Rechtsprechung
   BGH, 08.11.1977 - VI ZR 117/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,334
BGH, 08.11.1977 - VI ZR 117/75 (https://dejure.org/1977,334)
BGH, Entscheidung vom 08.11.1977 - VI ZR 117/75 (https://dejure.org/1977,334)
BGH, Entscheidung vom 08. November 1977 - VI ZR 117/75 (https://dejure.org/1977,334)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1977,334) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Pflege durch Angehörigen

§§ 249, 843 BGB, "Pflegegeld" ist vom Schädiger auch dann zu zahlen, wenn die Pflege - dem Verletzten gegenüber unentgeltlich - durch Angehörige übernommen wird

Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Querschnittslähmung infolge eines Verkehrsunfalls - Anspruch eines Versicherungsträgers auf Ersatz für Krankenpflege - Beanspruchung von Pauschalbeträgen - Konkrete oder abstrakte Berechnung des Pflegegeldes - Maßgeblichkeit des tatsächlich anfallenden Bedarfs in der vom ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    RVO § 1542; RVO § 1524; BGB § 843

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Zur Berechnung des Regressanspruchs des Sozialversicherungsträgers bei Gewährung barer Pflegekosten, Ersatzanspruch bei Pflege durch Angehörige

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    RVO § 1542
    Inhalt und Umfang des Rentenanspruchs bei Pflegebedürftigkeit infolge schwerer Unfallverletzung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1978, 396
  • VersR 1978, 149
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 13.01.1970 - VI ZR 124/68

    Unfallausgleich - Ersatzpflicht - Unfallbedingter Mehrbedarf

    Auszug aus BGH, 08.11.1977 - VI ZR 117/75
    Der Sinn des § 1542 Abs. 2 RVO liegt aber gerade darin, den Versicherungsträger, der dem Versicherten in der Regel die ihm obliegende Pflege als Sachleistungen (in Natur) zur Verfügung stellt, vor den mit einem Beweis konkret ausgegebener Beträge verbundenen Nachweis- und Beweis Schwierigkeiten zu bewahren, um einen wenig sinnvoll erscheinenden Verwaltungsaufwand zu vermeiden; dieser Gesichtspunkt entfällt bei Barleistungen (Senatsurt.v. 13. Januar 1970 - VI ZR 124/68 = LM BGB § 139 n.F. Abs. 2 = VersR 1970, 1034 m.w.Nachw.).

    Zwar geht das Berufungsgericht zutreffend davon aus, daß die Klägerin bezüglich der auf sie nach § 1542 RVO übergegangenen Ansprüche für Art und Umfang der Hilfsbedürftigkeit des W. darlegungs- und beweispflichtig ist (Senatsurt. v. 13. Januar 1970 a.a.O.), wobei ihr freilich die Beweiserleichterung des § 287 ZPO zugute kommt.

  • BGH, 27.01.1954 - VI ZR 16/53

    Pauschalierung der Krankenpflegekosten

    Auszug aus BGH, 08.11.1977 - VI ZR 117/75
    Eine Ausnahme gilt allerdings gemäß der Rechtsprechung (BGHZ 12, 154, 157) [BGH 27.01.1954 - VI ZR 16/53] dann, wenn die verlangte Summe in einem solchen Mißverhältnis zu dem Wert der tatsächlich gewährten Leistungen steht, daß es sich um eine mißbräuchliche Rechtsausübung handelt.

    Auch die in BGHZ 12, 154, 159 [BGH 27.01.1954 - VI ZR 16/53] dargelegten rechtsethischen Erwägungen (es sei nicht einzusehen, warum es gerade dem Schädiger zugute kommen solle, wenn es dem Träger der Sozialversicherung gelingt, durch Vereinbarungen und besondere Maßnahmen die Krankenpflegekosten besonders niedrig zu halten) treffen im Streitfall nicht zu; das an den Geschädigten in bar zu zahlende Pflegegeld unterliegt keiner finanziell besonders günstigen Gestaltungsmöglichkeit.

