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   BAG, 22.03.1983 - 3 AZR 574/81   

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BAG, 22.03.1983 - 3 AZR 574/81 (https://dejure.org/1983,748)
BAG, Entscheidung vom 22.03.1983 - 3 AZR 574/81 (https://dejure.org/1983,748)
BAG, Entscheidung vom 22. März 1983 - 3 AZR 574/81 (https://dejure.org/1983,748)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Insolvenzsicherung - Betriebsrente - Kaufkraftentwicklung - Anpassung - Anpassungklausel - Betriebliche Versorgungsregelung

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Ruhegehalt, Geldentwertung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 42, 117
  • NJW 1983, 2902
  • ZIP 1983, 1111
  • VersR 1983, 1044
  • JR 1985, 132
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 05.05.1955 - 2 AZR 55/53

    Arbeitsverhältnis: Unanwendbarkeit des Berliner Besatzungsrechts auf

    Auszug aus BAG, 22.03.1983 - 3 AZR 574/81
    Bei der dreijährigen Überprüfung geht es nämlich nicht um die Kürzung oder Streichung von Versorgungsrechten, sondern nur um die angemessene Verteilung der Teuerungslast (BAG 35, 301, 305 = AP Nr. 13 zu § 16 BetrAVG, zu I der Gründe), Dabei spielt die Ertragslage des Unternehmens eine wesentliche Rolle, weil die betriebliche Altersversorgung auch auf dem Gedanken beruht, daß der Pensionär am Ertrag des Unternehmens teilhaben soll, zu dessen Grundlagen er mit seiner Arbeit beigetragen hat (BAG 25, 146, 167 = AP Nr. 4 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Geldentwertung, zu B V 6 der Gründe).

    Der Senat hat die Pflicht zu einem angemessenen Teuerungsausgleich aus den Grundsätzen von Treu und Glauben abgeleitet, die das gesamte Zivilrecht beherrschen (BAG 25, 146, 159 = AP Nr. 4 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Geldentwertung, zu B II 4 b der Gründe).

  • BAG, 30.03.1973 - 3 AZR 26/72

    Ruhegehalt - Geldentwertung - Lebensversicherung - Pensionskassen -

    Auszug aus BAG, 22.03.1983 - 3 AZR 574/81
    Bei der dreijährigen Überprüfung geht es nämlich nicht um die Kürzung oder Streichung von Versorgungsrechten, sondern nur um die angemessene Verteilung der Teuerungslast (BAG 35, 301, 305 = AP Nr. 13 zu § 16 BetrAVG, zu I der Gründe), Dabei spielt die Ertragslage des Unternehmens eine wesentliche Rolle, weil die betriebliche Altersversorgung auch auf dem Gedanken beruht, daß der Pensionär am Ertrag des Unternehmens teilhaben soll, zu dessen Grundlagen er mit seiner Arbeit beigetragen hat (BAG 25, 146, 167 = AP Nr. 4 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Geldentwertung, zu B V 6 der Gründe).

    Der Senat hat die Pflicht zu einem angemessenen Teuerungsausgleich aus den Grundsätzen von Treu und Glauben abgeleitet, die das gesamte Zivilrecht beherrschen (BAG 25, 146, 159 = AP Nr. 4 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Geldentwertung, zu B II 4 b der Gründe).

  • BAG, 19.05.1981 - 3 AZR 308/80

    Anpassung - Betriebsrente - Rente - Kaufkraft - Kaufkraftentwicklung -

    Auszug aus BAG, 22.03.1983 - 3 AZR 574/81
    Bei der dreijährigen Überprüfung geht es nämlich nicht um die Kürzung oder Streichung von Versorgungsrechten, sondern nur um die angemessene Verteilung der Teuerungslast (BAG 35, 301, 305 = AP Nr. 13 zu § 16 BetrAVG, zu I der Gründe), Dabei spielt die Ertragslage des Unternehmens eine wesentliche Rolle, weil die betriebliche Altersversorgung auch auf dem Gedanken beruht, daß der Pensionär am Ertrag des Unternehmens teilhaben soll, zu dessen Grundlagen er mit seiner Arbeit beigetragen hat (BAG 25, 146, 167 = AP Nr. 4 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Geldentwertung, zu B V 6 der Gründe).
  • LAG Düsseldorf, 27.05.1981 - 2 Sa 144/81
    Auszug aus BAG, 22.03.1983 - 3 AZR 574/81
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 27. Mai 1981 - 2 Sa 144/81 - wird zurück gewiesen.
  • BGH, 09.03.2016 - XII ZB 540/14

