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   BGH, 04.05.1982 - VI ZR 175/80   

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https://dejure.org/1982,693
BGH, 04.05.1982 - VI ZR 175/80 (https://dejure.org/1982,693)
BGH, Entscheidung vom 04.05.1982 - VI ZR 175/80 (https://dejure.org/1982,693)
BGH, Entscheidung vom 04. Mai 1982 - VI ZR 175/80 (https://dejure.org/1982,693)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Tragung der Kosten für eine Umschulung bei Verantwortlichkeit für den Eintritt eines Schadens zum Auffang eines Verdienstausfalls - Schadlosstellung eines Geschädigten durch eine Arbeiterrentenversicherung - Medizinische Rehabilitation und Umschulung für einen ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 249; BGB § 254; BGB § 842; RVO § 1542

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Ersatz von Umschulungskosten - Kongruenz von Rehabilitationsleistungen und Erwerbsschadensersatz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB §§ 249, 254, 842
    Ersatzfähigkeit der Kosten einer beruflichen Umschulung bei anderenfalls absehbaren Erwerbsschaden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 1638
  • MDR 1982, 1008
  • VersR 1982, 767
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 13.05.1953 - VI ZR 78/52

    Zumutbarkeit einer Umschulung und einer Operation

    Auszug aus BGH, 04.05.1982 - VI ZR 175/80
    Das gilt nicht nur unter den Voraussetzungen, unter denen der Schädiger dem Verletzten im Interesse einer Geringhaltung des Schadens die Einwilligung in eine berufliche Umschulung nach § 254 BGB zumuten kann (dazu BGHZ 10, 18 ff; Senatsurteile vom 6. November 1954 - VI ZR 70/54 = VersR 1955, 38, 39 und vom 26. September 1961 - VI ZR 234/60 - VersR 1961, 1018), sondern immer dann, wenn im Zeitpunkt der Entschließung zu der Umschulung diese bei verständiger Beurteilung der Erfolgsaussichten für die Rückgewinnung einer der verlorenen bestmöglich entsprechenden Erwerbstätigkeit und des Verhältnisses dieser Chancen zum wirtschaftlichen Gewicht des andernfalls - sei es demnächst, sei es in späterer Zukunft - absehbaren Erwerbsschadens geeignet und sinnvoll erscheint.
  • BGH, 26.09.1961 - VI ZR 234/60

    Schadensminderungspflicht des in seiner Erwerbsfähigkeit beeinträchtigten

    Auszug aus BGH, 04.05.1982 - VI ZR 175/80
    Das gilt nicht nur unter den Voraussetzungen, unter denen der Schädiger dem Verletzten im Interesse einer Geringhaltung des Schadens die Einwilligung in eine berufliche Umschulung nach § 254 BGB zumuten kann (dazu BGHZ 10, 18 ff; Senatsurteile vom 6. November 1954 - VI ZR 70/54 = VersR 1955, 38, 39 und vom 26. September 1961 - VI ZR 234/60 - VersR 1961, 1018), sondern immer dann, wenn im Zeitpunkt der Entschließung zu der Umschulung diese bei verständiger Beurteilung der Erfolgsaussichten für die Rückgewinnung einer der verlorenen bestmöglich entsprechenden Erwerbstätigkeit und des Verhältnisses dieser Chancen zum wirtschaftlichen Gewicht des andernfalls - sei es demnächst, sei es in späterer Zukunft - absehbaren Erwerbsschadens geeignet und sinnvoll erscheint.
  • BGH, 10.05.1960 - VI ZR 35/59

