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Rechtsprechung
   LG Nürnberg-Fürth, 23.03.1988 - 14 O 9229/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,4680
LG Nürnberg-Fürth, 23.03.1988 - 14 O 9229/87 (https://dejure.org/1988,4680)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 23.03.1988 - 14 O 9229/87 (https://dejure.org/1988,4680)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 23. März 1988 - 14 O 9229/87 (https://dejure.org/1988,4680)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • VersR 1989, 249
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 26.09.1988 - 5 W 49/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,10021
OLG Stuttgart, 26.09.1988 - 5 W 49/88 (https://dejure.org/1988,10021)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 26.09.1988 - 5 W 49/88 (https://dejure.org/1988,10021)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 26. September 1988 - 5 W 49/88 (https://dejure.org/1988,10021)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sinn und Zweck der Regelung des § 4 Abs. 1 q ARB (Allgemeine Rechtsschutzbedingungen); Ausschluß des Versicherungsschutzes bei Zusammenhang der Interessenwahrnehmung mit einem beantragten Konkursverfahren nach dessen Abschluß; Durch Insolvenz bedingte Kündigung von ...

  • VersR (via Owlit)

    ARB 75 § 4 Abs. 1 q

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1989, 249
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 13.11.1958 - 2 AZR 573/57

    Kündigungsschutzklage - Klageantrag - Kündigung - Auflösung zum Termin -

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.09.1988 - 5 W 49/88
    In jedem Fall bezog sich die Interessenwahrnehmung des Klägers, für die er Versicherungsschutz begehrt, nur auf die Kündigungsschutzklagen, die ihrerseits ausschließlich die schriftliche Kündigung vom 10.02.1987 und nicht eine mündliche Kündigung vom 03.02.1987 zum Gegenstand hatten (vgl. auch BAG NJW 1959, 1459 dazu, daß Streitgegenstand einer Kündigungsschutzklage immer nur eine ganz bestimmte Kündigung ist).
  • OLG Karlsruhe, 07.03.2002 - 12 U 290/01

    Rechtsschutzversicherung: Gefahrtragungspflicht bei Erfüllungsablehnung durch den

    Aus Gründen der Rechtssicherheit wurde der Ausschluss nur auf Streitigkeiten bezogen, die nach Stellung des Konkursantrags liegen, nicht aber auch für solche, die durch künftigen Konkurs ausgelöst worden sind (ÖOGH VersR 1994, 1375; OLG Stuttgart VersR 1989, 249; Harbauer, Rechtsschutzversicherung, 6. Aufl. Rdn 133; Prölss/Martin aaO, Rdn. 38).
  • OLG Düsseldorf, 21.02.2006 - 4 U 108/05

    Mögliche Beschränkung eines Haftungsausschlusses bzgl. der

    Die Entscheidung des OLG Stuttgart (VersR 1989, 249) lässt den vom Kläger gezogenen Umkehrschluss nicht zu.
  • LG Dortmund, 04.04.2013 - 2 O 319/12

    Kein Deckungsschutz einer Rechtsschutzversicherung für Anwaltskosten bei

    Deshalb geht auch die herrschende Meinung in Rechtsprechung und Literatur davon aus, dass wegen der weiten Fassung des Risikoausschlusses dieser unabhängig von einer möglichen Beendigung des Insolvenzverfahrens bereits dann eingreift, wenn ein sachlicher Zusammenhang zwischen der Interessenwahrnehmung und dem durchgeführten Insolvenzverfahren besteht (OLG Stuttgart VersR 1989, 249; Obarowski in Beckmann/Beckmann-Matusche, Versicherungsrechts- Handbuch, 2. Aufl., § 37 Rdn. 293; Maier in Harbauer, Rechtsschutzversicherung, 8. Aufl., § 3 ARB 2000 Rdn. 157).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 19.05.1988 - 12 U 197/87   

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https://dejure.org/1988,5061
OLG Karlsruhe, 19.05.1988 - 12 U 197/87 (https://dejure.org/1988,5061)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19.05.1988 - 12 U 197/87 (https://dejure.org/1988,5061)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19. Mai 1988 - 12 U 197/87 (https://dejure.org/1988,5061)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • VersR 1989, 249
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