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   OLG Hamm, 18.03.1986 - 21 U 130/85   

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https://dejure.org/1986,3103
OLG Hamm, 18.03.1986 - 21 U 130/85 (https://dejure.org/1986,3103)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.03.1986 - 21 U 130/85 (https://dejure.org/1986,3103)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. März 1986 - 21 U 130/85 (https://dejure.org/1986,3103)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 631; BGB § 164; BGB § 812; BGB § 242

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kosten der durch einen Architekten veranlaßten Mängelbeseitigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 1400
  • MDR 1986, 585
  • VersR 1986, 1125
  • BauR 1987, 468
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Nürnberg, 03.08.2011 - 12 U 1143/06

    Produkthaftung: Ersatzfähigkeit der bei einer Rückrufaktion entstandenen

    Schon deshalb geht es nicht um eine Erweiterung der vertraglichen Gewährleistungshaftung für Sachmängel, sondern nur um die Haftung für Schadensfolgen, die aus dem gefahrschaffenden Tun des Herstellers dem Verbraucher an seinen deliktisch geschützten Rechten und Gütern erwachsen (BGH, Urteil vom 17.03.1981 - VI ZR 191/79, BGHZ 80, 186 - Apfelschorf I; Urteil vom 07.12.1993 - VI ZR 74/93, NJW 1994, 517; vgl. OLG Karlsruhe ZfSch 1987, 5; BGH, Beschluss vom 18.03.1986 - VI ZR 289/85, VersR 1986, 1125).
  • OLG Köln, 17.11.2004 - 11 U 53/04

    Vergütung des Architekten bei erkennbarer Verpflichtung zur Einhaltung eines

    Eine Hinweis- und Warnpflicht des Architekten entfällt freilich, wenn die Verteuerung für den Bauherren erkennbar bereits aus den Gesamtumständen zu ersehen ist (Senat NJW-RR 1993, 986, 987; OLG Stuttgart NJW-RR 1987, 913, 914 = BauR 1987, 468; Werner/Pastor Rdnr. 1785 a.E. und 1794).
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   BGH, 18.03.1986 - VI ZR 289/85   

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https://dejure.org/1986,10042
BGH, 18.03.1986 - VI ZR 289/85 (https://dejure.org/1986,10042)
BGH, Entscheidung vom 18.03.1986 - VI ZR 289/85 (https://dejure.org/1986,10042)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Produzentenhaftung - Ansprüche gegen den Hersteller - Mangelhaftes Zuliefererteil - Rückrufanspruch - Austauschanspruch - Integritätsinteresse

Papierfundstellen

  • VersR 1986, 1125
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus BGH, 18.03.1986 - VI ZR 289/85
    Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch die Richter Dr. Kullmann, Dr. Ankermann, Bischoff, Dr. Schmitz und Dr. Rinne am 18. März 1986 gemäß § 554 b Abs. 1 ZPO in der Auslegung durch das Bundesverfassungsgericht (Beschluß vom 11. Juni 1980 - 1 PBvU 1/79 - NJW 1981, 39).
  • OLG Nürnberg, 03.08.2011 - 12 U 1143/06

    Produkthaftung: Ersatzfähigkeit der bei einer Rückrufaktion entstandenen

    Schon deshalb geht es nicht um eine Erweiterung der vertraglichen Gewährleistungshaftung für Sachmängel, sondern nur um die Haftung für Schadensfolgen, die aus dem gefahrschaffenden Tun des Herstellers dem Verbraucher an seinen deliktisch geschützten Rechten und Gütern erwachsen (BGH, Urteil vom 17.03.1981 - VI ZR 191/79, BGHZ 80, 186 - Apfelschorf I; Urteil vom 07.12.1993 - VI ZR 74/93, NJW 1994, 517; vgl. OLG Karlsruhe ZfSch 1987, 5; BGH, Beschluss vom 18.03.1986 - VI ZR 289/85, VersR 1986, 1125).
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   OLG Hamm, 20.09.1985 - 26 U 33/85   

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https://dejure.org/1985,3356
OLG Hamm, 20.09.1985 - 26 U 33/85 (https://dejure.org/1985,3356)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.09.1985 - 26 U 33/85 (https://dejure.org/1985,3356)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. September 1985 - 26 U 33/85 (https://dejure.org/1985,3356)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 1943
  • NVwZ 1986, 695 (Ls.)
  • VersR 1986, 1125
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • VG Münster, 27.06.2003 - 1 K 3065/02

    Voraussetzungen des Vorliegens eines Zahlungsanspruchs einer Trägerin einer

    I S. 101 = BASS 14 - 12 Nr. 2, a. A. wegen fehlender Vertretungsmacht aus § 20 Abs. 2 SchVG NRW zum Abschluss eines Beherbergungsvertrags im Namen des Schulträgers OLG Hamm, Urteil vom 20. September 1985 - 26 U 33/85 -, NJW 1986 S. 1943; wohl auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 18. Oktober 1984 - 18 U 68/84 - einen Vertragsschluss im Namen der Schüler annehmend OLG Frankfurt, Urteil vom 23. Januar 1986 - 1 U 40/85 -, NJW 1986 S. 583.
  • OLG Köln, 07.10.1998 - 5 U 174/97

    Einstandspflicht des Ehegatten für die Kosten der Behandlung bei

    Im Übrigen wird nach Auffassung des Senats für die Begründung einer eigenen Haftung zudem eine zweite Unterschrift des Vertreters zu verlangen sein (so auch OLG Frankfurt/Main NJW 1986, 1943).
  • AG Köln, 18.08.2014 - 142 C 601/13

    Kein Anspruch einer Lehrerin gegen Schulträger auf umbuchungsbedingte Mehrkosten

    Dementsprechend wird bei Klassenfahrten ohne Hinzutreten weiterer Umstände allgemein angenommen, dass der eine solche Fahrt anmeldende Lehrer in der Regel als Vertreter der mitfahrenden Schüler bzw. deren gesetzlicher Vertreter handelt (Führich. Reiserecht, 6.Aufl., Rn 118; OLG Hamm, NJW 1986, 1943; OLG Frankfurt NJW 1986, 1941 f.) Es kann - für den Reiseveranstalter in der Regel auch erkennbar - nicht angenommen werden, dass der Lehrer eine eigene Zahlungspflicht über die bei einer grossen Gruppe hohen Reisekosten eingehen will, vielmehr liegt es nahe, dass diejenigen, die mitreisen, zur Zahlung ihres Reisepreisanteiles verpflichte werden sollen, zumal sie als Mitreisende auch ein Interesse daran haben, eigene Ansprüche gegen den Veranstalter auf Durchführung der Reise zu halten.
  • OLG Düsseldorf, 24.02.2011 - 10 U 39/09

    Kommunalrechtliche Vertretungsvorschriften und Haftung aus GoA oder

    Sind diese - wie hier in § 43 Abs. 1 KrO NW - zum Schutz der öffentlich-rechtlichen Körperschaft an bestimmte Förmlichkeiten geknüpft, so kann eine unter Missachtung dieser Förmlichkeiten abgegebene Verpflichtungserklärung auch unabhängig von dem unmissverständlichen Wortlaut des § 43 Abs. 4 KrO NW nicht unter Rechtscheingesichtspunkten als bindend behandelt werden (BGHZ 92, 164, 174 = NJW 1985, 1778, 1780; BGH NJW 1984, 606, 607; NJW 95, 3389, 3390: OLG Hamm NJW 86, 1943, 1944; OLG Celle aaO.).
  • LG Bonn, 12.02.2007 - 1 O 99/06

    Schadensersatzanspruch gegen eine Stadt wegen Beschädigung eines Reisebusses

    So war bereits für § 20 Abs. 2 des Schulverwaltungsgesetzes O (a.F.) anerkannt, dass der Abschluss eines Beherbergungsvertrages nicht mehr zu den "laufenden schulischen Angelegenheiten" gehört (vgl. OLG Hamm, NJW 1986, 1943).
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   OLG Karlsruhe, 30.05.1985 - 4 U 246/83   

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https://dejure.org/1985,12354
OLG Karlsruhe, 30.05.1985 - 4 U 246/83 (https://dejure.org/1985,12354)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 30.05.1985 - 4 U 246/83 (https://dejure.org/1985,12354)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 30. Mai 1985 - 4 U 246/83 (https://dejure.org/1985,12354)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VersR 1986, 1125
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 16.12.2008 - VI ZR 170/07

    Grenzen außervertraglicher Herstellerpflichten bei Produkten mit

    Ein solcher Fall liegt nicht vor, wenn, wie hier, der Schadenseintritt schon dadurch ohne weiteren Aufwand vermeidbar ist, dass der umfassend über die Gefährdung informierte Abnehmer oder Benutzer auf die Benutzung der gefährlichen Sache verzichtet (vgl. Stoll, JZ 1983, 501, 503 f.; ders., Festschrift Lange, 1992, S. 729, 739, 745 f.; Foerste, aaO, § 39, Rn. 2 ff.; ders., DB 1999, 2199, 2200; Rolland, Produkthaftungsrecht, Teil II, Rn. 50 f.; Koch, Produkthaftung, 1995, S. 353: anders OLG Karlsruhe, VersR 1986, 1125, 1127; OLG München, VersR 1992, 1135 ; G. Hager, AcP 184 [1984], 413, 422 ff.; Schwenzer, aaO, S. 1060 f.; Graf von Westphalen, DB 1990, 1370 ).
  • OLG Düsseldorf, 31.05.1996 - 22 U 13/96

    Darlehenslast bei Geltendmachung eines Produktfehlers

    Nach der Entscheidung des OLG Karlsruhe im Versicherungsrecht 1986, 1125, 1127 wäre die von der Fa. Porsche AG durchgeführte Rückrufaktion als Maßnahme der Schadensvorsorge nur dann gerechtfertigt gewesen, wenn sie der Abwendung einer nahe bevorstehenden oder typischerweise zu erwartenden Gefahr der Schädigung des Eigentums der Endabnehmer gedient hätte, vgl. auch Münchener Kommentar, BGB , 3. Aufl., Vor § 249 Rdnr. 75; Staudinger-Medicus, BGB , 12. Aufl., § 249 Rdnr. 115; Palandt-Heinrichs, BGB , 55. Aufl., Vor § 249 Rdnr. 43. Dabei wären die nach dem Vortrag der Klägerin ohnehin schadhaften Kunststoff-Kugelpfannen bei der Frage der Gefährdung des Eigentums der Endabnehmer außer Betracht zu lassen, da dieser Stoff gleich mit dem Schaden wäre, vgl. BGHZ 86, 256, 260 f; BGHZ 67, 359, 364 f; OLG Karlsruhe VersR 1986, 1125, 1126.

    Denn selbst dann wäre der Schaden nicht ersatzfähig, der sich mit dem Unwert, welcher der Sache wegen ihrer Mangelhaftigkeit von Anfang an schon bei ihrem Erwerb anhaftete, decken würde, vgl. BGHZ 86, 256, 259 OLG Stuttgart NJW 1967, 572; OLG Karlsruhe Versicherungsrecht 1986, 1125 f.

  • OLG Düsseldorf, 16.03.2007 - 17 U 11/06

    Zur Produkthaftung wegen verendeter Hunde aufgrund der in einem Düngemittel

    Ersatzansprüche gehen aber nicht nur auf Ersatz eines eingetretenen Schadens, sie umfassen auch den Anspruch der Endabnehmer auf Maßnahmen zur Vermeidung weiterer Schadensfälle, wie etwa eine Rückholung bereits ausgelieferter fehlerhafter Produkte (vgl. BGHZ 32, 280 ff.; Oberlandesgericht Karlsruhe VersR 1986, 1125 ff; Oberlandesgericht München VersR 1992, 1135 f.).
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   OLG Frankfurt, 13.05.1985 - 1 U 164/84   

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https://dejure.org/1985,11215
OLG Frankfurt, 13.05.1985 - 1 U 164/84 (https://dejure.org/1985,11215)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.05.1985 - 1 U 164/84 (https://dejure.org/1985,11215)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. Mai 1985 - 1 U 164/84 (https://dejure.org/1985,11215)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Amtshaftung für Schäden durch Regenfälle mit Kanalrückstau; Unterdimensionierung einer Kanalisation

  • VersR (via Owlit)

    BGB § 839

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1986, 1125
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Dresden, 16.10.1998 - 6 U 1049/98

    Schadensersatz; Grundstück; Überschwemmung; Kanalisation; Haftpflicht

    Ebenfalls ist entgegen der Auffassung des Landgerichtes die Anwendung von § 2 Abs. 1 HPflG nicht deswegen ausgeschlossen, weil die Schäden ihren Grund darin haben, dass in der Anlage der Beklagten ein Rückstau entstanden war (so wohl OLG Düsseldorf, U. v. 12.11.1981, Az: 18 U 190/78, VersR 1982, 857; OLG Frankfurt/Main, U. v. 13.05.1985, Az: 1 U 164/84, VersR 1986, 1125; zum Streitstand: Filthaut, a. a. O., § 2 Rdnr. 27).
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