Versicherungsschutz - Dienstreise - Weg zur Einnahme einer Mahlzeit

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1977, 861
  • DB 1977, 1372
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 30.07.1958 - 2 RU 177/55

    Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung auf Grund eines

    Auszug aus BSG, 23.06.1977 - 2 RU 15/77
    Der Versicherungsschutz entfällt, wenn der Versicherte sich rein persönlichen von der Betriebstätigkeit nicht mehr beeinflußten Belangen widmet (vgl. u.a. BSGE 8, 48, 49 ff.; 59, 180, 181; BSG SozR 2200 5 548 Nr. 21; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 1.-8.Aufl., S. 482i und Lauterbach, Gesetzliche Unfallversicherung, 5.Aufl." 5 548 Anm. 65 - jeweils mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

    Das Berufungsgericht hat nicht verkannt, daß der Weg zur Nahrungsaufnahme während einer Dienstreise zu den Verrichtungen gehört, die im ursächlichen Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit stehen, die den Versicherten in die fremde Stadt geführt hat (vgl. BSGE 8, 48, 52/55; BSG SozR Nr. 17 und Nr. 57 zu 5 542 RVO aF).

  • BSG, 25.05.1961 - 2 RU 264/57

    Gewährung einer Hinterbliebenenentschädigung - Gesichtspunkt des Vorliegens von

    Auszug aus BSG, 23.06.1977 - 2 RU 15/77
    Dies entspricht außerhalb einer Dienstreise dem Versicherungsschutz gemäß 5 550 Abs. 1 RVO auf Wegen zur Nahrungsaufnahme vom Ort der Tätigkeit und zurück (3. BSGE 14, 197, 199; Brackmann aaO S. 4860 I).
  • SG Wiesbaden, 04.10.2016 - S 19 U 157/15
    Denn auf Dienstreisen sind rein private Tätigkeiten ebenfalls unversichert (BSG vom 19.8.2003, B 2 U 43/02 R, Rn. 15; BSG vom 23.6.1977, 2 RU 15/77, Rn. 15; Ziegler, in: Becker/Franke/Molkentin, SGB VII, 3. Aufl., § 8, Rn. 97).

    Allenfalls kann Versicherungsschutz gegeben sein, wenn sich der Unfall wesentlich auf die Umstände der aus betrieblichen Gründen notwendigen auswärtigen Unterbringung zurückführen lässt (BSG vom 23.6.1977, 2 RU 15/77, Rn. 15; Ziegler, in: Becker/Franke/Molkentin, SGB VII, 3. Aufl., § 8, Rn. 98).

    Es kann zwar der Weg zur Nahrungsaufnahme versichert sein, allerdings nicht, wenn unverhältnismäßig weit entfernte Gaststätten aufgesucht werden (BSG vom 23.6.1977, 2 RU 15/77, Rn. 16; Ziegler, in Becker/Franke/Molkentin, SGB VII, 3. Aufl., § 8, Rn. 96).

    Als keine unverhältnismäßig große Entfernung wurde eine in fünf Gehminuten zu erreichende Gaststätte angesehen (BSG vom 23.6.1977, 2 RU 15/77, Rn. 16).

  • BSG, 19.08.2003 - B 2 U 43/02 R

    Arbeitsunfall - Dienstreise - Unterkunft - Weg - Nahrungsaufnahme

    Wege zu oder von der Nahrungsaufnahme sind danach während Dienstreisen in der Regel als versichert anzusehen (BSG SozR 2200 § 548 Nr. 33; BSGE 50, 100 = SozR 2200 § 548 Nr. 50).
  • BSG, 28.06.1988 - 2 RU 60/87

    Unfallversicherung - Ausland

    Das Restaurant Guayana-Grill war vom Camp nicht unverhältnismäßig weit entfernt, wie die Feststellung des LSG zeigt, daß dort gerade wegen der konkreten Arbeits- und Wohnverhältnisse die europäischen Betriebsangehörigen mehrmals wöchentlich zu speisen pflegten (s auch BSG SozR 2200 § 548 Nr. 33).
  • BSG, 14.12.1995 - 2 RU 21/94

