Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 04.06.1987

Rechtsprechung
   OLG München, 17.09.1986 - 21 U 6324/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,3358
OLG München, 17.09.1986 - 21 U 6324/85 (https://dejure.org/1986,3358)
OLG München, Entscheidung vom 17.09.1986 - 21 U 6324/85 (https://dejure.org/1986,3358)
OLG München, Entscheidung vom 17. September 1986 - 21 U 6324/85 (https://dejure.org/1986,3358)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verkehrssicherungspflicht; Tennis; Tennishalle; Risiko; Gefahr; Eisenpfosten; Gefährdung durch Eisenpfosten

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 18
  • VersR 1988, 739
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Frankfurt, 24.02.2011 - 3 U 140/10

    Verkehrssicherungspflichten des Veranstalters von Fußballspielen

    14 Auch wenn man davon ausgeht, dass bei Sportveranstaltungen, insbesondere Fußballspielen, an den Schadensverhütungsaufwand nicht nur zum Schutz der Sportler (OLG München VersR 1988, 739; OLG Hamm NJW-RR 2000, 1416), sondern auch zum Schutz der übrigen Beteiligten besonders große Anforderungen zu stellen sind, weil durch das Aufeinandertreffen rivalisierender, emotionsaufgeladener und zum Teil sogar gewaltbereiter Fans in großer Zahl die nicht unerhebliche Gefahr bewusster tätlicher Auseinandersetzungen besteht (OLG Düsseldorf SpuRt 1994, 146, 147), hat die Beklagte vorliegend die an ihre Sicherungspflicht zu stellenden Anforderungen (gerade noch) erfüllt.
  • OLG Stuttgart, 17.03.2020 - 6 U 194/18

    Haftung für Querschnittslähmung aufgrund eines Sturzes in Kletterhalle

    Die Nutzer haben Anspruch auf die Gewährleistung eines angemessenen Sicherheitsstandards der von ihnen benutzten Sportanlage (vgl. etwa OLG München, Urteil vom 17.09.1986 - 21 U 6324/85 = VersR 1988, 739; Wagner in MüKoBGB, 7. Aufl., § 823 Rn. 662 m.w.N.).
  • LG Stuttgart, 13.07.2018 - 3 O 38/15

    Drittschäden aufgrund eines Sturzes in einer Kletterhalle: Deliktische Haftung

    Die Nutzer haben Anspruch auf die Gewährleistung eines angemessenen Sicherheitsstandards der von ihnen benutzten Sportanlage (vgl. etwa OLG München, Urteil vom 17.09.1986 - 21 U 6324/85 = VersR 1988, 739; Wagner in MüKo, BGB, 7. Aufl., § 823 Rn. 662 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 10.02.1999 - 13 U 124/98

    Streit um die Haftung für einen Unfall bei einer Triathlonveranstaltung;

    Den Sicherungspflichtigen trifft in Anbetracht der Eigengefahr der Sportausübung, der Konzentration der Sportler und des allgemeinen Verkehrsvertrauens auf eine uneingeschränkte, professionellen Maßstäben genügende Gefahrensicherung die Verantwortung dafür, daß alle das normale Risiko der Sportausübung überschreitenden, überhaupt vorhersehbaren Gefahren ausgeschaltet sind (OLG München, VersR 1988, 739).
  • OLG Düsseldorf, 25.06.2003 - 15 U 201/02
    Es hat die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht eines Tennishallenbetreibers für den Fall bejaht, dass ein Eisenpfosten in 2, 31 Meter Abstand von der Seitenlinie auf der Höhe der Aufschlags-Querlinie aufgestellt war, weil im Bereich der Aufschlags-Querlinie ein erheblicher Teil des Spielgeschehens stattfinde und der nur 37 mm starke Pfosten und das daran aufgehängte seitliche Trennnetz optisch unauffällig gestaltet gewesen sei (NJW-RR 1987, 18 f.).
  • LG Heilbronn, 20.02.2013 - 5 O 295/12

