Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 13.10.1986 - 1 U 171/85 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)
StVO § 7 Abs. 5 § 35 § 38
Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Notarztwagen im Einsatz
Papierfundstellen
- VersR 1988, 813
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Hamm, 20.03.2009 - 9 U 187/08
Einsatzfahrzeug; Einsatzfahrt; Wartepflicht
Dabei hat er den Vorrang anderer Fahrzeuge so lange zu beachten, bis er nach den Umständen davon ausgehen darf, dass ihn die anderen Verkehrsteilnehmer wahrgenommen haben und ersichtlich freie Bahn schaffen (OLG Düsseldorf, VersR 1988, 813;… OLG Brandenburg, a.a.O.). - OLG Hamm, 06.11.1995 - 13 U 94/95
Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Notarztwagen im Einsatz
Bei Annäherung an eine Kreuzung mit Rotlicht muß er so fahren, daß er sich durch Einblick in die bevorrechtigte Querstraße vergewissern kann, ob die anderen Verkehrsteilnehmer sein Vorrecht erkannt und sich auf die Durchfahrt des Einsatzfahrzeuges bei Rot eingerichtet haben (OLG Düsseldorf, VersR 1988, 813; KG NZV 1989, 192; KG VersR 1992, 1129, 1131). - OLG Düsseldorf, 11.02.2008 - 1 U 114/07
Führen eines Rettungswagens im rettungsdienstlichen Einsatz ist Ausübung eines …
Eine Behinderung des Wegerechtsfahrzeugs auszuschließen, muss alleinige Richtschnur für das Verhalten der übrigen Verkehrsteilnehmer sein (Senat, NZV 1992, 489 und VersR 1988, 813), weil beim Einsatz von Wegerechtsfahrzeugen mit blauem Blinklicht und Einsatzhorn normalerweise höchste Eile geboten ist. - OLG Celle, 19.12.2002 - 14 U 59/01
Haftungsverteilung bei Unfall mit Einsatzfahrzeug; Fahrt eines Rettungswagens mit …
Fahrer von Einsatzfahrzeugen haben darauf zu achten, dass bei der Einsatzfahrt keine anderen Verkehrsteilnehmer zu Schaden kommen; sie müssen bei ihrer Fahrweise berücksichtigen, dass Abweichungen von den allgemeinen Vorschriften eine erhöhte Unfallgefahr für andere Straßenbenutzer begründen und deshalb die Inanspruchnahme von Sonderrechten durch besondere Vorsicht ausgleichen [OLG Düsseldorf, VersR 1985, 669 und VersR 1988, 813]. - OLG Düsseldorf, 26.09.2005 - 1 U 32/05
Verdrängung der Fahrerhaftung durch die Amtshaftung der Anstellungskörperschaft
Vor allem darf der Fahrer eines Einsatzfahrzeugs erst dann auf sein Vorrecht vertrauen, wenn er sich vergewissert hat, dass die anderen Verkehrsteilnehmer sein Vorrecht erkannt und sich darauf eingerichtet haben (BGH, DAR 1971, 132f.; Senat, VersR 1988, 813, 814, sowie NZV 1992, 489).