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   BGH, 15.12.1988 - III ZR 112/87   

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https://dejure.org/1988,763
BGH, 15.12.1988 - III ZR 112/87 (https://dejure.org/1988,763)
BGH, Entscheidung vom 15.12.1988 - III ZR 112/87 (https://dejure.org/1988,763)
BGH, Entscheidung vom 15. Dezember 1988 - III ZR 112/87 (https://dejure.org/1988,763)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht - Umfang der Haftung des Landes nach Amtshaftungsgrundsätzen - Mangelnde Tragfähigkeit des Banketts als Unfallursache - Erstrecken der Verkehrssicherungspflicht auf denFahrbahnrand - ...

  • rabüro.de

    Zur Verkehrssicherungspflicht für Seitenstreifen einer Landesstraße bezüglich der Tragfähigkeit

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 839; LStrG RP § 11; LStrG RP § 48

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 839; RhPfLandesstraßenG § 11, § 48
    Umfang der Verkehrssicherungspflicht für eine Landstraße

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1989, 798
  • NVwZ-RR 1989, 456
  • VersR 1989, 847
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.07.1971 - III ZR 126/68

    Erscheinungsbild eines Weges - Widmungsbeschränkung - Verkehrssicherung -

    Auszug aus BGH, 15.12.1988 - III ZR 112/87
    Läßt das äußere Erscheinungsbild des Weges bei den Verkehrsteilnehmern bei Anwendung zumutbarer Sorgfalt keinen Zweifel darüber aufkommen, daß die Widmung inhaltlich beschränkt ist, so geht die Pflicht zur Verkehrssicherung über die Abwendung der diesem Verkehr drohenden Gefahren auch dann nicht hinaus, wenn der Weg gelegentlich in einer die Widmung überschreitenden Weise benutzt wird und der Verkehrssicherungspflichtige dies duldet (Senatsurteile vom 14. Oktober 1957 - III ZR 102/56 = VersR 1957, 817 und vom 12. Juli 1971 - III ZR 126/68 = VersR 1971, 1061; vgl. auch BGH-Urteil vom 24. Januar 1958 - VI ZR 311/56 = LM BGB § 823 Da Nr. 5).

    Sind die Bankette aber unbefestigt, bestehen sie insbesondere aus einer nur schmalen Grasnarbe, die sich an eine abfallende Böschung anschließt, dann ist die mangelnde Standfestigkeit auch für ein geringfügiges, vorsichtiges Befahren mit schweren Fahrzeugen jedem einsichtigen Kraftfahrer erkennbar und eine besondere Warnung nicht nötig (Senatsurteile vom 16. Dezember 1968 - III ZR 110/66 = VersR 1969, 280, 281 und vom 12. Juli 1971 aaO).

  • BGH, 24.01.1958 - VI ZR 311/56
    Auszug aus BGH, 15.12.1988 - III ZR 112/87
    Läßt das äußere Erscheinungsbild des Weges bei den Verkehrsteilnehmern bei Anwendung zumutbarer Sorgfalt keinen Zweifel darüber aufkommen, daß die Widmung inhaltlich beschränkt ist, so geht die Pflicht zur Verkehrssicherung über die Abwendung der diesem Verkehr drohenden Gefahren auch dann nicht hinaus, wenn der Weg gelegentlich in einer die Widmung überschreitenden Weise benutzt wird und der Verkehrssicherungspflichtige dies duldet (Senatsurteile vom 14. Oktober 1957 - III ZR 102/56 = VersR 1957, 817 und vom 12. Juli 1971 - III ZR 126/68 = VersR 1971, 1061; vgl. auch BGH-Urteil vom 24. Januar 1958 - VI ZR 311/56 = LM BGB § 823 Da Nr. 5).
  • BGH, 14.10.1957 - III ZR 102/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 15.12.1988 - III ZR 112/87
    Läßt das äußere Erscheinungsbild des Weges bei den Verkehrsteilnehmern bei Anwendung zumutbarer Sorgfalt keinen Zweifel darüber aufkommen, daß die Widmung inhaltlich beschränkt ist, so geht die Pflicht zur Verkehrssicherung über die Abwendung der diesem Verkehr drohenden Gefahren auch dann nicht hinaus, wenn der Weg gelegentlich in einer die Widmung überschreitenden Weise benutzt wird und der Verkehrssicherungspflichtige dies duldet (Senatsurteile vom 14. Oktober 1957 - III ZR 102/56 = VersR 1957, 817 und vom 12. Juli 1971 - III ZR 126/68 = VersR 1971, 1061; vgl. auch BGH-Urteil vom 24. Januar 1958 - VI ZR 311/56 = LM BGB § 823 Da Nr. 5).
  • BGH, 16.12.1968 - III ZR 110/66

