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Rechtsprechung
   OLG Köln, 13.03.1985 - 13 U 203/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,4087
OLG Köln, 13.03.1985 - 13 U 203/84 (https://dejure.org/1985,4087)
OLG Köln, Entscheidung vom 13.03.1985 - 13 U 203/84 (https://dejure.org/1985,4087)
OLG Köln, Entscheidung vom 13. März 1985 - 13 U 203/84 (https://dejure.org/1985,4087)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PflichtversG § 3 Nr. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Direktanspruch des Geschädigten; Direktanspruch gegen Versicherer; Versicherungsnehmer

Papierfundstellen

  • VersR 1985, 488
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 10.06.1986 - VI ZR 113/85

    Forderungsübergang im Schadensfall

    Das Berufungsgericht, dessen Urteil in Versicherungsrecht 1985, 488 f veröffentlicht ist, meint B. habe gegen die Beklagte kein durchsetzbarer Zahlungsanspruch zugestanden, der auf die Klägerin hätte übergehen können.
  • OLG Frankfurt, 24.06.1986 - 8 U 174/85

    Zum Mitverschulden des nichtangegurteten Insassen zum Haftungsverzicht bei

    Der stillschweigende Haftungsverzicht beschränkt sich dann auf den Sachschaden, ist aber nicht auf den Personenschaden zu beziehen, zu dem neben den Heil- und Pflegekosten auch die - nicht dem für Vermögensschäden geltenden Risikoausschluß des § 11 Nr. 2 AKB unterfallenden - mittelbar an die Körperverletzung anknüpfenden Folgen wie Verdienstausfallschäden (vgl. hierzu OLG Köln VersR 1985, 488 f., 489; Stiefel-Hofmann a.a.O. Rn. 33 zu § 11 AKB) und die Schmerzensgeldforderung gehören (vgl. hierzu OLG Karlsruhe a.a.O. S. 388; Stiefel-Hofmann a.a.O. Rn. 115 zu § 10 AKB; vgl. auch BGH VersR 1974, 1117 f.).

    Dies ergibt sich nach der Auffassung des Senats jedenfalls dann zweifelsfrei, wenn davon ausgegangen wird, daß dem durch einen Mitversicherten geschädigten Versicherungsnehmer ein Direktanspruch gegen den Versicherer gemäß § 3 Nr. 1 Abs. 1 PflVersG nicht zustehe (so z.B. Stiefel-Hofmann a.a.O. Rn. 13 zu § 11 AKB; a.A. OLG Köln VersR 1985, 488 f. m.w.Nachw. zur Gegenmeinung a.a.O. S. 489; die zugelassene Revision hat der BGH - VI ZR 113/85 - am 10.6.1986 zurückgewiesen.).

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 02.05.1984 - 20 U 336/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,4729
OLG Hamm, 02.05.1984 - 20 U 336/83 (https://dejure.org/1984,4729)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02.05.1984 - 20 U 336/83 (https://dejure.org/1984,4729)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02. Mai 1984 - 20 U 336/83 (https://dejure.org/1984,4729)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1984, 1032
  • VersR 1985, 488
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Brandenburg, 09.12.2004 - 12 U 120/04

    Einwendungen gegen die Prüffähigkeit der Schlussrechnung bei eigenem Aufmaß;

    Die Pflicht des obsiegenden Berufungsbeklagten zur Tragung der Kosten des Berufungsverfahrens setzt voraus, dass die Zurückhaltung des neuen Vorbringens in erster Instanz eine Verletzung der Prozessförderungspflicht nach § 282 Abs. 1 ZPO darstellt (vgl. OLG Hamm MDR 1984, 1032; Zöller/Herget, ZPO, 24. Aufl., § 97 Rn. 14).
  • OLG Köln, 24.09.1998 - 15 U 122/98

    Postmortaler Ehrenschutz; Wahlwerbung

    Jedenfalls hatte der im ersten Rechtszug ohnehin obsiegende Verfügungskläger im Hinblick auf den Gang des Verfahrens keinen Anlaß zu einer früheren Vorlage der eidesstattlichen Versicherung (vgl. OLG Hamm in MDR 1984, 1032; Zöller-Greger, ZPO, 20. Aufl., § 97 Rdnr. 11 und 14; Thomas-Putzo, ZPO, 21. Aufl., § 97 Rdnr. 13; Belz in Münchener-Kommentar, ZPO, 1992, § 97 Rdnr. 17).
  • LAG Düsseldorf, 26.03.2003 - 12 Sa 1314/02

    Kostenpflicht des obsiegenden Rechtsmittelbeklagten

    Die Anwendung des § 97 Abs. 2 ZPO ist nur dann ausgeschlossen, wenn das Zurückhalten des neuen erfolgreichen Vorbringens der Partei nach den Grundsätzen einer sorgfältigen, auf Förderung des Verfahrens und seiner beschleunigten Erledigung bedachten Prozessführung nicht zum Vorwurf gemacht werden kann (OLG Hamm, Urteil vom 02.05.1984, MDR 1984, 1032, vgl. BGH, Urteil vom 04.12.1996, NJW 1997, 1007, Stein/Jonas/Bork, ZPO 21. Aufl., § 97 Rz. 12, Zöller/Herget, ZPO, 14. Aufl., § 97 Rz. 14, MüKo/Belz, ZPO, 2. Aufl., § 97 Rz. 17).
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