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   BGH, 05.02.1981 - IVa ZR 58/80   

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https://dejure.org/1981,608
BGH, 05.02.1981 - IVa ZR 58/80 (https://dejure.org/1981,608)
BGH, Entscheidung vom 05.02.1981 - IVa ZR 58/80 (https://dejure.org/1981,608)
BGH, Entscheidung vom 05. Februar 1981 - IVa ZR 58/80 (https://dejure.org/1981,608)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • RA Kotz

    Fahrzeugvollkaskoversicherung: Beweislast für vorsätzliches Herbeiführen des Versicherungsfalls

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AKB § 12 Abs. 1 II e; VVG § 61

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Fahrzeugvollversicherung - Beweislast - Vorsätzliche Beschädigung des Fahrzeuges

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AKB § 12 Nr. 1 IIe; VVG § 61
    Beweislast bei Geltendmachung von Ansprüchen in der Fahrzeugvollversicherung

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 1315
  • MDR 1981, 827
  • VersR 1981, 450
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 15.06.1970 - II ZR 108/69

    Umfang der Haftung eines Versicherers für den durch einen Schiffsunfall

    Auszug aus BGH, 05.02.1981 - IVa ZR 58/80
    a) Die Bedeutung des Wortes "Unfall" läßt eine Auslegung sowohl dahin zu, daß nur ein nicht beherrschtes und damit unfreiwilliges Geschehen einen Unfall bildet, als auch dahin, daß ein nachteiliges Ereignis als Unfall bezeichnet werden kann, für das die Frage der Freiwilligkeit des Geschehens ohne Bedeutung ist (BGH, Urteil vom 15. Juni 1970 - II ZR 108/69 - VersR 1970, 753).

    Einer gesetzlichen Regelung für vom Versicherungsnehmer vorgenommene Änderungen der Gefahrumstände oder die Herbeiführung des Versicherungsfalles bedürfte es sonst nicht (BGH Urteil vom 15. Juni 1970 - II ZR 108/69 - VersR 1970, 753).

    Soweit in § 2 Abs. 1 AUB das versicherte Risiko als unfreiwilliges nachteiliges Geschehen beschrieben worden ist, hat der Gesetzgeber durch die Einführung des § 180a VVG die Verteilung der Beweislast ausdrücklich geregelt; auch nach dieser Bestimmung ist die vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalles als Voraussetzung der Leistungsfreiheit des Versicherers von diesem zu beweisen (BGH Urteil vom 15. Juni 1970 - II ZR 108/69 - VersR 1970, 753; Bruck/Möller/Wagner, Anm G 77; Prölss/Martin, VVG 22. Aufl, § 180a VVG Anm 2; Fleischmann, VW 1967, 626; Kirsch, Die vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalles in der privaten Unfallversicherung, Dissertation Köln 1972, S 29).

    Der Begriff der Plötzlichkeit ist vielmehr insoweit rein objektiv zu verstehen (BGH, Urteil vom 15. Juni 1970 - II ZR 108/69 - VersR 1970, 753, 754; Wussow, AUB, 4. Aufl, § 2 Anm 7; Stiefel/Hofmann, § 12 AKB RdNr 72).

  • BGH, 06.02.1954 - II ZR 65/53

    Begriff des Unfalls

    Auszug aus BGH, 05.02.1981 - IVa ZR 58/80
    Als plötzlich werden jedoch nicht nur Ereignisse angesehen, die sich binnen eines kurzen Zeitraumes vollzogen haben, sondern auch solche, die längere Zeit zurückliegen, bevor es zum Schadenseintritt kommt (BGH, Urteil vom 6. Februar 1954 - II ZR 65/53 - VersR 1954, 113, 114; Bruck/Möller/Johannsen, Anm J 67), sofern die Wirkung des Ereignisses für den Geschädigten überraschend, unerwartet und unentrinnbar eingetreten ist (RGZ 97, 189, 190).

    Dieser Grundsatz ist durch das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 6. Februar 1954, II ZR 65/53 - VersR 1954, 113, 114 - auch für die Fahrzeugversicherung nutzbar gemacht worden: Im dort entschiedenen Falle war ungeklärt, wann Schrauben, Stoffreste und Ventilteile, die schließlich zum Motorschaden führten, in die Ölwanne des Fahrzeugs geraten waren.

    Diese subjektive Komponente des Begriffs der Plötzlichkeit soll nicht etwa vorhergesehene Ereignisse aus dem Begriff des Plötzlichen ausschließen, soweit sich das objektive Geschehen tatsächlich innerhalb eines kurzen Zeitraumes verwirklicht; vielmehr soll dadurch der Versicherungsschutz auch auf solche Ereignisse erstreckt werden, die zwar nicht innerhalb eines kurzen Zeitraumes eingetreten sind, deren Eintritt für den Betroffenen jedoch unerwartet war (vgl BGH, Urteile vom 6. Februar 1954, II ZR 65/53, und vom 28. April 1976, IV ZR 56/74 - VersR 1954, 113; 1976, 676; Jannott, aaO, S 96).

