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   BGH, 02.12.1981 - IVa ZR 206/80   

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https://dejure.org/1981,2728
BGH, 02.12.1981 - IVa ZR 206/80 (https://dejure.org/1981,2728)
BGH, Entscheidung vom 02.12.1981 - IVa ZR 206/80 (https://dejure.org/1981,2728)
BGH, Entscheidung vom 02. Dezember 1981 - IVa ZR 206/80 (https://dejure.org/1981,2728)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Krankenhaustagegeld auf Grund eines Versicherungsvertrages - Medizinische Notwendigkeit einer stationären Heilbehandlung - Wissenschaftlich allgemein anerkannte Heilbehandlungsmethode für Multiple Sklerose - Verhinderung medizinischer ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AVB für Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung (MBKK 76; AVB für Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung (MBKK 76

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1982, 285
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 07.07.1971 - IV ZR 6/71

    Gemischte Anstalt - Härtefälle - Krankenhaus - Unterrichtungspflicht -

    Auszug aus BGH, 02.12.1981 - IVa ZR 206/80
    Der frühere IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat in seinem Urteil vom 7. Juli 1971 (IV ZR 6/71, VersR 1971, 949 f.) ausgeführt, der Zweck der Regelung des § 4 Abs. 5 AVB bestehe darin, gerade medizinischen Abgrenzungsstreitigkeiten aus dem Wege zu gehen.
  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein

    Für einen solchen - noch nicht dem AGB-Gesetz unterliegenden - Fall (es handelte sich um Multiple Sklerose) hat der Bundesgerichtshof ausgeführt, auch die von der überwiegenden Zahl der Ärzte und Krankenanstalten geübte Behandlung könne nach den Feststellungen des Berufungsgerichts nicht als wissenschaftlich allgemein anerkannt bezeichnet werden, weil die Ursache dieser Krankheit noch immer nicht erforscht sei und jede Art der Behandlung deshalb zwangsläufig experimentellen Charakter habe, ohne daß der Nachweis medizinischer Richtigkeit geführt werden könne (Urteil vom 2. Dezember 1981 - IVa ZR 206/80 - VersR 1982, 285 unter III 4).
  • BGH, 10.07.1996 - IV ZR 133/95

    Der BGH zur medizinisch notwendigen Heilbehandlung von AIDS

    Bei einer solchen Sachlage, bei der es selbst für eine auf Verhinderung einer Verschlimmerung der Krankheit abzielende Heilbehandlung keine in der Praxis angewandte Behandlungsmethode gibt, bei der nach medizinischen Erkenntnissen davon ausgegangen werden kann, daß sie zur Herbeiführung wenigstens dieses Behandlungszieles geeignet ist, kommt jeder gleichwohl durchgeführten Behandlung zwangsläufig Versuchscharakter zu, für die der Nachweis medizinischer "Richtigkeit" nicht geführt werden kann (vgl. zur Behandlung multipler Sklerose, Senatsurteil vom 2. Dezember 1981 - IVa ZR 206/80 - VersR 1982, 285 unter III, 4).
  • BSG, 20.04.2010 - B 1/3 KR 22/08 R

    Krankenversicherung - Anhörung eines bestimmten Arztes nach § 109 SGG -

    Ebenso führt das Vorbringen des Klägers zu keinem anderen Ergebnis, dass Art. 3 Abs. 1 GG verletzt sei, weil die zivilgerichtliche Rechtsprechung (BGH, VersR 1982, 285; BGH, NJW 1993, 2369) privat Krankenversicherten bei schweren und chronischen Krankheiten auch Anspruch auf experimentelle Therapien einräume und Versicherten der GKV Entsprechendes nicht vorenthalten werden dürfe.
  • BGH, 30.10.2013 - IV ZR 307/12

    Private Krankenversicherung: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei

    b) Leidet der Versicherungsnehmer an einer unheilbaren Krankheit, bei der es selbst für eine auf die Verhinderung einer Verschlimmerung abzielende Heilbehandlung keine in der Praxis angewandte Behandlungsmethode gibt, die sich nach medizinischen Erkenntnissen zur Herbeiführung wenigstens dieses Behandlungszieles eignet, kommt jeder gleichwohl durchgeführten Behandlung zwangsläufig Versuchscharakter zu und kann der Nachweis medizinischer Eignung naturgemäß nicht geführt werden (vgl. zur Behandlung multipler Sklerose, Senatsurteil vom 2. Dezember 1981 - IVa ZR 206/80, VersR 1982, 285 unter III, 4).
  • BGH, 29.01.2003 - IV ZR 257/01

    Befristung einer Leistungszusage

    Er besteht darin, medizinischen Abgrenzungsstreitigkeiten aus dem Wege zu gehen (BGH, Urteil vom 2. Dezember 1981 - IVa ZR 206/80 - VersR 1982, 285 unter III 1).
  • BSG, 21.11.1991 - 3 RK 8/90

