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OLG Düsseldorf, 13.10.1986 - 1 U 119/86 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1988, 803
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Frankfurt, 11.10.2006 - 19 W 51/06
Einstweilige Verfügung wegen des Erwerbsschadens eines Verkehrsunfallverletzten: …
Vergleichbar den Fällen des Notunterhaltes (vgl. etwa OLG Karlsruhe, NJW 1995, 1908; OLG Frankfurt FamRZ 1990, 540; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1992, 198) ist eine Leistungsverfügung zur Abwendung wesentlicher Nachteile im Sinne des § 940 ZPO dann erforderlich, wenn ein Geschädigter unfallbedingt die Grundlage seiner persönlichen und wirtschaftlichen Existenz nicht aufrechterhalten kann, er also in eine Notlage geraten ist, so dass er dringend auf die sofortige Erfüllung seines Leistungsanspruches angewiesen ist (OLG Düsseldorf, VersR 1988, 803). - OLG Hamm, 16.11.2009 - 13 U 129/09 Da eine einstweilige Verfügung aber das Ergebnis einer Entscheidung in der Hauptsache nicht vorwegnehmen soll, sind sowohl an die Voraussetzungen des Verfügungsanspruchs als auch an diejenigen des Verfügungsgrundes strenge Anforderungen zu stellen (vgl. OLG Düsseldorf VersR 1988, 803;… Wussow/Dressler, UHR, 15. Aufl. Kap. 39 Rn. 5).
- OLG Hamm, 09.03.2000 - 6 U (H) 28/00
Geltendmachung eines Anspruchs auf Notunterhalt aufgrund unfallbedingter …
Das kann dann der Fall sein, wenn ein Unfallgeschädigter unfallbedingt die Grundlage seiner persönlichen und wirtschaftlichen Existenz vorübergehend nicht aufrechterhalten kann und dadurch in Gefahr gerät, diese völlig zu verlieren (vgl. OLG Düsseldorf, VersR 88, 803; JR 70, 143 m. Anm. Berg = VersR 70, 331).