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   BGH, 28.01.1986 - VI ZR 30/85   

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BGH, 28.01.1986 - VI ZR 30/85 (https://dejure.org/1986,1200)
BGH, Entscheidung vom 28.01.1986 - VI ZR 30/85 (https://dejure.org/1986,1200)
BGH, Entscheidung vom 28. Januar 1986 - VI ZR 30/85 (https://dejure.org/1986,1200)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Arbeitgeber - Sozialkassen des Baugewerbes - Winterbauumlage

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 512
  • MDR 1986, 572
  • VersR 1986, 650
  • BauR 1986, 475
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Oldenburg, 23.04.1975 - 8 U 227/74

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Ersatz des gesamten Erwerbsschadens; Übergang von

    Auszug aus BGH, 28.01.1986 - VI ZR 30/85
    Entscheidend ist, ob es sich um zum Bruttolohn hinzutretende Leistungen des Arbeitgebers für den Arbeitnehmer und damit um einen Vorteil handelt, der diesem aus seiner Arbeit zufließt und ausschließlich ihm zugute kommt (vgl. Senatsurteil vom 27. April 1965 - VI ZR 124/64 - VersR 1965, 620, 621; OLG Oldenburg, VersR 1975, 719).

    Rechtsfehlerfrei betrachtet das Berufungsgericht aber auch die Beiträge, die der Kläger an die Einzugsstelle für die Sozialkassen des Baugewerbes in Höhe von 18, 1 % des an die bei dem Verkehrsunfall vom 2. März 1982 arbeitsunfähig gewordenen Arbeiter fortgezahlten Lohnes abgeführt hat, als anteiliges Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld in diesem Sinne (so im Ergebnis auch OLG Oldenburg VersR 1975, 719; KG, DAR 1977, 217; LG Berlin VersR 1973, 570; a.A. LG Köln, VersR 1972, 1181; LG Koblenz, VersR 1976, 102; LG Karlsruhe VersR 1983, 1065; Kaiser/Dunkl, Die Entgeltzahlung im Krankheitsfalle, 2. Aufl., S. 193).

    Auch insoweit handelt es sich um Entgelt für die Arbeitsleistung dieser Arbeitnehmer (vgl. auch LG Berlin VersR 1973, 570; OLG Oldenburg VersR 1975, 719; KG, DAR 1977, 217, a.A. LG Köln, LG Koblenz aaO; Kaiser/Dunkl, aaO, Rdn. 28; Schulte-Mimberg/Sabel, aaO, S. 193).

  • BGH, 04.07.1972 - VI ZR 114/71

    Abtretung des Anspruchs eines Angestellten auf bezahlten Urlaub

    Auszug aus BGH, 28.01.1986 - VI ZR 30/85
    Deshalb konnte der Senat auch in der Entscheidung BGHZ 59, 109, 113 f. ein in § 4 LFZG nicht genanntes anteiliges Urlaubsentgelt als übergangsfähig ansehen.

    Wie das Berufungsgericht zutreffend ausführt und wie bereits vorstehend unter 1b) erwähnt ist, hat der erkennende Senat bereits im BGHZ 59, 109, 113 f. entschieden, daß das auf die Zeit der Arbeitsunfähigkeit entfallende und vom Arbeitgeber (später) gezahlte Urlaubsgeld anteilig zum Arbeitsentgelt i.S. des Lohnfortzahlungsgesetzes gehört (vgl. auch Anm. Nüßgens zu diesem Urteil in LM § 249 (Cb) BGB Nr. 18).

  • BGH, 11.11.1975 - VI ZR 128/74

    Erstattungsfähigkeit von Beiträgen des Arbeitgebers zur Berufsgenossenschaft

    Auszug aus BGH, 28.01.1986 - VI ZR 30/85
    Da somit § 4 LFZG an einen Verdienstausfallschaden des verletzten Arbeitnehmers anknüpft, ist für die Beantwortung der Frage, ob vom Arbeitgeber gezahlte Beiträge von dieser Vorschrift erfaßt werden, wie dies auch das Berufungsgericht getan hat, jede einzelne Leistung allein danach zu bewerten, ob sie ein Entgelt für die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers darstellt und sie somit haftungsrechtlich dessen Erwerb i. S. des § 842 BGB zuzurechnen ist (Senatsurteil vom 11. November 1975 - VI ZR 128/74 - VersR 1976, 340 ).

    Der Arbeitgeber erbringt die Leistung nicht, wie die Beiträge zur Berufsgenossenschaft, aufgrund seiner Mitgliedschaft in einem genossenschaftlichen Verbund der Arbeitgeber nach einem Umlagensystem, das auf die Teilhabe seines Unternehmens an der Risikogemeinschaft der Arbeitgeber zugeschnitten ist, mit der Folge, daß diese Beiträge nicht dem Erwerb des Arbeitnehmers i.S. des § 842 BGB zuzurechnen sind und deshalb nicht von § 4 LFZG erfaßt werden (Senatsurteile vom 11. November 1975 - VI ZR 128/74 - aaO und vom 13. Juli 1976 - VI ZR 230/75 - VersR 1976, 1158, 1159).

