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   BGH, 05.03.1986 - IVa ZR 63/84   

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BGH, 05.03.1986 - IVa ZR 63/84 (https://dejure.org/1986,1199)
BGH, Entscheidung vom 05.03.1986 - IVa ZR 63/84 (https://dejure.org/1986,1199)
BGH, Entscheidung vom 05. März 1986 - IVa ZR 63/84 (https://dejure.org/1986,1199)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ausschluß des Ausgleichsanspruchs - Leistungsfreiheit - Doppelversicherer

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 768
  • MDR 1986, 738
  • VersR 1986, 380
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.03.1981 - IVa ZR 75/80

    Versagung eines Ausgleichsanspruchs nach Auszahlung einer Versicherungsleistung

    Auszug aus BGH, 05.03.1986 - IVa ZR 63/84
    Deshalb kann sich der Versicherer gegenüber dem Zweitversicherer in gleicher Weise auf Leistungsfreiheit nach § 11 VGB berufen, wie gegenüber dem Versicherungsnehmer (im Ergebnis ebenso BGH VersR 1981, 625, 626).

    Das reicht zu der Annahme aus, daß das Unterlassen der Anzeige nicht folgenlos geblieben ist (BGH VersR 1981, 625, 626 m.N. für einen Fall der Verletzung der Aufklärungspflicht nach Eintritt des Versicherungsfalles).

  • BGH, 28.02.1963 - II ZR 8/60

    Verwendungsklausel nach AKB und Prämie

    Auszug aus BGH, 05.03.1986 - IVa ZR 63/84
    In diesem Fall ist eine Kündigung nach § 6 Abs. 1 Satz 2, 3 VVG entbehrlich (Prölss/Martin aaO § 6 Anm. 10; BGH Urteil vom 28.2.1963 - II ZR 8/60, VersR 1963, 426, 428).
  • BGH, 13.11.1980 - IVa ZR 23/80

    Kündigung und Leistungsfreiheit des Krankenversicherers

    Auszug aus BGH, 05.03.1986 - IVa ZR 63/84
    Für ihre Verletzung gilt § 6 Abs. 2 VVG , der die Verletzung von Obliegenheiten zur Verminderung der versicherten objektiven Gefahr betrifft, an sich nicht (vgl. BGHZ 79, 6; Prölss/Martin, VVG 23. Aufl. § 6 Anm. 9 B a).
  • BGH, 13.09.2006 - IV ZR 273/05

    Zum Regressverzicht des Gebäudeversicherers des Vermieters bei leicht

    Im Urteil vom 5. März 1986 (IVa ZR 63/84 - VersR 1986, 380 unter 1) hat der Senat ausdrücklich offen gelassen, ob für die Ausgleichspflicht nach § 59 Abs. 2 VVG grundsätzlich auf den Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalles abzustellen sei, wofür Prölss/Martin mit beachtlichen Gründen einträten.
  • BGH, 03.06.1992 - IV ZR 127/91

    Leistungsfreiheit des Versicherers in der Kreditversicherung

    Eine weitere Kündigung wäre dann nur eine überflüssige Formalität (vgl. BGH, Urteile vom 5. März 1986 - IVa ZR 63/84 - VersR 1986, 380 unter 3; vom 28. Februar 1963 - II ZR 8/60 - VersR 1963, 426, 428).
  • BGH, 20.01.2010 - IV ZR 24/09

    Schaustellerkaskoversicherung: Verletzung der Obliegenheit zur ständigen

    Auch könnte dem Zweck der Kündigungsobliegenheit nicht mehr Rechnung getragen werden, der darin liegt, dem Versicherer die Möglichkeit zu nehmen, mit dem Einwand der Leistungsfreiheit bis zum nächsten Versicherungsfall zu warten, gleichwohl aber inzwischen in den Genuss der Prämie zu kommen, bzw. dem Versicherungsnehmer gegenüber klarzustellen, dass er den Verstoß gegen die Obliegenheit für so schwerwiegend ansieht, dass er sich zu einer Kündigung veranlasst sieht (vgl. Senat in BGHZ 118, 275, 280 f.; Urteile vom 5. März 1986 - IVa ZR 63/84 - VersR 1986, 380 unter 3; vom 22. Juni 1988 - IVa ZR 25/87 - VersR 1988, 1013 unter II 2; vgl. ferner BGH, Urteil vom 28. Februar 1963 - II ZR 8/60 - VersR 1963, 426 unter II).
  • OLG Celle, 19.03.2009 - 8 U 228/08

