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   OLG München, 20.09.1988 - 5 U 3126/87   

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OLG München, 20.09.1988 - 5 U 3126/87 (https://dejure.org/1988,1716)
OLG München, Entscheidung vom 20.09.1988 - 5 U 3126/87 (https://dejure.org/1988,1716)
OLG München, Entscheidung vom 20. September 1988 - 5 U 3126/87 (https://dejure.org/1988,1716)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Mitfahrt; Alkoholeinfluß; Mitverschulden; Mitverschuldensanrechnung; Kraftfahrzeugunfall; Unfall

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1990, 52
  • VersR 1989, 1203
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (36)

  • BGH, 10.07.1967 - III ZR 78/66

    Voraussetzungen des Forderungsübergangs auf den Sozialversicherungsträger

    Auszug aus OLG München, 20.09.1988 - 5 U 3126/87
    Daran fehlt es - soweit nicht Alkohol in Gegenwart des Verletzten übermäßig getrunken wurde (BGH MDR 1961, 404 Nr. 58) -, wenn sich der Fahrer vor Antritt der Fahrt unauffällig verhalten und keine Zeichen von Angetrunkenheit oder sonstiger Unsicherheit gezeigt hat (BGH VersR 1967, 974 ).

    Solche Spätfolgen kommen hier ernstlich in Betracht (vgl. BGHZ 48, 181 /186 f; BGH VersR 1963, 1048/1049; BGH NJW 1983, 702/703; BGH NJW 1976, 1149/1150), denn schmerzhafte weitere Augenoperationen können angesichts der fortschreitenden medizinischen Entwicklung erforderlich werden.

    Die Einschränkungen im Hinblick auf § 3 Nr. 1 PflVG bzw. § 12 StVG oder § 116 SGB (X) waren antragsgemäß in die Urteilsformel aufzunehmen (vgl. BGHZ 48, 181/184 ff; BGH NJW 1982, 447/448; BGH NJW 1986, 2703/2704).

  • BGH, 01.10.1985 - VI ZR 195/84

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG München, 20.09.1988 - 5 U 3126/87
    Weiterhin bleibt zu beachten, daß der Gleichbehandlungsgrundsatz auch bei der Bemessung des Schmerzensgeldes gilt, so daß nicht willkürlich von den bisher in vergleichbaren Fällen gewährten Beträgen abgewichen werden darf, denn die Festsetzung eines zu reichlichen Schmerzensgeldes führt zu einer Aufblähung des allgemeinen Schmerzensgeldgefüges, welche die Gemeinschaft aller Versicherten belastet (BGH VersR 1986, 173 /174; 1976, 967/968).

    Völlige Erblindung gehört zu den ungewöhnlich schweren Verletzungen (Höchststufe Nr. VI im Verletzungskatalog nach Prof. Dr. Düben, abgedruckt bei Moog VersR 1978, 304/305), für welche die Rechtsprechung bisher Schmerzensgeldkapitalbeträge zwischen 85.000,- DM (OLG Zweibrücken VersR 1981, 660/6061) und 150.000,- DM (OLG Zweibrücken VersR 1983, 935/936) oder Kapitalbeträge mit Rente zugebilligt hat (vgl. auch die landgerichtlichen Entscheidungen bei Hacks/Ring/Böhm, Schmerzensgeldbeträge, 13. Aufl., laufende Nummern 818, 820, 874, 889 sowie in der Anmerkung der Schriftleitung zu LG Saarbrücken DAR 1984, 323/324; allerdings ist der in dieser - nicht rechtskräftigen - Entscheidung festgesetzte Schmerzensgeldbetrag von 300.000,- DM bisher vom Bundesgerichtshof nur bei noch erheblich schlimmeren Verletzungsfolgen zugesprochen worden: BGH VersR 1986, 59 ; 1986, 173).

