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   BGH, 14.12.1977 - IV ZR 12/76   

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https://dejure.org/1977,386
BGH, 14.12.1977 - IV ZR 12/76 (https://dejure.org/1977,386)
BGH, Entscheidung vom 14.12.1977 - IV ZR 12/76 (https://dejure.org/1977,386)
BGH, Entscheidung vom 14. Dezember 1977 - IV ZR 12/76 (https://dejure.org/1977,386)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AVB f. Krankheitskosten- u. Krankenhaustagegeldvers. § 1 Abs. 2; AVB f. Krankheitskosten- u. Krankenhaustagegeldvers. § 2 Abs. 1; AVB f. Krankheitskosten- u. Krankenhaustagegeldvers. § 3 Abs. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Krankenhaustagegeld - Krankheitskosten - Zahnmedizinische Heilbehandlung - Kostenplan

Papierfundstellen

  • NJW 1978, 1197
  • MDR 1978, 563
  • VersR 1978, 271
 
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.02.1956 - II ZR 53/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.12.1977 - IV ZR 12/76
    Wie der Bundesgerichtshof in diesem Zusammenhang schon mehrfach entschieden hat (BGH LM KrankenkostenVers. Nr. 1 = VersR 1956, 186; 1957, 55), gehört zur "Behandlung" einer Krankheit nicht nur die unmittelbare Heiltätigkeit, sondern auch schon die erste ärztliche Untersuchung, die auf die Erkennung des Leidens abzielt, ohne Rücksicht darauf, ob sofort oder erst nach weiteren Untersuchungen eine endgültige oder richtige Diagnose gestellt und mit den eigentlichen Heilmaßnahmen begonnen worden ist.

    Vorstellungen überein, die man nach allgemeinem Sprachgebrauch mit den Worten "Heilbehandlung einer Krankheit" verbindet (BGH LM KrankenkostenVers. Nr. 1 = VersR 1956, 186).

  • BGH, 24.03.1976 - IV ZR 208/74

    Behandlung von Unfällen wie Krankheiten - Begriff des so genannten "gedehnten

    Auszug aus BGH, 14.12.1977 - IV ZR 12/76
    § 1 Abs. 2 AVB, der dem in der privaten Krankenversicherung heute üblichen Begriff des "gedehnten Versicherungsfalls" ( vgl. BGH VersR 1974, 741; 1976, 851) entspricht und das Ende des Versicherungsfalls - vom Willen des Versicherten unabhängig - auf das nach objektivem (medizinischem) Befund festzustellende Ende der Behandlungsbedürftigkeit verlegt, verfolgt über dies den Zweck, dem der Krankenversicherung eigentümlichen subjektiven Risiko entgegenzuwirken.

    Als Ausgleich dafür, daß die Wartezeitklauseln diesen Zweckgedanken mit ihrer not wendig starren, generalisierenden zeitlichen Beschränkung nur grob und unvollkommen verwirklichen, erlangen Versicherer und Versicherungsnehmer eine klarere, prakti kablere Risikoabgrenzung und damit .größere Rechtssicherheit als unter der Geltung der früheren Ausschlußklauseln für alle auch unerkannten "alten Leiden" (BGH VersR 1976, 851, 852).

  • BGH, 20.12.1956 - II ZR 8/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.12.1977 - IV ZR 12/76
    Wie der Bundesgerichtshof in diesem Zusammenhang schon mehrfach entschieden hat (BGH LM KrankenkostenVers. Nr. 1 = VersR 1956, 186; 1957, 55), gehört zur "Behandlung" einer Krankheit nicht nur die unmittelbare Heiltätigkeit, sondern auch schon die erste ärztliche Untersuchung, die auf die Erkennung des Leidens abzielt, ohne Rücksicht darauf, ob sofort oder erst nach weiteren Untersuchungen eine endgültige oder richtige Diagnose gestellt und mit den eigentlichen Heilmaßnahmen begonnen worden ist.
  • BGH, 13.03.1974 - IV ZR 36/73

    Krankentagegeld - Völlige Arbeitsunfähigkeit - Termineintritt

    Auszug aus BGH, 14.12.1977 - IV ZR 12/76
    § 1 Abs. 2 AVB, der dem in der privaten Krankenversicherung heute üblichen Begriff des "gedehnten Versicherungsfalls" ( vgl. BGH VersR 1974, 741; 1976, 851) entspricht und das Ende des Versicherungsfalls - vom Willen des Versicherten unabhängig - auf das nach objektivem (medizinischem) Befund festzustellende Ende der Behandlungsbedürftigkeit verlegt, verfolgt über dies den Zweck, dem der Krankenversicherung eigentümlichen subjektiven Risiko entgegenzuwirken.
  • BGH, 10.07.1996 - IV ZR 133/95

    Der BGH zur medizinisch notwendigen Heilbehandlung von AIDS

    Es wird vielmehr zur Bestimmung des Versicherungsfalles ein objektiver, vom Vertrag zwischen Arzt und Patient unabhängiger Maßstab eingeführt (Senatsurteil vom 14. Dezember 1977 - IV ZR 12/76 - VersR 1978, 271 unter II, 1).
  • BGH, 08.02.2006 - IV ZR 131/05

    Zulässigkeit einer Klage Feststellung der Eintrittspflicht in der privaten

    Mit der vorangegangenen ausführlichen Voruntersuchung ist diese Behandlung bereits eingeleitet worden (vgl. BGH, Urteile vom 14. Dezember 1977 - IV ZR 12/76 - VersR 1978, 271 unter II 1 und 20. Dezember 1956 - II ZR 8/56 - VersR 1957, 55 unter 1).

    b) Dabei ist zu beachten, dass mit dem Begriff der medizinisch notwendigen Heilbehandlung nach ständiger Rechtsprechung des Senats zur Bestimmung des Versicherungsfalles ein objektiver, vom Vertrag zwischen Arzt und Patient unabhängiger Maßstab eingeführt wird (Urteil vom 21. September 2005 - IV ZR 113/04 - für BGHZ vorgesehen unter II 3 a; BGHZ 154, 154, 166 f.; 133, 208, 212 f.; Senatsurteil vom 14. Dezember 1977 - IV ZR 12/76 - VersR 1978, 271 unter II 1).

  • BGH, 21.09.2005 - IV ZR 113/04

    Zur Erstattungsfähigkeit der Kosten einer auf die Geburt eines zweiten Kindes

    a) Mit dem Begriff der medizinischen Notwendigkeit einer Heilbehandlung wird - für den durchschnittlichen Versicherungsnehmer erkennbar - zur Bestimmung des Versicherungsfalles ein objektiver, vom Vertrag zwischen Arzt und Patient unabhängiger Maßstab eingeführt (BGHZ 133, 208, 212 f.; 154, 154, 166 f.; Senatsurteil vom 14. Dezember 1977 - IV ZR 12/76 - VersR 1978, 271 unter II 1).
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