Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 07.12.1988

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 07.12.1988 - 1 U 214/88   

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https://dejure.org/1988,6835
OLG Karlsruhe, 07.12.1988 - 1 U 214/88 (https://dejure.org/1988,6835)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07.12.1988 - 1 U 214/88 (https://dejure.org/1988,6835)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07. Dezember 1988 - 1 U 214/88 (https://dejure.org/1988,6835)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 839; GG Art. 34; StrG BW a. F. § 43 Abs. 1; GG Art. 34; StrG BW a. F. § 67

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Streupflicht; Einmündung; Kreuzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1989, 158
 
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 07.12.1988 - 9 U 264/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,6870
OLG Celle, 07.12.1988 - 9 U 264/87 (https://dejure.org/1988,6870)
OLG Celle, Entscheidung vom 07.12.1988 - 9 U 264/87 (https://dejure.org/1988,6870)
OLG Celle, Entscheidung vom 07. Dezember 1988 - 9 U 264/87 (https://dejure.org/1988,6870)
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Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • VersR 1989, 158
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.11.1964 - III ZR 121/64
    Auszug aus OLG Celle, 07.12.1988 - 9 U 264/87
    Nach der Rechtsprechung des BGH sind gefährlich solche Straßenstellen, die wegen ihrer eigentümlichen Anlage oder bestimmter Zustände, die nicht ohne weiteres erkennbar sind, die Möglichkeit eines Unfalls auch für den Fall nahelegen, daß der Verkehrsteilnehmer die im Verkehr im Winter allgemein erforderliche Sorgfalt walten läßt (BGH VersR 65, 68 = NJW 65, 201).
  • OVG Niedersachsen, 03.05.2021 - 9 KN 162/17

    Allgemeinanteil; Allgemeininteresse; Anliegergrundstück; Anliegergrundstücke;

    Darüber hinaus ist die Winterdienstpflicht begrenzt durch die Zumutbarkeit, d. h. der Umfang der Räum- und Streupflicht richtet sich nicht nur nach den Bedürfnissen des Verkehrs, sondern auch danach, was vernünftigerweise von der streupflichtigen Kommune verlangt werden kann (vgl. zur Verkehrssicherungspflicht BGH, Urteil vom 5.7.1990 - III ZR 217/89 - BGHZ 112, 74 = juris Rn. 11; OLG Celle, Urteil vom 7.12.1988 - 9 U 264/87 - juris Rn. 16).
  • OLG Celle, 21.12.1988 - 9 U 270/87

    Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch Nichtbeachtung der Streupflicht

    Vielmehr sind nach der zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs die normalen Gefahren, die sich aus den winterlichen Straßenverhältnissen ergeben und die gerade darin bestehen, daß beim Bremsen und Ändern der Fahrtrichtung besondere Vorsicht geboten ist, von den Verkehrsteilnehmern hinzunehmen; erst wenn dies aus besonderen Gründen nicht mehr erwartet werden kann, insbesondere weil die Gefährlichkeit durch Umstände erhöht ist, die der Kraftfahrer auch bei Beachtung der im Winter gebotenen besonderen Aufmerksamkeit leicht verkannt oder nicht ohne weiteres zu bewältigen vermag, setzt die Verkehrssicherungspflicht ein (ständige Rechtsprechung des Senats, z.B. Urteil vom 30.11.1983, 9 U 40/83; Urteil vom 30.7.1986, 9 U 278/85; Urteil vom 7.12.1988, 9 U 264/87; ebenso auch OLG Oldenburg, Urteil vom 14.10.1988, 6 U 206/88).
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