  • BGH, 08.06.1976 - VI ZR 216/74

    Voraussetzungen der Zubilligung einer Schmerzensgeldrente neben einem

    Auszug aus OLG München, 20.09.1988 - 5 U 3126/87
    Dabei muß die Rente in einem ausgewogenen Verhältnis zu vergleichbaren Schmerzensgeldkapitalbeträgen stehen; das ist der Fall, wenn sie bei einer Kapitalisierungsberechnung einem vergleichbaren Kapitalbetrag zumindest annähernd entspricht (BGH VersR 1976, 967/969; OLG Celle VersR 1977, 1009/1010).

    Weiterhin bleibt zu beachten, daß der Gleichbehandlungsgrundsatz auch bei der Bemessung des Schmerzensgeldes gilt, so daß nicht willkürlich von den bisher in vergleichbaren Fällen gewährten Beträgen abgewichen werden darf, denn die Festsetzung eines zu reichlichen Schmerzensgeldes führt zu einer Aufblähung des allgemeinen Schmerzensgeldgefüges, welche die Gemeinschaft aller Versicherten belastet (BGH VersR 1986, 173 /174; 1976, 967/968).

  • BGH, 14.03.1961 - VI ZR 115/60

    Wegfall der Schadensersatzansprüche oder Minderung des Schadensersatzes wegen

    Auszug aus OLG München, 20.09.1988 - 5 U 3126/87
    Abgesehen davon, daß eine solche Rechtskonstruktion selbst zwischen Ehegatten zu verneinen ist (BGH NJW 1974, 2124 ff; BGHZ 41, 79/81; vgl. auch BGH MDR 1961, 404 Nr. 58), käme sie jedenfalls nicht den Beklagten zugute.

    Daran fehlt es - soweit nicht Alkohol in Gegenwart des Verletzten übermäßig getrunken wurde (BGH MDR 1961, 404 Nr. 58) -, wenn sich der Fahrer vor Antritt der Fahrt unauffällig verhalten und keine Zeichen von Angetrunkenheit oder sonstiger Unsicherheit gezeigt hat (BGH VersR 1967, 974 ).

  • BGH, 15.02.1966 - VI ZR 263/64

    Schadensersatzpflicht aus unerlaubter Handlung - Mitverschulden des Verletzten -

    Auszug aus OLG München, 20.09.1988 - 5 U 3126/87
    Grundsätzlich trägt der Fahrer allein die Verantwortung für die ordnungsgemäße Führung des Kraftfahrzeugs; der Fahrgast braucht sich nicht ohne Anlaß darum zu kümmern, ob der Fahrer den jeweiligen Anforderungen der Verkehrslage ausreichend Rechnung trägt (BGH VersR 1979, 938 /939; 1966, 565/567; 1965, 688; 1961, 918/919).

    Begründete Zweifel an der Fahrtüchtigkeit des Fahrers rechtfertigen sich auch nicht aus der bloßen Kenntnis, daß der Fahrer vor Antritt der Fahrt überhaupt Alkohol getrunken hatte: Sogar der Umstand, daß die Atemluft eines Fahrers "wahrnehmbar" nach Alkohol roch, daß nach dem ärztlichen Untersuchungsbericht sein Zustand "mittelgradig betrunken" und sein Gesicht "gedunsen" war sowie Ermüdungszeichen vorlagen, zwingt das Gericht nicht zu der Überzeugung, ein Fahrgast habe bei Antritt der Fahrt begründete Zweifel an der Fahrtüchtigkeit des Fahrers haben müssen (BGH VersR 1966, 565/566; BGH VRS 57, 241/242).

  • BGH, 11.06.1963 - VI ZR 135/62
    Auszug aus OLG München, 20.09.1988 - 5 U 3126/87
    Solche Spätfolgen kommen hier ernstlich in Betracht (vgl. BGHZ 48, 181 /186 f; BGH VersR 1963, 1048/1049; BGH NJW 1983, 702/703; BGH NJW 1976, 1149/1150), denn schmerzhafte weitere Augenoperationen können angesichts der fortschreitenden medizinischen Entwicklung erforderlich werden.
  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

