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   BGH, 23.04.1980 - VIII ZB 3/80   

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BGH, 23.04.1980 - VIII ZB 3/80 (https://dejure.org/1980,2986)
BGH, Entscheidung vom 23.04.1980 - VIII ZB 3/80 (https://dejure.org/1980,2986)
BGH, Entscheidung vom 23. April 1980 - VIII ZB 3/80 (https://dejure.org/1980,2986)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Durch einen Prozessbevollmächtigten verschuldetes Fristversäumnis - Mündliche Anweisung eines Rechtsanwalts an seine Angestellte zur Eintragung einer von ihm in den Handakten vermerkten Frist im Fristenkalender

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 233; ZPO § 85 Abs. 2

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1980, 746
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 07.07.1971 - VIII ZB 20/71

    Rechtsanwalt - Anforderung - Büropersonal - Fristen - Mündliche Angaben -

    Auszug aus BGH, 23.04.1980 - VIII ZB 3/80
    Es ist allerdings nicht zu beanstanden, wenn ein Rechtsanwalt eine Angestellte mündlich anweist, die von ihm in den Handakten vermerkte Frist im Fristenkalender einzutragen (BGH Beschluß vom 7. Juli 1971 - VIII ZB 20/71 = VersR 1971, 961).
  • BAG, 27.10.1994 - 2 AZB 28/94

    Wiedereinsetzung - Organisationsverschulden des Anwalts

    Ist die mündlich angewiesene Anwaltsgehilfin auch noch mit anderen Angelegenheiten befaßt, in sonstiger Weise abgelenkt oder - wie im vorliegenden Fall - arbeitsmäßig und aus persönlichen Gründen besonders belastet, genügt eine mündliche Anweisung zur Eintragung der Frist in der Regel nicht, denn dann trifft den Rechtsanwalt hinsichtlich der Fristwahrung eine erhöhte Sorgfaltspflicht (vgl. BGH Urteil vom 6. Oktober 1987, aaO; Beschluß vom 23. April 1980 - VIII ZB 3/80 - VersR 1980, 746).

    Unter solchen Umständen beruht die Fristversäumung auf einem Organisationsverschulden des Anwalts, wenn die einzutragende Frist - wie hier - lediglich auf einem losen Zettel oder auf dem Stenoblock festgehalten wird, ohne daß zugleich durch eine allgemeine Anweisung oder sonstige Vorkehrungen gewährleistet ist, daß die Fristeintragung sofort vor anderen Arbeiten erfolgt (vgl. BGH Beschluß vom 10. Oktober 1991, aaO; Beschluß vom 23. April 1980, aaO; Beschluß vom 13. Juli 1978 - VII ZB 16/78 - VersR 1978, 1116).

  • BSG, 03.08.2016 - B 6 KA 5/16 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Sorgfaltspflicht des Prozessbevollmächtigten -

    Das Vorliegen eines derartigen besonderen Umstandes hat die höchstrichterliche Rechtsprechung - neben der Ausschöpfung von Fristen (s BSG Beschluss vom 11.12.2008 - B 6 KA 34/08 B - RdNr 14 mwN - Juris) - etwa für den Fall angenommen, dass die mündlich angewiesene Rechtsanwaltsfachangestellte auch noch mit anderen Angelegenheiten befasst, in sonstiger Weise abgelenkt oder arbeitsmäßig und aus persönlichen Gründen besonders belastet ist (BAG Beschluss vom 27.10.1994 - 2 AZB 28/94 - BAGE 78, 184; BAG Beschluss vom 27.9.1995 - 4 AZN 473/95 - RdNr 13 - Juris = NZA 1996, 555; BGH Beschluss vom 23.4.1980 - VIII ZB 3/80 - RdNr 6 - Juris = VersR 1980, 746) .
  • BGH, 19.03.1998 - IX ZB 3/98

    Anforderungen an die Organisation der Führung des Fristenbuchs

    Auf jeden Fall muß ein solcher Vermerk deutlich und unübersehbar sein (vgl. BGH, Beschl. v. 23. April 1980 - VIII ZB 3/80, VersR 1980, 746).
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Rechtsprechung
   BGH, 28.04.1980 - VII ZB 12/79   

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https://dejure.org/1980,6959
BGH, 28.04.1980 - VII ZB 12/79 (https://dejure.org/1980,6959)
BGH, Entscheidung vom 28.04.1980 - VII ZB 12/79 (https://dejure.org/1980,6959)
BGH, Entscheidung vom 28. April 1980 - VII ZB 12/79 (https://dejure.org/1980,6959)
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  • VersR 1980, 746
 
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