Weitere Entscheidung unten: OLG München, 10.11.1978

Rechtsprechung
   OLG München, 20.07.1979 - 25 U 2662/79   

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OLG München, 20.07.1979 - 25 U 2662/79 (https://dejure.org/1979,2052)
OLG München, Entscheidung vom 20.07.1979 - 25 U 2662/79 (https://dejure.org/1979,2052)
OLG München, Entscheidung vom 20. Juli 1979 - 25 U 2662/79 (https://dejure.org/1979,2052)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfordernis der eigenhändigen Unterschrift eines bei dem Rechtsmittelgericht zugelassenen Rechtsanwalts bei Rechtsmittel- und Rechtsmittelbegründungsschriften; Formerfordernis bei prozessualen Willenserklärungen; Rechtssicherheit über das Vorliegen einer wirksamen ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 130 Nr. 6; ZPO § 518

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1979, 2570
  • MDR 1980, 61
  • VersR 1980, 52
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (35)

  • OLG Frankfurt, 16.09.1982 - 3 WF 152/82
    Der Antrag auf Prozeßkostenhilfe ist, was die Bedeutung und die hieraus abzuleitenden Anforderungen an die Formstrenge (vgl. OLG München NJW 1979, 2570) betrifft, mit einer fristwahrenden und den Eintritt der Rechtskraft hindernden Berufungsschrift nicht zu vergleichen.

    Hierzu macht es keinen qualitativen Unterschied, wenn er - wie protokolliert - den eindeutig zu identifizierenden Schriftsatz überreichte, auch wenn der Schriftsatz selbst nicht ausdrücklich als Anlage zum Protokoll gekennzeichnet worden war (§ 160 Abs. 5 ZPO), denn selbst für die besonders formbedürftigen Rechtsmittelschriften ist die Notwendigkeit eigenhändiger Unterschrift des Rechtsanwalts kein Selbstzweck; sie soll lediglich sicherstellen, daß der hierzu befugte postulationsfähige Rechtsanwalt eindeutig als Urheber festgestellt werden kann (vgl. OLG München NJW 1979, 2570).

    Daß sich der Antrag als bestimmte prozessuale Erklärung, und nicht etwa nur als formloser Entwurf darstellt (vgl. OLG München NJW 1979, 2570), ist nach der Sachlage eindeutig.

  • OLG Frankfurt, 22.11.2000 - 20 W 458/98

    Schriftform bei bloßer Rubrumsunterschrift durch ausländischen Anwalt

    Die Zulassung einer Rubrumsunterschrift würde also eine unnötige Einschränkung der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit bedeuten, beides Ziele, die durch das Formerfordernis gerade schnell erreicht werden sollen (vgl. hierzu auch BGH, NJW 1979, 2570 ff und zum Problem der "Oberschrift" auch BGH, NJW 1991, 487 ff).
  • OLG Frankfurt, 22.11.2000 - 20 W 15/99

    Schriftform bei bloßer Rubrumsunterschrift durch ausländischen Anwalt

    Die Zulassung einer Rubrumsunterschrift würde also eine unnötige Einschränkung der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit bedeuten, beides Ziele, die durch das Formerfordernis gerade schnell erreicht werden sollen (vgl. hierzu auch BGH, NJW 1979, 2570 ff und zum Problem der "Oberschrift" auch BGH, NJW 1991, 487 ff).
  • BGH, 25.04.1985 - BLw 18/84

    Rechtsanwalt - Rechtsbeschwerde - Fehlende Unterschrift - Fehlende Unterzeichnung

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes muß eine Berufungsbegründungsschrift durch den Berufungsanwalt unterzeichnet werden (BGH Urt. v. 25. September 1979, VI ZR 79/79, NJW 1980, 291? Beschl. v. 27. März 1980, VII ZB 1/80, VersR 1980, 765; v. 26. Juni 1980, VII ZB 11/80, VersR 1980, 942; v. 16. Dezember 1982, VII ZB 31/82, VersR 1983, 271, jeweils m.w.N.? vgl. auch OLG München NJW 1979, 2570 m. eingeh.
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Rechtsprechung
   OLG München, 10.11.1978 - 10 U 3346/78   

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OLG München, 10.11.1978 - 10 U 3346/78 (https://dejure.org/1978,8693)
OLG München, Entscheidung vom 10.11.1978 - 10 U 3346/78 (https://dejure.org/1978,8693)
OLG München, Entscheidung vom 10. November 1978 - 10 U 3346/78 (https://dejure.org/1978,8693)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VersR 1980, 52
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