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Rechtsprechung
   BGH, 17.01.1980 - VII ZB 16/79   

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https://dejure.org/1980,2567
BGH, 17.01.1980 - VII ZB 16/79 (https://dejure.org/1980,2567)
BGH, Entscheidung vom 17.01.1980 - VII ZB 16/79 (https://dejure.org/1980,2567)
BGH, Entscheidung vom 17. Januar 1980 - VII ZB 16/79 (https://dejure.org/1980,2567)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an den Nachweis der späteren Zustellung eines angefochtenen Urteils - Abweichen des Zustellungszeitpunktes vom Datum des Empfangsbekenntnisses - Erfordernis substantiierter Behauptungen

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 198; ZPO § 212 a

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 998
  • MDR 1980, 482
  • VersR 1980, 386
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 31.05.1979 - VII ZR 290/78

    Zeitpunkt der Bewirkung einer Zustellung eines Urteils an einen Rechtsanwalt -

    Auszug aus BGH, 17.01.1980 - VII ZB 16/79
    (Ergänzung zur Senatsentscheidung NJW 1979, 2566).
  • BGH, 28.11.1996 - IX ZR 39/96

    Belehrungspflicht des Rechtsanwalts bei Mandatsende im Hinblick auf einen

    Zum einen muß der Rechtsanwalt unter Umständen seinen Auftraggeber weiterhin über laufende prozessuale Fristen belehren, deren Versäumung für diesen nachteilige Folgen haben kann (vgl. BGH, Urt. v. 14. Dezember 1979 - V ZR 146/78, VersR 1980, 383, 384; Beschl. v. 17. Januar 1980 - VII ZB 16/79, NJW 1980, 998, 999 m.w.N.; Urt. v. 2. März 1988 - IVa ZR 218/87, VersR 1988, 835, 836), und gegebenenfalls darüber, daß nur ein anderer Rechtsanwalt die nötige Prozeßhandlung rechtswirksam vornehmen kann (Schlee AnwBl 1990, 205, 206 m.w.N.).
  • BAG, 22.01.2004 - 2 AZR 111/02

    Betriebsbedingte Kündigung

    Der Gegenbeweis ist nur erbracht, wenn die Beweiswirkung des § 212a ZPO vollständig entkräftet und jede Möglichkeit ausgeschlossen ist, dass die Angaben des Empfangsbekenntnisses richtig sein können (BGH 18. Juni 2002 aaO; BGH 13. Juni 1996 - VII ZB 7/96 - NJW 1996, 2514; 17. Oktober 1986 - V ZR 8/86 - NJW 1987, 325; 17. Januar 1980 - VII ZB 16/79 - NJW 1980, 998).
  • BGH, 17.10.1986 - V ZR 8/86

    Datum - Unrichtigkeit - Empfangsbekenntnis - Rechtsanwalt

    Ein Empfangsbekenntnis im Sinn des § 212 a ZPO liefert zwar den vollen Beweis für die Zustellung an dem in ihm angegebenen Tag, nach ständiger Rechtsprechung ist aber der Gegenbeweis der Unrichtigkeit dieses Datums zulässig (s. etwa BGH Beschlüsse v. 31. Mai 1979, VII ZR 290/78, NJW 1979, 2566 = LM ZPO § 198 Nr. 18? v. 17. Januar 1980, VII ZB 16/79, NJW 1980, 998 = LM ZPO § 198 Nr. 19; v. 28. Oktober 1981, IVb ZB 687/81, VersR 1982, 160 und v. 6. November 1984, VI ZR 2/83, VersR 1985, 142, 143 unter 2.).

    Dabei wird nicht verkannt, daß an den Nachweis der Behauptung, das angefochtene Urteil sei erst später als durch das Datum des Empfangsbekenntnisses ausgewiesen zugestellt worden, strenge Anforderungen zu stellen sind, um nicht einer Umgehung der Rechtsmittelfristen Tür und Tor zu öffnen, und daß bloße Vermutungen, die sich einer Nachprüfung durch das Rechtsmittelgericht entziehen, für diesen Nachweis nicht ausreichen (BGH Beschl. v. 17. Januar 1980 aaO).