    Befahren der Bankette - Überholen - Ausweichen - Anhalten - Warnhinweis

    Auszug aus BGH, 15.12.1988 - III ZR 112/87
    Sind die Bankette aber unbefestigt, bestehen sie insbesondere aus einer nur schmalen Grasnarbe, die sich an eine abfallende Böschung anschließt, dann ist die mangelnde Standfestigkeit auch für ein geringfügiges, vorsichtiges Befahren mit schweren Fahrzeugen jedem einsichtigen Kraftfahrer erkennbar und eine besondere Warnung nicht nötig (Senatsurteile vom 16. Dezember 1968 - III ZR 110/66 = VersR 1969, 280, 281 und vom 12. Juli 1971 aaO).
  • BGH, 16.05.1991 - III ZR 125/90

    Verkehrssicherungspflicht bei Verwendung von Bodenschwellen / Fahrbahnschwellen -

    Angesichts der Widmung der hier in Rede stehenden Straße (zur Bedeutung des Umfangs der Widmung für die Tragweite der Verkehrssicherungspflicht vgl. Senatsurteil vom 15. Dezember 1988 - III ZR 112/87 - VersR 1989, 847 = BGHR BGB § 839 Abs. 1 Satz 1 Verkehrssicherungspflicht 1) für den allgemeinen innerstädtischen Verkehr, der nicht auf bestimmte Fahrzeugtypen beschränkt ist, mußte daher mit allen Fahrzeugen gerechnet werden, die nach § 30 Abs. 1 und 2 StVZO zugelassen werden können.
  • BGH, 27.01.2005 - III ZR 176/04

    Verkehrssicherungspflicht bei einem unbefestigten Bankett

    Der Senat hat in diesem Zusammenhang zum einen den Grundsatz betont, eine Warnung vor einem erkennbar unbefestigten Bankett sei nicht erforderlich (Urteil vom 15. Dezember 1988 - III ZR 112/87 - VersR 1989, 847, 848), andererseits ausgesprochen, da Höhenunterschiede zwischen Fahrbahn und Seitenstreifen bis zu 15 cm auch dem vorsichtigen Kraftfahrer, der bei einwandfreier Fahrweise den Seitenstreifen - sei es zum Überholen oder zum Ausweichen oder aus sonstigen diese Fahrweise rechtfertigenden Gründen - benutze, durch Hängenbleiben der Räder gefährlich werden könnten, dürfe eine Bundesstraße bei ordnungsmäßigem Zustand derartige Höhenunterschiede zwischen Fahrbahn und Bankett nicht aufweisen, ohne daß der Verkehrsteilnehmer hiervor ausreichend gewarnt werde.
  • OLG Rostock, 23.03.2000 - 1 U 169/98

    Verkehrssicherungspflichten hinsichtlich der Straßenverhältnisse (Schlaglöcher)

    Der Umfang der Verkehrssicherungspflicht richtet sich danach, für welche Art von Verkehr ein Weg nach seinem äußeren Befund unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse und der allgemeinen Verkehrsauffassung gewidmet ist (BGH VersR 1989, 847, 848).