    Versorgungsausgleich: Wahl des Diskontierungszinssatzes bei einer betrieblichen

    Dies gilt im Falle der Insolvenz des Arbeitgebers insbesondere in Bezug auf die Leistungsdynamik des Anrechts, weil den Pensions-Sicherungs-Verein VVaG als Träger der Insolvenzsicherung jedenfalls keine Verpflichtung zur laufenden Anpassung von Betriebsrenten nach § 16 Abs. 1 BetrAVG trifft (vgl. BAG NJW 1983, 2902, 2903).
  • BAG, 18.02.2003 - 3 AZR 172/02

    Betriebsrentenanpassung - Wertzuwächse des Unternehmens

    Die gesetzliche Vorschrift regelt die formellen und materiellen Voraussetzungen der Anpassung von Betriebsrenten, so daß eine richterliche Rechtsfortbildung nicht mehr in Betracht kommt (BAG 22. März 1983 - 3 AZR 574/81 - BAGE 42, 117, 120).
  • BAG, 29.09.2010 - 3 AZR 427/08

    Betriebsrentenanpassung - Berechnungsdurchgriff - Patronatserklärung

    Gerät ein Unternehmen in so große wirtschaftliche Schwierigkeiten, dass es Versorgungsleistungen selbst nicht mehr erbringen kann, so kann nach § 16 BetrAVG ein Teuerungsausgleich erst recht nicht in Betracht kommen (vgl. BAG 22. März 1983 - 3 AZR 574/81 - zu 1 a der Gründe, BAGE 42, 117; vgl. Schaub/Vogelsang ArbR-Hdb. 13. Aufl. § 84 Rn. 135) .
  • BAG, 05.10.1993 - 3 AZR 698/92

    Anpassung der Betriebsrenten

    Der PSV ist grundsätzlich nicht verpflichtet, laufende Renten an den Kaufkraftverlust anzupassen (Bestätigung der st. Rspr. vgl. BAGE 42, 117 = AP Nr. 14 zu § 16 BetrAVG = VersR 83, 1044; 54, 168 = AP Nr. 20 zu § 16 BetrAVG = VersR 87, 947 L).

    Müßte der Träger der Insolvenzsicherung die Renten anpassen, nachdem das Unternehmen insolvent geworden und einer der Sicherungsfälle des § 7 Abs. 1 BetrAVG eingetreten ist, so hätten die Versorgungsberechtigten eines zahlungsfähigen Unternehmens größere Opfer zu bringen als die eines notleidenden oder bereits untergegangenen Unternehmens (BAG Urteil vom 22. März 1983, BAGE 42, 117, 118 f. = AP Nr. 14 zu § 16 BetrAVG, zu 1 a der Gründe).

    Wie der Senat in den Urteilen vom 22. März 1983 (BAGE 42, 117, 120 = AP, aaO, zu 1 c der Gründe) und 3. Februar 1987 (BAGE 54, 168, 174 = AP, aaO, zu A II 2 der Gründe) weiter ausgeführt hat, kann bei umfassenden Wirtschaftseinbrüchen mit ungewöhnlichen Inflationsraten eine Anpassungspflicht des PSV nach § 242 BGB in Betracht kommen.

  • BAG, 09.11.1999 - 3 AZR 361/98

    Insolvenzsicherungsanspruch und weitergehender Versorgungsanspruch

    Die Anpassungsprüfungspflicht des § 16 BetrAVG trifft jedoch nicht den Pensions-Sicherungs-Verein (vgl. ua. BAG 22. März 1983 - 3 AZR 574/81 - BAGE 42, 117, 118 ff.; 15. Februar 1994 - 3 AZR 705/93 - BAGE 75, 377, 385).
  • BAG, 04.10.1994 - 3 AZR 910/93