    Doppelversicherung; Sonderbedingungen zur Haftpflicht und Fahrzeugversicherung

    Das bedeutet, dass insoweit kein Ausgleichsanspruch besteht, als der in Regress genommene Versicherer, hier die Beklagte, gegenüber dem Versicherungsnehmer im Zeitpunkt des Versicherungsfalls leistungsfrei ist (vgl. BGH, VersR 1986, 380, unter 1).
  • OLG Saarbrücken, 31.05.2006 - 5 U 267/04

    Arbeitsunfähigkeit der versicherten Person nach § 1 Abs. 3 MB/KT 78

    Allerdings wird in der Rechtsprechung - wenn auch im Hinblick auf die in § 9 Abs. 6 MB/KT geregelte Obliegenheit, eine "Doppelversicherung" nur mit Einwilligung des Versicherers abzuschließen oder zu erhöhen - erörtert, ob ungeachtet des § 6 Abs. 1 VVG, der die Leistungsfreiheit des Versicherers bei der Verletzung von anderen als gefahrsteuernden Obliegenheiten nicht von Kausalitäts- oder Relevanzüberlegungen abhängig macht, der Krankentagegeldversicherer sich nicht auf Leistungsfreiheit berufen darf, wenn den Versicherungsnehmer kein schweres Verschulden trifft oder die Obliegenheitsverletzung für den Eintritt des Versicherungsfalls oder die Höhe der zu erbringenden Leistung keinerlei Bedeutung hatte (vgl. BGH, Urt. v. 28.04.1971 - IV ZR 174/69 - VersR 71, 662 ff ; Urt. v. 13.11.1980 - IVa ZR 23/80 - NJW 81, 746; Urt. v. 05.03.1986 - IVa ZR 63/84 - VersR 86, 380; insgesamt bejahend: Prölss/Martin/Prölss, a.a.O., § 6 Rdnr. 95; insgesamt ablehnend: Römer/Langheid/Römer, VVG, § 6 Rdnr. 28 ff).
  • BGH, 04.10.1989 - IVa ZR 220/87

    Wirksamkeit einzelner Musterbedingungen des Verbandes der privaten

    An anderer Stelle hat der Senat jedoch klargestellt, daß § 6 Abs. 2 VVG, der die Verletzung von Obliegenheiten zur Verminderung der versicherten objektiven Gefahr betrifft, für die Verletzung der Obliegenheit zur Minderung der Vertragsgefahr (subjektives Risiko) an sich nicht gilt (BGH Urteil vom 5.3.1986 - IVa ZR 63/84 - VersR 1986, 380, 381 unter 2d zu § 11 VGB).
  • OLG Frankfurt, 15.04.2021 - 22 U 28/19

    Ausgleich zwischen Haftpflichtversicherern: Unfall durch Gespann aus Lkw und

    Beide Seiten gehen zutreffend davon aus, dass Leistungen, zu denen der Versicherer nicht verpflichtet war, insbesondere Kulanz- und irrtümliche Leistungen, beim Gesamtschuldnerausgleich außer Betracht bleiben (BGH VersR 1981, 625, 626; 1986, 380, 381; BK/Schauer § 59 Rn. 25; HK-VVG/Brambach § 78 Rn. 19).

    Dieser wird durch die Zahlung des Versicherers nicht gebunden und kann sich auf die fehlende Erforderlichkeit berufen (BGH NJW-RR 1986, 768).

  • OLG Naumburg, 05.02.2004 - 4 U 158/03

    Zum Versicherungsschutz für eine mitversicherte Person aus einer vorläufigen

    Die zur Erhaltung der Leistungsfreiheit erforderliche Kündigung ist deshalb dann nicht erforderlich, wenn das versicherte Interesse bei Kenntniserlangung des Versicherers von der Obliegenheitsverletzung bereits dauernd und vollständig weggefallen (BGH, a.a.O, VersR 1985, 775, 776) oder das Versicherungsverhältnis bereits beendet ist (BGH, VersR 1963, 426; 1986, 380, 381).
  • OLG Hamm, 23.09.1998 - 20 U 25/98

    Vertragsbeendigung vor Versicherungsfall durch Eintritt einer auflösenden

    Eine Kündigungserklärung der Beklagten war entbehrlich, weil der Versicherungsschutz bis längstens 04.02.1996 Geltung hatte und damit bereits innerhalb der Monatsfrist des § 6 Abs. 1 S. 3 VVG endete (vgl. BGH VersR 1992, 1089, 1090; 1986, 380, 381; Senat VersR 1988, 371).
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