  • LG Berlin, 12.10.1972 - 4 O 222/72
    Auszug aus BGH, 28.01.1986 - VI ZR 30/85
    Rechtsfehlerfrei betrachtet das Berufungsgericht aber auch die Beiträge, die der Kläger an die Einzugsstelle für die Sozialkassen des Baugewerbes in Höhe von 18, 1 % des an die bei dem Verkehrsunfall vom 2. März 1982 arbeitsunfähig gewordenen Arbeiter fortgezahlten Lohnes abgeführt hat, als anteiliges Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld in diesem Sinne (so im Ergebnis auch OLG Oldenburg VersR 1975, 719; KG, DAR 1977, 217; LG Berlin VersR 1973, 570; a.A. LG Köln, VersR 1972, 1181; LG Koblenz, VersR 1976, 102; LG Karlsruhe VersR 1983, 1065; Kaiser/Dunkl, Die Entgeltzahlung im Krankheitsfalle, 2. Aufl., S. 193).

    Auch insoweit handelt es sich um Entgelt für die Arbeitsleistung dieser Arbeitnehmer (vgl. auch LG Berlin VersR 1973, 570; OLG Oldenburg VersR 1975, 719; KG, DAR 1977, 217, a.A. LG Köln, LG Koblenz aaO; Kaiser/Dunkl, aaO, Rdn. 28; Schulte-Mimberg/Sabel, aaO, S. 193).

  • LG Köln, 20.12.1971 - 19 O 87/71
    Auszug aus BGH, 28.01.1986 - VI ZR 30/85
    Rechtsfehlerfrei betrachtet das Berufungsgericht aber auch die Beiträge, die der Kläger an die Einzugsstelle für die Sozialkassen des Baugewerbes in Höhe von 18, 1 % des an die bei dem Verkehrsunfall vom 2. März 1982 arbeitsunfähig gewordenen Arbeiter fortgezahlten Lohnes abgeführt hat, als anteiliges Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld in diesem Sinne (so im Ergebnis auch OLG Oldenburg VersR 1975, 719; KG, DAR 1977, 217; LG Berlin VersR 1973, 570; a.A. LG Köln, VersR 1972, 1181; LG Koblenz, VersR 1976, 102; LG Karlsruhe VersR 1983, 1065; Kaiser/Dunkl, Die Entgeltzahlung im Krankheitsfalle, 2. Aufl., S. 193).
  • BGH, 27.04.1965 - VI ZR 124/64

    Umfang des Anspruchs auf Ersatz des Erwerbsschadens eines vorübergehend

    Auszug aus BGH, 28.01.1986 - VI ZR 30/85
    Entscheidend ist, ob es sich um zum Bruttolohn hinzutretende Leistungen des Arbeitgebers für den Arbeitnehmer und damit um einen Vorteil handelt, der diesem aus seiner Arbeit zufließt und ausschließlich ihm zugute kommt (vgl. Senatsurteil vom 27. April 1965 - VI ZR 124/64 - VersR 1965, 620, 621; OLG Oldenburg, VersR 1975, 719).
  • BGH, 13.07.1976 - VI ZR 230/75

    Güterwagen - Bundesbahn - Entladen - Einhaltung der EBBO - Revision -

    Auszug aus BGH, 28.01.1986 - VI ZR 30/85
    Der Arbeitgeber erbringt die Leistung nicht, wie die Beiträge zur Berufsgenossenschaft, aufgrund seiner Mitgliedschaft in einem genossenschaftlichen Verbund der Arbeitgeber nach einem Umlagensystem, das auf die Teilhabe seines Unternehmens an der Risikogemeinschaft der Arbeitgeber zugeschnitten ist, mit der Folge, daß diese Beiträge nicht dem Erwerb des Arbeitnehmers i.S. des § 842 BGB zuzurechnen sind und deshalb nicht von § 4 LFZG erfaßt werden (Senatsurteile vom 11. November 1975 - VI ZR 128/74 - aaO und vom 13. Juli 1976 - VI ZR 230/75 - VersR 1976, 1158, 1159).
  • BSG, 20.04.1977 - 7 RAr 55/75

    Anspruch auf Wintergeld - Verfahren - Betriebsvertretung - Notwendige Beiladung -