  • BGH, 03.07.1973 - VI ZR 60/72

    Unzulässigkeit der dynamischen Schmerzensgeldrente

    Auszug aus BGH, 08.11.1977 - VI ZR 117/75
    Wählt der Verletzte die Versorgung durch einen Familienangehörigen, so ist dessen zusätzliche Mühewaltung angemessen auszugleichen (Senatsurt.v. 3. Juli 1973 - VI ZR 60/72 = VersR 1973, 1067, 1068 = FamRZ 1973, 588, 589).
  • BGH, 13.07.1971 - VI ZR 260/69

    Berechnung des ersatzfähigen Unterhaltsschadens eines Kindes bei Tötung seiner

    Auszug aus BGH, 08.11.1977 - VI ZR 117/75
    Dieser Gesichtspunkt wurde schon für die Bemessung der Ersatzansprüche der Hinterbliebenen aus § 844 Abs. 2 BGB wegen Verlust des Rechts auf Unterhalt anerkannt (s. Senatsurt.v. 13. Juli 1971 - VI ZR 260/69 = VersR 1971, 1045 = FamRZ 1971, 571).
  • BGH, 26.05.1970 - VI ZR 168/68

    Erforderlichkeitsmaßstab für die Ersatzfähigkeit der Instandsetzungskosten bei

    Auszug aus BGH, 08.11.1977 - VI ZR 117/75
    Richtig ist auch der Ausgangspunkt des Berufungsgerichts, daß sich der Pflegebedarf des W. nach den Dispositionen bestimmt, die ein verständiger Geschädigter in seiner besonderen Lage getroffen hätte (vgl. BGHZ 54, 82, 85 [BGH 26.05.1970 - VI ZR 168/68]; Senatsurt.v. 11. November 1969 - VI ZR 91/68 = VersR 1970, 129, 130).
  • BGH, 11.11.1969 - VI ZR 91/68

    Ersatzfähigkeit von Heilungskosten nach einer Unfallverletzung

    Auszug aus BGH, 08.11.1977 - VI ZR 117/75
    Richtig ist auch der Ausgangspunkt des Berufungsgerichts, daß sich der Pflegebedarf des W. nach den Dispositionen bestimmt, die ein verständiger Geschädigter in seiner besonderen Lage getroffen hätte (vgl. BGHZ 54, 82, 85 [BGH 26.05.1970 - VI ZR 168/68]; Senatsurt.v. 11. November 1969 - VI ZR 91/68 = VersR 1970, 129, 130).
  • BGH, 20.05.1958 - VI ZR 130/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.11.1977 - VI ZR 117/75
    Demgegenüber bemißt sich der zivilrechtliche Anspruch aus § 843 BGB wegen vermehrter Bedürfnisse auch dann, wenn im Einzelfall die Festsetzung des Rentenbetrages eine pauschalierte Betrachtungsweise erforderlich macht, stets nach dem konkreten Bedarf (st.Rspr. s. Senatsurteilevom 19. November 1955 - VI ZR 134/54 = VersR 1956, 22 undv. 20. Mai 1958 - VI ZR 130/57 = VersR 1958, 454 sowie das bereits erwähnte Urteil v. 13. Januar 1970).
  • BGH, 19.11.1955 - VI ZR 134/54

    Umfang der Ersatzfähigkeit verletzungsbedingt vermehrter Bedürfnisse

    Auszug aus BGH, 08.11.1977 - VI ZR 117/75
    Demgegenüber bemißt sich der zivilrechtliche Anspruch aus § 843 BGB wegen vermehrter Bedürfnisse auch dann, wenn im Einzelfall die Festsetzung des Rentenbetrages eine pauschalierte Betrachtungsweise erforderlich macht, stets nach dem konkreten Bedarf (st.Rspr. s. Senatsurteilevom 19. November 1955 - VI ZR 134/54 = VersR 1956, 22 undv. 20. Mai 1958 - VI ZR 130/57 = VersR 1958, 454 sowie das bereits erwähnte Urteil v. 13. Januar 1970).
  • BGH, 28.08.2018 - VI ZR 518/16

    Zugehörigkeit der Kosten für die Beschäftigung einer Pflegeperson und der

    aa) Zutreffend ist allerdings der Ausgangspunkt des Berufungsgerichts, dass sich der ersatzfähige Aufwand zur Befriedigung vermehrter Bedürfnisse, insbesondere des Pflegebedarfs, nach den Dispositionen bestimmt, die ein verständiger Geschädigter in seiner besonderen Lage treffen würde (vgl. Senatsurteile vom 12. Juli 2005 - VI ZR 83/04, VersR 2005, 1559, juris Rn. 31, insoweit in BGHZ 163, 351 nicht abgedruckt; vom 8. November 1977 - VI ZR 117/75, VersR 1978, 149, 150 mwN; vom 8. Juni 1999 - VI ZR 244/98, VersR 1999, 1156, 1157).