    Daß auf unbefestigten Straßenabschnitten auch ohne Warnzeichen besondere Vorsicht angebracht ist, bestätigt schließlich der BGH in VersR 1989, 847, 848: Hier durfte sich der Fahrer eines LKW auch ohne Warnung nicht darauf verlassen, daß ein unbefestigtes Bankett das Gewicht eines für die befestigte Straße zugelassenen schweren LKW tragen würde.

  • LG Saarbrücken, 23.03.2012 - 13 S 207/11

    Haftungsverteilung: Einbrechen eines Fahrzeugs auf einer unzureichend gesicherten

    Zur Mithaftung eines Verkehrsteilnehmers, der trotz eines Durchfahrtverbots gemäß Verkehrszeichen 250 eine Straße befährt und hierbei verunfallt (Anschluss BGH, 15. Dezember 1988, III ZR 112/87, VersR 1989, 847 und OLG Frankfurt, 2. Februar 2001, 24 U 21/99, OLGR Frankfurt 2001, 188).(Rn.17).

    bb) Allerdings ist anerkannt, dass sich der Umfang der Verkehrssicherungspflicht bei einer Straße grundsätzlich nicht aus deren Beschilderung mit Verkehrszeichen entsprechend der Anlage zur Straßenverkehrsordnung ergibt, sondern aus dem Umfang der Widmung (vgl. nur BGH, Urteil vom 15.12.1988 - III ZR 112/87, VersR 1989, 847; Palandt/Sprau aaO Rn. 221, jeweils m.w.N.).

  • OLG Rostock, 22.03.2001 - 1 U 144/99

    Verkehrssicherungspflichten der öffentlichen Hand zum Schutz des Radfahrverkehrs

    Der Umfang der Verkehrssicherungspflicht richtet sich nach der Widmung des Verkehrsweges (BGH, VersR 1989, 847, 847).
  • OLG Saarbrücken, 29.06.2010 - 4 U 482/09

    Verkehrssicherungspflicht einer saarländischen Gemeinde: Schadensersatzanspruch

    Allerdings bestimmt sich die Frage, für welche Art ein Verkehr gewidmet ist, nach seinem äußeren Erscheinungsbild, insbesondere nach den äußerlich erkennbaren Merkmalen eines Weges unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten und der allgemeinen Verkehrsauffassung (BGH, Urt. vom 15.12.1998, III ZR 112/87, VersR 1989, 847, 848).
  • OLG Celle, 12.07.2012 - 8 U 61/12

    Verkehrssicherungspflicht bei Wander- und Radweg

    Allerdings richtet sich der Umfang der Verkehrssicherungspflicht für Straßen und Wege danach, für welche Art von Verkehr ein Weg nach seinem äußeren Bild unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse und der allgemeinen Verkehrsauffassung gewidmet ist (BGH, VersR 1989, 847, 848).
  • OLG Saarbrücken, 17.07.2007 - 4 U 64/07

    Zur Verkehrssicherungspflicht bei der Anlage und Unterhaltung von Radwegen

    Wenn eine generelle Warnung vor einem unbefestigten Bankett nicht erforderlich ist, weil der Verkehr die fehlende Befestigung unschwer erkennen kann (so BGH, Urt. v. 15.12.1988 - III ZR 112/87, VersR 1989, 847), so leuchtet es nicht unmittelbar ein, weshalb der Verkehrsteilnehmer bei Höhenunterschieden ab einer gewissen Höhe eine zusätzliche Warnung vor den gesteigerten Gefahren erwarten kann (BGH, MDR 2005, 809; Urt. v. 6.7.1959 - III ZR 67/58, VersR 1959, 830, 832): Die Warnung dient nicht der Beseitigung der Gefahrenquelle.
  • OLG Naumburg, 14.07.2006 - 10 U 24/06

    Verkehrssicherungspflicht des Trägers der Wegebaulast eines Wald- und Wiesenweges

