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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 19.02.1986 - 17 U 4/85   

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https://dejure.org/1986,1958
OLG Frankfurt, 19.02.1986 - 17 U 4/85 (https://dejure.org/1986,1958)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19.02.1986 - 17 U 4/85 (https://dejure.org/1986,1958)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. Februar 1986 - 17 U 4/85 (https://dejure.org/1986,1958)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verkehrsunfall; Totalschaden eines Taxis; Wiederbeschaffungswert; Umlackierungskosten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 657
  • MDR 1986, 494
  • VersR 1987, 1043
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 05.03.1985 - VI ZR 204/83

    Geltendmachung fiktiver Reparaturkosten eines unfallbeschädigten Kraftfahrzeugs

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.02.1986 - 17 U 4/85
    Auch in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird inzwischen das Bemühen deutlich, der umstrittenen Abrechnung auf der Basis von Fiktionen wenigstens Grenzen zu setzen (vgl. BGH NJW 1985, 2469).
  • BGH, 23.05.2017 - VI ZR 9/17

    Schadenersatz nach Verkehrsunfall: Fiktive Schadensabrechnung für ein

    Im Ergebnis sind, wenn ein Markt für die Ersatzbeschaffung eines Gebrauchtwagens mit Taxiausrüstung nicht existiert, die Umrüstung eines im Übrigen gleichwertigen Gebrauchtwagens zu einem Taxi jedoch mit verhältnismäßigem Aufwand möglich ist, die (fiktiven) Umrüstungskosten als zusätzlicher Rechnungsposten in die Ermittlung des Wiederbeschaffungswerts einzustellen und damit im Rahmen des Anspruchs des Geschädigten auf Naturalrestitution (§ 249 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 BGB) ersatzfähig (vgl. OLG Karlsruhe, NZV 1994, 393, 394; OLG Hamm, NZV 1996, 113; OLG Düsseldorf, NZV 1997, 355, 357; KG, Urteil vom 26. Juli 2001 - 12 U 1529/00, juris Rn. 3 ff.; Palandt/Grüneberg, aaO, § 249 Rn. 14; Freymann/Rüßmann, in: Freymann/Wellner, jurisPK-StrVerkR, 2016, § 249 Rn. 104; Geigel/Knerr, Der Haftpflichtprozess, 27. Aufl., Kap. 3 Rn. 41; Becker, SVR 2010, 130, 131; im Ergebnis auch LG Düsseldorf, NJW-RR 2011, 1052; a.A. OLG Frankfurt a.M., NJW-RR 1986, 657, 658; Greger/Zwickel, Haftungsrecht des Straßenverkehrs, 5. Aufl., § 23 Rn. 27; Klimke, VersR 1974, 832, 837).
  • LG Düsseldorf, 23.12.2010 - 21 S 30/10

    Es besteht ein Anspruch auf fiktive Umlackierungskosten oder Umrüstungskosten bei

    (vgl. OLG Frankfurt, VersR 1987, 1043; AG Jülich, Urteil vom 5.12.2005, veröffentlicht in BeckRS 2009, 14169; AG Rendsburg, Schaden-Praxis 2003, 312) Der Wiederbeschaffungswert könne nicht um fiktive Umbau- oder Umlackierungskosten erhöht werden, da diese vom Begriff der Wiederbeschaffung nicht umfasst seien.
  • OLG Karlsruhe, 29.04.1994 - 1 U 260/93

    Schadensumfang bei Totalschaden eines Taxis

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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 23.01.1985 - 17 U 296/83   

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https://dejure.org/1985,3862
OLG Frankfurt, 23.01.1985 - 17 U 296/83 (https://dejure.org/1985,3862)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23.01.1985 - 17 U 296/83 (https://dejure.org/1985,3862)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23. Januar 1985 - 17 U 296/83 (https://dejure.org/1985,3862)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Übliche Kfz-Reparaturzeit; Überschreitung aus betrieblichen Gründen; Normale Kfz-Werkstatt; Nebenbei betriebene Werkstätte

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 249

Papierfundstellen

  • VersR 1987, 1043
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Düsseldorf, 09.03.2021 - 1 U 77/20

    Nutzungsausfall, lange Reparaturdauer

    Das ist etwa dann der Fall, wenn den Geschädigten im Hinblick auf die beauftragte Werkstatt ein Auswahlverschulden trifft, weil er erkennen konnte, dass die Werkstatt wegen unzureichender Ausstattung oder eingeschränkter Betriebszeiten die Reparatur nicht in der gleichen Zeit wird bewerkstelligen können, wie eine reguläre Fachwerkstatt (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 23.01.1995 - 17 U 296/83, BeckRS 2008, 15990).
  • AG Velbert, 12.12.2023 - 17 C 102/23
    Das ist etwa dann der Fall, wenn den Geschädigten im Hinblick auf die beauftragte Werkstatt ein Auswahlverschulden trifft, weil er erkennen konnte, dass die Werkstatt wegen unzureichender Ausstattung oder eingeschränkter Betriebszeiten die Reparatur nicht in der gleichen Zeit wird bewerkstelligen können, wie eine reguläre Fachwerkstatt (vgl. OLG Frankfurt a. M., Urt. v. 23.1.1985 - 17 U 296/83, BeckRS 2008, 15990).
  • LG Saarbrücken, 04.02.2022 - 1 O 123/21

    Verkehrsunfall: Kein Ersatzwagen gemietet - Nutzungsausfallentschädigung?

    Das ist etwa dann der Fall, wenn den Geschädigten im Hinblick auf die beauftragte Werkstatt ein Auswahlverschulden trifft, weil er erkennen konnte, dass die Werkstatt wegen unzureichender Ausstattung oder eingeschränkter Betriebszeiten die Reparatur nicht in der gleichen Zeit wird bewerkstelligen können, wie eine reguläre Fachwerkstatt (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 23.01.1995 - 17 U 296/83, BeckRS 2008, 15990).
  • LG Aachen, 17.08.2023 - 11 O 119/23
    Auswahlverschulden trifft, weil er erkennen konnte, dass die Werkstatt wegen unzureichender Ausstattung oder eingeschränkter Betriebszeiten die Reparatur nicht in der gleichen Zeit wird bewerkstelligen können, wie eine reguläre Fachwerkstatt (vgl. OLG Frankfurt, BeckRS 2008, 15990).
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   OLG Hamm, 12.03.1986 - 3 U 139/85   

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OLG Hamm, Entscheidung vom 12. März 1986 - 3 U 139/85 (https://dejure.org/1986,8029)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1987, 1043
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