Rechtsprechung
OLG Hamm, 28.03.1990 - 20 U 146/89 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch der Pächterin einer Pizzeria gegen eine Rechtsanwaltskanzlei auf Schadensersatz wegen positiver Vertragsverletzung (pVV) eines Anwaltsvertrages; Leistungsfreiheit eines Versicherers gem. §§ 16 Allgemeine Feuerversicherungsbedingungen (AFB), 61 ...
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bochum, 08.03.1989 - 2 O 340/88
- OLG Hamm, 28.03.1990 - 20 U 146/89
Papierfundstellen
- VersR 1990, 1230
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 26.04.1989 - IVa ZR 242/87
Mieter als Repräsentant des Vermieters
Auszug aus OLG Hamm, 28.03.1990 - 20 U 146/89
Wach der ständigen Rechtsprechung des BGH (vgl. zuletzt NJW 1989, 1861 m.w.N. und 2474) ist in der Feuerversicherung Repräsentant, wer in dem Geschäftsbereich, zu dem das versicherte Risiko gehört, aufgrund eines Vertretungs- oder ähnlichen Verhältnisses an die Stelle des Versicherungsnehmers getreten ist.Bei dieser Sachlage kann nicht davon ausgegangen werden, daß die Klägerin sich "der Verfügungsbefugnis und der Verantwortlichkeit" für die Pizzeria "vollständig begeben" hat (BGH NJW 1989, 1861, 1862; VersR 1969, 695, 696).
- OLG Köln, 26.09.1985 - 5 U 79/85
Auszug aus OLG Hamm, 28.03.1990 - 20 U 146/89
Zwar hätte Rechtsanwalt ... anhand der gängigen Kommentierung zum VVG (…vgl. Prölss/Martin a.a.O.) erkennen können, daß in der veröffentlichten Rechtsprechung (vgl. OLG Köln VersR 1986, 1186) und im Schrifttum (…vgl. Prölss/Martin a.a.O.) die Auffassung vertreten wird, eine Belehrung, die allein auf eine Klage und nicht allgemein auf die gerichtliche Geltendmachung des Leistungsanspruchs hinweist, sei zumindest bedenklich. - BGH, 08.02.1989 - IVa ZR 57/88
Augenblicksversagen und grobe Fahrlässigkeit
Auszug aus OLG Hamm, 28.03.1990 - 20 U 146/89
Im Rahmen von Routinetätigkeiten läßt sich bei einmaligem Fehlverhalten eine subjektive Unentschuldbarkeit regelmäßig nicht annehmen (vgl. BGH NJW 1989, 1354, 1355).
- BGH, 20.05.1969 - IV ZR 616/68
Auszug aus OLG Hamm, 28.03.1990 - 20 U 146/89
Bei dieser Sachlage kann nicht davon ausgegangen werden, daß die Klägerin sich "der Verfügungsbefugnis und der Verantwortlichkeit" für die Pizzeria "vollständig begeben" hat (BGH NJW 1989, 1861, 1862; VersR 1969, 695, 696). - OLG Hamm, 07.02.1983 - 20 W 1/83
Auszug aus OLG Hamm, 28.03.1990 - 20 U 146/89
Der Hinweis der Klägerin auf die in Versicherungsrecht 1983, 1124 veröffentlichte Senatsentscheidung vom 07.02.1983 geht fehl, weil - anders als im dort entschiedenen Fall - im Streitfall die Beantragung eines Mahnbescheides aus Rechtsgründen möglich war; ob in Anbetracht unzureichender Feststellungen zur Schadenshöhe eine Festellungsklage zweckmäßiger oder aus anwaltlicher Sicht gar geboten gewesen sein mag, ist insoweit ohne Belang. - BGH, 10.03.1988 - III ZR 195/86
Abbuchung von Anwaltskosten von einem Treuhandkonto - Abredewidrige Umbuchung vom …
Auszug aus OLG Hamm, 28.03.1990 - 20 U 146/89
Dieses von beiden Beklagten zu vertretene Anwaltsverschulden - auf seiten der Beklagten besteht eine gesamtschuldnerische Haftung, da der Vertrag eines Mandanten mit zusammenarbeitenden Rechtsanwälten in der Regel mit allen Rechtsanwälten zustandekommt (BGH NJW-RR 1988, 1299; NJW 1978, 946) - ist auch für den bei der Klägerin eingetretenen Verlust ihres Leistungsanspruchs gegen den Versicherer ursächlich geworden, da eine vom Beklagten zu 2) auftragsgemäß erhobene Deckungsklage erfolgreich gewesen wäre.
