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   OLG Celle, 30.01.1979 - 18 U 68/78   

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https://dejure.org/1979,7650
OLG Celle, 30.01.1979 - 18 U 68/78 (https://dejure.org/1979,7650)
OLG Celle, Entscheidung vom 30.01.1979 - 18 U 68/78 (https://dejure.org/1979,7650)
OLG Celle, Entscheidung vom 30. Januar 1979 - 18 U 68/78 (https://dejure.org/1979,7650)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VersR 1980, 195
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Brandenburg, 11.10.2007 - 12 U 24/07

    Abwägung der Verursachungs- und Verschuldensanteile der an einem Verkehrsunfall

    Der Linksabbieger hat sich bis zur Fahrbahnmitte hin einzuordnen, darf aber nicht darüber hinaus fahren, wenn sich Gegenverkehr nähert (Hentschel, Straßenverkehrsrecht, Kommentar, 38. Aufl., § 9 StVO, Rn. 31; vgl. auch OLG Celle, VersR 1980, S. 195).
  • AG Tecklenburg, 23.04.2002 - 11 C 30/02

    Haftungsverteilung bei Kollision beim Überholen einer Fahrzeugkolonne

    Beabsichtigt nämlich ein Kraftfahrzeugführer, mehrere hintereinander fahrende Fahrzeuge in einem Zug überholen, so muss er bei verdecktem linken Fahrtrichtungsanzeiger eines der voraus befindlichen Kraftfahrzeuge seine Überholgeschwindigkeit so einrichten, dass er bei Erkennbarwerden einer beabsichtigten Fahrtrichtungsänderung noch zurückbleiben kann (vgl. OLG Celle, VersR 1980, 195).
  • LG Stade, 02.06.2008 - 1 S 25/07

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden, mit

    War der Blinker zu diesem Zeitpunkt noch nicht bzw. für den Beklagten zu 1) nicht erkennbar gesetzt (etwa verdeckt), so hätte der Beklagte zu 1) sein Überholmanöver so einrichten müssen, dass er sich bei Klärung der Verkehrslage noch auf die Abbiegeabsicht eines vorausfahrenden Fahrzeugs einstellen kann ( OLG Celle, VersR 1980, 195, 196, m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 05.08.1988 - 2 U 18/88

    Schmerzensgeld; Sprengung eines Schultereckgelenks; Berufsaufgabe;

    Wegen der für ihn unübersichtlichen Verkehrslage hätte der Beklagte zu 1) auch unter diesen Umständen nicht zum Überholen der beiden Fahrzeuge ansetzen dürfen (OLG Karlsruhe, VRS 49, 210; vgl. auch OLG Koblenz, Vers 1978, 576) oder aber zumindest seine Beschleunigung beim Ansetzen zum Überholen so einrichten müssen, dass er sich bei Klärung der Verkehrslage noch auf das rechtzeitig angekündigte Linksabbiegen des zuvor verdeckten Fahrzeugs des Klägers hätte einstellen können (OLG Zweibrücken, VRS 30, 380; OLG Oldenburg, VM 1966, 38; OLG Celle, VersR 1980, 195).
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