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   BGH, 27.06.1984 - IVa ZR 1/83   

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BGH, 27.06.1984 - IVa ZR 1/83 (https://dejure.org/1984,1046)
BGH, Entscheidung vom 27.06.1984 - IVa ZR 1/83 (https://dejure.org/1984,1046)
BGH, Entscheidung vom 27. Juni 1984 - IVa ZR 1/83 (https://dejure.org/1984,1046)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unterbleiben einer vorvertraglichen Anzeige gemäß § 16 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) - Schuldhafte Verletzung der Anzeigepflicht durch den Versicherungsnehmer - Lösung einer Versicherung vom Versicherungsvertrag unter Berufung auf ihre Leistungsfreiheit - Obliegenheit ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ALB § 6; VVG §§ 16, 163
    Rechtsfolgen des Unterbleibens einer vorvertraglichen Anzeige

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1985, 127
  • VersR 1984, 884
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.01.1980 - IV ZR 73/78

    Versicherungsnehmer - Anzeigeverpflichtung - Antragstellung

    Auszug aus BGH, 27.06.1984 - IVa ZR 1/83
    Die zwischen Antragstellung und -annahme fortbestehende Obliegenheit zur Anzeige gefahrerheblicher Umstände (in st. Rechtsprechung anerkannt, vgl. zuletzt Urteil des früheren IV. Zivilsenats vom 30.01.1980 - IV ZR 73/78 - LM AVB f. Lebensvers. Nr. 3 = VersR 1980, 667) beurteilt sich im vorliegenden Fall ohne Anwendung des § 18 VVG allein nach § 16 WG, da nach Antragstellung ein Fragenkatalog nicht mehr zu beantworten war, sondern dem Antragsteller nur die unverzügliche schriftliche Anzeige von erst nachträglich eintretenden oder ihm erst nachträglich bekannt werdenden Gefahrumständen aufgegeben wurde (vgl. Prölss/Martin, VVG 23. Aufl. § 18 Anm. 2).
  • BGH, 13.10.1982 - IVa ZR 67/81

    Kenntnis des Versicherungsnehmers als Voraussetzung für ein Rücktrittsrecht des

    Auszug aus BGH, 27.06.1984 - IVa ZR 1/83
    Unerläßliche Wirksamkeitsvoraussetzung eines Rücktrittsrechts der Beklagten ist es, daß der Ehemann der Klägerin zwischen Antragstellung und -annahme positive Kenntnis von einem gefahrerheblichen Umstand im Sinne der §§ 16 VVG, 6 ALB n.F. erhalten hat; eine - auch grob fahrlässige, auf dem Unterlassen sich aufdrängender Erkundigungen beruhende - Unkenntnis begründet die Obliegenheit einer Anzeige noch nicht (Urteil des erkennenden Senats vom 13.10.1982 - IVa ZR 67/81 - VersR 1983, 25).
  • BGH, 25.09.2019 - IV ZR 247/18

    Zugehörigkeit der positiven Kenntnis des Versicherungsnehmers zum objektiven

    a) Die vom Gesetz als Anzeigepflicht bezeichnete Obliegenheit des Versicherungsnehmers nach § 19 Abs. 1 VVG setzt positive Kenntnis von einem gefahrerheblichen Umstand voraus (vgl. Senatsurteile vom 11. Februar 2009 - IV ZR 26/06, r+s 2009, 361 Rn. 11; vom 20. April 1994 - IV ZR 70/93, r+s 1994, 321 unter 2 [juris Rn. 13]; vom 2. März 1994 - IV ZR 109/93, r+s 1994, 190 unter 2 b [juris Rn. 42]; vom 2. März 1994 - IV ZR 99/93, VersR 1994, 711 unter 2 a [juris Rn. 7]; vom 27. Juni 1984 - IVa ZR 1/83, VersR 1984, 884 unter I 3 [juris Rn. 13]; vom 13. Oktober 1982 - IVa ZR 67/81, VersR 1983, 25 unter II 2 a [juris Rn. 12]; jeweils zu § 16 Abs. 1 Satz 1 VVG a.F.).

    Ein Versicherungsnehmer verletzt seine Anzeigepflicht nicht, wenn er einen Umstand nicht angibt, der ihm aufgrund von Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist (Senatsurteile vom 11. Februar 2009 - IV ZR 26/06, r+s 2009, 361 Rn. 11; vom 20. April 1994 - IV ZR 70/93, r+s 1994, 321 unter 2 [juris Rn. 13]; vom 2. März 1994 - IV ZR 109/93, r+s 1994, 190 unter 2 b [juris Rn. 42]; vom 27. Juni 1984 - IVa ZR 1/83, VersR 1984, 884 unter I 3 [juris Rn. 11]; vom 13. Oktober 1982 - IVa ZR 67/81, VersR 1983, 25 unter II 2 a [juris Rn. 12]; jeweils zu § 16 Abs. 1 Satz 1 VVG a.F.).