    Auszug aus OLG München, 20.09.1988 - 5 U 3126/87
    Diese Gegenüberstellung zwischen den Gutachten einerseits und der Aussage der persönlich glaubwürdigen Zeugin L. (im Zusammenhang mit den übrigen Aussagen) andererseits verschafft dem Senat nicht den "in tatsächlich zweifelhaften Fällen ... für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewißheit, der den Zweifeln Schweigen gebietet" (BGHZ 53, 245/256; 61, 165/169), denn die erkennenden Berufungsrichter konnten auf Grund der Beweisaufnahme nicht die persönliche Gewißheit gewinnen, daß die Klägerin nicht angegurtet war.
  • BGH, 24.05.1988 - VI ZR 326/87

    Rechtskraft einer Entscheidung über ein uneingeschränktes Schmerzensgeld

    Auszug aus OLG München, 20.09.1988 - 5 U 3126/87
    Lediglich etwaige nicht sicher vorhersehbare, aber nach der Lebenserfahrung nicht unwahrscheinliche unfallbedingte künftige Beeinträchtigungen sind außer Betracht zu lassen; sie werden dann vom Feststellungsausspruch umfaßt (vgl. BGH NJW 1980, 2754 ; BGH NZV 1988, 99).
  • BGH, 11.12.1956 - VI ZR 286/55

    Schmerzensgeldrente bei dauerndem schweren Körperschaden

    Auszug aus OLG München, 20.09.1988 - 5 U 3126/87
    Darüber, welche Form der Entschädigung - Kapital oder Rente - den Zwecken des Schmerzensgeldes am besten gerecht wird, hat das Gericht bei der Bemessung des Schmerzensgeldes nach § 287 ZPO zu befinden: Ein dauernder schwerer Körperschaden kann die Gewährung einer Schmerzensgeldrente rechtfertigen (BGH NJW 1957, 383 ).
  • BGH, 06.06.1973 - IV ZR 164/71

    Beweiserhebung und -würdigung im Vaterschaftsprozeß

    Auszug aus OLG München, 20.09.1988 - 5 U 3126/87
    Diese Gegenüberstellung zwischen den Gutachten einerseits und der Aussage der persönlich glaubwürdigen Zeugin L. (im Zusammenhang mit den übrigen Aussagen) andererseits verschafft dem Senat nicht den "in tatsächlich zweifelhaften Fällen ... für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewißheit, der den Zweifeln Schweigen gebietet" (BGHZ 53, 245/256; 61, 165/169), denn die erkennenden Berufungsrichter konnten auf Grund der Beweisaufnahme nicht die persönliche Gewißheit gewinnen, daß die Klägerin nicht angegurtet war.
  • BGH, 04.12.1975 - III ZR 41/74

    Bemessung von Schmerzensgeld - Verletzungsfolgen

  • BGH, 08.07.1980 - VI ZR 72/79

    Rechtskraft eines Schmerzensgeldurteils

  • BGH, 08.01.1981 - VI ZR 128/79

    Abänderung einer Kapitalabfindung

  • BGH, 22.09.1981 - VI ZR 170/80

    Beschwer durch fehlenden Ausspruch der Beschränkung der Haftung auf die

  • BGH, 09.11.1982 - VI ZR 293/79

    Interventionswirkung

  • BGH, 21.01.1986 - VI ZR 63/85

    Rechtsmittelbeschwer des Haftpflichtversicherers bei fehlendem Ausspruch der

  • OLG Zweibrücken, 28.04.1982 - 7 U 25/78

    Augenbehandlung; Erblindung; Fahrlässige Verursachung; Leiden; Arzt;

  • OLG Zweibrücken, 13.02.1980 - 7 U 19/78

    Hirnorganische Schädigung ; Wesensveränderung; Leistungsausfall; Epilepsie;

  • BGH, 16.05.1961 - VI ZR 112/60

    Rechtsmittel

  • OLG Celle, 17.03.1977 - 5 U 120/76

    Schmerzensgeld; Körperverletzung; Dauerschaden; Kapital

  • OLG Frankfurt, 29.03.1978 - 17 U 110/77

    Schmerzensgeld; Schmerzensgeldrente auf Lebenszeit; Entslellende Narbenbildung;

