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   BGH, 20.02.1979 - VI ZR 48/78   

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BGH, 20.02.1979 - VI ZR 48/78 (https://dejure.org/1979,1269)
BGH, Entscheidung vom 20.02.1979 - VI ZR 48/78 (https://dejure.org/1979,1269)
BGH, Entscheidung vom 20. Februar 1979 - VI ZR 48/78 (https://dejure.org/1979,1269)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Arzt - Behandlung - Kontrolle - Krankenbesuch

  • spiegel.de (Pressebericht, 02.04.1979)

    Medizin: Empfindliche Stelle

Papierfundstellen

  • NJW 1979, 1248
  • MDR 1979, 569
  • VersR 1979, 376
  • JR 1979, 326
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • BVerfG, 28.11.2011 - 1 BvR 917/09

    Zum Schutz der Meinungsfreiheit bei der strafrechtlichen Beurteilung von

    Zielrichtung des vorliegend angewandten § 90a StGB wie sämtlicher Staatsschutznormen ist es, den Bestand der Bundesrepublik Deutschland, ihrer Länder und ihrer verfassungsgemäßen Ordnung zu gewährleisten und zu erhalten (vgl. BGHSt 6, 324 ; BGH, Beschluss vom 1. April 1998 - 3 StR 54/98 -, NStZ 1998, S. 408; Laufhütte/Kuschel, in: Leipziger Kommentar zum StGB, 12. Aufl. 2007, § 90a Rn. 1; Würtenberger, JZ 1979, S. 309 ; Schröder, JZ 1979, S. 89 f.; Roggemann, JZ 1992, S. 934 ).
  • BGH, 22.05.2007 - VI ZR 35/06

    Umfang der Aufklärungspflicht und Sorgfaltsmaßstab bei Anwendung einer ärztlichen

    Auch durfte der Beklagte sich unter den gegebenen Umständen trotz ärztlicher Betreuung der Patientin im Krankenhaus nicht auf telefonische Anweisungen beschränken, sondern musste sich persönlich von ihrer Beeinträchtigung und deren Ursachen vergewissern (vgl. Senat, Urteil vom 20. Februar 1979 - VI ZR 48/78 - VersR 1979, 376 ff.).
  • BGH, 19.04.2000 - 3 StR 442/99

    BGH befaßt sich mit tödlichen Transfusionszwischenfällen

    c) Den Feststellungen des Urteils ist auch nicht mit der erforderlichen Deutlichkeit zu entnehmen, daß die Beschwerdeführerin deshalb Garantin war, weil sie auf Grund dienstlichen Auftrags oder tatsächlich im Bereich der Blutbank eine Funktion ausübte, kraft derer sie für den Umgang mit den Blutkonserven und/oder die Einhaltung von Hygienevorschriften verantwortlich war (zur Garantenstellung eines Arztes unter dem Gesichtspunkt der Übernahme der Verantwortung vgl. aus der strafrechtlichen Rechtsprechung BGH NJW 1979, 1258; aus der allg. Kommentarliteratur Jescheck in LK 11. Aufl. § 13 Rdn. 27; Tröndle/Fischer, StGB 49. Aufl. § 13 Rdn, 8; Lackner/Kühl, StGB 23. Aufl. § 13 Rdn. 9; Stree in Schönke/Schröder, StGB 25. Aufl. § 13 Rdn. 28a; aus der Fachliteratur Lenckner, Arzt und Strafrecht, in Praxis der Rechtsmedizin S. 572 ff.; Ulsenheimer, Arztstrafrecht in der Praxis, 2. Aufl. Rdn. 34; aus der zivilrechtlichen Rechtsprechung BGH NJW 1979, 1248, 1249).
  • BGH, 21.10.2014 - VI ZR 14/14

    Arzthaftung: Reichweite der Aufklärungspflichten und der Verantwortlichkeit des

    Denn mit der Aufklärung übernimmt der Arzt einen Teil der ärztlichen Behandlung, was - wie auch sonst die tatsächliche Übernahme einer ärztlichen Behandlung (vgl. Senatsurteil vom 20. Februar 1979 - VI ZR 48/78, VersR 1979, 376, 377) - seine Garantenstellung gegenüber dem sich ihm anvertrauenden Patienten begründet (Senatsurteil vom 22. April 1980 - VI ZR 37/79, aaO).

    Die Annahme einer Garantenpflicht bei tatsächlicher Übernahme einer ärztlichen Behandlung hat ihren Grund in der Übernahme eines Auftrags (vgl. BGH, Urteil vom 31. Januar 2002 - 4 StR 289/01, BGHSt 47, 224 Rn. 20; Senatsurteil vom 8. Februar 2000 - VI ZR 325/98, VersR 2000, 1107) oder in dem Vertrauen, das der betreffende Arzt beim Patienten durch sein Tätigwerden hervorruft und diesen davon abhält, anderweitig Hilfe in Anspruch zu nehmen (vgl. Senatsurteil vom 20. Februar 1979 - VI ZR 48/78, VersR 1979, 376, 377).