- BGH, 08.07.1992 - IV ZR 223/91
Augenblicksversagen und grobe Fahrlässigkeit
In jüngerer Zeit hat die Rechtsprechung vermehrt grobe Fahrlässigkeit deshalb verneint, weil der Handelnde nur für einen Augenblick versagte (vgl. OLG Hamm, VersR 1990, 1230 [OLG Hamm 28.03.1990 - 20 U 146/89], VersR 1991, 223, VersR 1991, 1368; OLG Frankfurt, VersR 1992, 230; OLG Köln, VersR 1991, 1266 [OLG Köln 02.03.1990 - 20 U 195/89]; grobe Fahrlässigkeit aber bejahend bei Ampelverstößen OLG Hamm, VersR 1988, 1260; OLG Köln, NJW-RR 1991, 480). - AG Brandenburg, 28.05.2018 - 31 C 49/16
Halterhaftung - Bissverletzung Hund bei Hundekampf
Aus diesem Grunde besteht in dieser Sache auch weiterhin eine anspruchsmindernde Anrechnung der Tiergefahr des klägerischen Hundes zu 20 %, selbst wenn nicht auszuschließen ist, dass der Beklagte im Rahmen eines "Augenblicksversagens" ( BGH , VersR 1989, Seiten 582 f.; OLG Hamm , VersR 1990, Seiten 1230 ff. ) seine Leine einen Moment nicht fest genug gehalten hatte. - OLG Koblenz, 17.10.2003 - 10 U 275/03
Rotlichtfall, Missdeutung eines akustischen Signals
Ein Augenblicksversagen genügt entgegen der weit verbreiteten obergerichtlichen Rechtsprechung (u.a. OLG Hamm, VersR 1990, 1230; VersR 1991, 223; VersR 1991, 1368; OLG Frankfurt, VersR 1, 992, 230; OLG Köln, VersR 1991, 1266) allein noch nicht, um aus subjektiver Sicht ein objektiv grob fahrlässiges Fahrverhalten zu entschuldigen (BGHZ 119, 147, 149 = VersR 1992, 1085).
- OLG Koblenz, 23.03.2001 - 10 U 819/00
Rotlichtverstoß im Kreuzungsbereich - subjektive Verantwortlichkeit
Ein Augenblicksversagen genügt entgegen der weit verbreiteten obergerichtlichen Rechtsprechung (u.a. OLG Hamm, VersR 1990, 1230; VersR 1991, 223; VersR 1991, 1368; OLG Frankfurt, VersR 1992, 230; OLG Köln, VersR 1991, 1266) allein noch nicht, um aus subjektiver Sicht ein objektiv grob fahrlässiges Fahrverhalten zu entschuldigen. - OLG Frankfurt, 06.09.1999 - 3 W 36/99
Wahrung der Klagefrist durch Mahnbescheidsantrag; Anforderungen an die Belehrung …
Die im Ablehnungsschreiben vom 09.02.1990 enthaltene Belehrung ist jedenfalls hinsichtlich der Verweisung der Antragstellerin auf die Erhebung einer Klage insoweit unrichtig, als für die gerichtliche Geltendmachung des Leistungsanspruches im Sinne des § 12 Abs. 3 VVG auch die Beantragung eines Mahnbescheids ausreicht (vgl. insoweit OLG Hamm VersR 1990, 1230, 1232; OLG Hamm VersR 1990, 1344, 1345; OLG Hamm R+S 1995, 1;… Prölls/Martin-Voit 26. Aufl., VVG § 6 BUZ Rn. 9). - OLG Koblenz, 23.07.2004 - 10 U 518/03
Beginn der Ausschlußfrist nach § 12 Abs. 3 VVG
Vorliegend genügte der im Ablehnungsschreiben vom 12.12.2000 (GA 48) enthaltene Hinweis auf die Klagefrist von 6 Monaten nach Zugang des Schreibens nicht den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Belehrung, da eine gerichtliche Geltendmachung auch durch Einleitung eines Mahnverfahrens erfolgen kann (…Prölss/Martin, aaO, § 12 Rn. 36, 40; OLG Hamm VersR 1971, 458; 90, 1230). - AG München, 29.06.2004 - 155 C 12509/04
Leistungsausschluss wegen grob fahrlässigem Verhalten in Bezug auf die …
Nach der Rechtsprechung des BGH sind hier enge Grenzen gesetzt: ,,In jüngerer Zeit hat die Rechtsprechung vermehrt grobe Fahrlässigkeit deshalb verneint, weil der Handelnde nur für einen Augenblick versagte (vgl. OLG Hamm, VersR 1990, 1230; VersR 1991, 223; VersR 1991, 1368; OLG Frankfurt a.M., VersR 1992, 230;OLGKo¨ln,VersR 1991, 1266; grobe Fahrlässigkeit aber bejahend bei Ampelverstößen OLG Hamm, VersR 1988, 1260; OLG Köln, NJW-RR 1991, 480). - LG Düsseldorf, 27.06.2000 - 11 O 23/00
Zulässigkeit eines Feststellungsantrags
Bei einem sogenannten "Augenblicksversagen" ist deshalb auch bei Rotlichtverstößen grobe Fahrlässigkeit ausnahmsweise nicht anzunehmen (vgl. OLG Hamm VersR 1990, 1230, OLG Frankfurt VersR 1992, 230, OLG Köln VersR 1991, 1266).