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   OLG Braunschweig, 14.02.1984 - 5 U 26/82   

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https://dejure.org/1984,13642
OLG Braunschweig, 14.02.1984 - 5 U 26/82 (https://dejure.org/1984,13642)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 14.02.1984 - 5 U 26/82 (https://dejure.org/1984,13642)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 14. Februar 1984 - 5 U 26/82 (https://dejure.org/1984,13642)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1542 RVO; § 304 Abs. 1 ZPO; § 823 BGB; § 31 BGB; § 89 BGB; § 276 BGB; § 523 ZPO; § 282 Abs. 1 ZPO; § 282 Abs. 2 ZPO; § 296 Abs. 2 ZPO; § 296 Abs. 4 ZPO
    Pflichtverletzung und Selbstgefährdung einer Patientin; Zurückweisung des verspäteten Vorbringens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflichtverletzung und Selbstgefährdung einer Patientin; Zurückweisung des verspäteten Vorbringens

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 276; BGB § 823

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1985, 576
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.02.1957 - VII ZR 287/56

    Frau des Klinikverwalters - § 278 BGB, zum erforderlichen Zusammenhang mit dem

    Auszug aus OLG Braunschweig, 14.02.1984 - 5 U 26/82
    Durch den Krankenhaus-Aufnahmevertrag hat sie die Verpflichtung übernommen, die zur Heilung, Pflegung und Wartung der Patientin ... erforderlichen Leistungen zu erbringen, sie vor vermeidbaren Gefahren zu schützen und alles zu lassen, was diesem Ziel abträglich sein könnte (BGH NJW 1957, 709 Nr. 4, VersR 1954, 290).
  • BGH, 26.04.1954 - VI ZR 52/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Braunschweig, 14.02.1984 - 5 U 26/82
    Durch den Krankenhaus-Aufnahmevertrag hat sie die Verpflichtung übernommen, die zur Heilung, Pflegung und Wartung der Patientin ... erforderlichen Leistungen zu erbringen, sie vor vermeidbaren Gefahren zu schützen und alles zu lassen, was diesem Ziel abträglich sein könnte (BGH NJW 1957, 709 Nr. 4, VersR 1954, 290).
  • OLG Frankfurt, 19.01.2006 - 1 U 102/04

    Sturz eines Heimbewohners: Darlegungs- und Beweislast für Pflichtverletzung des

    Die Beklagte traf als Heimträgerin eine vertragliche Nebenpflicht und eine inhaltlich kongruente deliktische Pflicht, Frau A als Bewohnerin vor vermeidbaren Verletzungen zu schützen, und zwar auch vor solchen, die sie sich aufgrund ihrer physischen oder psychischen Defekte selbst zuzufügen drohte (vgl. BGH NJW 2005, 1937; OLG Düsseldorf ZfSch 2003, 278 f.; OLG Koblenz VersR 2003, 907 f. [juris-Rn. 10 f.]; OLG Schleswig, Urt. v. 27.9.2001 - 11 U 142/00; OLG Dresden VersR 2001, 520 f. [juris-Rn. 5]; für psychiatrische Krankenhäuser BGH VersR 2000, 1240 f. [juris-Rn. 8]; OLG Braunschweig VersR 1985, 576 f.; für ein Kind in einem Krankenhaus OLG Köln OLGR 1994, 81).
  • OLG Braunschweig, 10.02.1994 - 1 U 31/93
    Ebenso hat der 5. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Braunschweig in einem Urteil vom 14.02.1984 - 5 U 26/82 - einen Krankenhausträger zum Schadensersatz verurteilt mit der Begründung, eine erkennbar suizidgefährdete Patientin sei nicht hinreichend überwacht worden (siehe auch OLG Köln VersR 1993, 1156, 1157 [OLG Köln 01.04.1992 - 27 U 83/91] ).
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