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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 21.01.1987 - 21 U 164/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,2315
OLG Frankfurt, 21.01.1987 - 21 U 164/86 (https://dejure.org/1987,2315)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21.01.1987 - 21 U 164/86 (https://dejure.org/1987,2315)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21. Januar 1987 - 21 U 164/86 (https://dejure.org/1987,2315)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schmerzensgeld; Ehrverletzung; Videoaufnahmen eines Betrunkenen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Videoaufnahme eines Betrunkenen und Weitergabe der Aufnahmen an Dritte stellt schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzung dar - Betroffener hat Anspruch auf Schmerzensgeld

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823, § 847

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 1087
  • NJW-RR 1987, 541 (Ls.)
  • VersR 1987, 620
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 20.05.1958 - VI ZR 104/57

    Tonbandaufnahme - Allgemeines Persönlichkeitsrecht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.01.1987 - 21 U 164/86
    Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 20.5.1958 (BGHZ 27, 284 ff. = NJW 1958, 1344) zu Recht entschieden, daß durch eine heimliche Tonaufnahme einer Aussprache in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des heimlich aufgenommenen Gesprächspartners eingegriffen wird.

    Wer, wie der Kl. "eine solche Videotonaufnahme in den Händen eines anderen weiß, wird das lähmende und seine Menschenwürde beeinträchtigende Gefühl eines Preisgegebenseins schwerlich überwinden können" (vgl. BGHZ 27, 284 ff. = NJW 1958, 1344).

  • BGH, 26.01.1971 - VI ZR 95/70

    Persönlichkeitsrecht - Verletzung - Immaterieller Schaden - Genugtuung -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.01.1987 - 21 U 164/86
    Auch die weiteren Voraussetzungen für die Zubilligung eines Schmerzensgeldes, nämlich die Schwere des Eingriffs und die mangelnde Möglichkeit, die erlittene Beeinträchtigung in anderer Weise befriedigend auszugleichen (vgl. OLG Hamburg, NJW 1967, 2316; BGHZ 35, 363 = NJW 1961, 2059; BGHZ 39, 124 = NJW 1963, 902; BGH, NJW 1971, 698; BGH, VersR 1975, 332), sind erfüllt.
  • OLG Frankfurt, 06.11.1980 - 16 U 146/80
    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.01.1987 - 21 U 164/86
    Dies gilt um so mehr, wenn - wie hier - mit der Tonfilmaufnahme ein allgemein als negativ eingestuftes Verhalten des Betroffenen festgehalten wird (vgl. im übrigen zu der Frage unbefugter Fotoaufnahmen OLG Frankfurt, MDR 1981, 316 sowie OLG Hamm, GRUR 1971, 84, wonach aus § 22 KunstUrhG nicht durch Umkehrschluß zu folgern ist, daß die nach dem Wortlaut der Vorschrift nicht verbotene Herstellung eines Bildes auch ohne Einwilligung des Abgebildeten in jedem Fall jedermann erlaubt sei, und zwar selbst dann nicht, wenn eine verbotene Verbreitung oder Ausstellung i. S. des § 22 KunstUrhG nicht beabsichtigt ist).
  • BGH, 19.09.1961 - VI ZR 259/60

    Ginseng - Geldentschädigung für Persönlichkeitsrechtsverletzung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.01.1987 - 21 U 164/86
    Auch die weiteren Voraussetzungen für die Zubilligung eines Schmerzensgeldes, nämlich die Schwere des Eingriffs und die mangelnde Möglichkeit, die erlittene Beeinträchtigung in anderer Weise befriedigend auszugleichen (vgl. OLG Hamburg, NJW 1967, 2316; BGHZ 35, 363 = NJW 1961, 2059; BGHZ 39, 124 = NJW 1963, 902; BGH, NJW 1971, 698; BGH, VersR 1975, 332), sind erfüllt.
  • OLG Hamm, 02.12.1969 - 4 U 232/69

    Hochzeitsfotografen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.01.1987 - 21 U 164/86
    Dies gilt um so mehr, wenn - wie hier - mit der Tonfilmaufnahme ein allgemein als negativ eingestuftes Verhalten des Betroffenen festgehalten wird (vgl. im übrigen zu der Frage unbefugter Fotoaufnahmen OLG Frankfurt, MDR 1981, 316 sowie OLG Hamm, GRUR 1971, 84, wonach aus § 22 KunstUrhG nicht durch Umkehrschluß zu folgern ist, daß die nach dem Wortlaut der Vorschrift nicht verbotene Herstellung eines Bildes auch ohne Einwilligung des Abgebildeten in jedem Fall jedermann erlaubt sei, und zwar selbst dann nicht, wenn eine verbotene Verbreitung oder Ausstellung i. S. des § 22 KunstUrhG nicht beabsichtigt ist).
  • BGH, 05.03.1963 - VI ZR 55/62