    Straßenbahn-Ersatzwagen - § 249 BGB, zur Ersatzfähigkeit von Vorhaltekosten

    Auszug aus BGH, 04.05.1982 - VI ZR 175/80
    Jedenfalls aber gehören die Kosten für eine berufliche Umschulung des Geschädigten als Aufwendungen zur Minderung oder Abwehr von Verdienstausfallschäden in den Grenzen des Vertretbaren zur Belastungssphäre des Schädigers und sind deshalb von ihm unter diesem Gesichtspunkt zu erstatten (so schon RG JW 1938, 2203; allgemein zur Ersatzpflicht für Kosten vorsorglicher Maßnahmen zur Schadensminderung BGHZ 32, 280, 285; vgl. ferner BGHZ 75, 230, 234 [BGH 06.11.1979 - VI ZR 254/77]; 76, 216) [BGH 26.02.1980 - VI ZR 53/79].
  • BGH, 06.11.1954 - VI ZR 70/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 04.05.1982 - VI ZR 175/80
    Das gilt nicht nur unter den Voraussetzungen, unter denen der Schädiger dem Verletzten im Interesse einer Geringhaltung des Schadens die Einwilligung in eine berufliche Umschulung nach § 254 BGB zumuten kann (dazu BGHZ 10, 18 ff; Senatsurteile vom 6. November 1954 - VI ZR 70/54 = VersR 1955, 38, 39 und vom 26. September 1961 - VI ZR 234/60 - VersR 1961, 1018), sondern immer dann, wenn im Zeitpunkt der Entschließung zu der Umschulung diese bei verständiger Beurteilung der Erfolgsaussichten für die Rückgewinnung einer der verlorenen bestmöglich entsprechenden Erwerbstätigkeit und des Verhältnisses dieser Chancen zum wirtschaftlichen Gewicht des andernfalls - sei es demnächst, sei es in späterer Zukunft - absehbaren Erwerbsschadens geeignet und sinnvoll erscheint.
  • BGH, 26.02.1980 - VI ZR 53/79

    Ersatzfähigkeit von Revisionsarbeiten wegen fortgesetzter Entwendungen aus einem

    Auszug aus BGH, 04.05.1982 - VI ZR 175/80
    Jedenfalls aber gehören die Kosten für eine berufliche Umschulung des Geschädigten als Aufwendungen zur Minderung oder Abwehr von Verdienstausfallschäden in den Grenzen des Vertretbaren zur Belastungssphäre des Schädigers und sind deshalb von ihm unter diesem Gesichtspunkt zu erstatten (so schon RG JW 1938, 2203; allgemein zur Ersatzpflicht für Kosten vorsorglicher Maßnahmen zur Schadensminderung BGHZ 32, 280, 285; vgl. ferner BGHZ 75, 230, 234 [BGH 06.11.1979 - VI ZR 254/77]; 76, 216) [BGH 26.02.1980 - VI ZR 53/79].
  • BGH, 06.11.1979 - VI ZR 254/77

    Fangprämie - §§ 823 Abs. 1, 249 BGB, Bearbeitungskosten, Schutzzweck der

    Auszug aus BGH, 04.05.1982 - VI ZR 175/80
    Jedenfalls aber gehören die Kosten für eine berufliche Umschulung des Geschädigten als Aufwendungen zur Minderung oder Abwehr von Verdienstausfallschäden in den Grenzen des Vertretbaren zur Belastungssphäre des Schädigers und sind deshalb von ihm unter diesem Gesichtspunkt zu erstatten (so schon RG JW 1938, 2203; allgemein zur Ersatzpflicht für Kosten vorsorglicher Maßnahmen zur Schadensminderung BGHZ 32, 280, 285; vgl. ferner BGHZ 75, 230, 234 [BGH 06.11.1979 - VI ZR 254/77]; 76, 216) [BGH 26.02.1980 - VI ZR 53/79].
  • BGH, 01.04.1980 - VI ZR 36/79

    Zum Regreßanspruch der Berufsgenossenschaft

    Auszug aus BGH, 04.05.1982 - VI ZR 175/80
    Dagegen begründet § 1542 RVO keine erweiterte Einstandspflicht des Ersatzpflichtigen für Belastungen des Sozialversicherungs- oder Rehabilitationsträgers durch dessen vom Gesetz angeordnete Leistungsverpflichtungen (vgl. Senatsurteil vom 1. April 1980 - VI ZR 36/79 = VersR 1981, 427, 428 m.w.Nachw.).
  • BGH, 20.04.2023 - I ZR 140/22

    Entbehrlichkeit einer Mahnung nach Fälligkeit bei Erklärung des Schuldners bzgl.