  • BVerwG, 09.11.1981 - 2 B 120.81

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Zulässigkeit und Begründetheit einer

    Der Nachweis, daß das gestempelte Datum auf einem Empfangsbekenntnis falsch ist, d.h. daß ein Rechtsanwalt es zu einer anderen Zeit als im Empfangsbekenntnis bescheinigt erhalten hat, ist zulässig (vgl. Beschluß vom 14. Juli 1960 - BVerwG 5 B 38.60 - [DÖV 1960, 765 = VerwRspr. Bd. 13 S. 240]; vgl. u.a. auch BGH, Urteil vom 31. Mai 1979 - VII ZR 290/78 - [NJW 1979, 2566] sowie Beschluß vom 17. Januar 1980 - VII ZB 16/79 - [NJW 1980, 998]).

    An einen derartigen Nachweis sind jedoch strenge Anforderungen zu stellen, um eine Umgehung der Rechtsmittelfristen von vornherein auszuschließen (vgl. BGH, Beschluß vom 17. Januar 1980 - VII ZB 16/79 - [a.a.O.]).

  • BGH, 17.02.1982 - IVa ZR 19/81

    Wirkungen der Unrichtigkeit eines in einem Empfangsbekenntnis angegebenen Datums

    Dieses neue Vorbringen ist auch im Revisionsverfahren zulässig; das Revisionsgericht hat auch die neu vorgetragenen Tatsachen zu berücksichtigen (ständige Rechtsprechung, zuletzt BGH Urteil vom 31. Mai 1979 - VII ZR 290/78 - NJW 1979, 2566 und Beschlüsse vom 17. Januar 1980 - VII ZB 16/79 - NJW 1980, 998 und vom 28. Oktober 1981 - IVb ZB 687/81 - VersR 1982, 160 jeweils m.w.N.).

    Eine wirksame Zustellung nach § 212 a ZPO setzt voraus, daß der Rechtsanwalt persönlich Kenntnis vom Urteil erlangt hat und den Willen äußert, das Urteil als ihm zugestellt anzunehmen (BGH in ständiger Rechtsprechung aaO); dabei sind an den Beweis der Unrichtigkeit des Empfangsbekenntnisses strenge Anforderungen zu stellen (BGH Beschluß vom 17. Januar 1980 aaO).

  • BGH, 06.11.1984 - VI ZR 2/83

    Anspruch auf Schadensersatz gegen einen Rechtswalt wegen Verjährung von

    Dabei sind an den Nachweis eines falschen Datums strenge Anforderungen zu stellen (s. BGH Beschluß vom 17. Januar 1980 - VII ZB 16/79 - VersR 1980, 386).
  • BGH, 28.11.1996 - IX ZR 19/96
    Zum einen muß der Rechtsanwalt unter Umständen seinen Auftraggeber weiterhin über laufende prozessuale Fristen belehren, deren Versäumung für diesen nachteilige Folgen haben kann (vgl. BGH, Urt. v. 14.12.1979 - V ZR 146/78, VersR 1980, 383, 384; Beschl. v. - 230 - AnwBl 1997, 230-231 - 231 - 17.1.1980 - VII ZB 16/79, NJW 1980, 998, 999 m. w. N.; Urt. v. 2.3.1988 - IVa ZR 218/87, VersR 1988, 835, 836), und gegebenenfalls darüber, daß nur ein anderer Rechtsanwalt die nötige Prozeßhandlung rechtswirksam vornehmen kann (Schlee AnwBl 1990, 205, 206 m. w. N.).
  • BGH, 09.12.1981 - IVa ZB 11/81

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Vorliegen eines mit einem

    Mit Recht hat das Berufungsgericht an den Nachweis der Unrichtigkeit des Empfangsbekenntnisses strenge Anforderungen gestellt (vgl. BGH Beschluß vom 17. Januar 1980 - VII ZB 16/79 - NJW 1980, 998).
  • BGH, 09.10.1980 - III ZB 18/80

    Unwirksame Berufungseinlegung wegen fehlender OLG-Zulassung - Nachträgliche

    An den Nachweis der Behauptung, das angefochtene Urteil sei erst später zugestellt worden, als das Datum des Empfangsbekenntnisses ausweist, sind strenge Anforderungen zu stellen (BGH Beschl. v. 17. Januar 1980 - VII ZB 16/79).
  • BGH, 16.12.1981 - IVb ZB 570/81

