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   OLG Stuttgart, 24.04.1979 - 6 U 169/78   

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https://dejure.org/1979,2345
OLG Stuttgart, 24.04.1979 - 6 U 169/78 (https://dejure.org/1979,2345)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 24.04.1979 - 6 U 169/78 (https://dejure.org/1979,2345)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 24. April 1979 - 6 U 169/78 (https://dejure.org/1979,2345)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nichtigkeit eines Darlehensvertrages wegen Verstoßes gegen die guten Sitten aufgrund übermässiger Zinshöhe; Verletzung der Aufklärungspflicht im Zusammenhng mit dem Abschluss eines Kreditvertrages; Grobes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung im ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 138

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Sittenwidrigkeit eines Kreditvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • spiegel.de (Pressebericht, 18.06.1979)

    Fürs Leben

  • spiegel.de (Auszüge)

    Wucherzinsen: Wie ein Steppenbrand

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1979, 2409
  • NJW 1981, 1232 (Ls.)
  • VersR 1979, 1039
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 09.11.1978 - III ZR 21/77

    Wirksamkeit einer als "Zahlungsgarantie" überschriebenen schriftlichen Erklärung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.04.1979 - 6 U 169/78
    Auch aus den neuesten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zum Kreditwucher (NJW 1979, 805 und 808 - siehe unten A, II, 4) läßt sich keine eindeutige Handlungsanleitung für die Instanzgerichte ableiten.

    Allerdings wird in den neuesten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 9. November 1978 und 11. Januar 1979 (NJW 79, 805 und 808) die Meinung geäussert, daß einmal ca. 26 % und das andere mal sogar ca. 34 % effektiv "für sich allein noch nicht die Sittenwidrigkeit der Darlehensverträge begründeten", wenn nicht (in beiden Fällen) noch weitere Umstände hinzukämen (Verstoß gegen die Preisangabenverordnung , Erhöhungsvorbehalt bei Erhöhung des Diskontsatzes der Deutschen Bundesbank, undurchschaubare und untragbar hohe Zusatzbelastung des Darlehensnehmers bei Rückstand mit den Raten usw.).

  • BGH, 19.02.1975 - VIII ZR 144/73

    Aufklärungspflicht beim Vertrieb kosmetischer Präparate

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.04.1979 - 6 U 169/78
    Das ist seit der grundlegenden Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 1975, 824 ff [BGH 19.02.1975 - VIII ZR 144/73] ) nicht mehr streitig.
  • BGH, 23.04.1969 - IV ZR 780/68

    Arglistige Täuschung beim Abschluss eines Alleinauftrages - Rechtsgrundsätze des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.04.1979 - 6 U 169/78
    Daß ein Vertragsteil auch dann die Aufhebung eines Vertrages verlangen kann, wenn gar keine arglistige Täuschung vorliegt, sondern bloß eine fahrlässige Irreführung, ist eine relativ neue Rechtsfigur, die auf die Entscheidung des 8. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (NJW 69, 1196 ff) zurückgeht, und in den grundlegenden Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (NJW 69, 1625 f und 74, 849 ff) bestätigt und verallgemeinert wurde.
  • BGH, 31.01.1962 - VIII ZR 120/60
    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.04.1979 - 6 U 169/78
    Zum anderen können wirkliche Irreführungen durch fahrlässig falsche oder unvollständige Angaben erfolgen, so etwa im Kreissägenfall (NJW 62, 1196 ff).
  • BGH, 11.01.1979 - III ZR 119/77

    Klage gegen einen Bürgen auf Erfüllung der Bürgschaftsverpflichtung - Wirksamkeit

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.04.1979 - 6 U 169/78
    In seiner neuesten Entscheidung vom 11. Januar 1979 (NJW 79, 808) hat der Bundesgerichtshof zwar ausgeführt, daß auch die Vermittlungsgebühr und Kosten der Rechtsschutzversicherung im Rahmen der Prüfung der Sittenwidrigkeit "miteinbezogen" werden müssen.
  • BGH, 16.11.1978 - III ZR 47/77

    Höhe einer Rückvergütung von Zinsen nach vorzeitiger Ablösung eines Darlehens -

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.04.1979 - 6 U 169/78
    Allerdings hat der Bundesgerichtshof auch bei einem Ratenkredit in seiner Entscheidung vom 16.11.1978, NJW 79, 540 (542) einen Effektivzinssatz von 24 % (trotz einer Grundschuld als Sicherheit) nicht beanstandet.
  • BGH, 12.03.1981 - III ZR 92/79