    aa) Der Schadensminderungs- oder -abwendungspflicht des Geschädigten steht die Pflicht des Schädigers gegenüber, dem Geschädigten den Aufwand für seine Maßnahmen zur Schadensminderung oder -abwendung zu ersetzen (BGH, Urteil vom 10. Mai 1960 - VI ZR 35/59, BGHZ 32, 280 [juris Rn. 15]; Urteil vom 6. April 1979 - I ZR 94/77, GRUR 1979, 804 [juris Rn. 27] = WRP 1979, 636 - Falschmeldung, mwN; Urteil vom 4. Mai 1982 - VI ZR 175/80, NJW 1982, 1638 [juris Rn. 10]; Urteil vom 1. April 1993 - I ZR 70/91, BGHZ 122, 172 [juris Rn. 29] - Verfügungskosten; Lange/Schiemann, Schadensersatz, 3. Aufl., S. 578; Erman/Ebert, BGB, 16. Aufl., § 254 Rn. 54; BeckOK.BGB/Lorenz, 65. Edition [Stand 1. Februar 2023], § 254 Rn. 27; MünchKomm.BGB/Oetker, 9. Aufl., § 254 Rn. 70).
  • BGH, 10.11.1998 - VI ZR 354/97

    Rentenversicherungsbeiträge für die Pflegeperson sich als ersatzpflichtiger

    Die Vorschrift des § 116 Abs. 1 SGB X bewirkt hingegen keine erweiterte Einstandspflicht des Schädigers für Belastungen eines Sozialversicherungsträgers mit gesetzlich angeordneten Leistungsverpflichtungen (vgl. hierzu Senatsurteile vom 1. April 1980 - VI ZR 36/79 - VersR 1981, 427, 428 und vom 4. Mai 1982 - VI ZR 175/80 - VersR 1982, 767, 768 m.w.N.).
  • BGH, 27.06.2006 - VI ZR 337/04

    Übergang von Ansprüchen eines Unfallgeschädigten wegen vermehrter Bedürfnisse auf

    Da nur solche Ersatzansprüche des Geschädigten auf den Sozialleistungsträger und den Sozialversicherungsträger übergehen, die zum Ausgleich desselben Schadens bestimmt sind wie deren Leistungen, ist eine Anrechnung auch nur in diesem Umfang möglich (vgl. Senatsurteile BGHZ 151, 210, 213 f.; 116, 260, 263 f.; 89, 14, 20 f.; vom 4. Mai 1982 - VI ZR 175/80 - VersR 1982, 767, 768 und vom 24. Februar 1981 - VI ZR 154/79 - VersR 1981, 477, 478; Diederichsen, VersR 2006, 293, 296 f.; MünchKommBGB/Oetker, 4. Aufl., § 249, Rn. 477).
  • BGH, 20.03.1984 - VI ZR 14/82

    Ersatzansprüche eines Erwerbslosen

    Die Vorschrift des § 1542 RVO begründet für den Ersatzpflichtigen keine erweiterte Einstandspflicht für die Belastungen des SVT durch dessen vom Gesetz angeordnete Leistungsverpflichtungen, sondern verhindert nur, daß solche Leistungen im Ergebnis dem Schädiger zugute kommen (vgl. Senatsurteile vom 4. Mai 1982 - VI ZR 175/80 = VersR 1982, 767, 768 und vom 19. Oktober 1982 - VI ZR 238/80 = VersR 1983, 52, 53).
  • BGH, 20.09.1994 - VI ZR 285/93

    Übergang des Schadensersatzanspruchs auf die Bundesanstalt für Arbeit; Geltung

    Mit Recht nimmt das Landgericht an, daß der Anspruch des Verletzten gegen die Beklagte auf Ersatz von 70 % seines Erwerbsschadens (§§ 7, 11, 17, 18 StVG; § 3 PflVG) im Umfang der Leistungen der Klägerin für die von ihr geförderte Rehabilitationsmaßnahme gemäß §§ 58 Abs. 1 Satz 1, 127 AFG bereits im Zeitpunkt des Unfalls am 17. Juni 1984 auf die Klägerin übergegangen ist (zur Kongruenz siehe Senatsurteil vom 4. Mai 1982 - VI ZR 175/80 - VersR 1982, 767, 768).
  • BGH, 25.05.1982 - VI ZR 203/80

    Befriedigung der die Deckungssumme übersteigenden Direktansprüche mehrerer

    Der erkennende Senat hat schon in seinem zur Veröffentlichung vorgesehenen Urteil vom 4. Mai 1982 - VI ZR 175/80 näher dargelegt, daß der Verantwortliche für eine Unfallverletzung, die eine Weiterbeschäftigung des Verletzten in seinem bisherigen Beruf auf Dauer ganz ausschließt oder sie doch erheblich behindert, zu den Aufwendungen für eine Umschulung einschließlich der diese absichernden Maßnahmen herangezogen werden kann, und zwar (aus übergegangenem Recht; § 1542 RVO) auch von einem Rehabilitationsträger, der wie hier dem Verletzten diese Maßnahmen zu seiner beruflichen Rehabilitation nach §§ 1237 a ff RVO zu erbringen hat.
  • BGH, 02.06.1987 - VI ZR 198/86

    Vorteilsausgleich bei Mehrverdienst nach Umschulung; Pflicht des Schädigers zur

    Das steht im Einklang mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urteile vom 4. Mai 1982 - VI ZR 175/80 - VersR 1982, 767, 768 f und vom 25. Mai 1982 - VI ZR 203/80 - VersR 1982, 791, 792 - insoweit nicht in BGHZ 84, 151).
  • BGH, 26.02.1991 - VI ZR 149/90

    Schadensersatz durch Übernahme von Umschulungskosten

    Es spricht viel dafür, daß dieser Anspruch schon aus § 249 BGB folgt; denn sein Ziel ist die berufliche Rehabilitation, die den Geschädigten in die Lage versetzen soll und kann, die nachteiligen Auswirkungen bleibender körperlicher Behinderungen im Beruf durch ein Ausweichen auf ein anderes Arbeitsfeld "in natura" abzuschwächen oder ganz abzuwenden (vgl. Senatsurteil vom 4. Mai 1982 - VI ZR 175/80 - VersR 1982, 767, 768).
  • BGH, 24.09.1985 - VI ZR 101/84

    Verjährungsbeginn bei Übergang eines Schadensersatzanspruchs auf einen

    Nach dieser Vorschrift hat der Schädiger bzw. sein Haftpflichtversicherer (§ 3 Nr. 1 PflVG) die Kosten einer beruflichen Umschulung des Verletzten zu ersetzen, wenn diese im Zeitpunkt der Entschließung zur Umschulung bei verständiger Beurteilung ihrer Erfolgsaussichten und des Verhältnisses dieser Chancen zum wirtschaftlichen Gewicht des andernfalls absehbaren Erwerbsschadens geeignet und sinnvoll erscheint (Senatsurteile vom 4. Mai 1982 - VI ZR 175/80 - VersR 1982, 767 und vom 25. Mai 1982 - VI ZR 203/80 - VersR 1982, 791, 792, insoweit nicht in BGHZ 84, 151 abgedruckt).
  • OLG Celle, 27.06.2006 - 14 U 232/05

    Voraussetzungen für den Übergang eines Ersatzanspruchs eines nicht

    Deshalb stimmen solche Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation in ihrer Zielrichtung mit den von dem Schädiger geschuldeten Schadensausgleich grundsätzlich überein (BGH NJW 1982, 1638 [II. 2. der Entscheidungsgründe]).
  • LG Dortmund, 22.08.2013 - 4 O 124/12

    Ersatz des Erwerbsschadens wegen Beeinträchtigung der Erwerbstätigkeit aufgrund

  • BGH, 14.02.1984 - VI ZR 160/82

    Zeitpunkt des gesetzlichen Forderungsübergangs

  • BGH, 20.03.1984 - VI ZR 78/83

    Ersatzpflichtiger Erwerbsschaden eines Arbeitslosen

  • OLG Frankfurt, 18.04.1991 - 3 U 221/88

    Umfang des unfallbedingten Schadensersatze bei notwendig gewordener beruflicher

  • OLG Karlsruhe, 25.03.1988 - 10 U 24/88

    Zum Ersatz von unfallbedingten Umschulungskosten

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