    Möglichkeit der Erbringung des Gegenbeweises bezüglich des Zeitpunktes der

    An den Nachweis der Behauptung, das angefochtene Urteil sei erst später zugestellt worden, als das Datum des Empfangsbekenntnisses ausweist, sind allerdings strenge Anforderungen zu stellen (BGH Beschluß vom 17. Januar 1980 - VII ZB 16/79 - NJW 1980, 998 = VersR 1980, 386).
  • BGH, 28.10.1981 - IVb ZB 687/81

    Wirkungen und Beweiskraft aus ausgestellten Empfangsbekenntnisses - Bewertung

  • OLG Köln, 24.05.1985 - 3 U 214/84

    Haftungsverteilung bei Auffahren auf ein bei Glatteis ins Schleudern geratenes

  • BGH, 08.03.1989 - VIII ZB 7/89

    Beweis der Urteilszustellung durch Empfangsbekenntnis

  • BGH, 09.05.1980 - IVb ZB 581/80

    Beschwerden gegen die in einem Eheurteil enthaltenen Entscheidungen über

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Rechtsprechung
   BGH, 16.01.1980 - IV ZB 211/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,4721
BGH, 16.01.1980 - IV ZB 211/79 (https://dejure.org/1980,4721)
BGH, Entscheidung vom 16.01.1980 - IV ZB 211/79 (https://dejure.org/1980,4721)
BGH, Entscheidung vom 16. Januar 1980 - IV ZB 211/79 (https://dejure.org/1980,4721)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • VersR 1980, 386
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.01.1973 - IV ZB 92/72

    Fristenwesen - Fristwahrung - Fristversäumung - Vorsorge - Arbeitsunfähigkeit -

    Auszug aus BGH, 16.01.1980 - IV ZB 211/79
    Bei Anwendung der von dem Prozeßbevollmächtigten der Beklagten zu fordernden Sorgfalt hätte er jedenfalls dafür sorgen müssen, daß in dem Augenblick, als sich die Erkrankung verschlimmerte, ein Vertreter vorhanden war oder das Büropersonal sich an einen solchen wenden konnte; bereits darin, daß dies nicht geschehen ist, liegt ein Verschulden des Anwalts (vgl. hierzu BGH VersR 1978, 667; siehe auch BGH VersR 1973, 317 und 1979, 374).
  • BGH, 15.03.1978 - IV ZB 88/77

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Auszug aus BGH, 16.01.1980 - IV ZB 211/79
    Bei Anwendung der von dem Prozeßbevollmächtigten der Beklagten zu fordernden Sorgfalt hätte er jedenfalls dafür sorgen müssen, daß in dem Augenblick, als sich die Erkrankung verschlimmerte, ein Vertreter vorhanden war oder das Büropersonal sich an einen solchen wenden konnte; bereits darin, daß dies nicht geschehen ist, liegt ein Verschulden des Anwalts (vgl. hierzu BGH VersR 1978, 667; siehe auch BGH VersR 1973, 317 und 1979, 374).
  • BGH, 07.02.1979 - IV ZB 90/78

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung einer Berufungsfrist -

    Auszug aus BGH, 16.01.1980 - IV ZB 211/79
    Bei Anwendung der von dem Prozeßbevollmächtigten der Beklagten zu fordernden Sorgfalt hätte er jedenfalls dafür sorgen müssen, daß in dem Augenblick, als sich die Erkrankung verschlimmerte, ein Vertreter vorhanden war oder das Büropersonal sich an einen solchen wenden konnte; bereits darin, daß dies nicht geschehen ist, liegt ein Verschulden des Anwalts (vgl. hierzu BGH VersR 1978, 667; siehe auch BGH VersR 1973, 317 und 1979, 374).
  • BGH, 17.03.2005 - IX ZB 74/04