    Fernsehansagerin - 'ausgemolkene Ziege' - §§ 823 Abs. 1, 847, 31 BGB, § 253 BGB,

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.01.1987 - 21 U 164/86
    Auch die weiteren Voraussetzungen für die Zubilligung eines Schmerzensgeldes, nämlich die Schwere des Eingriffs und die mangelnde Möglichkeit, die erlittene Beeinträchtigung in anderer Weise befriedigend auszugleichen (vgl. OLG Hamburg, NJW 1967, 2316; BGHZ 35, 363 = NJW 1961, 2059; BGHZ 39, 124 = NJW 1963, 902; BGH, NJW 1971, 698; BGH, VersR 1975, 332), sind erfüllt.
  • BGH, 03.12.1974 - VI ZR 201/73

    Vorliegen eines schweren Eingriffs in Persönlichkeitsrechte durch

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.01.1987 - 21 U 164/86
    Auch die weiteren Voraussetzungen für die Zubilligung eines Schmerzensgeldes, nämlich die Schwere des Eingriffs und die mangelnde Möglichkeit, die erlittene Beeinträchtigung in anderer Weise befriedigend auszugleichen (vgl. OLG Hamburg, NJW 1967, 2316; BGHZ 35, 363 = NJW 1961, 2059; BGHZ 39, 124 = NJW 1963, 902; BGH, NJW 1971, 698; BGH, VersR 1975, 332), sind erfüllt.
  • BGH, 19.12.1995 - VI ZR 15/95

    Achtung der Privatsphäre einer Person der Zeitgeschichte; Veröffentlichung

    Schon bisher ist die Bildniserschleichung durch heimliche Aufnahme in der Rechtsprechung stets als rechtswidrig angesehen worden (BGHZ 24, 200, 208; Senatsurteil vom 16. September 1966 - VI ZR 268/64 - NJW 1966, 2353, 2355 - "Vor unserer eigenen Tür"; OLG Frankfurt NJW 1987, 1087; vgl. BGHZ 27, 284 - Tonbandaufnahme; 73, 120 - Telefonabhören; BAG, Urteil vom 7. Oktober 1987 - 5 AZR 116/86 - JZ 1988, 108).
  • LG Bochum, 26.10.2007 - 5 O 37/07

    Amtshaftung wegen der Anfertigung von Filmaufnahmen anlässlich der polizeilichen

    Hierüber muss zuvor eine Aufklärung stattgefunden haben (OLG Hamburg, GRUR-RR 2005, 140; OLG Karlsruhe NJW-RR 2006, 1198, vgl. OLG Frankfurt NJW 1987, 1087).

    Voraussetzung für einen solchen Anspruch ist, dass es sich um einen schwerwiegenden Eingriff handelt und die Beeinträchtigung nicht in anderer Weise befriedigend ausgeglichen werden kann (BGH NJW 1961, 2059; BGH NJW 1963, 902; BGH NJW 1971, 698; OLG Frankfurt NJW 1987, 1087; OLG Frankfurt NJW-RR 2006, 1198).

  • AG Marburg, 09.01.2006 - 51 Ls 2 Js 6842/04

    Kundgabe der Missachtung einer Person gegenüber einer unbestimmten Anzahl Dritter

    Speziell im Zusammenhang mit Videoaufnahmen ist Schmerzensgeld zugesprochen worden in Höhe von 1.300 DM (ArbG Frankfurt am Main, Urt. v. 26.09.2000, 18 Ca 4036/00 - zweimonatige Videoüberwachung des Arbeitsplatzes), 3.000 DM (OLG Frankfurt am Main, NJW 1987, 1087 f. [OLG Frankfurt am Main 21.01.1987 - 21 U 164/86] - Vorführung eines Videofilmes über einen Volltrunkenen im Kreis von dessen Arbeitskollegen).
  • OLG Köln, 13.10.1988 - 18 U 37/88