  • BGH, 11.02.2009 - IV ZR 26/06

    Zurechnung des Wissens eines mit der Erstellung eines ärztlichen Zeugnisses

    Danach verletzt ein Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nicht, wenn er einen Umstand nicht angibt, der ihm aufgrund von Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist (Senatsurteil vom 27. Juni 1984 - IVa ZR 1/83 - VersR 1984, 884 unter I 3; Prölss in Prölss/Martin, VVG 27. Aufl. §§ 16, 17 Rdn. 20 m.w.N.).
  • BGH, 14.07.1993 - IV ZR 153/92

    Anzeigepflicht bei datenbankmäßig erfaßten Umständen

    Zu prüfen ist daher, ob der Herzanfall, den der Kläger zu 1) am 14. Januar 1990 erlitten hat, der Beklagten unaufgefordert hätte angezeigt werden müssen (vgl. BGH, Urteil vom 9. Dezember 1992 - IV ZR 232/91IV ZR 232/91 - VersR 93, 213 unter 2 a und 3; aber auch Urteil vom 27. Juni 1984 - IVa ZR 1/83 - VersR 1984, 884).
  • OLG Düsseldorf, 23.09.2014 - 4 U 41/13
    Diagnostische Maßnahmen zur Abklärung eines vermuteten Krankheitsbildes lassen sich nicht in den von der Beklagten gewählten Begriff einer "nicht unerheblichen Verschlechterung des Gesundheitszustandes" einordnen, vielmehr bedarf es dazu einer abschließenden, gesicherten Diagnose (BGH, VersR 1984, 884 Rn. 11 f.).

    Angesichts des Umstands, dass die Beklagte den Versicherungsschein bereits mit Schreiben vom 25.08.2000 an den Ehemann der Klägerin versandt hat, spricht ohnehin vieles dafür, dass die Anzeige sowieso keinen Einfluss mehr auf die Entscheidung der Beklagten haben konnte (vgl. BGH, VersR 1984, 884 Rn. 21).

  • BGH, 21.03.1990 - IV ZR 39/89

    Zulässigkeit der Rückwärtsversicherung in der Lebensversicherung

    Das Berufungsgericht nimmt zutreffend an, daß der Kläger auch in der Zeit zwischen Antragstellung und Annahme des Versicherungsantrags zur Anzeige gefahrerheblicher Umstände verpflichtet blieb (vgl. RGZ 134, 148, 152; RG LZ 1916, 1246; RG JRPrV 1933, 5; BGH, Urteile vom 30. Januar 1980 - IV ZR 73/78 - VersR 1980, 667; vom 27. Juni 1984 IVa ZR 1/83 - VersR 1984, 884).
  • OLG Karlsruhe, 02.03.2015 - 9 U 14/14

    Krankenversicherung: Anzeigepflicht hinsichtlich einer vor dreieinhalb Jahren

    (Vergleiche zur menschlichen Überzeugungsbildung in Fragen der eigenen Gesundheit auch BGH, Urteil vom 27.06.1984 - IVa ZR 1/83 -, Rn. 12, zitiert nach Juris).
  • OLG Saarbrücken, 25.01.2007 - 5 W 310/06

    Lebensversicherung: Anzeige eines unerklärlichen starken Gewichtsverlusts bei

    Deshalb kann sogar eine grob fahrlässige, nämlich auf einem Unterlassen sich aufdrängender Erkundigungen beruhende Unkenntnis davon, dass es vor Vertragsschluss noch zu einer Erkrankung von einigem Gewicht gekommen ist, nicht zu einem Rücktrittsrecht des Versicherers führen (BGH, Urt. v. 27.6.1984, Iva ZR 1/83, VersR 1984, 884; BGH, Urt. v. 20.4.1994, IV ZR 70/93, VersR 1994, 799).

    Zwar kann anerkanntermaßen ein Unterlassen der gebotenen Anzeige nur dann zu einem Rücktrittsrecht des Versicherers führen, wenn sich die unverzügliche Anzeige auf die Entscheidung des Versicherers noch ausgewirkt hätte, ihm also so zeitig zugegangen wäre, dass ihm genügend Zeit geblieben wäre, um von einer Vertragsannahme abzusehen oder sie zumindest gemäß § 130 Abs. 1 S. 2 BGB zu widerrufen (BGH, Urt. v. 28.11.1990, IV ZR 219/89, VersR 1991, 171; BGH, Urt. v. 27.6.1984, IVa ZR 1/83, aaO).

  • BGH, 09.12.1992 - IV ZR 232/91

    Anzeigeobliegenheit bei Erweiterung der Leistungszusage - Gefahrerhöhung nach

    Die Revision beruft sich für ihre Ansicht dabei auf das Senatsurteil vom 27. Juni 1984 - IVa ZR 1/83 - VersR 1984, 884.
  • BGH, 28.11.1990 - IV ZR 219/89

    Pflicht des Versicherers zu Rückfragen

    Ein Unterlassen einer gebotenen Anzeige könnte zudem nur dann zu einem Rücktrittsrecht der Beklagten führen, wenn sich eine unverzügliche Anzeige auf die Entscheidung der Beklagten noch ausgewirkt hätte, ihr also so zeitig zugegangen wäre, daß ihr genügend Zeit geblieben wäre, um von einer Vertragsannahme abzusehen oder sie zumindest gemäß § 130 Abs. 1 Satz 2 BGB zu widerrufen (Senatsurteil vom 27. Juni 1984 - IVa ZR 1/83 - VersR 1984, 884).
  • BGH, 20.04.1994 - IV ZR 70/93

    Anforderungen an die Beweisführung zum wirksamen Widerruf eines Geständnisses in

    Schon in seinem Urteil vom 27. Juni 1984 (IVa ZR 1/83 - VersR 1984, 884), auf das die Revision hinweist, hat der Senat unter I. 2. und 3. klargestellt, daß dem Versicherer, der nur noch über nicht unerhebliche Verschlechterungen der Gesundheit der zu versichernden Person zwischen Vertragsangebot und Angebotsannahme unterrichtet zu werden wünscht, nicht einmal ein bloßer Krankheitsverdacht, sondern erst gesicherte Erkrankungen von einigem Gewicht mitzuteilen sind.
  • OLG Brandenburg, 05.12.2007 - 7 U 106/07

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Bindefrist für einen Antrag auf Abschluss

  • KG, 18.11.2005 - 6 U 115/05

    Arglistanfechtung eines Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrages wegen

  • OLG Frankfurt, 31.05.2001 - 3 U 141/00

    Versicherungsrecht: Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers über

  • OLG Brandenburg, 10.08.1998 - 13 W 5/98

    Darlegungs- und Beweislast bei Kfz-Diebstahl in der Kfz-Kaskoversicherung

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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 10.01.1984 - 7 U 213/83   

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https://dejure.org/1984,4922
OLG Hamburg, 10.01.1984 - 7 U 213/83 (https://dejure.org/1984,4922)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 10.01.1984 - 7 U 213/83 (https://dejure.org/1984,4922)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Neufahrzeug; Kaskoversicherungsbedingungen; Laufleistung eines Vorführwagens

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    AKB § 13 Abs. 2

Papierfundstellen

  • VersR 1984, 884
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Köln, 27.01.1998 - 9 U 36/97

    Anspruch auf Entschädigung wegen eines Brandschadens an einem gestohlen Pkw;

    Eine Neupreisentschädigung gemäß § 13 Abs. 2 AKB kommt bei einer Nutzung des Pkw als Vorführwagen nicht in Betracht, da es sich in diesem Fall nicht um ein Neufahrzeug im Sinne dieser Vorschrift handelt (OLG Hamburg, Versicherungsrecht 1984, 884, OLG Nürnberg NZV 1991, 474, LG Aachen r+s 1996, 255, Stiefel/Hofmann § 13 AKB, Rdnr. 28).
  • OLG Stuttgart, 23.11.1995 - 7 U 90/95

    Beweislast für rechtsbegründende Tatsachen ; Anspruch auf Zahlung einer

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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 29.05.1984 - 7 U 96/84   

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https://dejure.org/1984,10138
OLG Hamburg, 29.05.1984 - 7 U 96/84 (https://dejure.org/1984,10138)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 29.05.1984 - 7 U 96/84 (https://dejure.org/1984,10138)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 29. Mai 1984 - 7 U 96/84 (https://dejure.org/1984,10138)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vierstündige Trinkzeit; Blutalkoholkonzentration; Zweifel; Fahrtüchtigkeit; Grobe Fahrlässigkeit; Straßenverkehr; Kraftfahrer; Leichte Rechtskurve; Alkoholbedingter Unfall

Papierfundstellen

  • VersR 1984, 884
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Rechtsprechung
   AG Freiburg, 24.02.1984 - 7 C 167/84   

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https://dejure.org/1984,14230
AG Freiburg, 24.02.1984 - 7 C 167/84 (https://dejure.org/1984,14230)
AG Freiburg, Entscheidung vom 24.02.1984 - 7 C 167/84 (https://dejure.org/1984,14230)
AG Freiburg, Entscheidung vom 24. Februar 1984 - 7 C 167/84 (https://dejure.org/1984,14230)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1984, 884
  • BB 1984, 1262
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 05.06.1996 - VIII ZR 7/95

    Berechnung des Ausgleichsanspruchs des Kfz-Vertragshändlers

    Die Schmälerung der Handelsspanne durch Gewährung von Preisnachlässen und Skonti ist händlertypisch (Bechtold, BB 1984, 1262, 1264).
  • OLG Köln, 28.11.1985 - 12 U 233/84

    Ausgleichsanspruch des Eigenhändlers infolge des Gewinns von Kundenkontaktdaten

    Dabei wäre auch zu beachten, daß nach der von Bechtold besprochenen Umfrage (vgl. BB 1984, 1262, betr. die Importeure) sowie nach den dem Senat hier vorgelegten beiden Umfragen (Emnid-Umfrage aus Juni/Juli 1984 betr. die Beklagte, Anlage B 3; Emnid-Umfrage aus Mai bis Juli 1984 betr. die Beklagte sowie einen weiteren deutschen Automobilhersteller, Anlage B 2) der Anteil des Eigenhändlers am konkreten Verkaufserfolg je nach Betrachtungsweise maximal bei lediglich rd.
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