    Unfallversicherungsschutz während einer Dienstreise

    Zwar fehlt der innere Zusammenhang auch dann nicht allein wegen der räumlichen Distanz von 60 km zwischen Tätigkeitsort und Übernachtungsort, wenn - wie das LSG festgestellt hat - am Messestandort eine Übernachtung möglich gewesen wäre (BSG SozR 2200 § 548 Nr. 33 und SozR Nr. 47 zu § 543 RVO aF; aA LSG Rheinland-Pfalz Breithaupt 1971, 281: Auswahl nur innerhalb des Zielortes).

    Bei Entfernungen von 60 km zwischen dem auswärtigen Tätigkeitsort und dem Übernachtungsort bedarf es jedoch besonderer Prüfung des inneren Zusammenhangs zwischen der Wahl dieses Ortes und der versicherten Tätigkeit (vgl BSG SozR 2200 § 548 Nr. 33; BSGE 50, 100, 102; 63, 273, 276).

  • LSG Hessen, 26.09.1979 - L 3 U 978/78

    UV-Schutz auf Dienstreisen; Lufthansapiloten

    Wie der Senat (vgl. die Urteile vom 16. Januar 1974 - L-3/U - 541/73 - in Breithaupt 1974, 837 und vom 10. November 1976 - L-3/U - 587/75 - in Breithaupt 1977, 869) und das BSG (vgl. u.a. die Urteile vom 13. Februar 1975 - 8 RU 86/74 - in E 39, 180 und 23. Juni 1977 - 2 RU 15/77 - in ">548%20RVO%20Nr.%2033#0 | " style="color:red" title="');">SozR 2200 § 548 RVO Nr. 33) wiederholt entschieden haben, besteht für die Besatzungsmitglieder von Flugzeugen, die sich auf einer Dienstreise befinden, grundsätzlich auch während der Ruhezeit der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

    Etwas anderes läßt sich auch nicht aus dem Urteil des 2. Senats des BSG vom 23. Juni 1977 (2 RU 15/77 in ">548%20RVO%20Nr.%2033#0 | " style="color:red" title="');">SozR 2200 § 548 RVO Nr. 33) entnehmen, auch wenn es dort unter anderem heißt, daß es dem Dienst- oder Geschäftsreisenden versicherungsrechtlich freigestellt sei, im Hotel oder in einem nicht unverhältnismäßig weit entfernten Restaurant zu essen.

    In seinem Urteil vom 23. Juni 1977 (2 RU 15/77 in ">548%20RVO%20Nr.%2033#0 | " style="color:red" title="');">SozR 2200 § 548 RVO Nr. 33) hat der 2. Senat des BSG als eine nicht unverhältnismäßig weite Entfernung ein lediglich 5 Gehminuten vom Hotel entfernt gelegenes Restaurant angesehen, ohne allerdings eine weitere Abgrenzung zu treffen.

  • BSG, 19.05.1983 - 2 RU 44/82

    Unfallversicherungsschutz von Schülern - Weg zum Kiosk - Besorgen von

    Der Versicherungsschutz wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß im Betrieb eine Werkskantine eingerichtet ist, denn es steht dem Versicherten frei, das Essen an dem ihm genehmen Ort einzunehmen (BSG SozR 2200 § 550 Nr. 28; SozR 2200 § 548 Nr. 33).
  • BSG, 25.11.1992 - 2 RU 1/92

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Arbeitsunfalls - Anforderungen an eine

    Es steht dem Versicherten grundsätzlich frei, das Essen an dem ihm genehmen Ort einzunehmen (BSGE 50, 100, 101; BSG SozR 2200 § 550 Nr. 28, BSG SozR 2200 § 548 Nr. 33; Brackmann, aaO, S 486k).