  • BGH, 22.04.1980 - VI ZR 37/79

    Verletzung ärztlicher Aufklärungspflichten; Zahlung von Schmerzensgeld sowie

    Das begründet - wie auch sonst die Übernahme einer ärztlichen Behandlung - seine Garantenstellung gegenüber dem sich ihm anvertrauenden Patienten; von ihm hat er nun unter Einsatz seines Wissens und seiner Fähigkeiten im Rahmen der ärztlichen Behandlung Gesundheitsgefahren abzuwenden (vgl. Senatsurteil vom 20. Februar 1979 - VI ZR 48/78 - VersR 1979, 376).
  • BGH, 28.01.1986 - VI ZR 83/85

    Ursächlichkeit eines ärztliches Kunstfehlers bei Weiterbehandlung durch einen

    Zu Unrecht beruft es sich insoweit auf die Senatsentscheidung vom 20. Februar 1979 - VI ZR 48/78 (NJW 1979, 1248 = VersR 1979, 376).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.06.2020 - 1 L 33/20

    Chefarzt-Nutzungsentgelt für privatärztliche Leistungen als Nebentätigkeit

    Selbst eine freie ärztliche Tätigkeit, die ein beamteter Arzt außerhalb seines Dienstverhältnisses ausübt, wäre im Sinne des Beamtenrechts eine Nebentätigkeit und unterläge den Vorschriften des Nebentätigkeitsrechts (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. März 1970 - 2 C 50.65 -, NJW 1979, 1248 [1249]).
  • AG Jever, 06.12.1990 - C 697/90

    Schmerzensgeld; Fehldiagnose; Unterlassen des Arztes; Telefondiagnose

    Diese Garantenpflicht ergab sich einmal daraus, daß er den Bereitschaftsdienst hatte (Laufs, Arztrecht, 4. Aufl., Rdn 87), zum anderen aber auch daraus, daß er die Behandlung übernommen hatte, indem er eine Diagnose stellte und eine bestimmte Art der Behandlung empfahl (Laufs a.a.O., Rdn. 89, BGH NJW 79, 1248).

    Er darf vor allen Dingen nicht - wie hier - die Angaben Dritter übernehmen und eine Ferndiagnose stellen, wenn es sich offensichtlich um eine schwere Krankheit handelt (Laufs a.a.O., Rdn. 88, BGH NJW 79, 1248).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.09.2005 - 6 A 10556/05

    Arzt darf Beruf nicht länger ausüben

    Dazu ist, wenn der Patient nicht selbst in die Sprechstunde kommen kann, ein Hausbesuch jedenfalls dann erforderlich, wenn es sich offensichtlich um eine schwere Erkrankung handelt (so BGH, NJW 1979, 1248).
  • OLG Rostock, 18.12.2020 - 5 U 91/18

    Ertrinkungsunfall: Verkehrssichrungspflichten bei einem naturnahen Grundstück mit

    Es kommt allein darauf an, dass der Garant faktisch Schutzpflichten gegenüber dem Rechtsgutsinhaber übernommen hat, ohne dass es eine Rolle spielt, welche vertraglichen Vereinbarungen der Garant mit der den Rechtsgutsinhaber vertretenden Person getroffen hat (jurisPK-Lange, BGB, 9. Aufl. 2020, § 823 Rn. 48; BGH; Urteil vom 20.02.1979, VI ZR 48/78, beck-online; MüKoBGB/Wagner, 8. Aufl. 2020, BGB § 823 Rn. 464; Staudinger-Bernau, BGB, Stand: 2018, § 832 Rn. 218; OLG Hamm, Urteil vom 29.10.1998, 6 U 208/96, Rn. 19, juris).
  • BayObLG, 30.12.1992 - 4St RR 170/92

    Erkennen; Erfolg; Inkaufnahme; Verschreiben; Suchtmittel; Suchtkranke;

  • OLG Jena, 05.07.2000 - 4 U 204/97
  • LAG Hessen, 10.12.1981 - 12 Sa 671/81
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Rechtsprechung
   BGH, 08.02.1979 - VII ZB 23/78   

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https://dejure.org/1979,3091
BGH, 08.02.1979 - VII ZB 23/78 (https://dejure.org/1979,3091)
BGH, Entscheidung vom 08.02.1979 - VII ZB 23/78 (https://dejure.org/1979,3091)
BGH, Entscheidung vom 08. Februar 1979 - VII ZB 23/78 (https://dejure.org/1979,3091)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • VersR 1979, 376
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 19.02.1991 - VI ZB 2/91

    Prüfung des Fristablaufs bei Vorlage eines Verlängerungsantrags zur

    Es sprach also vieles dafür, daß es sich bei der unter dem 16. Oktober 1990 als "am heutigen Tage ablaufende Frist" niedergelegten Berechnung um ein Büroversehen handelte, was wiederum zu besonderer Sorgfalt Anlaß gab (vgl. BGH, Beschluß vom 8. Februar 1979 - VII ZB 23/78 - VersR 1979, 376).
  • BGH, 05.03.1981 - IVa ZB 1/81

    Anforderungen an die Durchführung einer versäumnten Prozeßhandlung bei einem

    Immer dann, wenn besondere Umstände ein Büro- oder sonstiges Versehen naheliegend erscheinen lassen, ist der bearbeitende Rechtsanwalt zu eigener Überprüfung verpflichtet (BGH Beschluß vom 8. Februar 1979 - VII ZB 23/78 - VersR 1979, 376; Beschluß vom 19. Februar 1979 - II ZB 13/78 - VersR 1979, 573).
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