    Betriebsrentenanpassung im Konzern

    Der Anspruch wäre zwar nach § 7 BetrAVG insolvenzgeschützt, der Träger der Insolvenzsicherung wäre aber nicht zur Anpassung nach § 16 BetrAVG verpflichtet (BAGE 42, 117 = AP Nr. 14 zu § 16 BetrAVG; BAGE 54, 168 = AP Nr. 20 zu § 16 BetrAVG; BAG Urteil vom 5. Oktober 1993 - 3 AZR 698/92 - AP Nr. 28 zu § 16 BetrAVG, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 03.02.1987 - 3 AZR 330/85

    Betriebliche Altersvorsorge bei Konkurs des Arbeitgebers - Umfang des Anspruchs

    Zu der Frage, ob eine ursprüngliche Anpassungspflicht des Trägers der gesetzlichen Insolvenzsicherung bestehen kann, hat der Senat wiederholt Stellung genommen (Urteil vom 22. März 1983, BAGE 42, 117, 120 = AP Nr. 14 zu § 16 BetrAVG mit krit. Anm. von Bogs = EzA Nr. 14 zu § 16 BetrAVG mit krit. Anm. von Schulin; Urteil vom 3. Dezember 1985, aaO, zu III der Gründe).

    Müßte der Träger der Insolvenzsicherung die Renten anpassen, nachdem das Unternehmen insolvent geworden und einer der Sicherungsfälle des § 7 Abs. 1 BetrAVG eingetreten ist, so hätten die Versorgungsberechtigten eines zahlungsfähigen Unternehmens größere Opfer zu bringen als die eines notleidenden oder bereits untergegangenen Unternehmens (BAGE 42, 117, 118 f. = AP Nr. 14 zu § 16 BetrAVG, zu 1 a der Gründe = EzA Nr. 14 zu § 16 BetrAVG).

    Der Senat hat im Urteil vom 22. März 1983 (aaO) weiter entschieden, daß bei umfassenden Wirtschaftseinbrüchen mit ungewöhnlichen Inflationsraten eine Anpassungspflicht des PSV nach § 242 BGB in Betracht komme (zu 1 c der Gründe).

  • BAG, 04.04.2000 - 3 AZR 458/98

    Insolvenzschutz - Dynamisierung laufender Betriebsrenten

    Ihn trifft auch nicht die Anpassungsprüfungspflicht nach § 16 Abs. 1 BetrAVG (vgl. ua. BAG 22. März 1983 - 3 AZR 574/81 - BAGE 42, 117, 118 ff.; 15. Februar 1994 - 3 AZR 705/93 - BAGE 75, 377, 385).
  • BAG, 12.12.1989 - 3 AZR 540/88

    Insolvenzsicherung

    Die hierin enthaltene Anpassungsklausel genießt ebenfalls Insolvenzschutz (BAGE 42, 117 = AP Nr. 14 zu § 16 BetrAVG; Paulsdorff, Kommentar zur Insolvenzsicherung, 3. Aufl., § 7 Rz 72).
  • BAG, 17.03.1987 - 3 AZR 605/85

    Übernahme - Versorgungsschulden - Schuldübernahme - Betriebsübernahme -

    Insolvenzgeschützte Rentner und Versorgungsanwärter sind kaum noch betroffen; ihr Interesse an der Leistungsfähigkeit des Versorgungsschuldners ist lediglich insoweit schutzwürdig, als dieser im Gegensatz zum PSV zur Rentenanpassung nach § 16 BetrAVG verpflichtet bliebe (BAGE 42, 117 = AP Nr. 14 zu § 16 BetrAVG).
  • BAG, 03.12.1985 - 3 AZR 577/83