    Inhalt und Umfang der Verkehrssicherungspflicht bestimmen sich nach der Widmung des Verkehrsweges (BGH VersR 1989, 847, 847), den örtlichen Gegebenheiten sowie der Art und Intensität der Benutzung der Straße oder des Weges und damit nach ihrer Verkehrsbedeutung und werden begrenzt durch den Gesichtspunkt der Zumutbarkeit (vgl. BGH VersR 1979, 1055; OLG Düsseldorf VersR 1996, 384; OLG Saarbrücken OLGR 2004, 177, 178; OLG Rostock, Urteil vom 22. März 2001, 1 U 144/99, zitiert nach juris).
  • OLG Frankfurt, 12.11.2004 - 15 U 132/04

    Verkehrssicherungspflicht des Trägers der Straßenbaulast im Zusammenhang mit der

    Maßgeblich ist deshalb zunächst, für welche Art von Verkehr ein Weg nach seinem äußeren Befund unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse und der allgemeinen Verkehrsverhältnisse sowie der allgemeinen Verkehrsauffassung gewidmet ist (vgl. BGH, VersR 1989, 847).
  • LG Kiel, 01.11.2013 - 13 O 99/12

    Verkehrssicherungspflichtverletzung wegen nicht unternommener Sicherungsmaßnahmen

  • OLG Nürnberg, 22.10.2003 - 4 U 2515/02

    Zur Verkehrssicherungspflicht des Straßenbaulastträgers hinsichtlich der

  • OLG Köln, 02.04.1992 - 7 U 192/91

    Verkehrssicherungspflicht bei Fahrbahnschwelle auf innerstädtischer Straße

  • OLG Naumburg, 21.06.2012 - 1 U 18/12

    Amtshaftung: Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht eines

  • OLG Koblenz, 08.02.2012 - 5 U 109/12

    Verkehrssicherungspflicht ggü. unbefugtem Wegenutzer?

  • LG Stade, 19.02.2004 - 3 O 234/03

    Schadensersatzansprüche des Eigentümers und Halters eines Pkws aufgrund eines

  • OLG Hamm, 11.08.2022 - 11 U 184/21

    Verkehrssicherungspflichtverletzung; Parken; Baumstumpf; Trennstreifen

  • OLG Braunschweig, 17.07.2002 - 3 U 267/01

    Schadenersatzanspruch aus Amtshaftung; Öffentlich-rechtlich gestaltete

  • OLG München, 06.05.2004 - 1 U 2998/04

    Schadenersatz wegen Verletzung der kommunalen Verkehrssicherungspflicht

  • VG Lüneburg, 09.07.2008 - 5 A 134/06

    Schadensersatz bei Beschädigung öffentlicher Straßen im Zuge des Bahnbaus;

  • OLG Jena, 30.10.2001 - 3 U 559/01

    Betonpoller in der Fußgängerzone - Sturz mit dem Fahrrad

  • OLG Celle, 20.12.2011 - 8 U 226/11

    Verkehrssicherungspflichtverletzung - Bodenwellen auf einem Radweg

  • LG Bonn, 31.08.2005 - 1 O 123/05

    Mitverschulden

  • OLG Bremen, 13.05.1992 - 1 U 14/92

    Voraussetzungen für die Verletzung einer Straßenverkehrssicherungspflicht ;

  • LG Köln, 26.08.2008 - 5 O 154/08

    Verkehrssicherungspflicht zur Entfernung einer drei bis vier Zentimeter aus dem

  • LG Erfurt, 23.03.2004 - 9 O 2203/03
  • LG Köln, 04.07.2006 - 5 O 76/06

    Maßgeblicher Inhalt und Umfang einer Straßenverkehrssicherungspflicht bei Sturz

  • LG Kaiserslautern, 28.03.2002 - 3 O 111/02

    Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde an dem land- und forstwirtschaftlichen

  • AG Nordhorn, 17.06.2004 - 3 C 1223/03

    Abdeckung; Abholfahrzeug; Abholung; Bauernhof; Befahrbarkeit; Fahrer;

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