  • RG, 09.07.1908 - VI 490/07

    Zahlungsart der Geldrente nach § 843 B.G.B

  • LG Saarbrücken, 28.06.1984 - 3 O 501/82
  • BGH, 22.04.1975 - VI ZR 50/74

    Tatrichterliche Würdigung medizinischer Gutachten im Kunstfehlerprozeß -

  • BGH, 30.09.1980 - VI ZR 213/79

    Zur Zulassung der Revision beschränkt auf das Mitverschulden des Verletzten wegen

  • BGH, 23.03.1965 - VI ZR 267/63

    Vorwurf der schuldhaften Mitverursachung an einem Unfall - Unzureichende

  • BGH, 01.04.1980 - VI ZR 40/79

    Berücksichtigung des Nichtangurtens als Mitverschulden des verletzten

  • BGH, 14.03.1961 - VI ZR 189/59

    Einwilligung in Körperverletzung bei Mitfahrt mit einem als fahruntüchtig

  • BGH, 11.02.1964 - VI ZR 271/62

    Regreßrecht des Sozialversicherers bei Schädigung eines Ehegatten

  • BGH, 10.10.1972 - VI ZR 104/71

    Umfang der Haftung des Halters und Führers eines PKWs - Entstehen des Schadens

  • BGH, 10.07.1974 - IV ZR 212/72

    Inanspruchnahme von Versicherungsnehmer und Versicherer in einem Prozeß;

  • BGH, 20.03.1979 - VI ZR 152/78

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Überholenden mit einem nicht ganz rechts

  • BGH, 22.05.1984 - III ZR 18/83

    Vorrang der Belange einer land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung

  • BGH, 19.04.1988 - VI ZR 96/87

    Haftungsverteilung bei Sturz eines Radfahrers wegen entgegenkommenden PKW

  • BGH, 19.06.1979 - VI ZR 250/77

    Mitverschulden des Beifahrers bei einem Unfall aufgrund Übermüdung des Fahrers

  • BGH, 24.02.1988 - IVa ZR 193/86

    Feststellung der relativen Fahruntüchtigkeit

  • OLG Oldenburg, 04.01.2007 - 15 W 51/06

    Bemessung der Schmerzensgeldhöhe hinsichtlich der Folgen eines Faustschlags in

    - OLG München VersR 1989, 1203 (völliger Erblindung und schwere weitere Verletzungen: 50.000 EUR).
  • OLG München, 24.07.1990 - 5 U 5894/89

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Darüber, welche Form der Entschädigung - Kapital oder Rente - den Zwecken des Schmerzensgeldes am besten gerecht wird, hat das Gericht bei der Bemessung des Schmerzensgeldes nach § 287 ZPO zu befinden (OLG München VersR 1989, 1203f): Ein dauernder schwerer Körperschaden kann die Gewährung einer Schmerzensgeldrente rechtfertigen (BGH NJW 1957, 383 ; VersR 1968, 946/947).

    Eine Kapitalisierung der Rente ergäbe unter Zugrundelegung eines Jahresbetrages von (400,- x 12 =) 4.800,- DM und eines Abzinsungssatzes von 5, 5 % (BGHZ 79, 187/197/199; BGH VersR 1980, 132/134; OLG München VersR 1989, 1203 ; Schlund VersR 1981, 401/406; vgl. auch Geigel/Schlegelmilch, Der Haftpflichtprozeß, 20. Aufl., Seite 1341) zugunsten des am 4.12.1964 geborenen und damit am Unfalltag, dem 21.3.1986, auch versicherungsmathematisch 21-jährigen Klägers einen Kapitalisierungsfaktor von 16, 856 (Schlund/Schneider VersR 1976, 807/810/811/812; Wussow/Küppersbusch, Ersatzansprüche bei Personenschaden, 4. Aufl., Seite 215) und damit einen Betrag von, (4.800,- x 16, 856 =) 80.908,80 DM.