    Sittenwidriger Teilzahlungs- oder Ratenkreditvertrag

    Die Berufung der Klägerin, die in ihrem Berufungsantrag eine weitere Zahlung von 500 DM berücksichtigt hat, ist erfolglos geblieben (vgl. das u.a. in NJW 1979, 2409 veröffentlichte Berufungsurteil).
  • ArbG Berlin, 10.08.2007 - 28 Ca 6934/07

    Sittenwidrigkeit der Vergütung - Praktikum - übliche Vergütung

    67) S. etwa Wolfhard Kohte, JR 1992, 396 (2.) im Blick auf § 10 BBiG a.F.: "Durch die feste Grenzlinie ist § 10 BBiG nunmehr besser operabel"; s. in gleichem Sinne schon OLG Stuttgart 24.4.1979 - 6 U 169/78 - NJW 1979, 2409 (A.II.1 a): "eindeutige Handlungsanleitung".
  • LG Essen, 25.02.2020 - 18 O 177/19

    Urkundsprozess, Darlehenszinsen

    Entscheidend für die Beurteilung des objektiven Tatbestandes der Sittenwidrigkeit ist die Feststellung eines auffälligen Missverhältnisses von Leistung und Gegenleistung, das - gegebenenfalls in Verbindung mit weiteren, den Darlehensnehmer belastenden Umständen - zur Sittenwidrigkeit nach § 138 BGB führen kann (BGH, Urteil vom 05.11.1987 - III ZR 98/86 -, Rn. 11, juris;. OLG Stuttgart, Urteil vom 24.04.1979 - 6 U 169/78 -, Rn. 31, juris; Palandt/ Grüneberg , 79. Aufl. 2020, § 138 BGB, Rn. 25).
  • OLG Stuttgart, 17.12.1984 - 6 U 120/84

    Nichtigkeit eines Kreditvertrages wegen Verstoßes gegen die guten Sitten ;

    So hat der Bundesgerichtshof in seinem Grundsatzurteil von 12.3.1981 (BGSZ 80, 153 ff = NJW 1981, 1206 ff) die Vergleichsberechnung des OLG Stuttgart (NJW 1979, 2409 ff) ausdrücklich gebilligt.
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 06.04.1979 - 2 U 177/78   

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https://dejure.org/1979,2342
OLG Stuttgart, 06.04.1979 - 2 U 177/78 (https://dejure.org/1979,2342)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 06.04.1979 - 2 U 177/78 (https://dejure.org/1979,2342)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kindergarten; Herabsetzung der Geschwindigkeit; Verhütung von Unfällen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823; StVG § 7 § 17
    Haftungsverteilung bei einem Unfall mit einem Kind im Bereich eines Kindergartens

Papierfundstellen

  • VersR 1979, 1039
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG München, 03.06.2008 - 10 U 2966/08

    Hinweispflicht des Gerichts gegenüber anwaltlich vertretener Partei;

    Er muß sich aber im übrigen vollständig entlasten (OLG Stuttgart VersR 1979, 1039; OLG Naumburg VRS 101 [2002] 23; Senat a.a.O.; Hentschel/König a.a.O.).

    Kommen mehrere Unfallursachen in Betracht, dann ist der Entlastungsbeweis nur geführt, wenn nachgewiesen ist, dass den Fahrer bezüglich sämtlicher in Betracht kommender Möglichkeiten kein Verschulden trifft (BGH VersR 1974, 1030 [1031]; OLG Stuttgart VersR 1979, 1039; Senat a.a.O.); Unklarheiten über die wesentlichen Umstände des Unfalls gehen zu Lasten des Fahrers (BGH VersR 1972, 459; 1974, 1030 [1031]; OLG Stuttgart a.a.O.; Senat a.a.O.; Greger a.a.O. Rz. 23; Hentschel/König a.a.O. m.w.N.).

