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   BGH, 22.06.1988 - VIII ZR 72/88   

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https://dejure.org/1988,7772
BGH, 22.06.1988 - VIII ZR 72/88 (https://dejure.org/1988,7772)
BGH, Entscheidung vom 22.06.1988 - VIII ZR 72/88 (https://dejure.org/1988,7772)
BGH, Entscheidung vom 22. Juni 1988 - VIII ZR 72/88 (https://dejure.org/1988,7772)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Fristversäumung einer Bürokraft in einer Anwaltskanzlei - Glaubhaftgemachter Vortrag über die langjährige Zuverlässigkeit einer Angestellten

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 233; ZPO § 85 Abs. 2

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1988, 1141
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.09.1981 - VIII ZB 48/81

    Versehen - Kanzleiangestellte - Entlastung - Rechtsanwalt

    Auszug aus BGH, 22.06.1988 - VIII ZR 72/88
    Dessen bedurfte es hier seinerzeit auch nicht, weil glaubhaft gemacht ist, daß Frau S. während ihrer langjährigen Tätigkeit als Bürovorsteherin nicht nur noch nie eine Frist versäumt hatte, sondern ihr bisher auch keine Ungenauigkeit im Zusammenhang mit Terminen oder Fristen unterlaufen war (vgl. dazu Senatsbeschluß vom 16. September 1981 - VIII ZB 48/81, VersR 1982, 67, 68 unter 2 b).
  • BGH, 28.02.1985 - III ZB 38/84

    Folgen der Versäumis der Berufungsbegründungsfrist - Fristversäumnis durch Urlaub

    Auszug aus BGH, 22.06.1988 - VIII ZR 72/88
    Daß eine Vorfrist von einer Woche (damit - irrtümlicher - Eintrag auf 21. April 1988) zu kurz gewesen sei, wie der Kläger zu bedenken gibt, ist hier schon deshalb ohne Belang, weil eine Vorfrist von mehr als zehn Tagen nicht verlangt werden könnte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Februar 1985 - III ZB 38/84 und 39/84, VersR 1985, 574: etwa eine Woche) und die Handakten am 18. April dem Rechtsanwalt vorlagen.
  • BGH, 02.07.2020 - VII ZB 46/19

    Rechtswidrige Zurückweisung des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Der Rechtsanwalt ist nicht verpflichtet, durch Stichproben eine allgemeine Anweisung zur Ausgangskontrolle der Schriftsätze zu überwachen, wenn glaubhaft gemacht ist, dass die mit dieser Aufgabe betraute Bürokraft während ihrer langjährigen Tätigkeit noch nie eine Frist versäumt hatte und es sich um einen einmaligen Fehler handelte (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 22. Juni 1988 - VIII ZR 72/88, VersR 1988, 1141).

    Vortrag dazu, dass die Bürokraft stichprobenartig kontrolliert worden ist, ist jedoch entbehrlich, wenn glaubhaft gemacht wird, dass während der langjährigen Tätigkeit der Bürokraft keine Fehler aufgetreten sind und diese sich daher als zuverlässig erwiesen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juni 1988 - VIII ZR 72/88, VersR 1988, 1141, juris Rn. 7 m.w.N.).

  • BGH, 09.10.2007 - XI ZB 14/07

    Anforderungen an die Büroorganisation eines Rechtsanwalts

    Der Durchführung von Stichproben bedarf es lediglich bei solchen Angestellten nicht, denen während ihrer langjährigen Tätigkeit weder ein Fristversäumnis noch eine Ungenauigkeit im Zusammenhang mit Terminen oder Fristen unterlaufen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juni 1988 - VIII ZR 72/88, VersR 1988, 1141).
  • BGH, 18.02.2016 - IX ZB 30/15

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei fehlender Anwaltsunterschrift auf dem

    Eine solch erfahrene, 25 Jahre fehlerlos arbeitende Bürokraft musste auch nicht stichprobenartig überprüft werden (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juni 1988 - VIII ZR 72/88, VersR 1988, 1141; vom 9. Oktober 2007 - XI ZB 14/07, nv Rn. 9).
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