    Verkehrssicherungspflicht des Veranstalters bei einem Triathlon-Radrennen

    Von Betreibern einer Sportanlage verlangt die Rechtsprechung daher in Anbetracht der Eigengefahr der Sportausübung, der Konzentration der Sportler und des allgemeinen Verkehrsvertrauens auf eine uneingeschränkte, professionellen Maßstäben genügende Gefahrensicherung, dass alle das normale Risiko der Sportausübung überschreitenden, überhaupt vorhersehbaren Gefahren ausgeschaltet sind (OLG München VersR 1988, 739; OLG Hamm NZV 2000, 256, 258).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 04.06.1987 - 9 U 151/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,2592
OLG Karlsruhe, 04.06.1987 - 9 U 151/85 (https://dejure.org/1987,2592)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04.06.1987 - 9 U 151/85 (https://dejure.org/1987,2592)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04. Juni 1987 - 9 U 151/85 (https://dejure.org/1987,2592)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Aufrechnung einer Schadensersatzforderung gegen eine Werklohnforderung; Freiwerden von der Mängelgewährleistung infolge der Lieferung mangelhaften Materials des Werkbestellers; Vorliegen einer den Auftragnehmer treffenden Mitteilungspflicht bezüglich des Materials; ...

  • VersR (via Owlit)

    BGB § 634; VOB/B § 4 Nr. 3; VOB/B § 13 Nr. 3

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Prüfungs- und Hinweispflicht des Auftragnehmers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 405
  • MDR 1988, 318
  • VersR 1988, 739
  • BauR 1988, 598
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.06.1960 - VII ZR 71/59
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.06.1987 - 9 U 151/85
    Die Verpflichtung des Auftragnehmers aus § 4 Nr. 3 VOB/B geht von dem Grundsatz aus, daß der Auftragnehmer nach Treu und Glauben verpflichtet ist, den Auftraggeber nach Möglichkeit vor Schäden zu bewahren (BGH NJW 60, 1813).
  • BGH, 01.03.1973 - VII ZR 82/71

    Verwendung durch den Auftraggeber vorgeschriebener Baustoffe

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.06.1987 - 9 U 151/85
    Es obliegt grundsätzlich dem Bauherrn, sich rechtzeitig über die Brauchbarkeit von Baustoffen und die Zuverlässigkeit der Herstellerangaben zu erkundigen, bevor er dem Bauunternehmer die Verwendung eines bestimmten Stoffes vorschreibt; zu einer solchen Überprüfung ist der Bauunternehmer zwischen Auftragserteilung und Verwendung des Baustoffs oft schon aus Zeitgründen nicht in der Lage (vgl. BGH, Schäfer-Finnern Z 2.410 = NJW 73, 754).
  • BGH, 29.10.1980 - VIII ZR 148/79

    Zusicherung von in der Ausschreibung geforderten Eigenschaften

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.06.1987 - 9 U 151/85
    Die Tatsache, daß auf eine Ausschreibung und ein damit übereinstimmendes Angebot der Vertrag geschlossen wird, besagt für sich allein noch nicht, daß die in der Ausschreibung geforderten Eigenschaften als zugesichert anzusehen sind (vgl. BGH NJW 81, 222).
  • BGH, 21.06.1967 - VIII ZR 26/65

    Erfüllungsgehilfe des Werklieferers

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.06.1987 - 9 U 151/85
    Das würde voraussetzen, daß die Klägerin durch eine ausdrückliche oder stillschweigende Erklärung, die Vertragsinhalt geworden ist, zu erkennen gab, daß sie -auch ohne Verschulden, im Sinne einer Garantenhaftung- für das Vorhandensein der Eigenschaft einstehen und alle Folgen ihres Fehlens tragen wolle (vgl. BGHZ 48, 118).
  • OLG Saarbrücken, 21.08.2007 - 4 U 448/03

    Zur Prüfpflicht des mit Einbau gestellter Baumaterialien beauftragten

    Der Umfang der Mitteilungspflicht und der dieser notwendigerweise vorausgehenden Prüfungspflicht (vgl. BGH, BauR 1970, 57 (58); BauR 1975, 420 (421); OLG Karlsruhe, NJW-RR 1988, 405; OLG Frankfurt/M., NJW-RR 1994, 1361; Ingenstau/Korbion-Oppler, aaO., § 4 Nr. 3 VOB/B, Rdnr. 8) bestimmt sich nach den Umständen und Verhältnissen des Einzelfalls (vgl. OLG Karlsruhe, NJW-RR 1988, 405; Ingenstau/Korbion-Oppler, aaO., § 4 Nr. 3 VOB/B, Rdnr. 9).
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