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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 17.08.1988 - 7 U 36/86   

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https://dejure.org/1988,7498
OLG Karlsruhe, 17.08.1988 - 7 U 36/86 (https://dejure.org/1988,7498)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17.08.1988 - 7 U 36/86 (https://dejure.org/1988,7498)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17. August 1988 - 7 U 36/86 (https://dejure.org/1988,7498)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823 Abs. 1; BGB § 847

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1
    Grober Behandlungsfehler bei periartikulärer Injektion

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1989, 195
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.09.1982 - VI ZR 302/80

    Voraussetzungen der Beweislastumkehr wegen grober Behandlungsfehler; Umkehr der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.08.1988 - 7 U 36/86
    c) Die Nichteinhaltung dieser aseptischen Kautelen (I 1 a und b), die eine Infektion vermeiden sollen, die bei Nichteinhaltung aseptischer Kautelen häufiger eintritt ( SVG Prof. Dr. xxx, S. 4), stellt nach Ansicht des Senats insgesamt ein leichtfertiges Verhalten des Beklagten dar, das im Hinblick auf das Gewicht der Möglichkeit, dass die bezeichneten ärztlichen Fehler zum Misserfolg der Behandlung bzw. zum Schadenseintritt beigetragen haben (BGHZ 85, 212, 216 - eine Infektion bei Befolgung aller Vorschriften der Asepsis ist extrem selten ( SVG Prof. Dr. xxx, S. 4) - als grober ärztlicher Behandlungsfehler (BGH, NJW 1983, 2080; BGH, NJW 1986, 1540 ) zu werten ist.
  • BGH, 03.12.1985 - VI ZR 106/84

    Begriff des groben Behandlungsfehlers

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.08.1988 - 7 U 36/86
    c) Die Nichteinhaltung dieser aseptischen Kautelen (I 1 a und b), die eine Infektion vermeiden sollen, die bei Nichteinhaltung aseptischer Kautelen häufiger eintritt ( SVG Prof. Dr. xxx, S. 4), stellt nach Ansicht des Senats insgesamt ein leichtfertiges Verhalten des Beklagten dar, das im Hinblick auf das Gewicht der Möglichkeit, dass die bezeichneten ärztlichen Fehler zum Misserfolg der Behandlung bzw. zum Schadenseintritt beigetragen haben (BGHZ 85, 212, 216 - eine Infektion bei Befolgung aller Vorschriften der Asepsis ist extrem selten ( SVG Prof. Dr. xxx, S. 4) - als grober ärztlicher Behandlungsfehler (BGH, NJW 1983, 2080; BGH, NJW 1986, 1540 ) zu werten ist.
  • BGH, 01.10.1985 - VI ZR 19/84

    Darlegungs- und Beweislast im Arzthaftungsprozeß wegen mangelhafter Aufklärung;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.08.1988 - 7 U 36/86
    Die Feststellung eines groben Behandlungsfehlers führt zu einer Umkehr der Beweislast für die Kausalität zwischen dem Behandlungsfehler und dem Schaden mit der Folge, dass statt des an sich beweisbelasteten Klägers (BGH, NJW 1986, 1541, 1542; BGH, NJW 1987, 1482, 1483) nunmehr der Beklagte den Nachweis mangelnder Kausalität zwischen dem schädigenden Ereignis und dem eingetretenen Körperschaden zu führen hat.
  • BGH, 10.05.1983 - VI ZR 270/81

    Schadenersatz bei Erblindung aufgrund Sauerstoffüberdosierung eines Frühgeborenen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.08.1988 - 7 U 36/86
    c) Die Nichteinhaltung dieser aseptischen Kautelen (I 1 a und b), die eine Infektion vermeiden sollen, die bei Nichteinhaltung aseptischer Kautelen häufiger eintritt ( SVG Prof. Dr. xxx, S. 4), stellt nach Ansicht des Senats insgesamt ein leichtfertiges Verhalten des Beklagten dar, das im Hinblick auf das Gewicht der Möglichkeit, dass die bezeichneten ärztlichen Fehler zum Misserfolg der Behandlung bzw. zum Schadenseintritt beigetragen haben (BGHZ 85, 212, 216 - eine Infektion bei Befolgung aller Vorschriften der Asepsis ist extrem selten ( SVG Prof. Dr. xxx, S. 4) - als grober ärztlicher Behandlungsfehler (BGH, NJW 1983, 2080; BGH, NJW 1986, 1540 ) zu werten ist.
  • BGH, 03.02.1987 - VI ZR 56/86

    Beweiserleichterungen und Beweislastumkehr bei Unterlassen medizinisch gebotener

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.08.1988 - 7 U 36/86
    Die Feststellung eines groben Behandlungsfehlers führt zu einer Umkehr der Beweislast für die Kausalität zwischen dem Behandlungsfehler und dem Schaden mit der Folge, dass statt des an sich beweisbelasteten Klägers (BGH, NJW 1986, 1541, 1542; BGH, NJW 1987, 1482, 1483) nunmehr der Beklagte den Nachweis mangelnder Kausalität zwischen dem schädigenden Ereignis und dem eingetretenen Körperschaden zu führen hat.
  • BGH, 28.01.1986 - VI ZR 83/85

