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   BGH, 20.04.1982 - VI ZR 311/79   

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https://dejure.org/1982,1208
BGH, 20.04.1982 - VI ZR 311/79 (https://dejure.org/1982,1208)
BGH, Entscheidung vom 20.04.1982 - VI ZR 311/79 (https://dejure.org/1982,1208)
BGH, Entscheidung vom 20. April 1982 - VI ZR 311/79 (https://dejure.org/1982,1208)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anmeldung des Schadensereignisses - Ersatzansprüche - Verjährung - Hemmung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    PflVG § 3 Nr. 3 S. 3
    Hemmung der Verjährung durch Anmeldung des Schadensereignisses

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 2001 (Ls.)
  • MDR 1982, 920
  • VersR 1982, 674
 
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Wird zitiert von ... (16)

  • OLG München, 27.07.2018 - 10 U 3487/17

    Zur Verjährung von Schadenersatzansprüchen wegen eines Unfalls

    Grundsätzlich erfasst die Anmeldung (vgl. Prölss/Martin, a.a.O., Rd. 29) alle in Betracht kommenden Ansprüche, die voraussehbar sind, ohne Rücksicht auf deren Grundlage (BGH VersR 1977, 282; 1982, 651; 2002, 474; OLG München r + s 1997, 49; VersR 2001, 230; OLG Frankfurt NJW-RR 2011, 1173), es sei denn, dass die Anmeldung eindeutig auf bestimmte Ansprüche beschränkt ist (BGH VersR 1982, 674; 1985, 1141, 1987, 937; OLG München r + s 1997, 49; OLG Köln r + s 2015, 371).

    a) Bei der Anmeldung von Schadensersatzansprüchen aus einem Verkehrsunfall gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung durch den Geschädigten gilt die Regel, dass ein Geschädigter die Anmeldung nicht auf einzelne Ansprüche beschränken will, außer wenn sich ein Beschränkungswille eindeutig aus dem Inhalt der Anmeldung ergibt (vgl. BGH VersR 1982, 674 [Rd. 15 bei juris]).

  • BGH, 13.05.1997 - VI ZR 181/96

    Ermittlung des Urteilsinhalts bei Divergenz zwischen Urteilsformel und -gründen;

    Er hat damit den Hemmungseffekt nach § 3 Nr. 3 Satz 3 PflVG ausgelöst, und zwar nicht nur für die ihm trotz des Anspruchsübergangs verbliebenen Schadensersatzansprüche, sondern zugleich für die auf die Klägerin gemäß § 1542 RVO übergegangenen Ansprüche (vgl. Senatsurteil vom 20. April 1982 - VI ZR 311/79 - VersR 1982, 674, 675).
  • BGH, 25.06.1985 - VI ZR 60/84

    Begrenzung der verjährungshemmenden Wirkung von Verhandlungen

    Da aber die Unfallgeschädigten hinsichtlich des Verjährungsablaufs durch § 3 Nr. 3 Satz 3 PflVG gegenüber der früheren Rechtslage besser gestellt werden sollten (Senatsurteil vom 12. Juni 1979 - VI ZR 80/78 - VersR 1979, 1104, 1105) und die Vorschrift weder eine Aufzählung der im einzelnen erlittenen Schäden noch eine nähere Bezeichnung der Ersatzansprüche verlangt (Senatsurteile vom 2. März 1982 - VI ZR 245/79 - VersR 1982, 546, 547 und vom 20. April 1982 - VI ZR 311/79 - VersR 1982, 674, 675), ist bei der Annahme, die Anmeldung sei auf einzelne Ansprüche beschränkt, eine noch größere Zurückhaltung geboten als bei derjenigen einer Begrenzung des Inhalts von Vergleichsverhandlungen auf den "konkretisierten" Schaden (Senat BGHZ 74, 393, 397).

    Die Annahme einer solchen Beschränkung ist in diesen Fällen nur dann gerechtfertigt, wenn sich der Beschränkungswille eindeutig aus dem Inhalt der Anmeldung ergibt (Senatsurteil vom 20. April 1982 aaO).

  • OLG Düsseldorf, 20.12.2004 - 1 U 116/04

    Beginn der Verjährung von Schmerzensgeldansprüchen bei Ablehnung durch die

    a) Es ist zwar die Regel, dass ein Geschädigter, der Ersatzansprüche wegen eines Kraftfahrzeugunfalls bei einer Haftpflichtversicherung des Schädigers anmeldet, diese Anmeldung nicht auf einzelne Ansprüche beschränken will (BGH VersR 1982, 674, 675).

    Entscheidend ist, dass die Annahme einer irgendwie gearteten Beschränkung der Anmeldung nur dann gerechtfertigt ist, wenn sich der Beschränkungswille eindeutig aus dem Inhalt der Anmeldung ergibt (BGH NJW-RR 1991, 470, 472 mit Hinweis auf BGH NJW 1982, 2001).