    Anpassung einer Betriebsrente auf Grund betrieblicher Übung - Ausfüllung einer

  • LAG Niedersachsen, 28.03.2008 - 10 Sa 1321/07

    Bei der Prognose bzgl. der Vereinbarkeit einer Anpassung der Betriebsrente mit

  • LAG Niedersachsen, 11.11.2005 - 10 Sa 548/05

    Anpassung einer Betriebsrente; Anpassungsbedarf der Betriebsrentner; Frage einer

  • LAG Niedersachsen, 28.03.2008 - 10 Sa 1089/07

    Anpassung der Betriebsrente - Berücksichtigung einer Patronatserklärung

  • LAG Baden-Württemberg, 15.03.2005 - 2 Sa 15/04

    Betriebsrente nach Insolvenz

  • LAG Köln, 08.06.2007 - 11 Sa 235/07

    Anpassung von Betriebsrenten

  • BAG, 04.04.2000 - 3 AZR 494/98

    Insolvenzschutz - Dynamisierung laufender Betriebsrenten

  • BAG, 20.06.2000 - 3 AZR 872/98

    Insolvenzschutz - Zeitwertfaktor - Dynamisierungspflicht

  • BAG, 20.06.2000 - 3 AZR 491/98

    Insolvenzschutz - Dynamisierung laufender Betriebsrenten

  • BAG, 08.06.1999 - 3 AZR 113/98

    Verpflichtung eines Pensions-Sicherungs-Vereins zu einer Dynamisierung der

  • LAG Baden-Württemberg, 21.07.2005 - 21 Sa 89/04

    Abgrenzung Schuldbeitritt/Erfüllungsübernahme des Betriebsveräußerers in Bezug

  • LAG Köln, 11.09.1997 - 10 Sa 1248/96

    Betriebl. Altersversorgung (Insolvenzsicherung), hier: Leistungsordnung Essener

  • LAG Köln, 16.02.2022 - 11 Sa 434/21

    Ansprüche eines Betriebsrentners auf Anpassung der Firmenrente in der Insolvenz

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Rechtsprechung
   BAG, 14.10.1982 - 6 ABR 37/79   

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https://dejure.org/1982,1225
BAG, 14.10.1982 - 6 ABR 37/79 (https://dejure.org/1982,1225)
BAG, Entscheidung vom 14.10.1982 - 6 ABR 37/79 (https://dejure.org/1982,1225)
BAG, Entscheidung vom 14. Oktober 1982 - 6 ABR 37/79 (https://dejure.org/1982,1225)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 40, 244
  • VersR 1983, 1044
  • BB 1983, 1215
  • DB 1983, 665
  • JR 1983, 528
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 17.09.1974 - 1 AZR 574/73

    Zurückverweisung - Schulungsveranstaltung - Bildungsveranstaltung -

    Auszug aus BAG, 14.10.1982 - 6 ABR 37/79
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts (vgl. z.B. BAG 25, 23, 26; 26, 156, 159; BAG Beschluß vom 18. Juni 1974 - 1 ABR 119/73 - AP Nr. 16 zu § 37 BetrVG 1972; Urteil vom 17. September 1974 - 1 AZR 574/73 - AP Nr. 17 zu § 37 BetrVG 1972; Urteil vom 28. Mai 1976 - 1 AZR 116/74 - AP Nr. 24 zu § 37 BetrVG 1972) und ihm folgend des erkennenden Senats (vgl. Urteile vom 21. November 1978 - 6 AZR 247/76 - AP Nr. 34 zu § 37 BetrVG 1972 und vom 19. Juni 1979 - 6 AZR 638/77 - AP Nr. 36 zu § 37 BetrVG 1972), daß die Geltendmachung des Anspruchs auf Lohnfortzahlung keine Betriebsratstätigkeit ist, sondern der Durchsetzung des individuellen Lohnfortzahlungsanspruchs des Betriebsratsmitglieds dient und deshalb auch im Urteilsverfahren geltend zu machen ist.
  • BAG, 18.06.1974 - 1 ABR 119/73

    Grundsatz der Prozeßökonomie - Betriebsratsmitglied - Schulung - Entgeltansprüche

    Auszug aus BAG, 14.10.1982 - 6 ABR 37/79
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts (vgl. z.B. BAG 25, 23, 26; 26, 156, 159; BAG Beschluß vom 18. Juni 1974 - 1 ABR 119/73 - AP Nr. 16 zu § 37 BetrVG 1972; Urteil vom 17. September 1974 - 1 AZR 574/73 - AP Nr. 17 zu § 37 BetrVG 1972; Urteil vom 28. Mai 1976 - 1 AZR 116/74 - AP Nr. 24 zu § 37 BetrVG 1972) und ihm folgend des erkennenden Senats (vgl. Urteile vom 21. November 1978 - 6 AZR 247/76 - AP Nr. 34 zu § 37 BetrVG 1972 und vom 19. Juni 1979 - 6 AZR 638/77 - AP Nr. 36 zu § 37 BetrVG 1972), daß die Geltendmachung des Anspruchs auf Lohnfortzahlung keine Betriebsratstätigkeit ist, sondern der Durchsetzung des individuellen Lohnfortzahlungsanspruchs des Betriebsratsmitglieds dient und deshalb auch im Urteilsverfahren geltend zu machen ist.
  • BAG, 19.06.1979 - 6 AZR 638/77

