Rechtsprechung
   BGH, 05.05.1986 - II ZR 102/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,3551
BGH, 05.05.1986 - II ZR 102/86 (https://dejure.org/1986,3551)
BGH, Entscheidung vom 05.05.1986 - II ZR 102/86 (https://dejure.org/1986,3551)
BGH, Entscheidung vom 05. Mai 1986 - II ZR 102/86 (https://dejure.org/1986,3551)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,3551) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verschulden an der Versäumung der Frist zur Einlegung der Revision - Gewährung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Revisionsfrist - Verzögerungen - Briefbeförderung - Prozesspartei - Ortsabwesenheit

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 233

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1986, 966
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 18.01.1984 - IVb ZB 112/83

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumung durch den

    Auszug aus BGH, 05.05.1986 - II ZR 102/86
    Da der Beklagte und seine erstinstanzlichen Prozeßbevollmächtigten am selben Ort ansässig sind, durften die Rechtsanwälte davon ausgehen, daß die Zustellung am nächsten Tag erfolgen werde (BGH, Beschluß vom 18. Januar 1984 - IVb ZB 112/83, Anw. Bl. 1985, 200; vom 3. Juli 1984 - VI ZB 7 + 8/84, VersR 1984, 871).

    Verzögerungen der Briefbeförderung und Zustellung sind dem Bürger nicht zuzurechnen (BVerfGE 62, 221, 337; BGH, Beschluß vom 18. Januar 1984 - IVb ZB 112/83, VersR 1984, 862).

  • BGH, 30.09.1958 - VIII ZR 133/57
    Auszug aus BGH, 05.05.1986 - II ZR 102/86
    Sie kann nur unter besonderen Voraussetzungen angenommen werden, etwa dann, wenn der Rechtsanwalt konkreten Anlaß zu der Sorge haben muß, seine Mitteilung sei verloren gegangen, oder wenn ihm der Standpunkt seines Mandanten, unter allen Umständen ein Rechtsmittel einzulegen, bereits bekannt ist (vgl. BGH, Beschluß vom 23. Januar 1963 - VIII ZB 19/62, LM Nr. 23 zu § 233 (Fc) ZPO; Urteil vom 30. September 1958 - VIII ZR 133/57, LM Nr. 38 zu § 232 ZPO).
  • BGH, 23.09.1981 - IVb ZB 758/81

    Wiedereinsetzung - Verschulden - Fristversäumnis - Verzögerung des Postverlaufs

    Auszug aus BGH, 05.05.1986 - II ZR 102/86
    Das gilt auch dann, wenn die Ursache der ungewöhnlichen Postverzögerung ungeklärt geblieben ist (BGH, Beschluß vom 23. September 1981 - IVb ZB 758/81, VersR 1981, 1160 f).
  • BGH, 19.10.1983 - VIII ZB 30/83

    Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand - Versäumen der Einspruchsfrist wegen

    Auszug aus BGH, 05.05.1986 - II ZR 102/86
    Nach der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofes (BVerfGE 34, 154, 156; 41, 332, 336; BGH, Beschluß vom 19. Oktober 1983 - VIII ZB 30/83, VersR 1984, 81 m.w.N.) ist die Partei nur bei längerer Ortsabwesenheit verpflichtet, in angemessener Weise Vorsorge dafür zu treffen, daß prozessuale Fristen, mit deren Ablauf in der Zwischenzeit zu rechnen ist, eingehalten werden können.
  • BGH, 20.03.1984 - VI ZR 78/83

    Ersatzpflichtiger Erwerbsschaden eines Arbeitslosen

    Auszug aus BGH, 05.05.1986 - II ZR 102/86
    Verzögerungen der Briefbeförderung und Zustellung sind dem Bürger nicht zuzurechnen (BVerfGE 62, 221, 337; BGH, Beschluß vom 18. Januar 1984 - IVb ZB 112/83, VersR 1984, 862).
  • BGH, 30.05.1985 - III ZB 10/85

    Verschulden des Prozessbevollmächtigten bei Versäumung der Rechtsmittelfrist -

    Auszug aus BGH, 05.05.1986 - II ZR 102/86
    Die Pflicht des Prozeßbevollmächtigten geht lediglich dahin, seine Partei so rechtzeitig von der Urteilszustellung in Kenntnis zu setzen, daß sie den Auftrag zur Rechtsmitteleinlegung auch unter Berücksichtigung einer ausreichenden Überlegungsfrist noch innerhalb der Rechtsmittelfrist erteilen kann (BGH, Beschluß vom 30. Mai 1985 - III ZB 10/85, VersR 1985 768).
  • BVerfG, 16.11.1972 - 2 BvR 21/72