    Ursächlichkeit eines ärztliches Kunstfehlers bei Weiterbehandlung durch einen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.08.1988 - 7 U 36/86
    Im Übrigen ist hierzu ergänzend zu bemerken, dass das Landgericht mit zutreffender Begründung einen ursächlichen Zusammenhang bejaht und einen Einfluss einer als verzögert bezeichneten Behandlung des Klägers im X.-Krankenhaus auf den Kausalzusammenhang verneint hat, weil ein Abbruch dieses Zusammenhangs nicht gegeben ist (vgl. hierzu BGH, NJW 1986, 2367, 2368).
  • OLG Stuttgart, 29.07.1997 - 14 U 20/96

    Beweislastumkehr wegen unterlassener Erhebung weiterer Befunde

    Dementsprechend ist in der unterlassenen Punktion eines sich arthroskopisch trüb darstellenden Kniegelenksergusses trotz Schmerzen und einer erhöhten BSG ein grober Fehler gesehen worden (OLG Celle VersR 1985, 1047 = AHRS 2090/8 und 6562/8; vgl. auch OLG Köln VersR 1992, 1004 und OLG Karlsruhe VersR 1989, 195 = AHRS 2790/34 - Nichterkennen eines bakteriellen Infekts trotz eindeutiger Anzeichen).
  • OLG Stuttgart, 02.09.1993 - 14 U 7/93

    Arzthaftung nach Diagnose- und Behandlungsirrtum bei der Behandlung einer

    So ist bereits die Unterlassung der zwingenden und zweifelsfrei gebotenen Befunderhebungen zur Klärung einer tiefen Wundinfektion als grober Behandlungsfehler zu bewerten, der eine Beweislastumkehr rechtfertigt (s. hierzu auch OLG Karlsruhe vom 17.08.1988 - VersR 1989, 195: grober Behandlungsfehler bei Nichterkennen einer bakteriellen Infektion trotz eindeutiger Anzeichen; siehe weitere KG vom 30.04.1990 - VersR 1991, 928: grober Behandlungsfehler bei unterlassener, möglichst früh einsetzender antibiotischer Therapie mit einem gegen Staphylokokken wirksamen Medikament; OLG Köln vom 12.06.1991 - VersR 1992, 1003: grober Verhandlungsfehler bei unterlassener schneller bakteriologischer Untersuchung - staphylococcus aureus - mit späterer Gelenksversteifung; siehe schließlich OLG Saarbrücken vom 07.08.1991 - VersR 1992, 1359: grober Behandlungsfehler, wenn bei zu fordernder sorgfältiger Untersuchung und Diagnostik die Zeichen einer gravierenden Infektion hätten festgestellt werden müssen mit sich anschließender Wundrevision).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 11.01.1988 - 3 U 51/87   

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https://dejure.org/1988,15319
OLG Hamm, 11.01.1988 - 3 U 51/87 (https://dejure.org/1988,15319)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.01.1988 - 3 U 51/87 (https://dejure.org/1988,15319)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. Januar 1988 - 3 U 51/87 (https://dejure.org/1988,15319)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VersR 1989, 195
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.06.1986 - VI ZR 21/85

    Feststellung der haftungsbegründenden Kausalität im Rahmen der Arzthaftung wegen

    Auszug aus OLG Hamm, 11.01.1988 - 3 U 51/87
    Dabei ist der Beweis des ersten Verletzungserfolgs im Rahmen des § 286 ZPO zu führen und gehört die Weiterentwicklung der Schädigung erst zur haftungsausfüllenden, nach § 287 ZPO festzustellenden Kausalität (BGH VersR 1986, 1121 = NJW 87, 705).
  • BGH, 01.10.1985 - VI ZR 19/84

    Darlegungs- und Beweislast im Arzthaftungsprozeß wegen mangelhafter Aufklärung;

    Auszug aus OLG Hamm, 11.01.1988 - 3 U 51/87
    Auch im Rahmen einer Schadensersatzklage wegen Verletzung der ärztlichen Aufklärungspflicht obliegt es dem Kl. zu beweisen, daß sein Gesundheitsschaden auf dem Eingriff beruht, über den er mangelhaft aufgeklärt worden ist (BGH VersR 1986, 183 = NJW 86, 1541).
  • BGH, 15.03.2005 - VI ZR 289/03

    Aufklärungspflicht des Arztes über Nebenwirkungen von Medikamenten

    Danach ist auch die Medikation mit aggressiven bzw. nicht ungefährlichen Arzneimitteln als ein ärztlicher Eingriff im weiteren Sinne anzusehen, so daß die Einwilligung des Patienten in die Behandlung mit dem Medikament unwirksam ist, wenn er nicht über dessen gefährliche Nebenwirkungen aufgeklärt worden ist (vgl. Senatsurteile vom 27. Oktober 1981 - VI ZR 69/80 - VersR 1982, 147, 149 = AHRS 5100/5 und vom 13. Januar 1970 - VI ZR 121/68 - NJW 1970, 511, 512 f. = AHRS 5100/3; vgl. auch OLG Oldenburg VersR 1986, 69 = AHRS 5100/6 mit Nichtannahmebeschluß des Senats vom 11. Dezember 1984 - VI ZR 51/84 - OLG Hamm VersR 1989, 195 = AHRS 5100/13; OLG München AHRS 5100/102; OLG Bamberg AHRS 5100/110 mit Nichtannahmebeschluß des Senats vom 15. April 1997 - VI ZR 305/96; OLG Stuttgart AHRS 5100/112; OLG Hamm AHRS 5100/117; OLG Düsseldorf OLGR Düsseldorf 2003, 387, 389; Deutsch/Spickhoff, 5. Aufl., 2003, Rdn. 208; a.A. LG Dortmund MedR 2000, 331, 332 = AHRS 5100/116).
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