    Beseitigung einer auf einem Dach installierten Kamera auf einem

    Im Ausgangspunkt zutreffend, vom Landgericht aber ebenfalls zugrunde gelegt, stellt die Berufung darauf ab, daß bei einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts nur dann eine - hier verlangte - Geldentschädigung für den zugefügten immateriellen Schaden in Betracht kommt, wenn es sich um einen schwerwiegenden Eingriff handelt und die Beeinträchtigung des (der) Betroffenen nicht in anderer Weise befriedigend ausgeglichen werden kann (BGH NJW 1985, 16, 17 - 16, 19 -, ständig; für einen Fall von Videoaufnahmen: OLG Frankfurt/Main NJW 1987, 1087).
  • LG Zweibrücken, 20.02.1989 - 1 O 738/88

    Verpflichtung zur Beseitigung einer in Höhe einer Hofeinfahrt installierten

    Bei Eingriffen in das allgemeine Persönlichkeitsrecht muß die Rechtswidrigkeit im Wege einer Güter- und Pflichtenabwägung im Einzelfall festgestellt werden (vgl. OLG Frankfurt NJW 1987, 1087, 1088).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 26.05.1986 - 7 U 77/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,11070
OLG Köln, 26.05.1986 - 7 U 77/84 (https://dejure.org/1986,11070)
OLG Köln, Entscheidung vom 26.05.1986 - 7 U 77/84 (https://dejure.org/1986,11070)
OLG Köln, Entscheidung vom 26. Mai 1986 - 7 U 77/84 (https://dejure.org/1986,11070)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Befreiung von der Vergütungspflicht für die Honorarforderung eines Zahnarztes unmittelbar aus dem Inhalt eines Schadensersatzanspruchs des Patienten aus pVV des Behandlungsvertrages wegen mangelhafter Behandlung (Zahnprothese); Mitverschulden eines Patienten wegen ...

  • VersR (via Owlit)

    BGB § 611; BGB § 612; BGB § 635

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1987, 620
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.12.1974 - VII ZR 182/73

    Zahnprothetische Behandlung als Dienstvertrag

    Auszug aus OLG Köln, 26.05.1986 - 7 U 77/84
    Die Kl.(ein zahnärztliches Rechenzentrum) hat gegen den Bekl. keinen Anspruch aus abgetretenem Recht auf Zahlung von 14306,90 DM für die unter dem 7.4.1982 in Rechnung gestellten zahnärztlichen Leistungen des Zedenten Dr. S.Einer solchen nach Dienstvertragsrecht zu beurteilenden (BGHZ 63, 306 (311 f.) = VersR 1975, 347 (348) m. w.Nachw.) Honorarforderung ( §§ 611, 612 BGB ) steht nämlich ein Schadensersatzanspruch des Bekl. wegen positiver Vertragsverletzung ( §§ 611, 276, 249 ff. BGB ) gegenüber, dessen Geltendmachung bewirkt, daß die Vergütung des Dienstleistungsverpflichteten von vornherein begrenzt wird und im vorliegenden Fall gänzlich entfällt.
  • OLG Köln, 24.11.1993 - 27 U 44/93

    Grundlage des Schadensersatzanspruchs wegen PVV des Zahnarztbehandlungsvertrages

    Der Schaden ist in der Weise zu ersetzen, daß der Kläger keine Vergütung verlangen kann (OLG Köln VersR 1987, 620).
  • LG Karlsruhe, 28.04.2005 - 8 O 362/04

    Schlechterfüllung eines Zahnarztvertrages: Schadensersatz wegen positiver

    Einer Aufrechnungserklärung bedarf es nicht (OLG Zweibrücken, MedR 2002, 201; OLG Köln, VersR 1987, 620, OLG Düsseldorf, VersR 1985, 456, alle m. w. N.).
  • OLG Naumburg, 11.12.2008 - 1 U 12/08