    Maßgebend ist grundsätzlich, was ein verständiger Geschädigter an Mitteln aufwenden würde, wenn er diese selbst zu tragen hätte und tragen könnte (vgl. Senatsurteile vom 13. Juli 1971 - VI ZR 260/69, VersR 1971, 1045, juris Rn. 15; vom 8. November 1977 - VI ZR 117/75, VersR 1978, 149, 150, juris Rn. 19).

    Kommen zum Ausgleich der Pflegebedürftigkeit verschiedene Möglichkeiten mit unterschiedlichem Kostenaufwand in Betracht (z.B. Einstellung einer Pflegekraft, Unterbringung in einem Pflegeheim oder Versorgung durch einen Familienangehörigen), so bestimmt sich die Höhe des Anspruchs danach, welcher Bedarf in der vom Geschädigten in zumutbarer Weise gewählten Lebensgestaltung tatsächlich anfällt (vgl. Senatsurteile vom 12. Juli 2005 - VI ZR 83/04, VersR 2005, 1559, juris Rn. 31; vom 8. November 1977 - VI ZR 117/75, VersR 1978, 149, 150 mwN; vom 8. Juni 1999 - VI ZR 244/98, VersR 1999, 1156, 1157).

  • BGH, 22.11.1988 - VI ZR 126/88

    Ersatzfähigkeit elterlicher Zuwendung bei Schadensersatzanspruch eines Kindes

    Darüberhinaus sind bei verletzungsbedingter Pflegebedürftigkeit im Rahmen des Anspruchs des Verletzten auf Ersatz seines Mehrbedarfs nach § 843 Abs. 1 BGB von dem Schädiger die Pflegedienste auch dann angemessen abzugelten, wenn sie statt von fremden Pflegekräften von Angehörigen - dem Verletzten gegenüber unentgeltlich - erbracht werden (s. Senatsurteil vom 8. November 1977 - VI ZR 117/75 - VersR 1978, 149, 150 sowie Nichtannahmebeschluß des Senats vom 1. Oktober 1985 - VI ZR 195/84 - VRS Bd. 70, 45).

    Zum anderen dient die angeführte Rechtsprechung der Klarstellung, daß es dem Schädiger entsprechend dem Rechtsgedanken des § 843 Abs. 4 BGB nicht zugute kommen kann, wenn dem Verletzten verletzungsbedingt erforderliche Pflegeleistungen statt von einer fremden Pflegekraft von Angehörigen, sei es auch ihm gegenüber unentgeltlich, erbracht werden (Senatsentscheidungen vom 8. November 1977 aaO und vom 1. Oktober 1985 aaO).

    einen vergleichsweise geringeren Zeitaufwand erfordert (s. Senatsentscheidungen vom 8. November 1977 aaO und vom 1. Oktober 1985 aaO).

  • BGH, 08.06.1999 - VI ZR 244/98

    Ersatz für Betreuungsleistungen der Eltern eines geschädigten Kindes

    So sind bei verletzungsbedingter Pflegebedürftigkeit als Teil des Anspruchs des Verletzten auf Ersatz eines Mehrbedarfs vom Schädiger die Pflegedienste auch dann angemessen abzugelten, wenn sie statt von fremden Pflegekräften von Angehörigen (dem Verletzten gegenüber unentgeltlich) erbracht werden, wobei nicht entscheidend ist, ob der Angehörige, der die Pflegeleistungen erbringt, seinerseits einen Verdienstausfall erleidet (vgl. BGHZ 106, 28, 30; Senatsurteil vom 8. November 1977 - VI ZR 117/75 - VersR 1978, 149, 150; BGH, Urteil vom 24. November 1995 - V ZR 88/95 - NJW 1996, 921, 922; siehe hierzu auch Senatsurteil vom 4. März 1997 - VI ZR 354/95 - VersR 1997, 698, 700).

    bb) Zum andern richtet sich der ersatzfähige Aufwand für vermehrte Bedürfnisse, insbesondere Pflegebedarf, nach den Dispositionen, die ein verständiger Geschädigter in seiner besonderen Lage treffen würde; ein finanzieller Ausgleich für Pflege und Betreuung durch nahe Angehörige ist daher dann zu gewähren, wenn für diese Leistungen die Einstellung einer fremden Pflegekraft bei vernünftiger Betrachtung als Alternative ernstlich in Frage gekommen wäre (vgl. dazu Senatsurteil vom 8. November 1977 - VI ZR 117/75 - aaO, 150 m.w.N.).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht