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   BAG, 23.04.1985 - 3 AZR 548/82   

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BAG, 23.04.1985 - 3 AZR 548/82 (https://dejure.org/1985,397)
BAG, Entscheidung vom 23.04.1985 - 3 AZR 548/82 (https://dejure.org/1985,397)
BAG, Entscheidung vom 23. April 1985 - 3 AZR 548/82 (https://dejure.org/1985,397)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 48, 284
  • ZIP 1985, 893
  • NZA 1985, 499
  • VersR 1985, 790
  • BB 1985, 1470
  • JR 1986, 484
 
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Wird zitiert von ... (58)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 23.04.1985 - 3 AZR 156/83

    Betriebsrenten - Anpassung - Kaufkraftentwicklung - Anpassungsprüfung

    Auszug aus BAG, 23.04.1985 - 3 AZR 548/82
    Die Entscheidung des Arbeitgebers kann in entsprechender Anwendung des § 315 Abs. 3 BGB durch die Gerichte überprüft werden (vgl. Urteil des Senats vom 23. April 1985 BAG 48, 272, BAG, zu II 1 a der Gründe; BAG 28, 279, 288 = AP Nr. 4 zu § 16 BetrAVG, zu V der Gründe).

    In dem Urteil vom 23. April 1985 (aaO) hat der Senat zu dem unbestimmten Rechtsbegriff "wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers" näher Stellung genommen und dargelegt, daß § 16 BetrAVG eine Sonderregelung des Wegfalls der Geschäftsgrundlage durch den Kaufkraftverlust von Betriebsrenten enthält.

    Die Anpassung darf nicht zu einer übermäßigen Belastung führen, sie muß aus den Erträgen und Wertzuwächsen des Unternehmens finanzierbar sein (im einzelnen: Urteil des Senats vom 23. April 1985, aaO, zu II 3 der Gründe).

    Soweit wirtschaftliche Erwartungen aus der Sicht des Anpassungsstichtags durch die tatsächliche Entwicklung widerlegt sind, müßten die neuen Daten in die Betrachtung einbezogen werden (vgl. auch hierzu das Urteil des Senats vom 23. April 1985, aaO, zu III 1 der Gründe).

  • BGH, 20.10.1980 - II ZR 190/79

    Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Sparkasse Sicherungsgrundschulden

    Auszug aus BAG, 23.04.1985 - 3 AZR 548/82
    Danach ist die Bestimmung einer Leistung durch eine Vertragspartei für den anderen Teil nur dann verbindlich, wenn sie der Billigkeit entspricht (BGH NJW 1981, 571 und NJW 1969, 1809; Schulin in Anm. zu LAG Hamm, EzA Nr. 13 zu § 16 BetrAVG).
  • BGH, 30.06.1969 - VII ZR 170/67

    Beweislast für die Billigkeit einer Leistungsbestimmung

    Auszug aus BAG, 23.04.1985 - 3 AZR 548/82
    Danach ist die Bestimmung einer Leistung durch eine Vertragspartei für den anderen Teil nur dann verbindlich, wenn sie der Billigkeit entspricht (BGH NJW 1981, 571 und NJW 1969, 1809; Schulin in Anm. zu LAG Hamm, EzA Nr. 13 zu § 16 BetrAVG).
  • BAG, 16.12.1976 - 3 AZR 795/75

    Betriebliche Altersversorgung: Inflationsausgleich

    Auszug aus BAG, 23.04.1985 - 3 AZR 548/82
    Die Entscheidung des Arbeitgebers kann in entsprechender Anwendung des § 315 Abs. 3 BGB durch die Gerichte überprüft werden (vgl. Urteil des Senats vom 23. April 1985 BAG 48, 272, BAG, zu II 1 a der Gründe; BAG 28, 279, 288 = AP Nr. 4 zu § 16 BetrAVG, zu V der Gründe).
  • BAG, 16.03.1982 - 3 AZR 83/79

    Arbeitsvertrag - Betriebsgeheimnis - Arbeitsverhältnis - Weitergabe -

    Auszug aus BAG, 23.04.1985 - 3 AZR 548/82
    Da das Berufungsgericht davon ausgegangen ist, die Bilanzen sowie die Gewinn- und Verlustrechnungen könnten Betriebsgeheimnisse enthalten (vgl. dazu Urteil des Senats vom 16. März 1982, BAG 41, 21, 29 = EzA Nr. 1 zu § 242 BGB Nachvertragliche Treuepflicht, zu B III 1 a der Gründe), mußte es der Beklagten die Möglichkeit eröffnen, die für die Beurteilung der Streitsache für erforderlich gehaltenen Urkunden unter Wahrung der Vertraulichkeit vorzulegen.
  • BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 617/12

    Betriebsrente - Einstandspflicht - Anpassungsprüfung

    Auch kann es erforderlich sein, der Partei, die ihrer Darlegungslast nur genügen kann, indem sie Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse Preis gibt, die Gelegenheit zu geben, den für die Beurteilung der Streitsache erforderlichen Sachvortrag unter Wahrung der Vertraulichkeit leisten zu können (vgl. BAG 23. April 1985 - 3 AZR 548/82 - BAGE 48, 284; vgl. auch BGH 19. November 2008 - VIII ZR 138/07 - Rn. 47, BGHZ 178, 362) .

    Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass das Gericht selbst die Befürchtungen der Partei, es müssten Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse zu offenbaren sein, als berechtigt anerkannt hat, oder die Partei, die sich auf den Geheimnisschutz beruft, Vortrag geleistet hat, aufgrund dessen ihre Befürchtung als berechtigt anzuerkennen wäre (vgl. BAG 23. April 1985 - 3 AZR 548/82 - zu I 2 der Gründe, aaO; vgl. BGH 19. November 2008 - VIII ZR 138/07 - aaO) .

    Zwar können nach der Rechtsprechung bei erwerbswirtschaftlich tätigen Unternehmen Umsätze, Ertragslagen, Geschäftsbücher, Kundenlisten, Bezugsquellen, Konditionen, Marktstrategien, Unterlagen zur Kreditwürdigkeit, Kalkulationsunterlagen, Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen und damit auch Jahresabschlüsse eines Unternehmens Betriebs- bzw. Geschäftsgeheimnisse enthalten (vgl. BVerfG 14. März 2006 - 1 BvR 2087/03, 1 BvR 2111/03 - Rn. 87, BVerfGE 115, 205; BAG 23. April 1985 - 3 AZR 548/82 - zu I 2 der Gründe, BAGE 48, 284; BGH 21. Januar 2014 - EnVR 12/12 - Rn. 76) .

  • BAG, 28.06.1995 - 7 ABR 55/94

    Schulung durch einen gewerkschaftsnahen gemeinnützigen Verein

    Nach anerkannten prozessualen Regeln ist der Beweis von demjenigen zu verlangen, der über die maßgeblichen Umstände Auskunft geben kann und über die entsprechenden Beweismittel verfügt (BAG Urteil vom 23. April 1985, BAGE 48, 284 = AP Nr. 16 zu § 16 BetrAVG, zu I 1 b der Gründe).

    Darin hat sie das Gericht zu schützen, indem es nach § 52 ArbGG in Verb. mit § 172 GVG die Öffentlichkeit für die Dauer der Erörterung von Geschäftsgeheimnissen ausschließt bzw. in der Sitzung anwesenden Personen ein Schweigegebot auferlegt (BAG Urteil vom 23. April 1985, aaO.).

  • BAG, 17.04.1996 - 3 AZR 56/95

    Nachträgliche Anpassung der Betriebsrenten

    Da die Substanz des Unternehmens zu erhalten ist, stehen Scheingewinne für eine Anpassung nicht zur Verfügung (vgl. BAGE 48, 284, 293 = AP Nr. 16 zu § 16 BetrAVG, zu III 3 der Gründe).
  • BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 727/07

    Betriebsrentenanpassung im Konzern

    Dieser Grundsatz gilt vor allem dann, wenn es auf die besonderen Interessen einer Partei oder deren Vermögensverhältnisse ankommt (BAG 23. April 1985 - 3 AZR 548/82 - zu I 1 b der Gründe, BAGE 48, 284).
  • BAG, 31.07.2007 - 3 AZR 810/05

    Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Lage - Verschmelzung

    Dieser Grundsatz gilt vor allem dann, wenn es auf die besonderen Interessen einer Partei oder deren Vermögensverhältnisse ankommt (BAG 23. April 1985 - 3 AZR 548/82 - BAGE 48, 284, zu I 1 b der Gründe).
  • BAG, 17.04.1985 - 3 AZR 72/83

    Versorgungsregelung - Unterstützungskasse - Zusatzversorgung - Annahme des

    Unter der Geltung des Betriebsrentengesetzes könne eine Anpassung der Renten an die Kaufkraftentwicklung verweigert werden, wenn lanfristig die Substanz des Unternehmens gefährdet erscheine (hierzu näher die Urteile des Senats vom 23. April 1985 - 3 AZR 156/83 - und - 3 AZR 548/82 - BAG 48, 272 und 284; allgemein zum triftigen Grund: Urteil vom 5. Juni 1984, aaO, zu V 3 a der Gründe).
  • BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 613/12

    Betriebsrente - regulierte Pensionskasse - Einstandspflicht - Anpassungsprüfung

    Auch kann es erforderlich sein, der Partei, die ihrer Darlegungslast nur genügen kann, indem sie Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse Preis gibt, die Gelegenheit zu geben, den für die Beurteilung der Streitsache erforderlichen Sachvortrag unter Wahrung der Vertraulichkeit leisten zu können (vgl. BAG 23. April 1985 - 3 AZR 548/82 - BAGE 48, 284; vgl. auch BGH 19. November 2008 - VIII ZR 138/07 - Rn. 47, BGHZ 178, 362) .

    Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass das Gericht selbst die Befürchtungen der Partei, es müssten Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse zu offenbaren sein, als berechtigt anerkannt hat, oder die Partei, die sich auf den Geheimnisschutz beruft, Vortrag geleistet hat, aufgrund dessen ihre Befürchtung als berechtigt anzuerkennen wäre (vgl. BAG 23. April 1985 - 3 AZR 548/82 - zu I 2 der Gründe, aaO; vgl. BGH 19. November 2008 - VIII ZR 138/07 - aaO) .

    Zwar können nach der Rechtsprechung bei erwerbswirtschaftlich tätigen Unternehmen Umsätze, Ertragslagen, Geschäftsbücher, Kundenlisten, Bezugsquellen, Konditionen, Marktstrategien, Unterlagen zur Kreditwürdigkeit, Kalkulationsunterlagen, Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen und damit auch Jahresabschlüsse eines Unternehmens Betriebs- bzw. Geschäftsgeheimnisse enthalten (vgl. BVerfG 14. März 2006 - 1 BvR 2087/03, 1 BvR 2111/03 - Rn. 87, BVerfGE 115, 205; BAG 23. April 1985 - 3 AZR 548/82 - zu I 2 der Gründe, BAGE 48, 284; BGH 21. Januar 2014 - EnVR 12/12 - Rn. 76) .

  • LAG Hamm, 22.09.2009 - 9 Sa 280/09

    Anpassung der Betriebsrente eines regionalen Energieversorgungsunternehmens;

    Dieser Grundsatz gilt vor allem dann, wenn es auf die besonderen Interessen einer Partei oder deren Vermögensverhältnisse ankommt (BAG 23.04.1985 - 3 AZR 548/82 - BAGE 48, 284; BAG 31.07.2007 - 3 AZR 810/05 - AP § 16 BetrAVG Nr. 65).

    Übermäßig ist eine Belastung dann, wenn es dem Unternehmen mit einiger Wahrscheinlichkeit nicht möglich sein wird, den Teuerungsausgleich aus dem Wertzuwachs des Unternehmens und dessen Erträgen in der Zeit nach dem Anpassungsstichtag aufzubringen (BAG 23.04.1985 - 3 AZR 548/82 - BAGE 48, 284; BAG 23.10.1996 - EzA BetrAVG § 16 Nr. 31).

    Dabei ist regelmäßig eine angemessene Eigenkapitalverzinsung notwendig, damit sich ein Unternehmen auf lange Sicht im Wettbewerb behaupten kann (BAG 23.04.1985 - 3 AZR 548/82 - EzA § 16 BetrAVG Nr. 17 = BAGE 48, 284).

    Auch negative Betriebsergebnisse stellen einen zu engen Ausschnitt für eine sachgerechte Unternehmensbeurteilung dar (BAG 23.04.1985 - 3 AZR 548/82 - BAGE 48, 284).

  • BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 615/12

    Betriebsrente - regulierte Pensionskasse - Einstandspflicht - Anpassungsprüfung

    Auch kann es erforderlich sein, der Partei, die ihrer Darlegungslast nur genügen kann, indem sie Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse Preis gibt, die Gelegenheit zu geben, den für die Beurteilung der Streitsache erforderlichen Sachvortrag unter Wahrung der Vertraulichkeit leisten zu können (vgl. BAG 23. April 1985 - 3 AZR 548/82 - BAGE 48, 284; vgl. auch BGH 19. November 2008 - VIII ZR 138/07 - Rn. 47, BGHZ 178, 362) .

    Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass das Gericht selbst die Befürchtungen der Partei, es müssten Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse zu offenbaren sein, als berechtigt anerkannt hat, oder die Partei, die sich auf den Geheimnisschutz beruft, Vortrag geleistet hat, aufgrund dessen ihre Befürchtung als berechtigt anzuerkennen wäre (vgl. BAG 23. April 1985 - 3 AZR 548/82 - zu I 2 der Gründe, aaO; vgl. BGH 19. November 2008 - VIII ZR 138/07 - aaO) .

    Zwar können nach der Rechtsprechung bei erwerbswirtschaftlich tätigen Unternehmen Umsätze, Ertragslagen, Geschäftsbücher, Kundenlisten, Bezugsquellen, Konditionen, Marktstrategien, Unterlagen zur Kreditwürdigkeit, Kalkulationsunterlagen, Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen und damit auch Jahresabschlüsse eines Unternehmens Betriebs- bzw. Geschäftsgeheimnisse enthalten (vgl. BVerfG 14. März 2006 - 1 BvR 2087/03, 1 BvR 2111/03 - Rn. 87, BVerfGE 115, 205; BAG 23. April 1985 - 3 AZR 548/82 - zu I 2 der Gründe, BAGE 48, 284; BGH 21. Januar 2014 - EnVR 12/12 - Rn. 76) .

  • BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 620/12

    Betriebsrente - regulierte Pensionskasse - Einstandspflicht - Anpassungsprüfung

    Auch kann es erforderlich sein, der Partei, die ihrer Darlegungslast nur genügen kann, indem sie Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse Preis gibt, die Gelegenheit zu geben, den für die Beurteilung der Streitsache erforderlichen Sachvortrag unter Wahrung der Vertraulichkeit leisten zu können (vgl. BAG 23. April 1985 - 3 AZR 548/82 - BAGE 48, 284; vgl. auch BGH 19. November 2008 - VIII ZR 138/07 - Rn. 47, BGHZ 178, 362) .

    Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass das Gericht selbst die Befürchtungen der Partei, es müssten Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse zu offenbaren sein, als berechtigt anerkannt hat, oder die Partei, die sich auf den Geheimnisschutz beruft, Vortrag geleistet hat, aufgrund dessen ihre Befürchtung als berechtigt anzuerkennen wäre (vgl. BAG 23. April 1985 - 3 AZR 548/82 - zu I 2 der Gründe, aaO; vgl. BGH 19. November 2008 - VIII ZR 138/07 - aaO) .

    Zwar können nach der Rechtsprechung bei erwerbswirtschaftlich tätigen Unternehmen Umsätze, Ertragslagen, Geschäftsbücher, Kundenlisten, Bezugsquellen, Konditionen, Marktstrategien, Unterlagen zur Kreditwürdigkeit, Kalkulationsunterlagen, Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen und damit auch Jahresabschlüsse eines Unternehmens Betriebs- bzw. Geschäftsgeheimnisse enthalten (vgl. BVerfG 14. März 2006 - 1 BvR 2087/03, 1 BvR 2111/03 - Rn. 87, BVerfGE 115, 205; BAG 23. April 1985 - 3 AZR 548/82 - zu I 2 der Gründe, BAGE 48, 284; BGH 21. Januar 2014 - EnVR 12/12 - Rn. 76) .

  • LAG Hamm, 22.09.2009 - 9 Sa 400/09

    Versorgungsleistungen - Verpflichtung zur Anpassung

  • BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 618/12

    Betriebsrente - regulierte Pensionskasse - Einstandspflicht - Anpassungsprüfung -

  • BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 614/12

    Betriebsrente - regulierte Pensionskasse - Einstandspflicht - Anpassungsprüfung

  • BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 50/05

    Betriebsrentenanpassung nach Ausgliederung

  • BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 619/12

    Betriebsrente - regulierte Pensionskasse - Einstandspflicht - Anpassungsprüfung

  • BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 616/12

    Betriebsrente - regulierte Pensionskasse - Einstandspflicht - Anpassungsprüfung

  • BAG, 11.12.2012 - 3 AZR 615/10

    Anpassung der Betriebsrente - wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers -

  • BAG, 23.05.2000 - 3 AZR 146/99

    Betriebsrentenanpassung - Eigenkapitalverzinsung

  • BAG, 23.01.2001 - 3 AZR 287/00

    Betriebsrentenanpassung - Eigenkapitalausstattung

  • ArbG Mönchengladbach, 02.11.2011 - 7 Ca 2255/11

    Anpassung einer Betriebsrente zum Anpassungsstichtag; Bestimmung der Belange der

  • BAG, 17.11.1992 - 3 AZR 76/92

    Kürzung der erdienten Dynamik, triftiger Grund

  • BAG, 04.10.1994 - 3 AZR 910/93

    Betriebsrentenanpassung im Konzern

  • BAG, 23.05.2000 - 3 AZR 83/99

    Betriebsrentenanpassung - Eigenkapitalauszehrung

  • BAG, 20.05.2003 - 3 AZR 179/02

    Ruhegeldanpassung - Bochumer Verband - Reallohnbezogene Obergrenze

  • BAG, 22.01.2019 - 3 AZR 616/17

    Betriebliche Altersversorgung - Betriebsrentenanpassung - angemessene

  • OLG Brandenburg, 23.06.2021 - 11 W 4/21

    Erfolgreiche Beschwerde gegen gerichtliche Geheimhaltungsanordnung

  • BAG, 17.10.1995 - 3 AZR 881/94

    Betriebsrentenanpassung bei späterer Betriebsstillegung

  • BAG, 28.04.1992 - 3 AZR 244/91

    Nachholende Anpassung der Betriebsrente im Konzern

  • LAG Hamm, 27.02.2001 - 6 Sa 584/97

    Kenntnisnahme im Termin vorgelegter Schriftsätze und Unterlagen

  • LAG Hamm, 04.04.2001 - 6 Sa 584/97

    Nachträgliche Anpassung einer Betriebsrente nach § 16 BetrAVG; Anpassungsprüfung;

  • BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 728/07

    Betriebsrentenanpassung im Konzern

  • OLG Frankfurt, 19.12.2019 - 12 W 54/19

    Zu den Voraussetzungen eines Geheimhaltungsbeschlusses nach § 174 Abs. 3 GVG

  • VG Karlsruhe, 26.04.2022 - 10 K 1724/20

    Isolierter Auskunftsanspruch über die Anpassung des Rentensteigerungsbetrags

  • BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 867/07

    Betriebsrentenanpassung im Konzern

  • BAG, 22.01.2019 - 3 AZR 489/17

    Betriebliche Altersversorgung - Betriebsrentenanpassung - angemessene

  • ArbG Mönchengladbach, 14.08.2008 - 4 Ca 3186/07

    Anpassung der Betriebsrente

  • ArbG Mönchengladbach, 29.03.2007 - 4 Ca 3671/06

    Betriebliche Altersversorgung / Anpassung

  • ArbG Mönchengladbach, 31.01.2007 - 5 Ca 3187/06

    Betriebliche Altersversorgung, Anpassung

  • BAG, 26.04.1994 - 3 AZR 981/93

    Insolvenzschutz für Rentenanpassung

  • ArbG Siegburg, 12.03.1996 - 5 Ca 1295/92

    Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage eines Unternehmens unter dem

  • ArbG Mönchengladbach, 23.08.2012 - 4 Ca 1434/12

    Betriebliche Altersversorgung, Anpassung

  • LAG Düsseldorf, 10.12.1997 - 12 TaBV 61/97

    Einigungsstelle: Einsetzung - Voraussetzungen - Eingriff in die sog. erdiente

  • LAG Niedersachsen, 16.02.2012 - 4 Sa 1001/11

    Betriebsrentenanpassung; Anpassung einer Betriebsrente; Abweichung vom

  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.07.2006 - 2 Sa 144/06

    Betriebsratsanhörung: Unwirksamkeit der Kündigung bei fehlender Ordnungsgemäßheit

  • LAG Schleswig-Holstein, 22.03.2012 - 5 Sa 371/11

    Betriebsrente, Anpassung, Prüfungszeitraum (dreijähriger), Obergrenze,

  • LAG Hamm, 18.05.2004 - 6 Sa 33/04

    Anforderungen an die außerordentliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses;

  • LAG Hamm, 10.07.2001 - 6 Sa 1797/99
  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.03.2009 - 3 Sa 609/08

    Anpassung der Betriebsrente - Berechnung der Eigenkapitalverzinsung

  • BAG, 20.05.2003 - 3 AZR 184/02

    Anspruch auf Zahlung einer angehobenen Betriebsrente - Bindungswirkung

  • BAG, 28.04.1992 - 3 AZR 545/91

    Nachholende Anpassung der Betriebsrente - Umfang der Anpassung der Betriebsrente

  • LAG München, 09.09.2009 - 10 Sa 378/09

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung bei Verzicht der aktiven Arbeitnehmer

  • BAG, 21.11.1991 - 6 AZR 544/89

    Enstehung eines Anspruchs durch betriebliche Übung - Einzelvertragliche Ansprüche

  • BAG, 26.04.1994 - 3 AZR 989/93

    Insolvenzschutz für Rentenanpassung - Insolvenzschutz von Leistungen der

  • LAG Hessen, 28.11.1986 - 6 Sa 887/85

    Beurteilung der wirtschaftlichen Anpassungskraft einer Konzerngesellschaft;

  • LAG Hessen, 08.05.1987 - 6 Sa 1443/86

    Vorruhestandsbezüge nach einem Vorruhestandstarifvertrag für Brauereien;

  • LAG Köln, 25.11.1994 - 4 Sa 541/94

    Bestimmung der Überprüfungsintervalle im Zusammenhang mit einer

  • ArbG Frankfurt/Main, 28.07.2004 - 6 Ca 9129/03
  • FG Hamburg, 16.04.1998 - II 22/97

    Ausschluss der Öffentlichkeit im Rahmen des vorbereitenden Verfahrens; Ausschluss

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Rechtsprechung
   AG Oldenburg, 04.07.1984 - 19 C 293/84 XX   

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https://dejure.org/1984,2059
AG Oldenburg, 04.07.1984 - 19 C 293/84 XX (https://dejure.org/1984,2059)
AG Oldenburg, Entscheidung vom 04.07.1984 - 19 C 293/84 XX (https://dejure.org/1984,2059)
AG Oldenburg, Entscheidung vom 04. Juli 1984 - 19 C 293/84 XX (https://dejure.org/1984,2059)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1985, 55
  • VersR 1985, 790
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Rechtsprechung
   AG Hamburg, 31.10.1984 - 11 C 400/84   

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https://dejure.org/1984,3637
AG Hamburg, 31.10.1984 - 11 C 400/84 (https://dejure.org/1984,3637)
AG Hamburg, Entscheidung vom 31.10.1984 - 11 C 400/84 (https://dejure.org/1984,3637)
AG Hamburg, Entscheidung vom 31. Oktober 1984 - 11 C 400/84 (https://dejure.org/1984,3637)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • VersR 1985, 790
 
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Wird zitiert von ...

  • AG Bad Segeberg, 26.01.2012 - 17 C 159/11

    Verkehrssicherungspflicht: Unebenheit in Form einer Vertiefung zwischen einer

    Soweit das OLG Köln und das AG Hamburg auch geringere Unebenheiten für ausreichend erachten (OLG Köln, Beschl. v. 28.06.2000 - 22 W 22/00, NJW-RR 2001, 457 f.; AG Hamburg, Urt. v. 31.10.1984 - 11 C 400/84, VersR 1985, 790), beziehen sich diese Entscheidungen auf abweichende Sachverhalte.
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Rechtsprechung
   LG Heidelberg, 04.04.1984 - 3 O 286/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,4663
LG Heidelberg, 04.04.1984 - 3 O 286/83 (https://dejure.org/1984,4663)
LG Heidelberg, Entscheidung vom 04.04.1984 - 3 O 286/83 (https://dejure.org/1984,4663)
LG Heidelberg, Entscheidung vom 04. April 1984 - 3 O 286/83 (https://dejure.org/1984,4663)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • VersR 1985, 790
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