    Betriebsratsmitglied - Beurteilung des Lohnanspruchs - Tatsachenvortrag -

    Auszug aus BAG, 14.10.1982 - 6 ABR 37/79
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts (vgl. z.B. BAG 25, 23, 26; 26, 156, 159; BAG Beschluß vom 18. Juni 1974 - 1 ABR 119/73 - AP Nr. 16 zu § 37 BetrVG 1972; Urteil vom 17. September 1974 - 1 AZR 574/73 - AP Nr. 17 zu § 37 BetrVG 1972; Urteil vom 28. Mai 1976 - 1 AZR 116/74 - AP Nr. 24 zu § 37 BetrVG 1972) und ihm folgend des erkennenden Senats (vgl. Urteile vom 21. November 1978 - 6 AZR 247/76 - AP Nr. 34 zu § 37 BetrVG 1972 und vom 19. Juni 1979 - 6 AZR 638/77 - AP Nr. 36 zu § 37 BetrVG 1972), daß die Geltendmachung des Anspruchs auf Lohnfortzahlung keine Betriebsratstätigkeit ist, sondern der Durchsetzung des individuellen Lohnfortzahlungsanspruchs des Betriebsratsmitglieds dient und deshalb auch im Urteilsverfahren geltend zu machen ist.
  • BAG, 21.11.1978 - 6 AZR 247/76

    Freistellung eines Betriebsratsmitglieds - Erforderlicher Umfang - Berufliche

    Auszug aus BAG, 14.10.1982 - 6 ABR 37/79
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts (vgl. z.B. BAG 25, 23, 26; 26, 156, 159; BAG Beschluß vom 18. Juni 1974 - 1 ABR 119/73 - AP Nr. 16 zu § 37 BetrVG 1972; Urteil vom 17. September 1974 - 1 AZR 574/73 - AP Nr. 17 zu § 37 BetrVG 1972; Urteil vom 28. Mai 1976 - 1 AZR 116/74 - AP Nr. 24 zu § 37 BetrVG 1972) und ihm folgend des erkennenden Senats (vgl. Urteile vom 21. November 1978 - 6 AZR 247/76 - AP Nr. 34 zu § 37 BetrVG 1972 und vom 19. Juni 1979 - 6 AZR 638/77 - AP Nr. 36 zu § 37 BetrVG 1972), daß die Geltendmachung des Anspruchs auf Lohnfortzahlung keine Betriebsratstätigkeit ist, sondern der Durchsetzung des individuellen Lohnfortzahlungsanspruchs des Betriebsratsmitglieds dient und deshalb auch im Urteilsverfahren geltend zu machen ist.
  • BAG, 04.12.1979 - 6 ABR 37/76

    Betriebsrat - Arbeitsgerichtliches Beschlußverfahren - Vertretung durch

    Auszug aus BAG, 14.10.1982 - 6 ABR 37/79
    Das Landesarbeitsgericht ist zwar entsprechend der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. BAG 31, 93, 97 ff.; Beschluß vom 4. Dezember 1979 - 6 ABR 37/76 - AP Nr. 18 zu § 40 BetrVG 1972) zutreffend davon ausgegangen, daß zur Tätigkeit des Betriebsrats auch die Wahrnehmung der Rechte seiner Mitglieder gegenüber dem Arbeitgeber sowie die Befugnis zur gerichtlichen Klärung betriebsverfassungsrechtlicher Streitfragen gehört.
  • BAG, 28.05.1976 - 1 AZR 116/74

    Schulungsveranstaltung - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit -

    Auszug aus BAG, 14.10.1982 - 6 ABR 37/79
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts (vgl. z.B. BAG 25, 23, 26; 26, 156, 159; BAG Beschluß vom 18. Juni 1974 - 1 ABR 119/73 - AP Nr. 16 zu § 37 BetrVG 1972; Urteil vom 17. September 1974 - 1 AZR 574/73 - AP Nr. 17 zu § 37 BetrVG 1972; Urteil vom 28. Mai 1976 - 1 AZR 116/74 - AP Nr. 24 zu § 37 BetrVG 1972) und ihm folgend des erkennenden Senats (vgl. Urteile vom 21. November 1978 - 6 AZR 247/76 - AP Nr. 34 zu § 37 BetrVG 1972 und vom 19. Juni 1979 - 6 AZR 638/77 - AP Nr. 36 zu § 37 BetrVG 1972), daß die Geltendmachung des Anspruchs auf Lohnfortzahlung keine Betriebsratstätigkeit ist, sondern der Durchsetzung des individuellen Lohnfortzahlungsanspruchs des Betriebsratsmitglieds dient und deshalb auch im Urteilsverfahren geltend zu machen ist.
  • BAG, 30.01.1973 - 1 ABR 22/72

    Betriebsratsmitglied - Versäumnis der Arbeitszeit - Geltendmachung von

    Auszug aus BAG, 14.10.1982 - 6 ABR 37/79
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts (vgl. z.B. BAG 25, 23, 26; 26, 156, 159; BAG Beschluß vom 18. Juni 1974 - 1 ABR 119/73 - AP Nr. 16 zu § 37 BetrVG 1972; Urteil vom 17. September 1974 - 1 AZR 574/73 - AP Nr. 17 zu § 37 BetrVG 1972; Urteil vom 28. Mai 1976 - 1 AZR 116/74 - AP Nr. 24 zu § 37 BetrVG 1972) und ihm folgend des erkennenden Senats (vgl. Urteile vom 21. November 1978 - 6 AZR 247/76 - AP Nr. 34 zu § 37 BetrVG 1972 und vom 19. Juni 1979 - 6 AZR 638/77 - AP Nr. 36 zu § 37 BetrVG 1972), daß die Geltendmachung des Anspruchs auf Lohnfortzahlung keine Betriebsratstätigkeit ist, sondern der Durchsetzung des individuellen Lohnfortzahlungsanspruchs des Betriebsratsmitglieds dient und deshalb auch im Urteilsverfahren geltend zu machen ist.
  • BAG, 03.10.1978 - 6 ABR 102/76

    Tätigkeit des Betriebsrats - Wahrnehmung von Rechten - Klärung

    Auszug aus BAG, 14.10.1982 - 6 ABR 37/79
    Das Landesarbeitsgericht ist zwar entsprechend der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. BAG 31, 93, 97 ff.; Beschluß vom 4. Dezember 1979 - 6 ABR 37/76 - AP Nr. 18 zu § 40 BetrVG 1972) zutreffend davon ausgegangen, daß zur Tätigkeit des Betriebsrats auch die Wahrnehmung der Rechte seiner Mitglieder gegenüber dem Arbeitgeber sowie die Befugnis zur gerichtlichen Klärung betriebsverfassungsrechtlicher Streitfragen gehört.
  • BAG, 21.03.2017 - 7 ABR 17/15

    Antragsbefugnis des Betriebsrats - Arbeitsbefreiung

    Dies gilt auch, wenn es ausschließlich um die Geltendmachung von Ansprüchen der Betriebsratsmitglieder aus dem Arbeitsverhältnis geht (vgl. BAG 14. Oktober 1982 - 6 ABR 37/79 - zu II 1 der Gründe, BAGE 40, 244) .
  • BAG, 22.11.2017 - 7 ABR 34/16

    Betriebsrat - Rechtsanwaltskosten - Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Dadurch anfallende Rechtsanwaltskosten fallen daher nicht unter § 40 Abs. 1 BetrVG (vgl. BAG 14. Oktober 1982 - 6 ABR 37/79 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 40, 244; Weber GK-BetrVG 10. Aufl. § 40 Rn. 99) .
  • BAG, 28.08.1991 - 7 ABR 72/90

    Betriebsrat - Einstweilige Verfügung - Kosten

    Nach § 40 Abs. 1 BetrVG kann ein Betriebsrat Kosten aus solchen gerichtlichen Verfahren gegenüber dem Arbeitgeber mit Erfolg geltend machen, in denen betriebsverfassungsrechtliche Fragen aus der Amtstätigkeit des Betriebsrats zu klären sind (vgl. BAGE 40, 244, 246 = AP Nr. 19 zu § 40 BetrVG 1972, zu II 1 der Gründe; BAGE 31, 93, 98 f. [BAG 03.10.1978 - 6 ABR 102/76] = AP Nr. 14 zu § 40 BetrVG 1972, zu III 3 a der Gründe).
  • BAG, 30.06.1993 - 7 ABR 45/92

