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   OLG Düsseldorf, 15.01.1980 - 4 U 48/79   

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https://dejure.org/1980,7429
OLG Düsseldorf, 15.01.1980 - 4 U 48/79 (https://dejure.org/1980,7429)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.01.1980 - 4 U 48/79 (https://dejure.org/1980,7429)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. Januar 1980 - 4 U 48/79 (https://dejure.org/1980,7429)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VersR 1980, 231
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 13.02.2020 - IX ZR 90/19

    Bestehen eines Auskunftsanspruchs eines Rechtsschutzversicherers gegen den durch

    Das Berufungsgericht ist zu Recht davon ausgegangen, dass der rechtsschutzversicherte Mandant, wenn der Rechtsschutzversicherer mit Einverständnis des Mandanten einen Prozess vorfinanziert und der Mandant dem Rechtsanwalt auch den Verkehr mit dem Rechtsschutzversicherer überlässt, den Anwalt konkludent von der Verschwiegenheitsverpflichtung entbunden hat, soweit es die Abrechnung des Mandats betrifft (vgl. LG Heidelberg, ZfSch 2017, 160, 161; LG Bochum, JurBüro 2012, 536, 537; LG Düsseldorf, r+s 2000, 157, 158; OLG Düsseldorf, VersR 1980, 231; Henssler/Prütting-Henssler, BRAO, 4. Aufl., § 43a Rn. 70; Kilian/Koch, Anwaltliches Berufsrecht, 2. Aufl., Rn. 890; Hambloch, JurBüro 2013, 623; Schons, AGS 2012, 323, 324; van Bühren, NJW 2007, 3606, 3609; a. A. Weyland/Träger, BRAO, 10. Aufl., § 43a Rn. 25 a).
  • OLG Saarbrücken, 06.06.2007 - 5 U 482/06

    Rechtsschutzversicherung: Pflicht des Rechtsanwalts des Versicherungsnehmers zur

    Dieser Annahme stehen die Ausführungen des Saarländischen Anwaltsgerichtshofs in seinem Urteil vom 07.05.2001 (AGH 11/00, OLGR Saarbrücken 2001, 395) und des von diesem zitierten OLG Düsseldorf (VersR 1980, 231) nicht entgegen.

    In ähnlicher Weise hat das OLG Düsseldorf (VersR 1980, 231) die Ansicht vertreten, der Rechtsschutzversicherer habe aus der Vereinbarung des Versicherungsnehmers mit dem Rechtsanwalt über die Ausführung des Mandats einen Anspruch auf Erteilung der Auskünfte, die aufgrund des Versicherungsvertrags vom Versicherungsnehmer verlangt werden könnten.

  • LG Heidelberg, 27.07.2016 - 1 S 51/15

    Auskunftsanspruch der Rechtsschutzversicherung gegen zwei Rechtsanwälte und die

    Es entspricht daher auch seinem Interesse, eine konkludente Entbindung des Rechtsanwalts von der anwaltlichen Schweigepflicht in Bezug auf Kostenfragen anzunehmen (so auch LG Bochum, aaO; i. E. auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.01.1980, 4 U 48/79; a. A. AG Bonn, Urteil vom 08.11.2006, 13 C 607/05; AG Frankfurt, Urteil vom 16.10.2012, 30 C 1926/12).
  • LG Karlsruhe, 11.06.2012 - 1 S 11/12

    Anspruch des Mandanten auf Rückzahlung nicht verbrauchter Vorschüsse:

    Dem entspricht es, dass der Rechtsschutzversicherer in diesem Fall vom Rechtsanwalt die erforderlichen Auskünfte verlangen kann (vgl. Feuerich/Weyland, aaO, § 44 Rn. 29; OLG Düsseldorf VersR 1980, 231).
  • LG Bochum, 26.06.2012 - 11 S 150/11

    Auszahlungsanspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag gegen einen Rechtsanwalt

    Durch diese - stillschweigende - Übertragung der Auskunftsverpflichtung auf den Rechtsanwalt hat der Mandant seinen Prozessbevollmächtigten von der Schweigepflicht entbunden (OLG Düsseldorf Urteil vom 15.01.1980 - 4 U 48/79; LG Düsseldorf, Urteil vom 18.1. 2000 - 24 S 484/99).
  • AG Berlin-Schöneberg, 04.01.2018 - 2 C 226/17
    Die Beklagten sind als Rechtsanwalt/-kanzlei, die im Auftrag ihres Mandanten bei dessen Rechtsschutzversicherer um Deckungsschutz und Zahlung von Kostenvorschüsse nachgesucht haben und auf diese Weise selbstständig und ohne Beteiligung ihres Mandanten Vorschusszahlungen für ihre Honorare sowie Gerichtskosten entgegengenommen haben, verpflichtet, dem Rechtsschutzversicherer, hier der Klägerin, Auskunft über die kostenmäßige Abwicklung des Verfahrens zu geben (so OLG Düsseldorf VersR 1980, 231; LG Bochum JurBüro 2012, 536 LG Bonn SVR 2011, 231; LG Heidelberg ZfSch 2017, 160).
  • AG Hildesheim, 29.04.2015 - 86 C 2/15
    a) Einem Rechtsschutzversicherer steht nach §§ 675, 666 BGB, § 86 VVG gegen Prozessbevollmächtigte eines Versicherungsnehmers, die die Kostenabwicklung übernommen haben, die also von dem Versicherungsnehmer mit den mit den Deckungsanfragen und der Zahlungsabwicklung nebst Anforderung von Kosten bei dem Rechtsschutzversicherer betraut waren, schon grds. nur ein Anspruch auf Erteilung von Auskünften über die kostenmäßige Abwicklung des Verfahrens zu (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.01.1980, Az.: 4 U 48/79; eine kurze Darstellung des Streitstandes zur Frage der Verpflichtung von Rechtsanwälten gegenüber dem Rechtsschutzversicherer zur Auskunft über den Mandatsverlauf findet sich in Anwaltsgericht Frankfurt, Urteil vom 23.11.2011, Az.: IV AG 69/11, IV AG 69/11 - 4 EV 231/11).
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