    Versäumung der Frist zur Begründung der Rechtsbeschwerde und der

    Dementsprechend hat er nach gefestigter Rechtsprechung Vorkehrungen dafür zu treffen, daß im Falle seiner Erkrankung ein Vertreter die notwendigen Prozeßhandlungen vornimmt (BGH, Urt. v. 9. Juli 1957 - III ZR 237/55, LM § 234 Nr. 18; Beschl. v. 16. Januar 1980 - IV ZB 211/79, VersR 1980, 386; Beschl. v. 20. Mai 1981 - IVb ZB 524/81, VersR 1981, 850; Beschl. v. 6. März 1990 - VI ZB 4/90, BGHR § 233 ZPO "Erkrankung 1"; Beschl. v. 11. März 1991 - II ZB 1/91, VersR 1991, 1270, 1271; Beschl. v. 2. Februar 1994 - XII ZB 175/93, VersR 1994, 1207, 1208; Beschl. v. 8. Februar 2000 - XI ZB 20/99 (n.v.; Umdruck S. 5)).
  • BGH, 07.05.1982 - V ZR 233/81

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung einer

    Dementsprechend hat er im Falle einer plötzlich auftretenden, die Einhaltung einer Berufungsbegründungsfrist hindernden Erkrankung dafür Sorge zu tragen, daß ein Vertreter vorhanden ist oder daß sich das Personal an einen solchen wenden kann (BGH, Beschl. v. 16. Januar 1980, IV ZB 211/79, VersR 1980, 386; Beschl. v. 19. März 1978, IV ZB 88/77, VersR 1978, 667; Beschl. v. 24. September 1975, VIII ZB 30/75, VersR 1975, 1149).

    Die Neufassung des § 233 ZPO hat auf den Umfang der vom Prozeßbevollmächtigten zu beachtenden Sorgfaltspflichten keinen Einfluß (vgl. BGH, Beschl. v. 16. Januar 1980, aaO).

  • BGH, 11.03.1991 - II ZB 1/91

    Voraussetzungen einer schuldlosen Versäumung einer Rechtsmittelbegründungsfrist -

    1977, 374; Beschluß v. 16. Januar 1980 - IV ZB 211/79, VersR.
  • BGH, 20.05.1981 - IVb ZB 524/81

    Prozeßbevollmächtigter - Verschulden - Rechtsberatung - Urteilszustellung -

    Wenn er das unterließ, gereichte ihm jedenfalls dieses Verhalten zum Verschulden (BGH Beschluß vom 16. Januar 198o IV ZB 211/79 = VersR 198o, 386 m.N.).
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Rechtsprechung
   KG, 01.02.1980 - 1 W 3000/79   

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https://dejure.org/1980,8048
KG, 01.02.1980 - 1 W 3000/79 (https://dejure.org/1980,8048)
KG, Entscheidung vom 01.02.1980 - 1 W 3000/79 (https://dejure.org/1980,8048)
KG, Entscheidung vom 01. Februar 1980 - 1 W 3000/79 (https://dejure.org/1980,8048)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Haftpflicht; Unfallpartner; Begutachtung; Schadenmeldung; Einstandspflicht

Papierfundstellen

  • VersR 1980, 386
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Oldenburg, 13.12.1985 - 2 W 109/85
    Dies ist grundsätzlich dann nicht der Fall, wenn das Gutachten nur zur Prüfung einer etwaigen Einstandspflicht des Versicherers eingeholt wird (OLG Koblenz JurBüro 81, 135; OLG Karlsruhe VersR 1980, 337; KG VersR 1980, 386; OLG Koblenz JurBüro 75, 1244 mit Anm. von Mümmler; OLG Düsseldorf VersR 1973, 863; a. A. OLG Frankfurt/M. Rpfleger 80, 392).
  • OLG Bamberg, 17.05.1983 - 1 W 24/83

    Honorar und Auslagen eines Sachverständigen als zur zweckentsprechenden

    Diese Zuordnung gilt grundsätzlich auch dann, wenn die Frage der Deckungsverpflichtung nicht der ausschließliche Zweck der Einholung des Gutachtens ist, und das Gutachten folglich im späteren Prozeß verwendet wird (vgl. hierzu DLG Koblenz in JurBüro 1975, 1244, mit zustimmender Anmerkung von Mümmler; OLG Karlsruhe in VersR 1980, 337; KG in VersR 1980, 386).
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