    Kosten der Lohnzahlungsklage eines Betriebsratsmitgliedes

    Ein solches Begehren ist nicht im Beschlußverfahren, sondern im Urteilsverfahren vor den Arbeitsgerichten zu verfolgen (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, z. B. BAGE 25, 23, 26 = AP Nr. 1 zu § 37 BetrVG 1972, zu II 1 der Gründe, mit Anmerkung Richardi; BAGE 40, 244, 247 = AP Nr. 19 zu § 40 BetrVG 1972, zu II 1 der Gründe, mit Anmerkung Otto).
  • LAG Baden-Württemberg, 04.07.2012 - 13 TaBV 4/12

    Geltendmachung eines individualrechtlichen Anspruchs durch den Betriebsrat -

    (1) Die Befugnisse des Betriebsrats umfassen nicht das Recht, auch individualrechtliche Ansprüche seiner Mitglieder gerichtlich klären zu lassen (vgl. BAG 14. Oktober 1982 - 6 ABR 37/79 - BAGE 40, 244 ff. = AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 19; in juris Rn. 11).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 02.01.2012 - 10 Ta 1993/11

    Klärung individualrechtlicher Ansprüche eines Betriebsratsmitglieds -

    Die Befugnisse der Betriebsratsmitglieder umfassen nicht das Recht, auch ihre individualrechtlichen Ansprüche im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren klären zu lassen (vgl. BAG, Beschluss vom 14. Oktober 1982 - 6 ABR 37/79).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.05.2008 - 6 Sa 187/08

    Ersatz von Rechtsanwaltskosten für ein Betriebsratsmitglied im Zusammenhang mit

    Soweit die Berufung schließlich die Unrichtigkeit der BAG Entscheidung vom 14.10.1982 - 6 ABR 37/79 - beanstandet, liegt auch dort ein auf das vorliegende Verhalten nicht übertragbarer Sachverhalt - Lohnfortzahlung wegen Schulungsveranstaltungsteilnahme - vor.
  • LAG Baden-Württemberg, 06.07.2011 - 13 TaBV 4/11

    Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte eines Betriebsratsmitglieds

    aa) Die Befugnisse des Betriebsrats umfassen nicht das Recht, auch individualrechtliche Ansprüche seiner Mitglieder gerichtlich klären zu lassen (vgl. BAG 14. Oktober 1982 - 6 ABR 37/79 - BAGE 40, 244 ff. = AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 19; in juris Rn. 11).
  • LAG Köln, 08.09.2010 - 3 Ta 234/10

    Beschlussverfahren zum Ersatz von Rechtsanwaltskosten des Betriebsrats nach

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gehören die Kosten von Rechtsstreitigkeiten, die der Betriebsrat in amtlicher Eigenschaft in betriebsverfassungsrechtlichen Angelegenheiten führt, zu den Betriebsratskosten nach § 40 BetrVG (vgl. bereits BAG, Beschluss vom 03.10.1978 - AP Nr. 14 zu § 40 BetrVG 1972; BAG, Beschluss vom 14.10.1982 - DB 1983, 665).
  • LAG Hamm, 01.08.2008 - 13 TaBV 72/08

    Rechtsverfolgungskosten; Kosten; Erstattung; Rechtsanwalt

    So hat auch bereits das Bundesarbeitsgericht in einem Beschluss vom 14.12.1982 (6 ABR 37/79 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 19) für den Fall eines Rechtsanwaltes zutreffend festgestellt, ihm stehe das Kostenprivileg des § 40 Abs. 1 BetrVG nicht zu.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.02.1991 - 5 A 10566/90

    Übernahme von Rechtsanwaltskosten für die Beratung/Vertretung eines

  • BAG, 11.12.1990 - 7 ABR 30/89

    Anspruch des Betriebsrates auf Schließung des Betriebes - Einstweilige Verfügung

  • BAG, 11.12.1987 - 7 ABR 14/87

    Erstattung von Reisekosten eines Betriebsratsmitglieds - Sachliche

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Rechtsprechung
   AG Stuttgart, 04.12.1981 - 40 C 7416/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,10609
AG Stuttgart, 04.12.1981 - 40 C 7416/81 (https://dejure.org/1981,10609)
AG Stuttgart, Entscheidung vom 04.12.1981 - 40 C 7416/81 (https://dejure.org/1981,10609)
AG Stuttgart, Entscheidung vom 04. Dezember 1981 - 40 C 7416/81 (https://dejure.org/1981,10609)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • VersR 1983, 1044
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Rechtsprechung
   LG Düsseldorf, 19.05.1982 - 2 O 502/81   

