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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 04.11.1987 - 7 U 150/86   

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https://dejure.org/1987,3978
OLG Karlsruhe, 04.11.1987 - 7 U 150/86 (https://dejure.org/1987,3978)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04.11.1987 - 7 U 150/86 (https://dejure.org/1987,3978)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04. November 1987 - 7 U 150/86 (https://dejure.org/1987,3978)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • VersR 1989, 45
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Karlsruhe, 22.09.2004 - 7 U 94/03

    Verkehrssicherungspflichtverletzung: Hinweisschild auf Nichträumung von Eis und

    Nach den einschlägigen Entscheidungen des BGH und des Senats (BGH v.22.11.1965 - III ZR 32/65, VersR 1966, 90, 92; v. 21.5.1982 - III ZR 165/81, VersR 1983, 162; v. 20.12.1990 - III ZR 21/90, VersR 1991, 665; Senat v. 4.11.1987 - 7 U 150/86, VersR 1989, 45) hätte daher dafür gesorgt werden müssen, dass den Besuchern mindestens eine Möglichkeit geboten wurde, den Platz gefahrlos zu verlassen bzw. ihr Fahrzeug gefahrlos zu erreichen (BGH VersR 1991, 665).
  • LG Köln, 09.05.2012 - 16 O 376/11

    Verpflichtung eines Ladeninhabers zur Abwendung der Gefahren durch Glatteis von

    Für die Streupflicht auf öffentlichen Parkplätzen hatte die Rechtsprechung (BGH VersR 66, 90; OLG Köln VersR 83, 162; OLG Karlsruhe VersR 89, 45) folgende Grundsätze entwickelt:.
  • OLG Koblenz, 28.10.1998 - 1 U 965/97

    Streupflicht als Amtspflicht

    Nach absolut herrschender Meinung besteht auf Parkplätzen nämlich schon dann keine Winterwartungspflicht, wenn der sie benutzende Kraftfahrer von seinem Fahrzeugaus mit wenigen Schritten bzw. auf wenigen Metern den entweder bestreuten Bürgersteig oder andere sichere, auch nicht abgegrenzte Straßenoder Wegeteile - hier also den vor den Schaufenstern der Volksbank entlang führenden Streifen - erreichen kann, abgesehen davon, daß auf vereinzelten Eisflächen eines Parkplatzes ohnedies keine Streupflicht besteht (BGH VersR 1982, 299; 1985, 189; OLG Celle NJW-RR 1989, 1419; OLG Karlsruhe VersR 1989, 45; OLG Köln VersR 1983, 162; Jagusch-Hentschel, a.a.O. Rn. 64; Bergmann-Schumacher, Kommunalhaftung 2. Aufl., Anm. 376 ff.; Kodal-Bauer, Straßenrecht 5. Aufl. 1995, Kap. 41, Rn. 10 f. und Kap. 24, Rn. 58 ff.).
  • LG Kempten, 03.02.2004 - 3 O 2694/03

    Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall wegen Verstoßes gegen eine obliegende

    Im Rahmen des Schutzes der Fußgänger wird weiter zu Recht gefordert (Frage des Schutzbereiches), dass die Fahrzeugbenutzer die von den Kraftfahrzeugen befahrene Fläche auf eine nicht nur unerhebliche Entfernung betreten müssen, um ihr Fahrzeug zu verlassen oder wieder erreichen zu können (vgl. z.B. OLG Karlsruhe, VersR 1989, 45, 46 [OLG Karlsruhe 04.11.1987 - 7 U 150/86] ).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 19.07.1988 - 7 U 29/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,4067
OLG Hamburg, 19.07.1988 - 7 U 29/88 (https://dejure.org/1988,4067)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 19.07.1988 - 7 U 29/88 (https://dejure.org/1988,4067)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 19. Juli 1988 - 7 U 29/88 (https://dejure.org/1988,4067)
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Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • VersR 1989, 45
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.02.1972 - III ZR 134/68

    Verkehrssicherungs- bzw. Streupflicht an Schnellstraßen bei Nacht

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.07.1988 - 7 U 29/88
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß eine Pflicht, alle Fahrbahnen öffentlicher Straßen bei winterlicher Glätte mit abstumpfenden Mitteln oder Tausalz zu bestreuen, nicht besteht, sondern daß der Kraftfahrer die Fahrbahnen grundsätzlich in dem Zustand hinzunehmen hat, in dem er sie vorfindet (vgl. BGH VersR 59, 830 = VRS 17, 249; 1972, 563 = NJW 72, 903; OLG Karlsruhe.
  • BGH, 18.12.1972 - III ZR 121/70

    Verkehrssicherungspflichten hinsichtlich der öffentlichen Verkehrswege in

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.07.1988 - 7 U 29/88
    Die Streupflicht ist Teil der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht, deren wesentlicher Inhalt es ist, demjenigen, der eine Gefahrenquelle eröffnet, die Verpflichtung aufzuerlegen, die ihm zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um etwa aus einer solchen Gefahrenquelle resultierende Schäden zu verhindern; dieser Grundsatz gilt auch für die öffentlichen Verkehrswege (vgl. BGHZ 60, 54 = VersR 1973, 252).
  • BGH, 06.07.1959 - III ZR 67/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.07.1988 - 7 U 29/88
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß eine Pflicht, alle Fahrbahnen öffentlicher Straßen bei winterlicher Glätte mit abstumpfenden Mitteln oder Tausalz zu bestreuen, nicht besteht, sondern daß der Kraftfahrer die Fahrbahnen grundsätzlich in dem Zustand hinzunehmen hat, in dem er sie vorfindet (vgl. BGH VersR 59, 830 = VRS 17, 249; 1972, 563 = NJW 72, 903; OLG Karlsruhe.
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