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   BVerfG, 13.05.1980 - 1 BvR 103/77   

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https://dejure.org/1980,39
BVerfG, 13.05.1980 - 1 BvR 103/77 (https://dejure.org/1980,39)
BVerfG, Entscheidung vom 13.05.1980 - 1 BvR 103/77 (https://dejure.org/1980,39)
BVerfG, Entscheidung vom 13. Mai 1980 - 1 BvR 103/77 (https://dejure.org/1980,39)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Telemedicus

    Kunstkritik

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Kunstkritik

    Art. 5 Abs. 1 GG

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 5 Abs. 1

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Zulässigkeit wertender Äußerungen im öffentlichen Meinungskampf

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grundrecht auf Meinungsfreiheit und persönlicher Ehrenschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Meinungsfreiheit - Geistige Auseinandersetzung - Politik - Auslegung - Meinungsfreiheit beschränkende Gesetze - Zulässigkeit öffentlicher Kritik - Überhöhte Anforderungen - Unvereinbarkeit mit Art. 5 GG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 54, 129
  • NJW 1980, 2069
  • VersR 1980, 1153
  • DÖV 1980, 759
  • afp 1980, 147
  • afp 1981, 268
 
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Wird zitiert von ... (156)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 11.05.1976 - 1 BvR 163/72

    Herabsetzende Werturteile

    Auszug aus BVerfG, 13.05.1980 - 1 BvR 103/77
    Sie hängen namentlich von der Intensität der Grundrechtsbeeinträchtigung ab: Je mehr eine zivilgerichtliche Entscheidung grundrechtsgeschützte Voraussetzungen freiheitlicher Existenz und Betätigung verkürzt, desto eingehender muß die verfassungsgerichtliche Prüfung sein, ob eine solche Verkürzung verfassungsrechtlich gerechtfertigt ist (BVerfGE 42, 143 [148 f.]; 42, 163 [168] - Echternach; 43, 130 [135 f.] - politisches Flugblatt).

    An die Verfassungsmäßigkeit eines solchen Eingriffs sind daher strenge Anforderungen zu stellen: Neben der Frage, ob die angegriffene Entscheidung Fehler erkennen läßt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung des Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs beruhen (BVerfGE 18, 85 [93]), können auch einzelne Auslegungsfehler nicht außer Betracht bleiben (vgl. BVerfGE 42, 163 [169]; 43, 130 [136]).

    Anders als bei Gegenständen ohne allgemeines Interesse und bei Auseinandersetzungen im privaten Bereich (vgl. BVerfGE 7, 198 [212]) ist in einem solchen Fall eine Auslegung der die Meinungsfreiheit beschränkenden Gesetze, die an die Zulässigkeit öffentlicher Kritik überhöhte Anforderungen stellt, mit Art. 5 GG nicht vereinbar (BVerfGE 42, 163 [170] mwN).

    Die Befürchtung, wegen einer wertenden Äußerung einschneidenden gerichtlichen Sanktionen ausgesetzt zu werden, trägt die Gefahr in sich, jene Diskussion zu lähmen oder einzuengen und damit Wirkungen herbeizuführen, die der Funktion der Freiheit der Meinungsäußerung in der durch das Grundgesetz konstituierten Ordnung zuwiderlaufen (vgl. BVerfGE 42, 163 [170] mwN).

  • BVerfG, 11.05.1976 - 1 BvR 671/70

    Deutschland-Magazin

    Auszug aus BVerfG, 13.05.1980 - 1 BvR 103/77
    Das Bundesverfassungsgericht hat Auslegung und Anwendung der bürgerlich-rechtlichen Vorschriften als solche nicht nachzuprüfen; ihm obliegt lediglich, die Beachtung der grundrechtlichen Normen und Maßstäbe durch die ordentlichen Gerichte sicherzustellen (BVerfGE 42, 143 [148] - DGB -mwN).

    Sie hängen namentlich von der Intensität der Grundrechtsbeeinträchtigung ab: Je mehr eine zivilgerichtliche Entscheidung grundrechtsgeschützte Voraussetzungen freiheitlicher Existenz und Betätigung verkürzt, desto eingehender muß die verfassungsgerichtliche Prüfung sein, ob eine solche Verkürzung verfassungsrechtlich gerechtfertigt ist (BVerfGE 42, 143 [148 f.]; 42, 163 [168] - Echternach; 43, 130 [135 f.] - politisches Flugblatt).

    Anders als etwa das beschränkte Verbot, eine bestimmte ehrverletzende Formulierung wörtlich zu wiederholen (BVerfGE 42, 143 [149 f.]), hat eine solche Sanktion zur Folge, daß die Kundgabe von Meinungen, also von Gedanken, behindert wird, mit denen der Äußernde einen Beitrag zu der durch Art. 5 Abs. 1 GG geschützten geistigen Auseinandersetzung leisten will.

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth

    Auszug aus BVerfG, 13.05.1980 - 1 BvR 103/77
    Das "Recht der persönlichen Ehre" und die "allgemeinen Gesetze" müssen im Lichte der Bedeutung des Grundrechts der Meinungsfreiheit gesehen werden; sie sind ihrerseits aus der Erkenntnis der wertsetzenden Bedeutung dieses Grundrechts im freiheitlichen demokratischen Staat auszulegen und so in ihrer das Grundrecht beschränkenden Wirkung selbst wieder einzuschränken (BVerfGE 7, 198 [208 f.] - Lüth, stRspr).

    Anders als bei Gegenständen ohne allgemeines Interesse und bei Auseinandersetzungen im privaten Bereich (vgl. BVerfGE 7, 198 [212]) ist in einem solchen Fall eine Auslegung der die Meinungsfreiheit beschränkenden Gesetze, die an die Zulässigkeit öffentlicher Kritik überhöhte Anforderungen stellt, mit Art. 5 GG nicht vereinbar (BVerfGE 42, 163 [170] mwN).

    Die Spontanität freier Rede, für deren Zulässigkeit die Vermutung spricht (BVerfGE 7, 198 [212]), ist Voraussetzung der Kraft und der Vielfalt der öffentlichen Diskussion, die ihrerseits Grundbedingung eines freiheitlichen Gemeinwesens ist.

  • BVerfG, 07.12.1976 - 1 BvR 460/72

    Flugblatt

    Auszug aus BVerfG, 13.05.1980 - 1 BvR 103/77
    Sie hängen namentlich von der Intensität der Grundrechtsbeeinträchtigung ab: Je mehr eine zivilgerichtliche Entscheidung grundrechtsgeschützte Voraussetzungen freiheitlicher Existenz und Betätigung verkürzt, desto eingehender muß die verfassungsgerichtliche Prüfung sein, ob eine solche Verkürzung verfassungsrechtlich gerechtfertigt ist (BVerfGE 42, 143 [148 f.]; 42, 163 [168] - Echternach; 43, 130 [135 f.] - politisches Flugblatt).

    An die Verfassungsmäßigkeit eines solchen Eingriffs sind daher strenge Anforderungen zu stellen: Neben der Frage, ob die angegriffene Entscheidung Fehler erkennen läßt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung des Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs beruhen (BVerfGE 18, 85 [93]), können auch einzelne Auslegungsfehler nicht außer Betracht bleiben (vgl. BVerfGE 42, 163 [169]; 43, 130 [136]).

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 13.05.1980 - 1 BvR 103/77
    Bei der Wahrnehmung dieser Aufgabe lassen sich die Grenzen seiner Eingriffsmöglichkeiten nicht starr und gleichbleibend ziehen (vgl. BVerfGE 18, 85 [93]).

    An die Verfassungsmäßigkeit eines solchen Eingriffs sind daher strenge Anforderungen zu stellen: Neben der Frage, ob die angegriffene Entscheidung Fehler erkennen läßt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung des Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs beruhen (BVerfGE 18, 85 [93]), können auch einzelne Auslegungsfehler nicht außer Betracht bleiben (vgl. BVerfGE 42, 163 [169]; 43, 130 [136]).