  • BGH, 28.04.1976 - IV ZR 56/74

    Anspruch auf Entschädigung für unvorhergesehene und plötzlich eintretende Schäden

    Auszug aus BGH, 05.02.1981 - IVa ZR 58/80
    Diese subjektive Komponente des Begriffs der Plötzlichkeit soll nicht etwa vorhergesehene Ereignisse aus dem Begriff des Plötzlichen ausschließen, soweit sich das objektive Geschehen tatsächlich innerhalb eines kurzen Zeitraumes verwirklicht; vielmehr soll dadurch der Versicherungsschutz auch auf solche Ereignisse erstreckt werden, die zwar nicht innerhalb eines kurzen Zeitraumes eingetreten sind, deren Eintritt für den Betroffenen jedoch unerwartet war (vgl BGH, Urteile vom 6. Februar 1954, II ZR 65/53, und vom 28. April 1976, IV ZR 56/74 - VersR 1954, 113; 1976, 676; Jannott, aaO, S 96).
  • OLG Koblenz, 16.02.1979 - 10 U 85/78
    Auszug aus BGH, 05.02.1981 - IVa ZR 58/80
    Die Berufung des Klägers hat das Oberlandesgericht durch das in VersR 1979, 807 veröffentlichte Urteil zurückgewiesen.
  • RG, 21.11.1919 - VII 263/19

    Zu den Begriffen des Unfalls und der Operation im Sinne allgemeiner

    Auszug aus BGH, 05.02.1981 - IVa ZR 58/80
    Als plötzlich werden jedoch nicht nur Ereignisse angesehen, die sich binnen eines kurzen Zeitraumes vollzogen haben, sondern auch solche, die längere Zeit zurückliegen, bevor es zum Schadenseintritt kommt (BGH, Urteil vom 6. Februar 1954 - II ZR 65/53 - VersR 1954, 113, 114; Bruck/Möller/Johannsen, Anm J 67), sofern die Wirkung des Ereignisses für den Geschädigten überraschend, unerwartet und unentrinnbar eingetreten ist (RGZ 97, 189, 190).
  • BGH, 13.12.1977 - VI ZR 206/75

    Zu den Beweislastproblemen bei einem fingiertem Unfall und zur

    Auszug aus BGH, 05.02.1981 - IVa ZR 58/80
    Führt ein anderer Verkehrsteilnehmer bewußt einen Zusammenstoß mit dem versicherten Fahrzeug herbei, läßt dessen vorsätzliches Handeln die Tatsache unberührt, daß aus der Sicht des geschädigten Versicherungsnehmers, auf die es insoweit allein ankommen kann, ein Unfall vorliegt (vgl BGH, Urteil vom 13. Dezember 1977 - VI ZR 206/75 - NJW 1978, 2154, 2155, 2156).
  • BGH, 08.02.1989 - IVa ZR 57/88

    Augenblicksversagen und grobe Fahrlässigkeit

    Sie ist aber auch für die subjektive Seite des Schuldvorwurfs gemäß § 61 VVG darlegungs- und beweispflichtig (Senatsurteile vom 5.2.1981 - IVa ZR 58/80 - VersR 1981, 450 und vom 4.12.1985 - IVa ZR 130/84 - VersR 1986, 254).
  • BGH, 25.06.1997 - IV ZR 245/96

    Darlegungs- und Beweislast des Versicherers bei Leistungsverweigerung in der

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 5. Februar 1981 - IVa ZR 58/80 - VersR 1981, 450) schließt willentliches Handeln das Vorliegen eines Unfalls in diesem Sinne nicht aus.

    Den Versicherer trifft die Beweislast, daß der Versicherungsnehmer oder einer seiner Repräsentanten den Versicherungsfall vorsätzlich herbeigeführt haben (§ 61 VVG) in vollem Umfang (Urteil vom 5. Februar 1981 a.a.O. unter II 3 c; BGHZ 65, 118, 121 f.).

  • BGH, 16.10.2013 - IV ZR 390/12

    Filmausfallversicherung: Versterben an einer rauschmittelbedingten Intoxikation

    Hat sich das Geschehen innerhalb dieses kurzen Zeitraums verwirklicht, ist es nach der Rechtsprechung des Senats stets plötzlich, ohne dass es auf die Erwartungen des Betroffenen ankommt (Senatsurteile vom 13. Juli 1988 - IVa ZR 204/87, VersR 1988, 951 unter II 1; vom 12. Dezember 1984 - IVa ZR 88/83, VersR 1985, 177 unter II 1; vom 5. Februar 1981 - IVa ZR 58/80, NJW 1981, 1315 unter II 4).
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