    Begründetheit des ärztlichen Honoraranspruchs für die unvollständige Erhebung von

    a) Der Beklagten ist zwar zuzustimmen, dass ein Arzt nach der Rechtsprechung für eine mangelhafte Leistung als solche unter bestimmten Voraussetzungen kein Honorar beanspruchen kann (vgl. OLG Zweibrücken, MedR 2002, 201; OLG Köln, VersR 1987, 620 f.; OLG Düsseldorf, VersR 1985, 456).
  • LG Krefeld, 15.06.2004 - 12 O 31/03
    Eine Gegenansicht (OLG Düsseldorf VersR 1985, 456 ff; OLG Köln VersR 1987, 620 f; OLG München NJW-RR 1986, 796; MÜKO-BGB-Müller-Göge, 3. Aufl., § 611 RdNr. 24; Soergel-Siebert-Kraft, BGB, 12. Aufl., § 611 RdNr. 114; Erman-Edenfeld, aaO, RdNr. 408) befürwortet es hingegen, daß der Dienstberechtigte, hat der Dienstverpflichtete schuldhaft schlecht geleistet, im Wege eines Schadensersatzanspruches wegen Schlechterfüllung (§ 280 BGB) den Anspruch gewinnt, in angemessenem Umfang befreit zu werden vom Lohnanspruch des Dienstleisters.
  • LG Köln, 15.05.2002 - 25 O 594/01

    Voraussetzungen der Durchsetzung der Unzulässigkeit einer Zwangsvollstreckung aus

    Wird eine unzutreffende Diagnose gestellt und / oder ein unnötiger Eingriff durchgeführt, fehlt von vornherein das Interesse an der vertraglich vereinbarten Dienstleistung (vgl. Kramer MDR 1998, 324,327 ff.) und dem Patienten steht gegenüber dem Honoraranspruch des Arztes die dolo-petit-Einrede zu (vgl. RGRK-Alft § 242, Rn. 135), ohne daß der Berechtigte die Aufrechnung erklären müßte (vgl. OLG Köln VersR 87, 620).
  • OLG Koblenz, 07.01.1993 - 5 U 1289/92

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

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  • LG Tübingen, 05.08.2016 - 4 S 3/16

    Private Krankheitskostenversicherung: Anspruch auf Gewährung von

    Vor diesem Hintergrund entfällt der Erstattungsanspruch bei Einwendungen des Versicherungsnehmers oder der mitversicherten Person, die auf eine Befreiung von der Vergütungspflicht zielen oder zu einem Entfallen des Vergütungsanspruches führen, wie etwa bei einem Freistellungsanspruch oder einem Schadensersatzanspruch wegen Behandlungs- oder Aufklärungsmängeln (OLG Düsseldorf, Urteil vom 02. Februar 1984 - 8 U 71/83 - , juris; OLG Köln, Urteil vom 26. Mai 1986 - 7 U 77/84 -, juris; OLG Stuttgart, Urteil vom 08. Januar 2013 - 1 U 87/12 -, juris).
  • LG Bochum, 07.02.2007 - 6 O 376/04

    Entfallen eines Vergütungsanspruchs von Zahnärzten bei Vorliegen eines Anspruchs

  • LG Bochum, 07.04.2007 - 6 O 376/04

    Zahnarzthonorar - Aufrechnung mit Schadensersatzansprüchen

  • OLG Frankfurt, 13.06.1991 - 12 U 178/90

    Rückzahlung der Trainervergütung eines Pferdetrainers unter Anwendung des

  • AG Detmold, 02.06.2005 - 8 C 839/04

    Privater Heil- und Kostenplan - Inwieweit muss der Zahnarzt den Patienten über

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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 23.06.1986 - 4 U 88/85   

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https://dejure.org/1986,5812
OLG Frankfurt, 23.06.1986 - 4 U 88/85 (https://dejure.org/1986,5812)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23.06.1986 - 4 U 88/85 (https://dejure.org/1986,5812)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23. Juni 1986 - 4 U 88/85 (https://dejure.org/1986,5812)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 667
  • VersR 1987, 620
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Berlin, 20.02.2015 - 11 O 90/14

    Haftung eines Goldschmieds: Wertersatz bei Verlust eines Erinnerungsdiamanten aus

    Im Übrigen hat ein Werkunternehmer seinen Auftraggeber auf Risiken und Gefahren für den Werkerfolg hinzuweisen und über eine für dessen Bedürfnisse zweckgemäße Gestaltung aufzuklären (Palandt/Sprau, BGB, 74. Aufl. 2015, § 631 Rn. 14; BGH, NJW-RR 1987, 667).
  • OLG Frankfurt, 11.11.1986 - 5 U 240/85
    Wie der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt ausgesprochen hat (4 U 88/85, Urteil vom 23. Juni 1986) ist der freie Goldpreis auf aufgrund möglicher erheblicher Schwankungen des Marktpreises des Goldes als Umrechnungsgrundlage nicht geeignet.
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