  • BVerfG, 25.01.1961 - 1 BvR 9/57

    Schmid-Spiegel

    Auszug aus BVerfG, 13.05.1980 - 1 BvR 103/77
    b) Das Oberlandesgericht hat ferner außer Betracht gelassen, daß derjenige, der im öffentlichen Meinungskampf zu einem abwertenden Urteil Anlaß gegeben hat, eine scharfe Reaktion grundsätzlich auch dann hinnehmen muß, wenn sie sein Ansehen mindert (BVerfGE 12, 113 [131] - Schmid-Spiegel; 24, 278 [286] - Tonjäger); dem angegriffenen Urteil läßt sich allenfalls entnehmen, daß das Oberlandesgericht diesen Gesichtspunkt in Erwägung gezogen hätte, wenn der Kläger die Beschwerdeführer oder andere am Kunstleben Beteiligte persönlich diffamierend angegriffen hätte.
  • BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65

    Soraya

    Auszug aus BVerfG, 13.05.1980 - 1 BvR 103/77
    Soll diese Kraft und Vielfalt generell erhalten bleiben, dann müssen im Einzelfall Schärfen und Übersteigerungen des öffentlichen Meinungskampfes oder ein Gebrauch der Meinungsfreiheit in Kauf genommen werden, der zu sachgemäßer Meinungsbildung nichts beitragen kann (vgl. BVerfGE 30, 336 [347]; 34, 269 [283] - Soraya).
  • BGH, 19.09.1961 - VI ZR 259/60

    Ginsengwurzel

    Auszug aus BVerfG, 13.05.1980 - 1 BvR 103/77
    Im vorliegenden Fall haben die Gerichte eine Sanktion verhängt, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur auszusprechen ist, wenn den Schädiger der Vorwurf schwerer Schuld trifft oder wenn es sich um eine erheblich ins Gewicht fallende Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts des Betroffenen handelt (BGHZ 35, 363 [366 ff.] - Ginsengwurzel; BGH LM Nr. 42 zu § 847 BGB).
  • BVerfG, 06.11.1968 - 1 BvR 501/62

    GEMA

    Auszug aus BVerfG, 13.05.1980 - 1 BvR 103/77
    b) Das Oberlandesgericht hat ferner außer Betracht gelassen, daß derjenige, der im öffentlichen Meinungskampf zu einem abwertenden Urteil Anlaß gegeben hat, eine scharfe Reaktion grundsätzlich auch dann hinnehmen muß, wenn sie sein Ansehen mindert (BVerfGE 12, 113 [131] - Schmid-Spiegel; 24, 278 [286] - Tonjäger); dem angegriffenen Urteil läßt sich allenfalls entnehmen, daß das Oberlandesgericht diesen Gesichtspunkt in Erwägung gezogen hätte, wenn der Kläger die Beschwerdeführer oder andere am Kunstleben Beteiligte persönlich diffamierend angegriffen hätte.
  • BVerfG, 23.03.1971 - 1 BvL 25/61

    Jugendgefährdende Schriften

    Auszug aus BVerfG, 13.05.1980 - 1 BvR 103/77
    Soll diese Kraft und Vielfalt generell erhalten bleiben, dann müssen im Einzelfall Schärfen und Übersteigerungen des öffentlichen Meinungskampfes oder ein Gebrauch der Meinungsfreiheit in Kauf genommen werden, der zu sachgemäßer Meinungsbildung nichts beitragen kann (vgl. BVerfGE 30, 336 [347]; 34, 269 [283] - Soraya).
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Rechtsprechung
   AG Frankfurt/Main, 13.05.1980 - 31 C 14160/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,6234
AG Frankfurt/Main, 13.05.1980 - 31 C 14160/80 (https://dejure.org/1980,6234)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 13.05.1980 - 31 C 14160/80 (https://dejure.org/1980,6234)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 13. Mai 1980 - 31 C 14160/80 (https://dejure.org/1980,6234)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • minderwert.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf merkantilen Minderwert

Papierfundstellen

  • VersR 1980, 1153
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.09.1979 - VI ZR 16/79

    Merkantile Wertminderung

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 13.05.1980 - 31 C 14160/80
    Bei den Instandsetzungskosten von 4072, 49 DM im Verhältnis zu einem Wiederbeschaffungswert von 6000 DM vor dem Unfall ist eine Wertminderung nicht durch die Möglichkeit ausgeschlossen, daß eine Reparatur einwandfrei durchgeführt wird; denn ein großer Teil der Käufer auch solcher Fahrzeuge ist - vor allem wegen des Verdachts verborgen gebliebener Schäden - nicht bereit, für wieder instand gesetzte Unfallfahrzeuge den selben Preis zu zahlen wie für entsprechende unbeschädigte Fahrzeuge (vgl. BGH VersR 1980, 46= NJW 80, 281).
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Rechtsprechung
   AG Köln, 13.06.1980 - 266 C 57/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,13291
AG Köln, 13.06.1980 - 266 C 57/80 (https://dejure.org/1980,13291)
AG Köln, Entscheidung vom 13.06.1980 - 266 C 57/80 (https://dejure.org/1980,13291)
AG Köln, Entscheidung vom 13. Juni 1980 - 266 C 57/80 (https://dejure.org/1980,13291)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VersR 1980, 1153
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Rechtsprechung
   AG Göttingen, 30.01.1980 - 21 C 669/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,11358
AG Göttingen, 30.01.1980 - 21 C 669/79 (https://dejure.org/1980,11358)
AG Göttingen, Entscheidung vom 30.01.1980 - 21 C 669/79 (https://dejure.org/1980,11358)
AG Göttingen, Entscheidung vom 30. Januar 1980 - 21 C 669/79 (https://dejure.org/1980,11358)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VersR 1980, 1153
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Rechtsprechung
   AG Frankfurt/Main-Höchst, 08.12.1977 - Hö 3b C 2579/76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,7554
AG Frankfurt/Main-Höchst, 08.12.1977 - Hö 3b C 2579/76 (https://dejure.org/1977,7554)
AG Frankfurt/Main-Höchst, Entscheidung vom 08.12.1977 - Hö 3b C 2579/76 (https://dejure.org/1977,7554)
AG Frankfurt/Main-Höchst, Entscheidung vom 08. Dezember 1977 - Hö 3b C 2579/76 (https://dejure.org/1977,7554)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Minderung des Reisepreises wegen erheblicher Mängel und Nutzlosigkeit der Reise; Teilnahme einer Gruppe von Schwerbehinderten bei den Mahlzeiten als Beeinträchtigung des Reisegenusses; Belegung des Schwimmbeckens im Hotel durch eine Gruppe von Behinderten ...

  • VersR (via Owlit)

    BGB § 633; BGB § 634

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 1965
  • VersR 1980, 1153
 
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Wird zitiert von ...

  • LG Münster, 26.02.2009 - 8 O 378/08

    Ist das Geschrei eines behinderten Kindes ein Sachmangel?

    Der Vertragspartner schulde eine vertragsgemäße Leistung im Rahmen des allgemeinen Lebensrisikos, nicht aber darüber hinaus einen ungetrübten Urlaubsgenuss nach subjektiver Auffassung eines empfindsamen Menschen (AG Frankfurt, NJW 1980, 1965; AG Kleve, NJW 2000, 84; Brox, NJW 1980, 1939 f.; Neuner, NJW 2000, 1833; Scholler, JZ 1980, 672 ff.).
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Rechtsprechung
   AG Bremen, 25.04.1980 - 14 C 11/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,8151
AG Bremen, 25.04.1980 - 14 C 11/80 (https://dejure.org/1980,8151)
AG Bremen, Entscheidung vom 25.04.1980 - 14 C 11/80 (https://dejure.org/1980,8151)
AG Bremen, Entscheidung vom 25. April 1980 - 14 C 11/80 (https://dejure.org/1980,8151)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VersR 1980, 1153
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 06.06.1972 - VI ZR 49/71

    Anspruch auf Schadensersatz wegen der Verursachung eines Verkehrsunfalls -

    Auszug aus AG Bremen, 25.04.1980 - 14 C 11/80
    Ist der durch einen Unfall Geschädigte vorsteuerabzugsberechtigt, so ist ihm auch zuzumuten, daß er von seiner Berechtigung zum Zweck der Vorteilsausgleichung Gebrauch macht (vgl. BGH VersR 1972, 973 = NJW 72, 1461).
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