  • KG, 29.07.2004 - 8 U 54/04

    Schmerzensgeldanspruch des unvermittelt vor eine einfahrende U-Bahn gestoßenen

    Die Heranziehung vergleichbarer Entscheidungen folgt vielmehr dem Gleichbehandlungsgebot (BGH VersR 1970, 281; OLG Frankfurt DAR 1994, 21; NJW-RR 1990, 990; OLG Hamm NJW-RR 1993, 537; OLG München VersR 1992, 508 und VersR 1989, 1203; VersR 1995, 1199) und ist im Interesse der Rechtssicherheit auch geboten.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 30.01.1989 - 1 U 29/88   

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https://dejure.org/1989,4000
OLG Düsseldorf, 30.01.1989 - 1 U 29/88 (https://dejure.org/1989,4000)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.01.1989 - 1 U 29/88 (https://dejure.org/1989,4000)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. Januar 1989 - 1 U 29/88 (https://dejure.org/1989,4000)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • VersR 1989, 1203
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.01.1974 - VI ZR 26/73

    Anforderungen an die Verjährung unterbrechendes Anerkenntnis

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.01.1989 - 1 U 29/88
    Dabei genügt für die Annahme eines Anerkenntnisses jede Handlung oder Äußerung des Verpflichteten den Berechtigten gegenüber, aus der sich das Bewußtsein des Bestehens des Anspruchs unzweideutig ergibt (BGH VersR 74, 571).
  • BGH, 06.07.1955 - GSZ 1/55

    Bemessung des Schmerzensgeldanspruches

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.01.1989 - 1 U 29/88
    Es soll aber zugleich dem Gedanken Rechnung tragen, dass der Schädiger dem Geschädigten für das, was er ihm angetan hat, Genugtuung schuldet (BGHZ 18, 149 ).
  • KG, 19.03.1970 - 12 W 4489/70

    Anerkennung; Schmerzensgeld; Schmerzensgeldanspruch; Vertrag; Abschlagszahlung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.01.1989 - 1 U 29/88
    Ein solch vertragliches Anerkenntnis kann sich auch aus den gesamten Umständen der zwischen den Beteiligten vollzogenen Handlungen ergeben (KG NJW 70, 1050).
  • BGH, 16.01.1973 - VI ZR 197/71

    Vererblichkeit eines Schmerzensgeldanspruchs

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.01.1989 - 1 U 29/88
    Dieser gesetzlichen Regelung liegt der Gedanke zugrunde, es der Entschließung des Geschädigten zu überlassen, ob er den Anspruch geltend machen will, und es auszuschließen, dass die Erben Schmerzensgeld fordern, dessen Geltendmachung nicht in der Absicht des Erblassers lag (BGH NJW 73, 620).
  • OLG Dresden, 28.01.1999 - 9 U 2258/98

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einer 85 Jahre alten, die Straße

    Das OLG Düsseldorf (VersR 1989, 1203 ) hat bei der Bemessung des Schmerzensgeldes berücksichtigt, dass der Geschädigte etwa 4 Jahre nach dem Unfall verstorben ist.
  • OLG Köln, 26.01.1994 - 18 U 100/94

    Führen einer landwirtschaftlichen Zugmaschine mit Anhänger ohne dreieckigen roten

    Daß durch das Schmerzensgeld grundsätzlich nur der immaterielle Schaden abzugelten ist, der dem Verletzten bis zu seinem Tode entstanden ist, ist in Rechtsprechung und Literatur anerkannt (BGH, VersR 63, 232; OLG Düsseldorf, VersR 89, 1203; Staudinger/Schäfer, BGB, 12. Aufl., § 847 Rdnr. 80 m.w.N.).
  • OLG Braunschweig, 23.02.1994 - 3 U 107/93

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Das OLG Düsseldorf hat beispielsweise (VersR 1989, 1203 ) bei multiplen Verletzungen, u.a. einer Milzruptur, einer jungen Verletzten, die unfallunabhängig 4 Jahre später verstarb, 25.000 DM zugesprochen.
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