    Auszug aus BGH, 28.01.1986 - VI ZR 30/85
    Der Gesetzgeber wollte mit diesem System der Winterbauförderung die Bauunternehmer von Winterbaumehrkosten entlasten und dadurch eine Steigerung der Bauproduktion im Winter und infolgedessen eine gleichmäßigere Verteilung der Bautätigkeit auf alle Jahreszeiten, verbunden mit einer zunehmenden Sicherung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft, erreichen (vgl. Knigge/Ketelsen/Marschall/Wittrock, Kommentar zum Arbeitsförderungsgesetz , § 74 Anm. 35; vgl. auch BSG, Urt. v. 20. April 1977 - 7 Rar 55/75 - SozR 4100 § 80 [ AFG ] Nr. 1).
  • LG Koblenz, 26.11.1974 - 6 S 342/73
    Auszug aus BGH, 28.01.1986 - VI ZR 30/85
    Rechtsfehlerfrei betrachtet das Berufungsgericht aber auch die Beiträge, die der Kläger an die Einzugsstelle für die Sozialkassen des Baugewerbes in Höhe von 18, 1 % des an die bei dem Verkehrsunfall vom 2. März 1982 arbeitsunfähig gewordenen Arbeiter fortgezahlten Lohnes abgeführt hat, als anteiliges Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld in diesem Sinne (so im Ergebnis auch OLG Oldenburg VersR 1975, 719; KG, DAR 1977, 217; LG Berlin VersR 1973, 570; a.A. LG Köln, VersR 1972, 1181; LG Koblenz, VersR 1976, 102; LG Karlsruhe VersR 1983, 1065; Kaiser/Dunkl, Die Entgeltzahlung im Krankheitsfalle, 2. Aufl., S. 193).
  • BGH, 22.11.2016 - VI ZR 40/16

    Haftung und Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Verletzung eines Arbeitnehmers als

    (a) In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass Urlaubsgeld und Urlaubsentgelt Entgelte für die geleistete Arbeit darstellen, die zum Verdienst des Arbeitnehmers gehören und die der Arbeitgeber deshalb im Wege des Schadensersatzes - sobald die Forderung auf ihn übergegangen ist bzw. ihm übertragen wurde - gegen den Schädiger geltend machen kann (Senatsurteile vom 13. August 2013 - VI ZR 389/12, VersR 2013, 1274 Rn. 15 [Urlaubsentgelt]; vom 28. Januar 1986 - VI ZR 30/85, VersR 1986, 650, 651 [Urlaubsgeld]; vom 4. Juli 1972 - VI ZR 114/71, BGHZ 59, 109, 111 ff. [Urlaubsentgelt]).
  • BGH, 07.05.1996 - VI ZR 102/95

    Umfang des Schadensersatzes bei unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit

    Sie gehört zum Verdienst des Arbeitnehmers und kann daher im Wege des Schadensersatzes nach Forderungsübergang vom Arbeitgeber oder Dienstherrn gegen den Schädiger geltend gemacht werden, wie dies der Senat auch für das Urlaubsgeld angenommen hat (Urteil vom 28. Januar 1986 - VI ZR 30/85 - VersR 1986, 650, 651).
  • AG Kerpen, 02.03.2012 - 104 C 257/11

    Darstellung der Arbeitgeberbeiträge zur Rentenversicherung als vom Arbeitnehmer

    Einigkeit herrscht in der Rechtsprechung und Literatur darüber, dass § 6 Abs. 1 EFZG (früher: § 4 LohnFG) "keine abschließende Aufzählung der übergangsfähigen Lohnnebenkosten enthält" (vgl. dazu nur BGH, Urteil vom 28.1.1986 - VI ZR 30/85 - NJW 1986, 512 [513]).

    Nach der ganz herrschenden Meinung ist die Abgrenzung ("Welche Leistungen stellen einen ersatzfähigen Schaden beim Arbeitgeber dar?") im übrigen in der Weise durchzuführen, dass für jede einzelne Leistung eine Differenzierung danach vorgenommen werden muss, ob sie im Interesse des Arbeitnehmers erbracht wurde und ihm zugute kommen soll, weil er sie durch seine Arbeitsleistung erworben hat und sie deshalb ein Entgelt dafür darstellt (vgl. BGH, Urteil vom 28.1.1986 - VI ZR 30/85 - , NJW-RR 1986, 512).

    Zutreffend hat dazu der BGH ausgeführt, dass der Gesetzgeber (damals noch für § 4 LohnFG) "mit der von ihm getroffenen Aufzählung lediglich die bereits vorher von der Rechtsprechung gewonnenen Ergebnisse zu der Frage des Anspruchs eines verletzten Arbeitnehmers auf Ersatz seines Erwerbsschadens billigen (wollte)" (vgl. BGH, Urteil vom 28.1.1986 - VI ZR 30/85 - NJW 1986, 512 [513]).

  • BGH, 07.07.1998 - VI ZR 241/97

    Ersatz von Aufwendungen für die betriebliche Altersversorgung eines geschädigten

    Dies hat der Senat in bezug auf Prämienzahlungen anerkannt, die der Arbeitgeber zur zusätzlichen Altersversorgung seiner Arbeitnehmer an eine Kapital-(Lebens-)Versicherung zahlt (Urteil vom 28. Januar 1986 - VI ZR 30/85 - VersR 1986, 650 zu 2 b)).
  • LAG Hessen, 09.12.1991 - 15 Sa 40/91

    Sozialkassentarifverträge des Baugewerbes ; Baugewerbe im tariflichen Sinne ;

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  • LG Nürnberg-Fürth, 31.03.1993 - 8 O 8800/92

    Anspruch eines Arbeitgebers auf Ersatz von aus einer Altersversorgungszusage an

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