Zitiervorschläge
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LG Düsseldorf, 19.05.1982 - 2 O 502/81 (https://dejure.org/1982,1944)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.05.1982 - 2 O 502/81 (https://dejure.org/1982,1944)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. Mai 1982 - 2 O 502/81 (https://dejure.org/1982,1944)
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  • VersR 1983, 1044
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Aachen, 21.05.1976 - 5 S 137/76
    Auszug aus LG Düsseldorf, 19.05.1982 - 2 O 502/81
    Etwas anderes könnte nur gelten, wenn auf Seiten der Klägerin ganz besondere Umstände - etwa eine jedem Dritten ohne weiteres auffallende körperliche Behinderung - vorgelegen hätten (vergl. BGH a.a.O. 153; LG Aachen VersR 1977, 66).
  • BGH, 16.11.1971 - VI ZR 69/70

    Sorgfaltspflicht - Führer - Straßenbahn - Fahrgast - AutomatischeTür

    Auszug aus LG Düsseldorf, 19.05.1982 - 2 O 502/81
    Allein die Tatsache, daß beim Anfahren eines Busses ein leichter Ruck unvermeidbar ist, verpflichtet den Fahrer grundsätzlich nicht, sich vor dem Anfahren zu vergewissern, ob alle Fahrgäste Sitzplätze eingenommen oder zumindest einen festen Halt gefunden haben (vergl. BGH VersR 1972, 152; OLG Stuttgart VersR 1971, 674).
  • OLG Stuttgart, 22.07.1970 - 1 U 62/70
    Auszug aus LG Düsseldorf, 19.05.1982 - 2 O 502/81
    Allein die Tatsache, daß beim Anfahren eines Busses ein leichter Ruck unvermeidbar ist, verpflichtet den Fahrer grundsätzlich nicht, sich vor dem Anfahren zu vergewissern, ob alle Fahrgäste Sitzplätze eingenommen oder zumindest einen festen Halt gefunden haben (vergl. BGH VersR 1972, 152; OLG Stuttgart VersR 1971, 674).
  • OLG Köln, 20.07.1990 - 11 U 17/90

    Verkehrssicherungspflicht; Verkehrssicherungspflichtverletzung ;

    Grundsätzlich ist vielmehr davon auszugehen, dass der Fahrgast in öffentlichen Verkehrsmitteln sich selbst überlassen und für seine Sicherheit und sein Standvermögen während der Fahrt selbst verantwortlich ist, da der Busfahrer i.d.R. mit der notwendigen Beobachtung anderer Verkehrsteilnehmer in seiner Beobachtungsfähigkeit ausgelastet ist (BGH, VersR 1972, 152, 153; OLG Stuttgart, VersR 1971, 674, 675; LG Düsseldorf, VersR 1983, 1044 ).
  • OLG Oldenburg, 06.07.1999 - 5 U 62/99

    Ersatzpflicht für materielle und immaterielle Zukunftsschäden nach einem Sturz in

    Kommt ein Fahrgast bei normaler Anfahrt, von der hier zu Gunsten der Beklagten ausgegangen werden muss, zu Fall, so wird sogar ein Beweis des ersten Anscheins angenommen, dass der Sturz auf mangelnde Vorsicht des Fahrgastes zurückzuführen ist (vgl. LG Düsseldorf VersR 1983, 1044).
  • LG Halle, 25.09.2003 - 2 S 74/03

    Schadensersatz und Schmerzensgeld aufgrund des Sturzes eines Fahrgastes in einem

    So wird in der Rechtsprechung sogar vertreten, dass bei einem Fahrgast, der bei einem normal anfahrendem Bus zu Fall kommt, der Anscheinsbeweis dafür spreche, dass der Sturz auf mangelnde Vorsicht des Gasts zurückzuführen ist (vgl. LG Düsseldorf, VersR 1983, 1044 ; OLG Oldenburg, VersR 2001, a.a.O.).
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