    Diese Tatsache könnte allenfalls maßgeblich werden, wenn die zum Kaffeetrinken aufgesuchte Eisdiele unverhältnismäßig weit entfernt vom Ort der Tätigkeit gelegen hätte (s hierzu insbesondere BSG SozR 2200 § 548 Nr. 33).

  • SG Lüneburg, 28.07.2008 - S 3 U 81/07

    Beanspruchung von Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung wegen der

    Es steht dem Versicherten grundsätzlich frei, das Essen an dem ihm genehmen Ort einzunehmen (BSGE 50, 100, 101; Bundessozialgericht, SozR 2200 § 550 Nr. 28; Bundessozialgericht, SozR 2200 § 548 Nr. 33).

    Diese Tatsache könnte allenfalls dann maßgeblich werden, wenn die zur Nahrungsaufnahme aufgesuchte Zeugin K.unverhältnismäßig weit entfernt vom Ort der Tätigkeit gelegen hätte (siehe hierzu insbesondere Bundessozialgericht, SozR 2200 § 548 Nr. 33), wofür hier bei einer Entfernung von etwa zwei Kilometern nichts ersichtlich ist.

  • LSG Hessen, 26.09.1979 - L 3 U 667/79

    UV-Schutz auf Dienstreisen; Lufthansapiloten

    Wie der Senat (vgl. Urteile vom 16. Januar 1974 - L-3/U-541/73 - in Breithaupt 1974, 837 und vom 10. November 1976 - L-3/U-587/75 - in Breithaupt 1977, 869) und das BSG (vgl. u.a. die Urteile vom 13. Februar 1975, 8 RU 86/74, in E 39, 180 = ">548%20RVO%20Nr.%207#0 | " style="color:red" title="');">SozR 2200 § 548 RVO Nr. 7, und 23. Juni 1977 - 2 RU 15/77 - in ">548%20RVO%20Nr.%2033#0 | " style="color:red" title="');">SozR 2200 § 548 RVO Nr. 33) wiederholt entschieden haben, besteht für die Besatzungsmitglieder von Flugzeugen, die sich auf einer Dienstreise befinden, grundsätzlich auch während der Ruhezeit der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

    Etwas anderes läßt sich auch nicht aus dem Urteil des 2. Senats des BSG vom 23. Juni 1977 (2 RU 15/77 in ">548%20RVO%20Nr.%2033#0 | " style="color:red" title="');">SozR 2200 § 548 RVO Nr. 33) entnehmen, auch wenn es dort u.a. heißt, daß es dem Dienst- oder Geschäftsreisenden versicherungsrechtlich freigestellt sei, im Hotel oder in einem nicht unverhältnismäßig weit entfernten Restaurant zu essen.

  • BAG, 04.05.1983 - 5 AZR 108/81
    Dabei hat die sozial gerieht liehe Rechtsprechung den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz gerade für den Fall der Dienstreisen im Ausland erweitert und hierbei die besonderen gefahrenerhöhenden Momente, die mit einem Auslandsaufenthalt verbunden sind, berücksichtigt (vgl. BSG Urteil vom 13. Februar 1975 - 8 RU 86/74 - SozR 2200 Nr. 7 zu § 548 RVO; Urteil vom 23. Juni 1977 - 2 RU 15/77 - SozR 2200 Nr. 33 zu § 548 RVO; Urteil vom 27. November 1980 - 8a RU 18/79 - SozR 2200 Nr. 2 zu § 762 RVO).
  • SG Lüneburg, 20.01.2010 - S 2 U 33/05

    Zurechnungszusammenhang zwischen einer versicherten Tätigkeit und einer zum

  • BSG, 21.04.1978 - 2 BU 39/78
  • BSG, 09.03.1978 - 2 RU 13/77
  • LSG Berlin, 27.02.1979 - L 3 U 21/78
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht