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   BGH, 21.05.1980 - VIII ZB 13/80   

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BGH, 21.05.1980 - VIII ZB 13/80 (https://dejure.org/1980,2209)
BGH, Entscheidung vom 21.05.1980 - VIII ZB 13/80 (https://dejure.org/1980,2209)
BGH, Entscheidung vom 21. Mai 1980 - VIII ZB 13/80 (https://dejure.org/1980,2209)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • VersR 1980, 772
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 24.08.1979 - GS 1/78

    Verlängerung einer Rechtsmittelbegründungsfrist nach ihrem Ablauf - Eingang des

    Auszug aus BGH, 21.05.1980 - VIII ZB 13/80
    Der Beklagte macht mit seiner Beschwerde unter Hinweis auf den Beschluß des Bundesarbeitsgerichts vom 24. August 1979 (GS 1/78 - NJW 1980, 309 [BAG 24.08.1979 - GS - 1/78]) geltend, das Berufungsgericht habe den Verlängerungsantrag zu Unrecht zurückgewiesen, weil die Berufungsbegründungsfrist auch nach ihrem Ablauf verlängert werden könne, falls der Verlängerungsantrag vor Fristablauf bei Gericht eingegangen sei.
  • BGH, 07.10.1992 - VIII ZB 28/92

    Ausreichende Begründung des Antrags auf Verlängerung der

    Die Ablehnung eines Verlängerungsantrages, die hier im übrigen bereits durch die Verfügung des hierfür allein zuständigen Vorsitzenden des Berufungsgerichts vom 24. Juni 1992 und nicht erst durch den angefochtenen Beschluß des - unzuständigen - Berufungssenats erfolgte, ist gemäß § 225 Abs. 3 ZPO unanfechtbar (vgl. Senatsbeschluß vom 21. Mai 1980 - VIII ZB 13/80 = VersR 1980, 772).

    Deshalb kann zur Rechtfertigung eines Wiedereinsetzungsgesuches auch nicht mit Erfolg geltend gemacht werden, die Versäumung der Begründungsfrist sei darauf zurückzuführen, daß das Berufungsgericht die Verlängerung der Frist zu Unrecht abgelehnt habe (Senatsbeschluß vom 21. Mai 1980 aaO.).

  • BGH, 11.07.1985 - III ZB 13/85

    Pflichtgemäßes Ermessen des Gerichts bei Antrag auf Verlängerung der

    Diese Wertung kann der erkennende Senat vornehmen, obwohl der Vorsitzende über den Verlängerungsantrag nach seiner freien Überzeugung entscheidet und diese Entscheidung selbst gem. § 225 Abs. 3 ZPO unanfechtbar ist (vgl. BGH Beschl. v. 21.5.1980 (VIII ZB 13/80 = VersR 1980, 772).
  • BGH, 09.07.2008 - IX ZA 34/07

    Zurückweisung eines Prozesskostenhilfeantrags gegen die Ablehnung der

    Jedenfalls findet aber eine Anfechtung des Beschlusses, durch den das Gesuch zurückgewiesen ist, gemäß § 225 Abs. 3 ZPO nicht statt (BGHZ 102, 37, 39; BGH, Beschl. v. 21. Mai 1980 - VIII ZB 13/80, VersR 1980, 772; Hk-ZPO/Wöstmann, 2. Aufl. § 520 Rn. 14; MünchKomm-ZPO/Rimmelspacher, 3. Aufl. § 520 Rn. 21; Wieczorek/Schütze, ZPO 3. Aufl. § 520 Rn. 50; Zöller/Gummer/Heßler, ZPO 26. Aufl. § 520 Rn. 17a).
  • BGH, 02.12.1982 - VII ZB 20/81

    Verlängerung der Rechtsmittelbegründungsfrist noch nach deren Ablauf -

    Aber auch wenn hier trotz der Vorschrift des § 225 Abs. 3 ZPO die sofortige Beschwerde zulässig sein sollte (dagegen BGH, Beschluß vom 21. Mai 1980 - VIII ZB 13/80 = VersR 1980, 772), so könnte der Beklagte doch nur so gestellt werden, wie wenn seinem Antrage auf Fristverlängerung nachträglich stattgegeben, d.h. die Berufungsbegründungsfrist bis zum 16. Juli 1981 verlängert worden wäre.
  • OLG Frankfurt, 18.09.2018 - 8 W 39/18

    Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit in einem gegen die Zurückweisung

    Die Ablehnung eines Verlängerungsantrages ist gemäß § 225 Abs. 3 ZPO unanfechtbar (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 21.05.1980 - VIII ZB 13/80, VersR 1980, 772; Beschluss vom 07.10.1992 - VIII ZB 28/92, NJW 1993, 134, 135; Feskorn, in: Zöller, ZPO, 32. Aufl. 2018, § 225 ZPO, Rdnr. 8).
  • BGH, 11.07.1990 - VIII ZB 18/90
    Diese Entscheidung, die der Vorsitzende nach seinem Ermessen zu treffen hatte (BGHZ 83, 217, 221 f), ist gemäß § 225 Abs. 3 ZPO unanfechtbar (Senatsbeschluß vom 21. Mai 1980 - VIII ZB 13/80 = VersR 1980, 772; Senatsbeschluß vom 21. Juni 1989 - VIII ZB 5/89 = NJW-RR 1989, 1278, 1279 = BGHR ZPO § 519 Abs. 2 Satz 3 Fristverlängerung 1) und unterliegt auch nicht im Rahmen der Prüfung der Zulässigkeit der Berufung der Beurteilung des Revisionsgerichts (BGHZ 102, 37, 39).
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Rechtsprechung
   BGH, 09.05.1980 - I ZR 37/80   

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https://dejure.org/1980,15289
BGH, 09.05.1980 - I ZR 37/80 (https://dejure.org/1980,15289)
BGH, Entscheidung vom 09.05.1980 - I ZR 37/80 (https://dejure.org/1980,15289)
BGH, Entscheidung vom 09. Mai 1980 - I ZR 37/80 (https://dejure.org/1980,15289)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • VersR 1980, 772
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.12.1974 - III ZR 125/72

    Anforderungen an den Antrag auf Entscheidung nach Lage der Akten - Anforderungen

    Auszug aus BGH, 09.05.1980 - I ZR 37/80
    Denn die Einwilligung in die Sprungrevision nach § 566 a Abs. 2 ZPO kann nur ein vor dem Revisionsgericht oder dem Landgericht postulationsfähiger Prozeßbevollmächtigter erklären, und zwar innerhalb der Revisionsfrist (vgl. BGH NJW 1975, 830).
  • BGH, 05.07.1984 - I ZR 102/83

    Einwilligung in Sprungrevision

    Nach dieser Bestimmung ist die Einwilligung des Gegners in die Übergehung der Berufungsinstanz, die dem Revisionsgericht spätestens bis zum Ablauf der Revisionsfrist vorliegen muß (RGZ 118, 294; BGHZ 16, 192, 195; BGH, Beschl. v. 9. Mai 1980 - I ZR 37/80, VersR 1980, 772), Voraussetzung für die Zulässigkeit der Sprungrevision (BGHZ 16, 192, 195; BAG NJW 1979, 2422; allg. M.).
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   OLG Celle, 21.05.1979 - 5 U 112/78   

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https://dejure.org/1979,8653
OLG Celle, 21.05.1979 - 5 U 112/78 (https://dejure.org/1979,8653)
OLG Celle, Entscheidung vom 21.05.1979 - 5 U 112/78 (https://dejure.org/1979,8653)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VersR 1980, 772
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Saarbrücken, 09.01.2014 - 4 U 405/12

    Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei einer Kollision mit dem Gegenverkehr nach

    Wer an parkenden Fahrzeugen vorbeifahren will, ohne die Gegenfahrbahn mitbenutzen zu müssen, muss dennoch dann zurückstehen, wenn mit Gegenverkehr zu rechnen ist, der sich vermutlich oder bereits erkennbar nicht scharf rechts hält und die Mittellinie berührt (vgl. KG, VRS 91, 465; OLG Celle, VersR 1980, 772; Hentschel-König, aaO., § 6 StVO, Rdn. 4).
  • OLG Koblenz, 13.10.2003 - 12 U 1163/02

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall; Abwägung der Verursachungsbeiträge und

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  • KG, 26.06.1995 - 12 U 480/94

    Haftungsverteilung bei Kollision entgegenkommender Fahrzeuge in einer

    Wer an parkenden Fahrzeugen vorbeifahren will, muss zurückstehen, dies sogar dann, wenn er hierbei die Gegenfahrbahn nicht mitbenutzen muss, aber mit Gegenverkehr zu rechnen hat, der sich vermutlich oder bereits erkennbar nicht scharf rechts hält und die Mittellinie berührt (OLG Celle VersR 1980, 772; Jagusch/ Hentschel, 33. Aufl., § 6 StVO Rdnr. 3).
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