    Zweckmäßigkeit der Verordnung eines Arzneimittels bei nicht gesicherter

    Diese Rechtspr des Senats, die für das Privatversicherungsrecht im Grundsatz auch vom BGH vertreten wird (vgl Urteil vom 2. Dezember 1981 - IVa ZR 206/80 - = VersR 1982, 285; hierzu kritisch und zur zivilrechtlichen Rechtspr Hennrichs, Ausschluß besonderer medizinischer Behandlungsmethoden in der privaten Krankenversicherung in VersR 1990, 464, 466 f) und in der Literatur weitgehende Zustimmung gefunden hat (so Schulin/Enderlein: Die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen bei der Anwendung von Außenseitermethoden nach dem SGB V in ZSR 1990, 502, insbesondere 509; Markgraf, Alternative Heilmethoden, DOK 1990, 667, insbesondere 670; Estelmann/Eicher: Die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen vor dem Hintergrund der Pluralität ärztlicher Therapien in SGb 1991, 247 ff, insbesondere 254; zu dem Urteil vom 9. Februar 1989 aaO vgl die Anm von Meydam in SGb 1989, 578, zu dem Urteil vom 23. März 1988 die Anm von Kraushaar in SGb 1989, 398), widerspricht auch nicht den allgemeinen Denkgesetzen.
  • VGH Baden-Württemberg, 16.06.2003 - 4 S 804/01

    Abgelehnte Erstattungsfähigkeit - Phytotherapeutika bei MS

    Hierfür gibt es nach Angaben des dort tätig gewordenen Gutachters heute einzelne anerkannte Therapien, z.B. mit Interferon (vgl. OVG NW, Beschluss vom 28.10.1999, DÖD 2000, 136 = RiA 2001, 50; ähnlich BGH, Urteil vom 02.12.1981, VersR 1982, 285; vgl. auch Pschyrembel, Klinisches Wörterbuch, 258. Aufl., 1998, S. 1046).
  • OLG München, 29.10.1998 - 19 U 1901/98

    Anspruch auf Übernahme von Behandlungskosten aus einer

    Demgemäß hat der BGH in der Entscheidung VersR 1982, 285 bei einer Multiplen Sklerose-Erkrankung die Kostenerstattung für eine (Ultraschall-)Therapie gebilligt, obwohl diese Behandlung nur in einer einzigen Klinik angewandt wurde und diese Behandlung umstritten war.

    Der BGH führt in der Entscheidung VersR 1982, 285 hier: 286 aus, daß bei der MS - weil die Ursache dieser Krankheit nicht erforscht sei - jede Art der Behandlung zwangsläufig experimentellen Charakter habe ohne daß der Nachweis medizinischer "Richtigkeit" geführt werden könne.

  • OLG Düsseldorf, 13.01.2004 - 4 U 78/03

    Zur Kostendeckung einer Klimakur am Toten Meer durch eine private

    Auch bei Leiden, bei denen die Schulmedizin versagt, sind andere Behandlungsmethoden als die schulmedizinischen nur einzubeziehen, wenn sie durch einen Arzt durchgeführt werden und in aussichtsloser Lage einen gewissen Erfolg versprechen (BGH v. 2.1.1981, VersR 1982, 285, 286).
  • OLG Karlsruhe, 24.04.2003 - 12 U 197/00

    Privatpatienten erstreiten sich eine bessere Behandlung

    Das schließt indessen die Annahme der medizinischen Notwendigkeit einer solchen Behandlung nicht von vornherein aus, jedenfalls dann nicht, wenn sie der Behandlung einer schweren, lebensbedrohenden oder gar lebenszerstörenden Krankheit dient ( BGH v. 2.12.1981 IVa ZR 206/80 , VersR 1982, 285).
  • OLG München, 31.01.1996 - 8 U 2456/93

    Erstattung von Aufwendungen für die Behandlung eines an einer HIV-Infektion

  • KG, 18.01.2008 - 6 U 72/05

    Krankenversicherungsvertrag: Medizinisch notwendige Heilbehandlung bei einer

  • OLG München, 31.01.1996 - 8 U 6056/93

    Erstattung von Aufwendungen für die Behandlung eines an einer HIV-Infektion

  • OLG München, 19.12.1990 - 15 U 4713/89

    Erforderlichkeit einer medizinisch notwendigen Heilbehandlung als Voraussetzung

  • OLG München, 10.08.2021 - 25 U 2785/20

    Gemischte Anstalt, Vorläufige Vollstreckbarkeit, Leistungsausschluss,

  • OLG Köln, 23.06.1994 - 5 U 142/93
  • LG München I, 12.10.2022 - 23 O 2623/22

    Krankenversicherung, Leistungen, Erkrankung, Versicherungsschutz,

  • KG, 24.05.2017 - 6 U 168/16

    Kostenerstattung für eine künstliche Befruchtung in der privaten

  • AG München, 09.08.2007 - 223 C 10125/07

    Krankenversicherung, private - gemischte Anstalt, Heilbehandlung in -

  • BVerwG, 13.12.1990 - 1 WB 107.90

    Anspruch von Patienten auf eine erfolgversprechende Heilbehandlung - Eingriff in

  • AG Saarbrücken, 11.03.1986 - 5 C 521/85

    Krankenversicherung; Behandlungsmethode; Medikamentierung

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