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   OLG Hamburg, 19.12.1978 - 7 U 62/78   

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https://dejure.org/1978,6337
OLG Hamburg, 19.12.1978 - 7 U 62/78 (https://dejure.org/1978,6337)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 19.12.1978 - 7 U 62/78 (https://dejure.org/1978,6337)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 19. Dezember 1978 - 7 U 62/78 (https://dejure.org/1978,6337)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VersR 1979, 549
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • AG Brandenburg, 18.07.2014 - 31 C 147/12

    Beweislast bei einem Steinschlag

    Höhere Gewalt hat nach den in der Rechtsprechung ( BGH , BGHZ 7, Seiten 338 f. = NJW 1953, Seite 184; BGH , BGHZ 62, Seiten 351 ff. = NJW 1974, Seite 1770; BGH , NJW 1986, Seite 2312; LG Itzehoe , NZV 2004, S. 364 = NJW-RR 2003, Seiten 1465 ff. ) zu § 1 HaftpflG entwickelten Rechtsgrundsätzen aber die folgenden 3 Voraussetzungen, die alle zugleich erfüllt sein müssen: Das schädigende Ereignis muss von Außen her auf den Betrieb des Fahrzeuges eingewirkt haben; es muss so außergewöhnlich sein, dass der Halter oder Fahrer damit nicht zu rechnen brauchte ( OLG Hamburg , VersR 1979, Seiten 549 f. ) und es muss auch durch die äußerste Sorgfalt nicht abwendbar gewesen sein.
  • AG Brandenburg, 21.02.2019 - 31 C 211/17

    Unfall - Haftungsquote bei Zusammenstoß eines Hundes mit Fahrzeug auf der Straße

    Höhere Gewalt hat nach den in der Rechtsprechung ( BGH , NJW 1953, Seite 184; BGH , NJW 1974, Seite 1770; BGH , NJW 1986, Seite 2312; OLG München , Urteil vom 22.09.1989, Az.: 10 U 5548/87, u.a. in: NZV 1991, Seiten 189 f.; LG Itzehoe , NZV 2004, S. 364 = NJW-RR 2003, Seiten 1465 ff. ) zu § 1 HaftpflG entwickelten Rechtsgrundsätzen somit die folgenden 3 Voraussetzungen, die alle zugleich erfüllt sein müssen: Das schädigende Ereignis muss von Außen her auf den Betrieb des Fahrzeuges eingewirkt haben; es muss so außergewöhnlich sein, dass der Halter oder Fahrer damit überhaupt nicht zu rechnen brauchte ( OLG Hamburg , VersR 1979, Seiten 549 f. ) und es muss auch durch die äußerste Sorgfalt nicht abwendbar gewesen sein.
  • AG Brandenburg, 15.10.2019 - 31 C 246/18

    Verkehrsunfall - Wildunfall auf Landstraße - hochgeschleudertes Damwild

    Das schädigende Ereignis (Sprung des Damwilds auf die Fahrbahn der Landstraße) erfolgte hier zwar von Außen her und wirkte dann auf den Betrieb des Transporters des Erstbeklagten ein, jedoch war dies hier an dieser Stelle der Landstraße - insbesondere auch aufgrund des Gefahrenzeichens 142 zu § 40 Abs. 6 StVO ("Wildwechsel") - gerade nicht so außergewöhnlich, dass der Beklagte zu 1.) damit hier vor Ort überhaupt nicht zu rechnen brauchte ( OLG Celle , Urteil vom Urteil vom 29.04.2004, Az.: 14 U 214/03, u.a. in: MDR 2004, Seiten 1352 f.; OLG Hamburg , Urteil vom 19.12.1978, Az.: 7 U 62/78, u.a. in: VersR 1979, Seiten 549 f.; LG Lüneburg , Urteil vom 17.09.2003, Az.: 2 O 134/03, u.a. in: BeckRS 2003, Nr. 153324; AG Brandenburg an der Havel , Urteil vom 21.02.2019, Az.: 31 C 211/17, u.a. in: NJOZ 2019, Seiten 923 ff. = "juris" = BeckRS 2019, Nr. 1954 ).
  • OLG Köln, 09.05.1996 - 7 U 10/96

    Haftungsverteilung bei Kollision eines das rote Blinklicht eines Bahnübergangs

    Es kann nicht ernstlich bezweifelt werden, daß Zusammenstöße an unbeschrankten Bahnübergängen, und sei es aus unentschuldbarer Unachtsamkeit der beteiligten Kraftfahrzeugführer, immer wieder auftreten und daß daher mit ihnen zu rechnen ist (ebenso: OLG Hamburg VersR 1979, 549; OLG Hamm VersR 1983, 465).

    Zum anderen war die Betriebsgefahr, wie oben dargelegt, noch erhöht durch das schwerwiegende, für den Unfall ausschlaggebende ursächliche Verschulden des Zweitbeklagten, der den Vorrang des herannahenden Straßenbahnzuges nur ungenügend beachtet hat (im Ergebnis ebenso: OLG Düsseldorf VRS 72, 414; OLG Celle VersR 1988, 1138; OLG Frankfurt VersR 1986, 707; OLG Hamburg VersR 1979, 549).

  • LG Münster, 13.10.2017 - 11 O 177/14

    Ansprüche der verwitweten Ehefrau gegen einen Schienenbahnbetreiber auf Grundlage

    Zudem verpflichten unübersichtliche Verhältnisse am Bahnübergang den überquerenden Fahrer zusätzlich, sich besonders vorsichtig dem Bahnübergang zu nähern (so auch OLG Hamburg, Urteil vom 19.12.1978, 7 U 62/78, abrufbar unter juris m. weit. Nachw.).
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