Rechtsprechung
   OLG Hamm, 13.04.1988 - 20 U 331/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,8633
OLG Hamm, 13.04.1988 - 20 U 331/87 (https://dejure.org/1988,8633)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.04.1988 - 20 U 331/87 (https://dejure.org/1988,8633)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. April 1988 - 20 U 331/87 (https://dejure.org/1988,8633)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    MBKT 78 § 15 a; AGBG § 3; AGBG § 9

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Krankentagegeld; Krankentagegeldversicherung; Rente; Berufsunfähigkeit; Erwerbsunfähigkeit; Altersruhegeld; Ruhegeld; Inhaltskontrolle; Überraschende Klausel; Benachteiligung; Risikoabdeckung

Papierfundstellen

  • VersR 1988, 1175
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.12.1985 - IVa ZR 81/84

    Recht des Versicherers zur Kündigung einer Krankentagegeldversicherung

    Auszug aus OLG Hamm, 13.04.1988 - 20 U 331/87
    Sie benachteiligt den VN nicht unangemessen und weicht nicht von wesentlichen Grundgedanken einer gesetzlichen Regelung ab, sondern entspricht der mit der Krankentagegeldversicherung bezweckten Risikoabdeckung (i. A. an BGH VersR 86, 257; OLG Frankfurt/M. VersR 87, 928; OLG Saarbrücken VersR 88, 397).
  • OLG Saarbrücken, 03.12.1986 - 5 U 7/86
    Auszug aus OLG Hamm, 13.04.1988 - 20 U 331/87
    Sie benachteiligt den VN nicht unangemessen und weicht nicht von wesentlichen Grundgedanken einer gesetzlichen Regelung ab, sondern entspricht der mit der Krankentagegeldversicherung bezweckten Risikoabdeckung (i. A. an BGH VersR 86, 257; OLG Frankfurt/M. VersR 87, 928; OLG Saarbrücken VersR 88, 397).
  • OLG Frankfurt, 14.04.1987 - 22 U 244/86

    Berufsunfähigkeitsversicherung; Berufsunfähigkeitszusatzversicherung; Verlust der

    Auszug aus OLG Hamm, 13.04.1988 - 20 U 331/87
    Sie benachteiligt den VN nicht unangemessen und weicht nicht von wesentlichen Grundgedanken einer gesetzlichen Regelung ab, sondern entspricht der mit der Krankentagegeldversicherung bezweckten Risikoabdeckung (i. A. an BGH VersR 86, 257; OLG Frankfurt/M. VersR 87, 928; OLG Saarbrücken VersR 88, 397).
  • OLG Köln, 20.11.2018 - 9 U 32/18

    Anerkennung des Versicherungsfalls in der Krankentagegeldversicherung durch

    Damit führt auch der Bezug einer Berufsunfähigkeitsrente aus einer privaten Versicherung zur Leistungsfreiheit des Krankentagegeldversicherers, da wegen der Spezialität der Berufsunfähigkeitsversicherung einerseits und der Krankentagegeldversicherung andererseits Leistungen aus beiden Versicherungen zwar nacheinander, nicht jedoch gleichzeitig gewährt werden können (BGH, Urteil vom 25.01.1989, Az. IV ZR 178/87; OLG Hamm, Urteil vom 13.04.1988, Az. 20 U 331/87, juris).
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Rechtsprechung
   LG Trier, 25.08.1988 - 3 S 434/87   

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https://dejure.org/1988,17647
LG Trier, 25.08.1988 - 3 S 434/87 (https://dejure.org/1988,17647)
LG Trier, Entscheidung vom 25.08.1988 - 3 S 434/87 (https://dejure.org/1988,17647)
LG Trier, Entscheidung vom 25. August 1988 - 3 S 434/87 (https://dejure.org/1988,17647)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VersR 1988, 1175
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Köln, 20.09.2013 - 20 U 193/12

    Rückforderung physiotherapeutischer Leistungen durch den privaten

    Eigenbehandlungen, auch durch Praxisangestellte, fallen nicht unter den Versicherungsschutz (Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 1 MB/KK 1994 Rn. 49; LG Trier VersR 1988, 1175).

    Dies ist dann anzunehmen, wenn der Versicherungsnehmer keine eigene Verbindlichkeit eingegangen ist (LG Baden-Baden r + s 2001, 342; LG Trier VersR 1988, 1175; AG Trier VersR 1988, 1066), was dann der Fall ist, wenn es wegen der Identität von Gläubiger und Schuldner an einem (echten) Schuldverhältnis fehlt (LG Augsburg NVersZ 1999, 324; AG Trier VersR 1988, 1066).

  • LG Augsburg, 06.10.1998 - 4 S 1531/98

    Erstattungspflicht aus einem privaten Krankenversicherungsvertrag eines

    Dabei handelt es sich nicht, wie die Beklagte meint, um Kosten einer Eigenbehandlung im Sinne der von ihr zitierten Rechtsprechung (AG Trier in VersR 88, 1066; LG Trier in VersR 88, 1175) bzw. ihrer vorgelegten Musterbedingungen (§ 5 I g MB/KK 76).