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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 23.02.1979 - 1 U 118/78   

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https://dejure.org/1979,7646
OLG Zweibrücken, 23.02.1979 - 1 U 118/78 (https://dejure.org/1979,7646)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 23.02.1979 - 1 U 118/78 (https://dejure.org/1979,7646)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 23. Februar 1979 - 1 U 118/78 (https://dejure.org/1979,7646)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VersR 1979, 1039
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.12.1972 - III ZR 129/70

    Beweislast - Beweislast eines Geschädigten - Darlegungspflicht - Straßenglätte -

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.02.1979 - 1 U 118/78
    Eine solche ist dann gegeben, wenn "Anlage und Zustand der Straße die Bildung von Glatteis derart begünstigen oder seine Wirkung in einer Weise erhöhen, daß diese besonderen Verhältnisse von dem Kraftfahrer trotz der bei Fahren auf winterlichen Straßen von ihm zu fordernden erhöhten Sorgfalt nicht oder nicht rechtzeitig zu erkennen sind" (BGH VersR 1973, 249= Der Betrieb 1973, 425 ; BGHZ 45, 143 = VersR 66, 447; BGH VersR 62, 1182 = NJW 63, 37; BGHZ 31, 73 (75) = VersR 59, 1010 (101 l li. Sp.)).
  • BGH, 01.10.1959 - III ZR 96/58

    Streupflicht auf Bundesstraßen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.02.1979 - 1 U 118/78
    Eine solche ist dann gegeben, wenn "Anlage und Zustand der Straße die Bildung von Glatteis derart begünstigen oder seine Wirkung in einer Weise erhöhen, daß diese besonderen Verhältnisse von dem Kraftfahrer trotz der bei Fahren auf winterlichen Straßen von ihm zu fordernden erhöhten Sorgfalt nicht oder nicht rechtzeitig zu erkennen sind" (BGH VersR 1973, 249= Der Betrieb 1973, 425 ; BGHZ 45, 143 = VersR 66, 447; BGH VersR 62, 1182 = NJW 63, 37; BGHZ 31, 73 (75) = VersR 59, 1010 (101 l li. Sp.)).
  • BGH, 04.10.1962 - III ZR 129/61

    Streupflicht der Gemeinde bei Glatteis

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.02.1979 - 1 U 118/78
    Eine solche ist dann gegeben, wenn "Anlage und Zustand der Straße die Bildung von Glatteis derart begünstigen oder seine Wirkung in einer Weise erhöhen, daß diese besonderen Verhältnisse von dem Kraftfahrer trotz der bei Fahren auf winterlichen Straßen von ihm zu fordernden erhöhten Sorgfalt nicht oder nicht rechtzeitig zu erkennen sind" (BGH VersR 1973, 249= Der Betrieb 1973, 425 ; BGHZ 45, 143 = VersR 66, 447; BGH VersR 62, 1182 = NJW 63, 37; BGHZ 31, 73 (75) = VersR 59, 1010 (101 l li. Sp.)).
  • BGH, 13.12.1965 - III ZR 99/64

    Pflichten der Polizei bei Glatteis

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.02.1979 - 1 U 118/78
    Eine solche ist dann gegeben, wenn "Anlage und Zustand der Straße die Bildung von Glatteis derart begünstigen oder seine Wirkung in einer Weise erhöhen, daß diese besonderen Verhältnisse von dem Kraftfahrer trotz der bei Fahren auf winterlichen Straßen von ihm zu fordernden erhöhten Sorgfalt nicht oder nicht rechtzeitig zu erkennen sind" (BGH VersR 1973, 249= Der Betrieb 1973, 425 ; BGHZ 45, 143 = VersR 66, 447; BGH VersR 62, 1182 = NJW 63, 37; BGHZ 31, 73 (75) = VersR 59, 1010 (101 l li. Sp.)).
  • OLG München, 08.01.2004 - 1 U 4755/03

    Zur Streupflicht außerhalb geschlossener Ortschaften

    Es ist eine Erfahrungstatsache, dass an Straßenstellen, die durch Wald, im Schatten von Bauwerken oder unter Brücken verlaufen und damit der Einwirkung von Sonne und Wind weniger als andere Straßenstellen ausgesetzt sind und deshalb die Feuchtigkeit länger halten, die Eisbildung größer ist und länger erhalten bleibt als an Straßenstellen, die der ungehinderten Sonnen- und Windeinwirkung unterliegen (BGH VersR 1960, 930; OLG Zweibrücken VersR 1979, 1039; OLG Köln DAR 1990, 346; vgl. auch die vom Landgericht im Urteil vom 19.08.2003 auf S. 7/8 angeführten Fundstellen).
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