  • BGH, 16.10.1990 - VI ZR 275/89

    Beendigung der Hemmung der Verjährung durch Entscheidung des

    Deshalb ist die Annahme einer Beschränkung der Anmeldung nur dann gerechtfertigt, wenn sich der Beschränkungswille eindeutig aus dem Inhalt der Anmeldung ergibt (vgl. Senatsurteile vom 20. April 1982 - VI ZR 311/79 = VersR 1982, 674, 675 und vom 25. Juni 1985 aaO).
  • BGH, 26.04.2007 - IX ZR 86/06

    Anwaltshaftung: Pflichten eines Rechtsanwalts; Verjährung von Ansprüchen aus

    Es ist im gegenwärtigen Rechtsstreit nicht entscheidungserheblich, ob hinreichende Gründe dafür sprechen, die vom Berufungsgericht herangezogene Rechtsprechung zu § 3 Nr. 3 Satz 3 PflVG (vgl. BGH, Urt. v. 20. April 1982 - VI ZR 311/79, VersR 1982, 674, 675; v. 13. Mai 1997 - VI ZR 181/96, NJW 1997, 3447, 3448) einzuschränken oder aufzugeben.

    Zwar ist das Urteil vom 20. April 1982 (aaO) zu einem Sonderfall ergangen.

  • OLG Hamm, 18.12.2006 - 13 U 72/06
    Zur Anmeldung der Ansprüche des Dritten beim Haftpflichtversicherer genügt die außergerichtliche formlose Geltendmachung eines Schadens unter Hinweis auf ein bestimmtes Schadensereignis; dabei brauchen die einzelnen Ersatzansprüche noch nicht bezeichnet zu werden ( BGH VersR 1979, 915; BGH VersR 1982, 674; Knappmann in Prölss/Martin, Versicherungsvertrags-gesetz, 27. Aufl., § 3 PflVG Rdn 4; Bauer, Die Kraftfahrversicherung, 5. Aufl., Rdn 844 ).

    Mit dem Schreiben wird auch und gerade die Geltendmachung von Gehaltsfortzahlungsansprüchen ( Einzelansprüche ) angekündigt, ohne dass diese zeitlich befristet sind; ein Beschränkungswille auf die Geltendmachung von nur bis 1995 reichende Gehaltsansprüche - eine derart beschränkte Anmeldung ist ohnedies die Ausnahme ( vgl. BGH VersR 1982, 674 ) - ist der Anmeldung nicht zu entnehmen; damit sind auch die späteren voraussehbaren Versorgungsbezüge und das Sterbegeld erfasst.

    Mit der Frage, ob das Schreiben nicht nur übergegangene Ansprüche, sondern auch solche des X wirksam angemeldet hat ( im umgekehrten Fall von BGH VersR 1982, 674 bejaht) , braucht sich der Senat nicht zu beschäftigen, da sich die Klage allein auf übergegangene Ansprüche der Klägerin aus § 99 LBG, die sie angemeldet hat, abstützt.

  • OLG Hamm, 24.08.2000 - 27 U 159/99

    Zuständigkeit des Kartellsenats bei einschlägiger Rechtsfrage vor

    Die Schutzwürdigkeit des Käufers muss enden, sobald das übernommene Unternehmen und die Marktposition aus Sicht der Parteien zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses in den Händen des Käufers so weit konsolidiert sein wird, dass der Wiedereintritt des Verkäufers in den Wettbewerbsprozeß keine wesentlich größere Gefahr darstellt als die Konkurrenz eines neu auf den Markt kommenden Unternehmens (vgl. BGH in BB 2000, 1421; NJW 1991, 700; NJW-RR 89, 801; NJW 1982, 2001; 1979, 1606).
  • OLG Bamberg, 15.06.2004 - 5 U 186/03

    Schadenersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall

    Die durch die Anmeldung bewirkte Hemmung der Verjährung erfaßt dann alle in Betracht kommenden Ersatzansprüche auch dann, wenn sie in der Anmeldung im einzelnen nicht näher bezeichnet und beziffert wurden, es sei denn, aus dem Inhalt der Anmeldung ergäben sich eindeutige Anhaltspunkte für einen abweichenden Erklärungswillen des Geschädigten (vgl. BGHZ 74, 393 ff.; BGH VersR 87, 937; 82, 674).
  • BGH, 28.01.1992 - VI ZR 114/91

    Hemmung der Verjährung von Ansprüchen gegen den Versicherer nach dem

    Auch die schon oben angesprochene Eindeutigkeit der Entscheidung des Versicherers (hierzu Senatsurteil vom 16. Oktober 1990 - VI ZR 275/89 - VersR 1991, 179, 180; ebenso bereits Senatsurteil vom 20. April 1982 - VI ZR 311/79 - VersR 1982, 674, 675) als Bekenntnis zu seiner uneingeschränkten Einstandspflicht ist nur zu erreichen, wenn sie schriftlich manifestiert ist und nicht eine möglicherweise zunächst durch Einzelzahlungen angedeutete Leistungsbereitschaft des Versicherers durch unklare Erklärungen später wieder in Frage gestellt werden kann.
  • OLG Saarbrücken, 18.07.2006 - 4 U 253/05

    Zur verjährungshemmenden Anspruchsanmeldung nach § 3 Nr. 3 PflVG

  • OLG Celle, 13.01.1999 - 13 U 220/98

    Pachtvertrag; Wettbewerbsverbot; Sittenwidrigkeit; Rundfunkmechaniker

  • OLG München, 28.11.1995 - 5 U 4769/95

    Hemmung der Verjährung von Ansprüchen aus einem Verkehrsunfall durch Anmeldung

  • OLG Hamburg, 24.03.2006 - 11 U 11/05
  • OLG Hamm, 21.08.2006 - 13 U 26/06
  • BGH, 28.01.1992 - IV ZR 114/91

    Schriftform zur Beendigung der Verjährungshemmung bei positiver Entscheidung des

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