    Hierzu bestand aus Sicht der, Beklagten zutreffend aber keine Veranlassung, weil Eigenbehandlungen nach allgemeiner Meinung in der privaten Krankenversicherung schon keine ersatzfähigen "Aufwendungen für Heilbehandlung" gem. § 1 I a MB/KK 76 darstellen (Prölls/Martin, VVG, 25. Aufl., § 1 MB/KK Anm. 1 b, S. 1525; Bach/Moser, Private Krankenversicherung, 2. Aufl., Einl. Rdnr. 19 ff; AG Trier, VersR 88, 1066; LG Trier, VersR 88, 1175).

  • AG Trier, 09.12.1987 - 5 C 263/87

    Krankenversicherung; Heilbehandlung; Ersatz von Aufwendungen

    Das LG Trier (Urteil Ä 3 S 434/87 Ä v. 25.8. 88, in VersR 1988 Heft 44 S. 1175) hat die vorstehende Entscheidung des AG Trier bestätigt.
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   OLG Karlsruhe, 19.03.1987 - 12 U 188/86   

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https://dejure.org/1987,12531
OLG Karlsruhe, 19.03.1987 - 12 U 188/86 (https://dejure.org/1987,12531)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19.03.1987 - 12 U 188/86 (https://dejure.org/1987,12531)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19. März 1987 - 12 U 188/86 (https://dejure.org/1987,12531)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Risikobegrenzung; Gefahren des töglichen Lebens; Deckungsbereich; Haftpflichtversicherungsbereich; Gefahren eines Berufes; Sozialordnung; Lebensunterhalt; Freizeit; Gefälligkeitsarbeit; Gelegenheitsarbeit; Beschäftigung

Papierfundstellen

  • VersR 1988, 1175
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 09.11.2011 - IV ZR 115/10

    Privathaftpflichtversicherung: Eingreifen des Risikoausschlusses für die Gefahren

    Das Berufungsgericht hat lediglich die Einzelakte eines einmaligen, insgesamt auf wenige Stunden beschränkten, punktuellen Geschehens verknüpft (vgl. dazu OLG Hamm r+s 2000, 12 f.; OLG Koblenz VersR 1996, 444), ohne damit einen vom Kläger geschaffenen besonderen Gefahrenbereich darzulegen, der darauf angelegt war, über einen längeren, d.h. zumindest mehrere Wochen dauernden Zeitraum die mit dem Fällen großer Bäume verbundenen Gefahrenlagen mit einer gewissen Regelmäßigkeit wiederholt eintreten zu lassen (vgl. zu einem ähnlichen Fall: OLG Karlsruhe VersR 1988, 1175).
  • OLG Karlsruhe, 08.11.2001 - 12 U 26/01

    Versicherungsrecht; Deckungsschutz ; Privathaftpflichtversicherung; Brandstiftung

    Der Begriff "Gefahren des täglichen Lebens" dient in erster Linie der Abgrenzung der Privathaftpflichtversicherung vom Bereich der Haftpflichtversicherung für Beruf und Gewerbe (OLG Karlsruhe VersR 1988, 1175).
  • OLG Karlsruhe, 26.01.1995 - 12 U 263/94

    Mitversicherung von Gefahren einer ungewöhnlichen und gefährlichen Beschäftigung

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  • OLG Hamburg, 08.03.1990 - 6 U 224/89

    Zivilprozessrechtliche Anforderungen an die Substantiierung eines vorliegenden

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Rechtsprechung
   AG Essen, 27.04.1987 - 12 C 636/86   

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https://dejure.org/1987,13930
AG Essen, 27.04.1987 - 12 C 636/86 (https://dejure.org/1987,13930)
AG Essen, Entscheidung vom 27.04.1987 - 12 C 636/86 (https://dejure.org/1987,13930)
AG Essen, Entscheidung vom 27. April 1987 - 12 C 636/86 (https://dejure.org/1987,13930)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VersR 1988, 1175
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Dresden, 14.10.1998 - 8 U 1665/98

    "Fabrikneuheit" als zugesicherte Eigenschaft bei Neuwagen

    Dies gilt auch für die Entscheidung des AG Essen (VersR 1988, 1175), die einzige dem Senat bekannte Entscheidung eines Gerichts, die sich dieser Auffassung anschließt.
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   LG Bielefeld, 30.06.1988 - 6 O 734/87   

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LG Bielefeld, 30.06.1988 - 6 O 734/87 (https://dejure.org/1988,14822)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 30.06.1988 - 6 O 734/87 (https://dejure.org/1988,14822)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 30. Juni 1988 - 6 O 734/87 (https://dejure.org/1988,14822)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VersR 1988, 1175
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