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung der Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BGH, 05.05.1986 - II ZR 102/86
    Nach der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofes (BVerfGE 34, 154, 156; 41, 332, 336; BGH, Beschluß vom 19. Oktober 1983 - VIII ZB 30/83, VersR 1984, 81 m.w.N.) ist die Partei nur bei längerer Ortsabwesenheit verpflichtet, in angemessener Weise Vorsorge dafür zu treffen, daß prozessuale Fristen, mit deren Ablauf in der Zwischenzeit zu rechnen ist, eingehalten werden können.
  • BVerfG, 11.02.1976 - 2 BvR 849/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BGH, 05.05.1986 - II ZR 102/86
    Nach der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofes (BVerfGE 34, 154, 156; 41, 332, 336; BGH, Beschluß vom 19. Oktober 1983 - VIII ZB 30/83, VersR 1984, 81 m.w.N.) ist die Partei nur bei längerer Ortsabwesenheit verpflichtet, in angemessener Weise Vorsorge dafür zu treffen, daß prozessuale Fristen, mit deren Ablauf in der Zwischenzeit zu rechnen ist, eingehalten werden können.
  • BGH, 23.01.1963 - VIII ZB 19/62
    Auszug aus BGH, 05.05.1986 - II ZR 102/86
    Sie kann nur unter besonderen Voraussetzungen angenommen werden, etwa dann, wenn der Rechtsanwalt konkreten Anlaß zu der Sorge haben muß, seine Mitteilung sei verloren gegangen, oder wenn ihm der Standpunkt seines Mandanten, unter allen Umständen ein Rechtsmittel einzulegen, bereits bekannt ist (vgl. BGH, Beschluß vom 23. Januar 1963 - VIII ZB 19/62, LM Nr. 23 zu § 233 (Fc) ZPO; Urteil vom 30. September 1958 - VIII ZR 133/57, LM Nr. 38 zu § 232 ZPO).
  • BGH, 03.07.1984 - VI ZR 238/82

    Ölschaden - Mietgrundstück - Darlegungslast - Beweislast - PVV - Verschulden -

    Auszug aus BGH, 05.05.1986 - II ZR 102/86
    Da der Beklagte und seine erstinstanzlichen Prozeßbevollmächtigten am selben Ort ansässig sind, durften die Rechtsanwälte davon ausgehen, daß die Zustellung am nächsten Tag erfolgen werde (BGH, Beschluß vom 18. Januar 1984 - IVb ZB 112/83, Anw. Bl. 1985, 200; vom 3. Juli 1984 - VI ZB 7 + 8/84, VersR 1984, 871).
  • BGH, 25.10.2001 - IX ZR 19/99

    Pflichten des Rechtsanwalts nach Flucht in die Säumnis

    Nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen ist eine Verpflichtung zur Nachfrage zu bejahen, etwa wenn der Anwalt den Verlust seiner Mitteilung befürchten mußte oder wenn ihm der Standpunkt seines Mandanten, unter allen Umständen ein Rechtsmittel einlegen und durchführen zu wollen, aus bestimmten Umständen bekannt war (vgl. BGH, Beschl. v. 23. Januar 1963 - VIII ZB 19/62, VersR 1963, 435, 436; v. 5. Mai 1986 - II ZR 102/86, VersR 1986, 966, 967; v. 13. November 1991 - VIII ZB 29/91, VersR 1992, 898, 899).
  • BGH, 01.12.1994 - IX ZR 131/94

    Pflichten des Rechtsanwalts bei Auftrag zum Widerruf eines Vergleichs

    Sind diese Anforderungen nachweislich beachtet worden, so braucht die Partei regelmäßig nicht nachzuforschen, ob der Schriftsatz rechtzeitig eingegangen ist; auch muß sie nicht zusätzlich dafür sorgen, daß sie ihrerseits den rechtzeitigen Eingang des Schreibens bei Gericht urkundlich nachzuweisen vermag (vgl. BVerfGE 53, 25, 30; BGH, Beschl. v. 2. Februar 1983 - VIII ZB 1/83, NJW 1983, 1741; v. 11. Oktober 1989 - IVa ZB 7/89, aaO. S. 189 m.w.N.; ferner BGHZ 105, 116, 119; BGH, Beschl. v. 9. Oktober 1978 - VIII ZB 19/78, VersR 1978, 1162 f; v. 5. Mai 1986 - II ZR 102/86, VersR 1986, 966, 967 a.E.; v. 26. Mai 1986 - VIII ZB 18/86, VersR 1986, 1024, 1025; v. 20. Juni 1991 - VII ZB 18/90, BGHR ZPO § 233 Rechtsmittelauftrag 15).
  • BFH, 07.12.1995 - III R 12/91

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Bestimmung der von einem Steuerberater

    Die Sorgfaltspflichten eines Rechtsanwalts oder Steuerberaters verlangen grundsätzlich, den Mandanten vom Inhalt einer gegen ihn ergangenen Entscheidung sowie über die Möglichkeiten, gegen sie Rechtsbehelfe zu ergreifen, und die dabei einzuhaltenden Fristen so rechtzeitig zu unterrichten, daß er ausreichend Zeit hat, sich über die Einlegung eines Rechtsbehelfs schlüssig zu werden (vgl. z. B. BGH-Beschlüsse vom 1. Oktober 1992 IX ZB 41/92, Versicherungsrecht -- VersR -- 1993, 630, und vom 5. Mai 1986 II ZR 102/86, VersR 1986, 966).

