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   OLG Köln, 09.02.1977 - 16 U 110/76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,2070
OLG Köln, 09.02.1977 - 16 U 110/76 (https://dejure.org/1977,2070)
OLG Köln, Entscheidung vom 09.02.1977 - 16 U 110/76 (https://dejure.org/1977,2070)
OLG Köln, Entscheidung vom 09. Februar 1977 - 16 U 110/76 (https://dejure.org/1977,2070)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Überholvorgang; Rücksichtnahmegebot

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823; StVG § 7 § 17
    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem die Fahrspur wechselnden Fahrzeug auf der Autobahn

Papierfundstellen

  • VersR 1978, 143
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Naumburg, 06.06.2008 - 10 U 72/07

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall auf der Autobahn mit unmittelbar

    Der Anscheinsbeweis ist hier bereits deshalb ausgeräumt, weil die erstinstanzliche Beweisaufnahme ergeben hat, dass sich der Auffahrunfall in einem engen zeitlichen und örtlichen Zusammenhang zu dem Fahrstreifenwechsel des Drittwiderbeklagten zutrug (vgl. OLG Jena NZV 2006, 147, 148; Saarländisches OLG Saarbrücken MDR 2006, 329 - 330 zitiert nach juris; OLG Schleswig NZV 1993, 152 - 153 zitiert nach juris; OLG Hamm NZV 1992, 320; OLG Naumburg NJW-RR 2003, 809, 810; OLG Köln VersR 1978, 143 ; KG DAR 2006, 322, 323; OLG Düsseldorf Schadens-Praxis 2003, 335 - 336 zitiert nach juris).
  • LG Aachen, 08.01.2010 - 6 S 168/09

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall und ungeklärtem Spurwechsel

    Allein das Kerngeschehen eines "Heckanstoßes" als solches reicht dann als Grundlage eines Anscheinsbeweises nicht aus, wenn weitere Umstände des Unfallereignisses bekannt sind, die als Besonderheiten gegen die bei derartigen Fallgestaltungen gegebene Typizität sprechen (vgl. OLG Jena NZV 2006, 147; OLG Saarbrücken MDR 2006, 329; OLG Schleswig NZV 1993, 152; OLG Hamm NZV 1992, 320; OLG Köln VersR 1978, 143; KG Berlin DAR 2006, 322; OLG Düsseldorf SP 2003, 335).
  • OLG Koblenz, 13.10.2003 - 12 U 1629/02

    Haftung bei Kfz-Unfall: Vernehmung einer Person als sachverständiger Zeuge;

    Dieser Anscheinsbeweis ist nur zu entkräften, wenn der Auffahrende darlegt und beweist, dass sich die Kollision beider Fahrzeuge in einem unmittelbaren zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit einem Fahrstreifenwechsel des Vorausfahrenden ereignet, dieser also wenige Augenblicke zuvor einen Fahrstreifenwechsel vorgenommen hat (vgl. OLG Celle VersR 1975, 265; KG a.a.O.; OLG Köln VersR 1978, 143 f.).
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