    Hat der Rechtsanwalt seine Partei hierüber -- auch nur durch einfachen Brief -- unterrichtet, gehört es jedoch nach der ständigen Rechtsprechung des BGH nicht zu der erforderlichen und dem Rechtsanwalt zumutbaren Sorgfalt, grundsätzlich bei Schweigen des Mandanten Nachfrage zu halten (BGH-Beschluß vom 13. November 1991 VIII ZB 29/91, VersR 1992, 898; BGH-Entscheidungen vom 30. September 1958 VIII ZR 133/57, VersR 1958, 789; vom 23. Januar 1963 VIII ZB 19/62, VersR 1963, 435; vom 14. November 1984 VIII ZR 180/84, VersR 1985, 90, und in VersR 1986, 966).

  • BGH, 02.03.1988 - IVa ZR 218/87

    Pflichten des Verkehrsanwalts hinsichtlich der verkündeten Entscheidung -

    Eine solche Pflicht besteht regelmäßig nicht (BGH Beschluß vom 5.5.1986 - II ZR 102/86 - VersR 1986, 966); sie kann - je nach Sachlage - nur bei Hinzutreten besonderer Umstände in Betracht gezogen werden (vgl. BGH Beschluß vom 14.11.1984 - VIII ZR 180/84 - VersR 1985, 90; Beschluß vom 14.5.1981 - VI ZB 39/80 - VersR 1981, 834), die hier fehlen.

    Daß der Ehemann der Beklagten die Prozeßführung der Prozeßbevollmächtigten bemängelt hatte, mußte dieser noch nicht die Überzeugung vermitteln, die Beklagte wolle auf jeden Fall Berufung einlegen, und gab deshalb noch keinen Anlaß zu einer Rückfrage (vgl. den genannten Beschluß VersR 1986, 966).

  • LG Fulda, 09.10.1986 - 2 O 98/86

    Schadensersatz wegen positiver Vertragsverletzung (pVV); Pflichtverletzung im

    Demzufolge hat der BGH inzwischen mehrfach entschieden, daß Versäumnisse bei der Briefbeförderung dem Bürger nicht zuzurechnen sind (BGH, VersR 1986, 966; 1984, 862; 1981, 1160).

    Eine Pflicht, Erkundigungen einzuholen, besteht deshalb nur unter besonderen Voraussetzungen, etwa dann, wenn der Rechtsanwalt konkreten Anlaß zur Sorge haben muß, seine Sendung sei verloren gegangen (BGH. VersR 1986, 966) oder wenn eine Anfrage entgegen kaufmännischen Gepflogenheiten gänzlich unbeantwortet bleibt (BGH. VersR 1986, 36).

  • FG Köln, 15.12.2009 - 12 K 3102/09

    Steuerberater muss an Klagefrist erinnern

    Die Sorgfaltspflichten eines Rechtsanwalts oder Steuerberaters verlangen grundsätzlich, den Mandanten vom Inhalt einer gegen ihn ergangenen Entscheidung sowie über die Möglichkeiten, gegen sie Rechtsbehelfe zu ergreifen, und die dabei einzuhaltenden Fristen so rechtzeitig zu unterrichten, dass er ausreichend Zeit hat, sich über die Einlegung eines Rechtsbehelfs schlüssig zu werden (vgl. z.B. BGH-Beschlüsse vom 01.10.1992 IX ZB 41/92, Versicherungsrecht - VersR - 1993, 630, und vom 05.05.1986 II ZR 102/86, VersR 1986, 966).
  • OLG Köln, 08.05.2008 - 8 U 4/08

    Bestimmung der von einem Steuerberater zur Wahrung einer Klagefrist

    Zu den danach maßgeblichen Sorgfaltspflichten gehört es, den Mandanten vom Inhalt einer gegen ihn ergangenen Entscheidung sowie über die Möglichkeiten, gegen sie Rechtsbehelfe zu ergreifen, und die dabei einzuhaltenden Fristen so rechtzeitig zu unterrichten, dass dieser ausreichend Zeit hat, sich über die Einlegung eines Rechtsbehelfs schlüssig zu werden (BGH VersR 1993, 630; VersR 1986, 966; BFH, a.a.O.).
  • OLG Zweibrücken, 25.06.2001 - 3 W 52/01

    Statthaftes Rechtsmittel im Wiedereinsetzungsverfahren, schuldhafte

    In einem solchen Fall hat er vor der Änderung seines Aufenthaltsorts - etwa durch die vom Landgericht aufgezeigten, einfachen und ohne weiteres zumutbaren Vorkehrungen (vgl. auch BGH VersR 1986, 966, 967) - dafür Sorge zu tragen, dass er rechtzeitig reagieren kann.
  • OLG Frankfurt, 03.05.1988 - 14 U 234/86

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Schadensersatz wegen Verletzung des

    Ein Anwalt darf sich vielmehr unter normalen Umständen darauf verlassen, daß aufgegebene Post rechtzeitig bei dem Empfänger ankommt (BGH VersR 1986, 966; BVerfG NJW 1980, 769).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht